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Taxiunternehmer werden -bald
Hallo,
die Frage wurde bestimmt schonmal gestellt, aber ich muss mit heutigem Datum nach frischem Wissen fragen.
Ich bin Taxifahrer und möchte mir auch selber ein Taxi zulegen.
Abgesehen von
- Insektions-/Werkstattkosten
- Benzinkosten
- Krankenkassekosten
- alle 5 Jahre Konzessionskosten
- Ratentilgung des Taxis
1) Welche Kosten fallen noch an?
2) Die Steuern z.B. wie werden sie berechnet direkt nach 7% oder gibt es da noch extra Umsatzsteuer nach Ende des Jahres? Wie hoch sind die? Würde gerne alleine arbeiten wollen ohne angestellte Fahrer.
3) Der Konzessionsantrag: an bekommt für ca 185 Euro eine Nummer, gibt es da Warteschlangen (Berlin)? Gibt es hierfür monatliche Gebühren?
Bin für eure Tipps sehr sehr dankbar. Hab sonst keinen den ich fragen und mich aufklären lassen kann, muss alles alleine machen ;-(
Liebe Grüße Mark
Für die IHK Prüfung lerne ich bereits.
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15 Antworten
In der Vorbereitung für die Prüfung wirst du einiges davon lernen, aber nicht alles.
Die 7%/19% sind nur die Umsatzsteuern die du für den Staat eintreibst und sofort an diesen weiterleitest. Natürlich musst du wie jeder Andere auch Einkommensteuer bezahlen und ab einem gewissen Umsatz, bzw Ertrag auch Gewerbesteuer. Nicht vergessen es fallen auch relativ hohe Versicherungsbeiträge für ein Taxi an, sowie irgendeine Art der Altersvorsorge. Du musst auch Rücklagen bilden für Unvorhergesehenes, z.B. Unfall, oder Motorschaden. Der Steuerberater den du unbedingt haben solltest schlägt auch mit rund einem 1000er pro Jahr zu Buche.
Eine böse Falle kann die Einkommensteuer werden, gerade als Neuer musst du ein vermutetes Einkommen angeben, die Meisten geben zu wenig an und zahlen entsprechend kleine Vorschüsse. Das geht im 1. Jahr gut, im 2. auch noch weil deine Steuererklärung vom 1. Jahr noch nicht ausgewertet ist und im 3. Jahr kommt dann unter Umständen eine „gewaltige” Nachzahlung auf dich zu + Gewerbesteuer.
Auch die Werkstattkosten sind nicht zu verachten, in der Regel fallen bei einem Taxi min 3 Serviceintervalle pro Jahr an + Verschleißteile, Reifen, Bremsen, diverse Filter, usw... natürlich auch min. 2 Sätze (eher 3) Reifen Sommer/Winter je nachdem wie viel du fährst.
Deine "Einkommenssteuer" am Ende des Jahres wird dich eventuell überraschen. Lege hierfür mindestens 300 EUR im Monat zurück.
MFG Sven
Zitat:
@Daimler201 schrieb am 14. September 2015 um 22:06:57 Uhr:
Deine "Einkommenssteuer" am Ende des Jahres wird dich eventuell überraschen. Lege hierfür mindestens 300 EUR im Monat zurück.
MFG Sven
Ganz besonders weil die erste „richtige” Steuerabrechnung wahrscheinlich erst im 3., oder sogar 4. Jahr kommt das können dann schnell mal einige Tausender sein.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 14. September 2015 um 14:15:49 Uhr:
In der Vorbereitung für die Prüfung wirst du einiges davon lernen, aber nicht alles.
Die 7%/19% sind nur die Umsatzsteuern die du für den Staat eintreibst und sofort an diesen weiterleitest. Natürlich musst du wie jeder Andere auch Einkommensteuer bezahlen und ab einem gewissen Umsatz, bzw Ertrag auch Gewerbesteuer. Nicht vergessen es fallen auch relativ hohe Versicherungsbeiträge für ein Taxi an, sowie irgendeine Art der Altersvorsorge. Du musst auch Rücklagen bilden für Unvorhergesehenes, z.B. Unfall, oder Motorschaden. Der Steuerberater den du unbedingt haben solltest schlägt auch mit rund einem 1000er pro Jahr zu Buche.
Eine böse Falle kann die Einkommensteuer werden, gerade als Neuer musst du ein vermutetes Einkommen angeben, die Meisten geben zu wenig an und zahlen entsprechend kleine Vorschüsse. Das geht im 1. Jahr gut, im 2. auch noch weil deine Steuererklärung vom 1. Jahr noch nicht ausgewertet ist und im 3. Jahr kommt dann unter Umständen eine „gewaltige” Nachzahlung auf dich zu + Gewerbesteuer.
Auch die Werkstattkosten sind nicht zu verachten, in der Regel fallen bei einem Taxi min 3 Serviceintervalle pro Jahr an + Verschleißteile, Reifen, Bremsen, diverse Filter, usw... natürlich auch min. 2 Sätze (eher 3) Reifen Sommer/Winter je nachdem wie viel du fährst.
Die Versicherungsbeiträge sind tatsächlich sehr hoch vor allem bei Vollkasko wie ich sehe bei Online -Rechnern:-(
Rente darf man natürlich nicht vergessen
Gewerbesteuer muss ich mal recherchieren... keine Ahnung bei wieviel (zuversteuerndes) Einkommen wieviel Steuern im Gewerbe
Rücklagen sollte man nicht unterschätzen
Steuerberater 1000€ ??? Puhhh
Danke für den Tipp mit Steuernnachzahlung
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 15. September 2015 um 02:43:25 Uhr:
Zitat:
@Daimler201 schrieb am 14. September 2015 um 22:06:57 Uhr:
Deine "Einkommenssteuer" am Ende des Jahres wird dich eventuell überraschen. Lege hierfür mindestens 300 EUR im Monat zurück.
MFG Sven
Ganz besonders weil die erste „richtige” Steuerabrechnung wahrscheinlich erst im 3., oder sogar 4. Jahr kommt das können dann schnell mal einige Tausender sein.
sogar im 4.Jahr? Auch wenn man die Erklärung "zügig" abgibt?
Es hat sich noch eine Frage ergeben:
Kann man ein Taxi-Gewerbe (nach einer IHK Unternehmer Prüfung) betreiben, ohne selbst ein Taxifahrer zu sein jedoch z.B: ein Familienmitgleid, z.B.Sohn alleine arbeiten lassen?
1.Müsste der Unternehmer selber für sich und seinen Sohn KK und RV Beiträge zahlen?
2. Wie wäre es, wenn er das nebenberuflich machen würde und nur der Sohn Vollzeit arbeiten würde. Somit wäre der Unternehmer über seine eigene Vollzeit versichert (KK,RV)
Hat jemand Ahnung???
LG
Mark
Schwierig. Deine Taxikonzession bekommst Du personenbezogen. Für ein "Nebengewerbe" werden keine Konzessionen erteilt.
Für Dich und Deinen Sohn musst Du natürlich KK und RV-beiträge bezahlen. Du als Unternehmer kannst FREIWILLIG in die gesetziche RV einbezahlen oder aber Dich komplett privat versichern, Dein Sohn als Angestellter wäre an die gesetzlichen Kassen gebunden.
MFG Sven
In der Realität werden (leider) auch Konzessionen als „Nebenberuf” ausgestellt, je nach Ausstellungsbehörde/Gemeinde wird das nicht so genau genommen, bzw gar nicht nachgefragt.
Selbstverständlich MUSS kein Unternehmer selbst fahren, er muss nichtmal einen gültigen P-Schein für das Konzessionsgebiet haben, aber er hat Betriebspflicht, sprich irgendwer muss das Taxi auch fahren in der Regel als Angestellter, du kannst natürlich auch 6, oder 8, oder was immer 450- Eurojobler draufsetzen, Hauptsache es wird betrieben.
Ob sich das unterm Strich dann auch rechnet ist was Anderes.
Wenn du selbst irgendwo angestellt bist hast du ja bereits alle Sozialversicherungen und musst dich als Unternehmer nicht zusätzlich versichern, (musst du sowieso nicht) außer Berufsgenossenschaft.
Deinen Sohn als Angestellten jedoch schon, ganz normal wie jeden Anderen auch, außer er ist selbst irgendwo angestellt und arbeitet für dich als Familienmitglied „kostenlos” als Aushilfe, geht aber nur mit Ehefrau und eigenen Kindern, nicht mit Neffen, Enkeln, Tanten usw...
In dem Fall aber trotzdem auf die Arbeitsschutzgesetze achten, also die Ruhezeiten zwischen 2 Tätigkeiten. Wenn Einer also schon 8 Stunden irgendwo gearbeitet hat darf er nicht gleich danach im Taxi weiterarbeiten und umgekehrt, es müssen ich glaube (bin nicht ganz sicher) min. 10 freie Stunden zwischen 2 Tätigkeiten liegen.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 15. September 2015 um 12:28:27 Uhr:
In der Realität werden (leider) auch Konzessionen als „Nebenberuf” ausgestellt, je nach Ausstellungsbehörde/Gemeinde wird das nicht so genau genommen, bzw gar nicht nachgefragt.
Selbstverständlich MUSS kein Unternehmer selbst fahren, er muss nichtmal einen gültigen P-Schein für das Konzessionsgebiet haben, aber er hat Betriebspflicht, sprich irgendwer muss das Taxi auch fahren in der Regel als Angestellter, du kannst natürlich auch 6, oder 8, oder was immer 450- Eurojobler draufsetzen, Hauptsache es wird betrieben.
Ob sich das unterm Strich dann auch rechnet ist was Anderes.
Wenn du selbst irgendwo angestellt bist hast du ja bereits alle Sozialversicherungen und musst dich als Unternehmer nicht zusätzlich versichern, (musst du sowieso nicht) außer Berufsgenossenschaft.
Deinen Sohn als Angestellten jedoch schon, ganz normal wie jeden Anderen auch, außer er ist selbst irgendwo angestellt und arbeitet für dich als Familienmitglied „kostenlos” als Aushilfe, geht aber nur mit Ehefrau und eigenen Kindern, nicht mit Neffen, Enkeln, Tanten usw...
In dem Fall aber trotzdem auf die Arbeitsschutzgesetze achten, also die Ruhezeiten zwischen 2 Tätigkeiten. Wenn Einer also schon 8 Stunden irgendwo gearbeitet hat darf er nicht gleich danach im Taxi weiterarbeiten und umgekehrt, es müssen ich glaube (bin nicht ganz sicher) min. 10 freie Stunden zwischen 2 Tätigkeiten liegen.
ja, davon weiß ich, die vermieten illegal ihre Konzessionen wird aber ab 2017 schwer für die, es wird sich nicht rechnen eins zu mieten...
es lohnt sich dann sehr, nebenberuflich das zumachen, da alle Beiträgen meinerseits bereits bezahlt werden. BG muss man also noch hinzurechnen , ok, danke.
d.h wenn Sohn "irgendwo" sozialleistungen zahlt, kann er für mich arbeiten und ich brauche für ihn nichts zahlen, das hört sich gut an, aber schwer zu praktizieren...
Ansonsten vielen Dank!!
Hoppala, jetzt nichts verdrehen oder falsch interpretieren.
Ich rede nicht von Vermietung, die ist nämlich grundsätzlich verboten, wenn das Einer mitbekommt bekommst du ganz sicher keine Verlängerung mehr.
Wenn ich sage du musst als Unternehmer nicht selbst fahren, brauchst nichtmal den P-Schein, heißt das nicht, dass du dein Taxi vermieten darfst. Du kannst Angestellte egal ob Minijobler, oder Vollzeitkräfte draufsetzen, deinen Sohn ab und zu fahren lassen, aber NICHT vermieten. Das ist ein großer Unterschied.
Genau. Bei großen Taxiunternehmen ist ja auch so, daß der "Chef" selber eher wenig fährt und stattdessen administrative Aufgaben erledigt. Das ist natürlich völlig in Ordnung und hat nichts mit "Vermietung" oder "Nebentätigkeiten" zu tun.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 15. September 2015 um 16:00:20 Uhr:
Hoppala, jetzt nichts verdrehen oder falsch interpretieren.
Ich rede nicht von Vermietung, die ist nämlich grundsätzlich verboten, wenn das Einer mitbekommt bekommst du ganz sicher keine Verlängerung mehr.
Wenn ich sage du musst als Unternehmer nicht selbst fahren, brauchst nichtmal den P-Schein, heißt das nicht, dass du dein Taxi vermieten darfst. Du kannst Angestellte egal ob Minijobler, oder Vollzeitkräfte draufsetzen, deinen Sohn ab und zu fahren lassen, aber NICHT vermieten. Das ist ein großer Unterschied.
nein , nein das ist klar an Vermietung hatte ich nicht gedacht oder so intepretiert
mit Vermieten meinte ich illegal vergeben, leute die konzessionen mit "vermietung" weitergeben, es gibt leider solche immer noch
Eine Vermietung wäre es wenn du z.B. sagst, da steht mein Taxi, ist vollgetankt, du bringst es wieder vollgetankt, gib mir einen Hunni für 24 Stunden und mach was du willst.
Als Unternehmer gehen erstmal alle Einnahmen an dich und du zahlst auch alle Ausgaben, auch den Fahrer, nach Stunden, oder wie immer. Du bist als Unternehmer auch rechtlich der Vertragspartner der Fahrgäste, nicht der Fahrer der ist nur „Erfüllungsgehilfe”, auf deinen Quittungen und Rechnungen steht dein Name, jegliche Haftung und alle Risiken trägst du persönlich.
Bei einer Vermietung wärst du nicht mehr der Vetragspartner, sondern der Mieter wäre das dem Kunden gegenüber und er hätte seine eigenen Quittungen und Rechnungen und er wäre auch für alles haftbar
Melde Dich unbedingt zu einer Unternehmer-Schulung an, z.B. Taxi-Innung. Meistens erledigen sich dann alle Deine Fragen von selbst. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Auch würde ich Dir zu einem Steuerberater raten. Für seine Fehler kannst Du nicht haftbar gemacht werden.