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Teilkasko Beitragserhöhung

Themenstarteram 27. Oktober 2014 um 19:30

Hallo liebe Motor-Talk Gemeinde,

leider habe ich nach einem Unfall eines Verwandten eine Frage an Euch.

Mein Verwandter hat mit einem Fahrzeug das für Pizzalieferungen genutzt wird einen Unfall verursacht. Das Fahrzeug ist für gewerbliche Zwecke bei der Versicherung gemeldet. Auch weitere Fahrer abgesehen vom Inhaber sind versichert. Es handelt sich um eine Teilkasko-Versicherung mit 150€ SB.

Zum Unfall: Er war unterwegs und Ihm ist für eine Sekunde schwarz vor Augen geworden und ist somit erst in ein geparktes Auto geknallt und sofort anschließend wohl noch in ein Anderes. Es ist ein Sachschaden von ca. 15000 Euro entstanden. Personenschaden ist Gott sei dank nicht entstanden.

Nun macht Ihm sein Arbeitgeber ziemlich viel Stress. Er wirft Ihm vor, dass durch diesen Unfall seine monatlichen Versicherungsbeiträge um 80% (!!!) gesteigen sind. Dabei habe ich mir mal sagen lassen, das Teilkaskobeiträge nicht angehoben werden können. Auch nicht nach einem Unfall. Bei Vollkasko bin ich mit sicher. Der Beitrag würde steigen.

Liege ich völlig daneben ? Wenn ja, wie stark würde der Beitrag nach oben gehen, wenn wir von einem Teilkasko-Beitrag von 80 Euro monatlich ausgehen, bei 10 Jahren Unfallfreie Fahrt ? SF 40%.

Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben.

Danke Euch !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rolliman schrieb am 27. Oktober 2014 um 20:39:11 Uhr:

.....da die Teilkasko an der SF der Hapftpflichtversicherung gekoppelt ist geht diese natürlich auch sofort hoch..

Seit wann? Habe ich da was verpasst. :eek:

Bin gerade vorige Woche auf den neuesten Tarif 2015 umgestiegen.

Und dort ist von einer Koppelung der HP mit der TK nicht die Rede.

Nach wie vor wird diese ohne SFR immer mit dem Grundbetrag 100% berechnet.

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Die TK erhöht sich nicht. Dieser Schaden ist eh ein Haftpflichtschaden und die erhöht sich natürlich.

Das ist wohl eher ein Schaden für die Haftpflichtversicherung... also steigt er auch in der SF wieder hoch... da die Teilkasko an der SF der Hapftpflichtversicherung gekoppelt ist geht diese natürlich auch sofort hoch..Teilkasko Schaden wäre es wenn er ein Glasschaden oder Diebstahl am eigenen Fahrzeug hat... dadurch würde der Beitrag nicht steigen...

Themenstarteram 27. Oktober 2014 um 19:46

Hi und danke für Eure Antworten. Dann habe ich da wohk etwas durcheinander geworfen.

Kann jemand denn schätzen, wie hoch der Beitrag steigen würde? Voraussetzung die oben genannten Daten...

TK ist nicht an die Haftpfl. gekoppelt, habe mal für sfr 35 u. sfr 8 kalkuliert, kein Unterschied.

Und wie die Haftpflicht steigt, hängt vom jetzigen sfr ab.

Das kann dir keiner sagen. Denn man kennt die Versicherung nicht, die sfr ist unbekannt und und und ;)

Der TE sollte nicht das Forum, sondern die Versicherung befragen. Der Arbeitgeber hat, außer bei grober Fahrlässigkeit, keinen Anspruch.

Klaus

am 27. Oktober 2014 um 20:37

Sowie ich das lese, stellt der Arbeitgeber ja keine Ansprüche.

Er ist aber sauer.

Soll er das nächste mal einen Rabattschutz mit abschließen. Dann hätte er das Problem nicht.

Wenn Angestellte mit einem Fahrzeug fahren, würde ich das immer machen.

80% Mehrbeitrag wird wohl etwas übertrieben sen. Zumindest wenn er vorher bei 40% war.

Aber auch das Auto vom Arbeitgeber wird Schrott sein.

Klar also, dass sowas Mecker vom Ecker gibt.

Aber so ist das halt nun mal.

Bei "schwarz vor den Augen" frag ich mich eher, warum der überhaupt einen Führerschein hat.

Sowas darf im Straßenverkehr nicht passieren. (Falls das nicht nur die Ausrede für einen Fahrfehler ist.)

Zitat:

@rolliman schrieb am 27. Oktober 2014 um 20:39:11 Uhr:

.....da die Teilkasko an der SF der Hapftpflichtversicherung gekoppelt ist geht diese natürlich auch sofort hoch..

Seit wann? Habe ich da was verpasst. :eek:

Bin gerade vorige Woche auf den neuesten Tarif 2015 umgestiegen.

Und dort ist von einer Koppelung der HP mit der TK nicht die Rede.

Nach wie vor wird diese ohne SFR immer mit dem Grundbetrag 100% berechnet.

nein hast Du nicht...

einem weiteren Kommentar zur rollimans Ausführungen erspare ich mir lieber.

Der Arbeitgeber darf sich ein Glas Sprudel genehmigen und die Klappe halten!

Den Arbeitnehmer trifft keine Verpflichtung zur Schadensregulierung.

Da hat der "Pizzakonzern" sich wohl der Lächerlichkeit preisgegeben, wenn er sich in die Öffentlichkeit begibt.

Frag´ mich doch mal, warum ich als Diabetiker und Rentner nicht Taxi fahre?

Und Pizzataxi schon gar nicht- denn die fahren eh wie die Raubsäue!

Und das kann ich nicht mit meinem Selbstverständnis vereinbaren.

Zitat:

@Omegawuzi schrieb am 27. Oktober 2014 um 22:40:47 Uhr:

Frag´ mich doch mal, warum ich als Diabetiker und Rentner nicht Taxi fahre?

Als Diabetiker bekommst Du eh keine gewerbliche Genehmigung.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 27. Oktober 2014 um 21:37:31 Uhr:

Sowie ich das lese, stellt der Arbeitgeber ja keine Ansprüche.

Er ist aber sauer.

Soll er das nächste mal einen Rabattschutz mit abschließen. Dann hätte er das Problem nicht.

Wenn Angestellte mit einem Fahrzeug fahren, würde ich das immer machen.

80% Mehrbeitrag wird wohl etwas übertrieben sen. Zumindest wenn er vorher bei 40% war.

Aber auch das Auto vom Arbeitgeber wird Schrott sein.

Klar also, dass sowas Mecker vom Ecker gibt.

Aber so ist das halt nun mal.

Bei "schwarz vor den Augen" frag ich mich eher, warum der überhaupt einen Führerschein hat.

Sowas darf im Straßenverkehr nicht passieren. (Falls das nicht nur die Ausrede für einen Fahrfehler ist.)

Naja- mal als Denkanstoß Lieferservices haben dadurch das jeder Hampel auf Auto darf eine höhere Schadensquote als Taxen-ich denke mal schon das die dann auch in dieser richtung hochgestuft werden..

zum Schwarz vor Augen-das könnte natürlich auch Sekundenschlaf gewesen sein-denn wer als Lieferservice Fahrer was verdienen will der muß heizen (und das zu 75% als Zweitjob)

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 27. Oktober 2014 um 21:37:31 Uhr:

 

Bei "schwarz vor den Augen" frag ich mich eher, warum der überhaupt einen Führerschein hat.

Sowas darf im Straßenverkehr nicht passieren. (Falls das nicht nur die Ausrede für einen Fahrfehler ist.)

tja im fernsehen gabs letztens ein bericht das jemand alle 7-9 monate ohnmächtig am steuer wurde. Das ging vor gericht ob er noch den fuhrerschein behalten darf. Ja darf er. Und jetzt kommst du!

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