Teile im Ausland kaufen vs deutscher TÜV? im speziellen Felgen
Hi,
zu allererst hoffe ich, dass ich trotz erfolgloser SuFu - Recherche hier keinen Thread zum x-ten Mal aufmache.
Erst ein Mal wie es zu meiner Frage kam. Da das Frühjahr ja die kommende Jahreszeit ist suche ich bereits seit geraumer Zeit nach schicken Sommerfelgen für meinen Dicken. Mir gefallen viele originale Felgen, aber am liebsten wäre es mir, wenn die Felgen genau meinen Wunschvorstellungen entsprechen würden.
- <=18" (hatte auf dem Insignia 20", schick ja, gute Reifen sehr teuer und jede Spurrille ist deine)
- ansprechendes Desgin
- Gold, entweder komplett oder teilweise (über Geschmack lässt sich streiten!)
Da ich auf den einschlägigen deutschsprachigen Seiten nix passendes gefunden habe (entweder es war was mit Gold und das Design hat mir nicht gefallen, oder das Design war Klasse und meine Wunschfarbe gabe es nicht), habe ich mich mal im europäischen Ausland schlau gemacht und bin auf einen britischen Felgenshop gestoßen, der 2 Felgen hat die alle meine Kriterien erfüllen. Nun zu meiner Frage: Hat schon mal jemand Felgen im europäischen Ausland gekauft? Gab es Probleme mit TÜV/Zoll und anderen deutschen Institutionen?
Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen. Was Felgen lackieren oder pulverbeschichten betrifft, gibts für mich nen klaren Ausschlussgrund: Die 2 Felgen die mir gefallen, kosten mich in etwa viel wie die, die ich in DTL in Silber bekommen würde. Hätte bei den dt. Quasi die Mehrkosten für die Arbeiten zum Farbwechsel.
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13 Antworten
@ TE
zur "TÜV-Abnahme" brauchst Du eines der im Link aufgeführten Prüfzeugnisse
bezogen auf Deinen Fahrzeugtyp
siehe Anlage 2
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=512574
Im Europäischen Ausland gibt es keinen Zoll mehr!
Bei Problen ist ein Umtausch oder Rückgabe meist recht kompliziert.
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Im Europäischen Ausland gibt es keinen Zoll mehr!
So pauschal ist das aber falsch!!!
Die Schweiz liegt auch im europäischen Ausland, gehört aber nicht zur EU und daher gibt's da auch noch Zoll & Co.
Richtig ist, dass es innerhalb der EU keinen Zoll mehr gibt. Und England gehört zur EU, also sollte das in diesem konkreten Fall kein Problem sein.
Grüße,
Torsten
@touaresch
Also quasi die Felgen kaufen zum TÜV fahren und eintragen lassen. Hab ich nur das Problem, wenn die dann sagen ne ist nicht, habe ich die Felgen an der Backe...
@Sentinel
Heißt, ich habe keine Höchsteinfuhrgrenze was den Warenwert betrifft und muss keiner MwSt nachlöhnen. Na Umtausch und Rückgabebestimmungen werden die Insulaner ja auch haben...
Zitat:
Original geschrieben von doctor685
@touaresch
Also quasi die Felgen kaufen zum TÜV fahren und eintragen lassen. Hab ich nur das Problem, wenn die dann sagen ne ist nicht, habe ich die Felgen an der Backe..
Nein, nicht kaufen und zum TÜV fahren, ich schrieb doch sinngemäß:
"Wenn die Felgen eines der "verlinkten " erforderlichen Prüfzeugnisse haben"
Hallo zusammen,
da ich aktuell vor der gleichen Frage stehe möchte ich das Thema noch mal aufgreifen und erneut in die Runde stellen.
Hat mittlerweile jemand Erfahrung mit Felgen aus dem EU Ausland (GB) gemacht? In der Bucht gibt es einige interessante Angebote zu unschlagbare Preise im Vergleich zu den deutschen Verkäufer.
Ich kann Dir nur abraten von den angeboten.
Diese felgen haben keine gültigen prüfzeugnisse (teilegutachten, ABE, ECE usw.)
Diese felgen wirst du hier somit nicht fahren durfen.
MfG
Zitat:
@A3Muri schrieb am 17. November 2015 um 23:59:21 Uhr:
Hallo zusammen,
da ich aktuell vor der gleichen Frage stehe möchte ich das Thema noch mal aufgreifen ..........
Für welches Fahrzeug denn ?
Für den A6 4G Avant
Zitat:
@A3Muri schrieb am 18. November 2015 um 09:56:49 Uhr:
Für den A6 4G Avant
dann bist Du hier im falschen Forum !
FelgenThreads gibt es im 4G Forum auch reichlich. UND es gibt extra ein Reifen Felgen Forum (schau doch dort man rein)
Ich halte mich aus Reifen/Felgen Fragen/Problemen meistens raus... aber wenn Du keine ordentlichen Datenblätter zu diesen Felgen (vom Hersteller- nicht Verkäufer) hast wird es schwer sie hier zuzulassen.
Das geht dann nur über eine Sonderabnahme die recht teuer werden kann.
Selbst ein Vergleichsgutachten hilft Dir nicht weiter da diese Felgen hier (EU) nie geprüft wurden.
Das betrifft vor allem die Traglast !
Beteuerungen des Verkäufers helfen Dir hier in D auch nicht weiter !
Das sollte man immer bedenken wenn Angebote soooo verlockend scheinen
mfg Senti
Zitat:
@A3Muri schrieb am 17. November 2015 um 23:59:21 Uhr:
Hallo zusammen,
da ich aktuell vor der gleichen Frage stehe möchte ich das Thema noch mal aufgreifen und erneut in die Runde stellen.
Hat mittlerweile jemand Erfahrung mit Felgen aus dem EU Ausland (GB) gemacht? In der Bucht gibt es einige interessante Angebote zu unschlagbare Preise im Vergleich zu den deutschen Verkäufer.
"Unschlagbar" sind eigentlich nur die Versandkosten von 214,30 €
Zitat:
@derSentinel schrieb am 18. November 2015 um 10:06:05 Uhr:
Zitat:
@A3Muri schrieb am 18. November 2015 um 09:56:49 Uhr:
Für den A6 4G Avant
aber wenn Du keine ordentlichen Datenblätter zu diesen Felgen (vom Hersteller- nicht Verkäufer) hast wird es schwer sie hier zuzulassen.
Das geht dann nur über eine Sonderabnahme die recht teuer werden kann.
Selbst ein Vergleichsgutachten hilft Dir nicht weiter da diese Felgen hier (EU) nie geprüft wurden.
Das betrifft vor allem die Traglast !
Beteuerungen des Verkäufers helfen Dir hier in D auch nicht weiter !
Alles gut gesagt - nur eine Anmerkung zu der von dir erwähnten Abnahme ohne jegliches Gutachten: Dabei werden eine handvoll Felgen zerstört
Wenn du (der Fragesteller) das also WIRKLICH willst, kauf gleich so 10 oder so. Vorteil ist dann, du hast dann ein Tragfähigkeitsnachweis den du weiterverkaufen kannst
In Italien gibt es viele Gießerein, die auch Felgen herstellen und die auf interessanten Wegen zu uns kommen.
Manchmal hat man Glück und auf der Felge ist eine 750kg oder sowas in der Richtung eingegossen.
Es soll aaS geben, die das als Tragfähigkeitsnachweis sehen und somit die Felge nach §21 eintragen, zum Kostensatz einer §19.3-Abnahme.