Teilegutachten für Felge A 210 401 2002 7 1/2 Jx 17 H2 ET 37 225/45 R17 auf einem W202 (C200)
Hallo Zusammen,
ich benötige Eure Hilfe.
Ich habe mir Alu felgen von der E-Klasse ( A 210 401 2002 / B 6 647 4020) gekauft. Der Vorbesitzer hatte diese auch auf einer C Klasse, nun brauche ich natürlich ein Teilegutachten oder Freigabe. (Habe natürlich versäumt den Vorbesitzer da nach zu fragen)
Leider bin ich im Internet nur begrenzt fündig geworden. Diese Felge steht auf der
"Zulässigen Rad-/Reifenkombinationen für E-Klasse und CLK-Klasse drauf.....aber leider nicht bei der C-Klasse, da steht "nur" die Felgen- und Reifengröße drauf.
Kann ich einfach eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Mercedes anfordern oder muss ich eine Einzelabnahme beim TÜV machen.
Wer kann da einem Weibsbild weitere Tipps geben, damit ich nicht ganz doof bei MB oder TÜV aufschlage!
LG
Christiane1976
Beste Antwort im Thema
Eigentlich ist die Sache nicht gar so wild, es ist "nur" eine Einzelabnahme notwendig. Dazu braucht's einen TÜV/GTÜ/KÜS/...-Prüfer, eine Traglastbescheinigung für diese Felge (bei MB anfordern) und - nicht bindend, aber hilfreich - ein Vergleichsgutachten*. Letzteres ist relativ einfach gemacht, da die AMG-Teilegutachten für den W202 genau diese Größe beinhalten:
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=736687
Der Prüfer muss dann zwar immer noch sich persönlich davon überzeugen, dass alles passt und nichts schleift. Aber mit der Hintergrundinfo, dass u.a. die Reifen-Kombination 1 (Seite 12) schon ab Werk verfügbar war (Seite 2 Mitte), wird er da normalerweise ziemlich schnell fertig.
Das gilt übrigens auch für die Traglastbescheinigung. Theoretisch müsste auch die Freigabeliste für die 210er reichen - da die grundsätzlich schwerer waren als so ein W202, ist auch das kein großes Thema, aber mit einer "harten" Angabe in kg via Traglastbescheinigung fängt der halt mehr an
Gilt natürlich alles für Serienfahrwerke.
* Das wäre vermutlich auch das Einzige, was du vom Vorbesitzer bekommen könntest - Kopie von seiner Zulassungsbescheinigung. Entgegen weit verbreiteten Irrglaubens bringt die aber nicht viel, weil die ja nur die Legalität für dieses eine Auto bestätigt, und nicht aussagt was zu dieser Eintragung alles geändert wurde.
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24 Antworten
Hallo Christiane,
also auf der Freigabeliste für die C-Klasse erscheint die A- oder B Nummer nicht (weder HO noch T). Demnach kannst (darfst) du sie nicht fahren.
Ich würde aber trotzdem mal bei Benz vorbeifahren und fragen. Oder kontaktier nochmal den Verkäufer ob der was hat.
Gruß
Holger
Hey Holger,
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Leider habe ich die Kontaktdaten nicht mehr, da die Felgen eine Weile im Keller lagen.
Ich habe es fast vermutet. *heul*
Da werde ich mal die netten Leute von MB befragen.
LG Chris
Guck mal ob du auf der Felge ´ne KBA Nummer (KBA-4xxxx) findest. Vielleicht geht dadrüber ja was.
Von der Tragfähigkeit sollte die Felge ja eigentlich passen, ist also nicht unterdimensioniert.
Eine KBA-Nummer wird sie bei Originalfelgen nicht finden können. MB sollte weiterhelfen können.
Eigentlich ist die Sache nicht gar so wild, es ist "nur" eine Einzelabnahme notwendig. Dazu braucht's einen TÜV/GTÜ/KÜS/...-Prüfer, eine Traglastbescheinigung für diese Felge (bei MB anfordern) und - nicht bindend, aber hilfreich - ein Vergleichsgutachten*. Letzteres ist relativ einfach gemacht, da die AMG-Teilegutachten für den W202 genau diese Größe beinhalten:
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=736687
Der Prüfer muss dann zwar immer noch sich persönlich davon überzeugen, dass alles passt und nichts schleift. Aber mit der Hintergrundinfo, dass u.a. die Reifen-Kombination 1 (Seite 12) schon ab Werk verfügbar war (Seite 2 Mitte), wird er da normalerweise ziemlich schnell fertig.
Das gilt übrigens auch für die Traglastbescheinigung. Theoretisch müsste auch die Freigabeliste für die 210er reichen - da die grundsätzlich schwerer waren als so ein W202, ist auch das kein großes Thema, aber mit einer "harten" Angabe in kg via Traglastbescheinigung fängt der halt mehr an
Gilt natürlich alles für Serienfahrwerke.
* Das wäre vermutlich auch das Einzige, was du vom Vorbesitzer bekommen könntest - Kopie von seiner Zulassungsbescheinigung. Entgegen weit verbreiteten Irrglaubens bringt die aber nicht viel, weil die ja nur die Legalität für dieses eine Auto bestätigt, und nicht aussagt was zu dieser Eintragung alles geändert wurde.
Hallo,
die Felge sollte doch eine 7,5 x 17 ET 37 sein, oder irre ich mich?
Wenn ja, darfst Du die sehr wohl fahren (siehe pdf-Anhang von Holger), allerdings nicht mit der Standard-Reifengröße vom W/S210 235 45 17 sondern 225 45 17.
Die Felge ist eine originale Mercedes-Felge und brauch somit nicht abgenommen / eingetragen werden.
Viel Spaß und gute Fahrt.
PS: Ich nehm Dir die Felgen auch gern ab
Zitat:
@testy66 schrieb am 22. September 2015 um 10:03:29 Uhr:
die Felge sollte doch eine 7,5 x 17 ET 37 sein, oder irre ich mich?
Wenn ja, darfst Du die sehr wohl fahren (siehe pdf-Anhang von Holger), allerdings [...] mit [...] 225 45 17.
So steht's im Titel.
Und ja, stimmt auch wieder, die Größe war ja schon im "allgemeinen Gutachten" enthalten, d.h. da braucht gar keine Freigängigkeitsprüfung erfolgen. Das von mir verlinkte Gutachten für AMG-Felgen ist da absolut hinfällig - vergesst das bitte, sorry.
Zitat:
@testy66 schrieb am 22. September 2015 um 10:03:29 Uhr:
Die Felge ist eine originale Mercedes-Felge und brauch somit nicht abgenommen / eingetragen werden.
Das allerdings ist inkorrekt.
Denn mit der Logik könntest du auch einfach die Felge http://www.fuchsfelge.de/typo3temp/pics/60286e47c0.jpg vom SLK montieren.
Leider ist deren Traglast zu gering!
Es bleibt leider dabei; alle Felgen, die nicht explizit im Grundgutachten gelistet sind oder ein eigenes mitbringen (ABE), brauchen ne Einzelabnahme... (nur ist es jetzt den Schritt einfacher, dass die Größe gar kein Problem mehr darstellt und der Prüfer nur mit Traglastbescheinigung und Grundgutachten arbeiten müsste, ohne sich die Felgen lange anzusehen! )
Zitat:
Die Felge ist eine originale Mercedes-Felge und brauch somit nicht abgenommen / eingetragen werden.
Das allerdings ist inkorrekt.
Denn mit der Logik könntest du auch einfach die Felge http://www.fuchsfelge.de/typo3temp/pics/60286e47c0.jpg vom SLK montieren.
Leider ist deren Traglast zu gering!
Es bleibt leider dabei; alle Felgen, die nicht explizit im Grundgutachten gelistet sind oder ein eigenes mitbringen (ABE), brauchen ne Einzelabnahme... (nur ist es jetzt den Schritt einfacher, dass die Größe gar kein Problem mehr darstellt und der Prüfer nur mit Traglastbescheinigung und Grundgutachten arbeiten müsste, ohne sich die Felgen lange anzusehen! )
OK, ich präzisiere:
Die vom Threadstarter(in) genannte Felge ist eine originale Mercedes-Felge und brauch somit für Sein / Ihr Vorhaben nicht abgenommen / eingetragen werden. Denn bei einer E-Klasse-Felge sollte die Traglast bei der Verwendung an der C-Klasse nicht das Problem sein.
Jetzt besser?
PS: Stimmt ja, alle Infos standen ja schon im Threadtitel, hab ich übersehn
Zitat:
@testy66 schrieb am 22. September 2015 um 10:18:47 Uhr:
Denn bei einer E-Klasse-Felge sollte die Traglast bei der Verwendung an der C-Klasse nicht das Problem sein.
Das stimmt zwar, aber das musst DU erst mal nachweisen
Ja, die Logik dass die Felge auch im E-Klasse-Gutachten steht, ist stichhaltig. Aber nicht rechtssicher.
Würde ich sowohl bei der Trachtentruppe als auch beim TÜV drauf ankommen lassen...
Hey,
vielen Dank für die vielen Infos.
Werde versuchen bei MB eine Traglastbescheinigung zu bekommen. Laut Infos im Netz ist das wohl nicht so einfach!
Mit der und den anderen Gutachten werde ich dann zum TÜV fahren und mal sehen was es gibt.
Werde es Euch wissen lassen.
LG Christiane
Sind die Bescheinigungen wirklich so problematisch?
Da sind die Audi-Jungs ausnahmsweise mal mitteilungsfreudiger (dort muss man zwar nach Rad-Reifen-Freigaben geradezu betteln, anstatt wie hier einfach PDFs zu erhalten), die schicken dir einfach nen Standardbrief nach Hause
Alternativ:
Zitat:
@_RGTech schrieb am 21. September 2015 um 12:13:03 Uhr:
Theoretisch müsste auch die Freigabeliste für die 210er reichen - da die grundsätzlich schwerer waren als so ein W202
Mal beide ausdrucken (für 202 und 210) und beim Prüfer anfragen, ob ihm das langt, oder er auf eine Traglastaussage besteht. Vielleicht wird's ja direkt durchgewunken...
Habe gerade einen W202 220cdi t zugelassen.
Da ich in F wohne, wollten sie eine CoC haben, die gluecklicherweise in Bordbuch war.
Ich hab sie als *.pdf beigelegt.
Schau dir die 4. Seite an, vielleicht hilft dir das weiter.
xxxxAB
Und was soll das bringen? Es geht der TE um 17"er und nicht 16"er.