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Teilegutachten reicht aus?

Themenstarteram 22. Juli 2015 um 16:09

hallo ich habe ein gebrauchtwagen gekauft. die felgen sind weder im fahrzeugschein eingetragen noch hab ich ein dokument darüber. jedoch habe ich vom hersteller das teilegutachten gefunden und runtergeladen.

meine frage: muss ich zum tüv und dies eintragen lassen? die felgen von dem hersteller mercedes benz (besser gesagt AMG), mein fahrzeug ist ebenfalls ein mercedes benz.

oder reicht ein teilegutachten?

tüv technische hotline hat leider jetzt geschlossen weswegen ich meine frage hier stellen muss.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 22. Juli 2015 um 18:31:44 Uhr:

Was steht in der, zu deinen Fahrzeugpapieren gehörenden, COC (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung unter 32 und 50 bzw. EU-Übereinstimmungserklärung unter 35 und 52)?

Uninteressant, ein Teilegutachten erfordert immer eine Abnahme nach §19(3) bei TÜV, Dekra oder welcher Organisation auch immer.

Statt TÜV-Hotline hilft auch Teilegutachten lesen, das mit der Abnahmepflicht steht immer im ersten Absatz jedes Teilegutachtens.

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Zitat:

die felgen sind weder im fahrzeugschein eingetragen noch hab ich ein dokument darüber.

Was steht in der, zu deinen Fahrzeugpapieren gehörenden, COC (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung unter 32 und 50 bzw. EU-Übereinstimmungserklärung unter 35 und 52)?

Ansonsten steht alles im Teilegutachten.

 

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 22. Juli 2015 um 18:31:44 Uhr:

Was steht in der, zu deinen Fahrzeugpapieren gehörenden, COC (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung unter 32 und 50 bzw. EU-Übereinstimmungserklärung unter 35 und 52)?

Uninteressant, ein Teilegutachten erfordert immer eine Abnahme nach §19(3) bei TÜV, Dekra oder welcher Organisation auch immer.

Statt TÜV-Hotline hilft auch Teilegutachten lesen, das mit der Abnahmepflicht steht immer im ersten Absatz jedes Teilegutachtens.

Ohne ABE sind alle Zubehörteile wie Felgen ect. einzutragen.

Auch wenn es sich um Orginalteile handelt, diese jedoch eine andere größe haben.

nicht, wenn diese in den COC Papieren stehen.

Sonst müsste jeder mit 17 Zoll Orginalen Felgen zum TüV rennen, weil im Schein z.B. 205/55R16 steht.

Wenn die Felgen von Mercedes sind und für das gleiche Modell bestimmt sind, dann braucht er zu 95% Wahrscheinlichkeit gar nichts.

Da würde ich lieber mal bei Mercedes anrufen und Fragen, ob es für die Felge nicht für dein Fahrzeug eine Freigabe gibt.

Zitat:

tüv technische hotline hat leider jetzt geschlossen weswegen ich meine frage hier stellen muss.

Alles kein Problem, keine Eintragung nötig, Du darfst da sogar noch Spikes rein machen, gut, dass wir Dir helfen konnten.

Und wenn "tüv technische hotline" was anderes sagt - ej - die haben es ja selbst versemmelt, die hätten ja online sein können - ich würd die dann verklagen.

:D

am 22. Juli 2015 um 17:25

Schau in das Teilegutachten bzw. die ABE rein.

Wenn dort für dein Fahrzeug etwas sinngemäß von "Ist vom Sachverständigen begutachten zu lassen" steht, dann müssen sie eingetragen werden.

In den COC Papieren stehen auch keine originalen Felgen drin, dazu gibt der Hersteller in aller Regel Listen raus, was geht und was nicht.

Alternative für den TE:

Nenne uns klar die Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, Motorisierung), die KBA-Nummer der Felgen und die Dimensionen der Reifen. Dann wird dir geholfen werden mit einer klaren Aussage.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 22. Juli 2015 um 19:25:08 Uhr:

Schau in das Teilegutachten bzw. die ABE rein.

Wenn dort für dein Fahrzeug etwas sinngemäß von "Ist vom Sachverständigen begutachten zu lassen" steht, dann müssen sie eingetragen werden.

In Teilegutachten steht der Satz immer drin ;)

Falls es doch eine Serienfelge für dein Modell sein sollte hilft dir Mercedes selber weiter:

http://www.mercedes-benz.de/.../tires_and_rim.html

Da findest du alle Freigaben vom Hersteller.

am 22. Juli 2015 um 17:46

Zitat:

@Moers75 schrieb am 22. Juli 2015 um 19:37:13 Uhr:

 

In Teilegutachten steht der Satz immer drin ;)

Schon klar, wobei ich mir nicht sicher war, was er eigentlich in den Händen hat.

Dabei habe ich zugegeben den Satz überlesen, dass es sich um AMG Felgen an einem Mercedes handelt.

Da gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder die Dinger müssen eingetragen werden oder er muss gar nichts machen.

Antwort findet sich in deinem Link.

Ggf. ist es mit Teilenummer und Nennung von Modell, Baujahr, Motorisierung und Teilenummer der Felgen sicher schnell für den TE beantwortet.

Themenstarteram 24. Juli 2015 um 1:50

hallo

ich hab das hier gefunden

http://www.mercedes-benz.de/.../E_Klasse_Typ_207_131112.pdf

würde das ausreichen? hab genau die selben reifenkombination

Erfüllst du ALLES aus dieser Freigabe?

Die Felge ist aufgeführt (Teilenummern von ALLEN vier Felgen stimmt überein)

Fahrzeug ist aufgeführt (Fahrgestellnummer stimmt überein)

Fahrwerk (Sportfahrwerk, Fahrdynamikpaket etc. ist verbaut)

Reifengröße passt?

Wenn du alles mit ja beantworten kannst, dann ist alles in Ordnung.

Wenn du dir nicht sicher bist, fahr zum TÜV und lass es kurz überprüfen. Wenn du nett fragst, ist es vielleicht kostenlos oder gegen einen 5er oder 10er in die Kaffeekasse erledigt.

*Edit*

Interessant ist, dass bei Verwendung anderer Reifen als ContiSportContact 3 MO, ContiSportContact 5P und Yokohama Advan Sport V103 eine Freigabe des Reifenherstellers über den Reifenluftdruck, Achslast, Sturz Höchstgeschwindigkeit und Achslast nötigt ist.

am 24. Juli 2015 um 8:14

Zitat:

@querys schrieb am 24. Juli 2015 um 08:17:11 Uhr:

*Edit*

Interessant ist, dass bei Verwendung anderer Reifen als ContiSportContact 3 MO, ContiSportContact 5P und Yokohama Advan Sport V103 eine Freigabe des Reifenherstellers über den Reifenluftdruck, Achslast, Sturz Höchstgeschwindigkeit und Achslast nötigt ist.

Bei ZR als alleiniger Speedindex des Reifens ist das völlig normal. ZR bedeutet "über 240 km/h, vom Hersteller festgelegt". Somit ist, sofern das Fahrzeug eine höhere bbH als 240 km/h hat, eine Freigabe vom Reifenhersteller notwendig, dass der verwendete Reifen nicht "zu langsam" für das Fahrzeug ist.

Zitat:

@Batista03 schrieb am 24. Juli 2015 um 03:50:12 Uhr:

hallo

ich hab das hier gefunden

http://www.mercedes-benz.de/.../E_Klasse_Typ_207_131112.pdf

würde das ausreichen? hab genau die selben reifenkombination

Die Antwort findest Du in Deinem Parallel-Thread:

http://www.motor-talk.de/.../...gen-eintragen-lassen-t5382159.html?...

eine solche Freigabe wird man nicht bekommen, da ja der Speedindex schon sagt bis zu welcher Geschwindigkeit die Reifen zugelassen sind. Eine Unterschreitung ist nur bei Winterreifen möglich wenn ein entsprechender Aufkleber am Armaturenbrett angebracht ist. Aber ist hier nur ein Randproblem.

am 24. Juli 2015 um 8:30

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Juli 2015 um 10:19:25 Uhr:

eine solche Freigabe wird man nicht bekommen,

Warum nicht?

 

Zitat:

da ja der Speedindex schon sagt bis zu welcher Geschwindigkeit die Reifen zugelassen sind.

ZR sagt es eben nicht, sondern "vom Hersteller festgelegt".

Somit benötigt man bei einem Fahrzeug mit einer bbH >240 km/h die Herstellerauskunft, bis zu welcher Grenzgeschwindigkeit dieser Reifen ausgelegt ist; bzw, eine Freigabe, dass der Reifen für das Fahrzeug (Angabe der Fahrzeugdaten, insbesondere bbH) zulässig ist.

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