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Teilkasko Schaden und nur 50% bezahlt gekriegt!!!!

Themenstarteram 30. Dezember 2011 um 20:38

Hallo

habe ein PKW mit Teilkasko und 150€ selbstbeteiligung .

Er ist als Garagen Fahrzeug bei der Versicherung gemeldet.

Nun kommst, mein Fahrzeug wurde am Wochende bei mir vor der Tür eingebrochen.

Die Fahrerscheibe ging zu bruch das Radio ,die Sonnenblenden mit LCD Monitor und ABEs für das Fahrzeug wurden entwendet .einen Schaden nach Gutachten 500€ Reperatur plus 900€ Diebesgut.

Die Versicherung zahlt nicht 1400€ minus Selbstbeteilungen nein sie zahlt nur 550€ für den schaden.

Es ist kein Wirtschaftlicher Schaden Sie begründen es mit das Fahrzeug stand nicht wie Versicherungsmässig angeben in der Garade sondern bei mir vor der Tür.

Geht das kann ich das Fahrzeug nicht mal für eine Nacht draussen Parken .?!

Ohne das mein Versicherungsschutz um 50% gemindert wird.

Komisch ist nur hatte auch mal einen Dollen Hagelschaden am Fahrzeug da haben Sie alles bezahlt minus Selbstbeteilungen. Würde doch das selbe dann gelten oder nicht.

Mal so mal so bitte um hilfe.

MFG

Freak For Two

Beste Antwort im Thema

Moin,

die Sanktionen finden sich in der Regel in den Versicherungsbedingungen.

Sofern Deine Versicherung aber mal einen Hagelschaden des Nachts vor Deiner Haustür entstand bezahlen musste (ohne Abzug, weil man das Auto ja auch mal ausserhalb der Garage abstellen kann) und nun ein neuerlicher Schaden vor Deiner Haustür ausserhalb der Garage entstand, dann kann ich mir schon vorstellen, dass man die Tarifsanktionen nun auch anwendet, denn offenbar steht Dein Auto ja eher selten in der Garage ;)

Beste Grüße

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Hast Du tatsächlich schon ein Abrechnungsschreiben, in dem das so drin steht oder wie kommst Du auf die Begründung?

Keine der Zahlen x 50% - 150 gibt 550. Daher kommt mir das komisch vor.

Außerdem wäre es auch rasend schnell. Montag gemeldet, bereits begutachtet und abgerechnet mit Begründung  am Freitag.

 

Mehr Info.

 

EDIT: Ach ja und herzlich willkommen. Du bist ja noch ganz frisch...:cool:

Themenstarteram 30. Dezember 2011 um 20:50

Ne so schnell sind Sie nicht der Schaden ist am 12.11 endstanden .Danach begutachtet und Heute per Telefon die erst information wann das Geld kommt und wieviel .

Sie haben es mir so erklärt 1400€ Schaden davon 50% sind 700€ und davon nochmal die Selbsbeteiligung minus 150€ das macht 550€ .

naja, die regulierung ging doch fix.. das ist ja schon mal positiv.

zum thema zahlen hat hafi ja schon was geschrieben.. hier wäre mehr input hilfreich.

kannst du bitte mal sagen, was das für lcd-monitore in verbindung mit deiner sonnenblende sind? kann man die abnehmen, also mit aus dem auto raus nehmen oder sind die fest mit dem fahrzeug verbunden, also nicht ohne werkzeug zu demontieren?

edit: nachdem du zwischenzeitlich was geschrieben hast.. hier solltest du auf das abrechnungsschreiben warten oder noch mal mit der versicherung telefonieren, wie sich das mit dem abzug genau verhält. frag nach, was genau abgezogen wird.

Themenstarteram 30. Dezember 2011 um 21:00

Die Monitore sind in den Sonnenblenden intriegiert also nicht abnehmbar.

Die Versicherung hat es mir so telefonisch gesagt dadurch das mein Fahrzeug nicht Artgerecht geparkt war also nicht in der Garade ziehen Sie 50% ab .

Auf die Abrechnung warte ich noch was da nun steht ist richtig mein Versicherungs Vertretter ist auch schon informiert .wollte ja mal fragen vielleicht kennt einer das Problem .

Was heisst fix fast 2 Monate das ist doch nicht fix fahre schon seit dem ohne Scheibe das ist ein Witz.

das mit dem fix hatte ich übersehen zu editieren. das bezog sich auf die aussage von hafi.

bzgl. der kürzung.. klingt so, als hast du nen garagenrabatt in der police.. schau mal hier

http://...toversicherung-online.info/.../

hier würde ich also vielleicht erst mal mit dem vertreter sprechen, was es mit der kürzung auf sich hat. die haben da meist bessere möglichkeiten, was zu erreichen.

Ich habe auf den Garagenrabatt verzichtet, obwohl ich deswegen knapp 5 (Fünf) € mehr im Jahr bezahlen muss. (Beitragssartz 30%)

Zitat:

Original geschrieben von Freak-for-two

 

Was heisst fix fast 2 Monate das ist doch nicht fix fahre schon seit dem ohne Scheibe das ist ein Witz.

Nein, das ist Vorsatz für einen zweiten Einbruch.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Ich habe auf den Garagenrabatt verzichtet, obwohl ich deswegen knapp 5 (Fünf) € mehr im Jahr bezahlen muss. (Beitragssartz 30%)

habe ich genauso gemacht.

der "nachlass" ist bei entsprechendem SF teilweise lächerlich....und so ne regelung öffnet immer möglichkeiten irgendwas nicht zu zahlen.

mir wollten sie vor ein paar jahren mal an die karre flicken, weil ich nicht in der garage stand.

nachdem ich denen erklärt hatte, dass ich meine garage im regelfall bei wochenend-tripps NICHT zum zielort mitnehme, haben sie dann doch gezahlt.

schräge vögel.... (in dortmund zugelassen, in hamburg (!) nen einbruchschaden...und dann kommen sie mit "stand nicht in der garage" :D)

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

 

nachdem ich denen erklärt hatte, dass ich meine garage im regelfall bei wochenend-tripps NICHT zum zielort mitnehme, haben sie dann doch gezahlt.

schräge vögel.... (in dortmund zugelassen, in hamburg (!) nen einbruchschaden...und dann kommen sie mit "stand nicht in der garage" :D)

Geil, Geil, Geil!!

Danke hierfür. Ich musste eben echt herzhat lachen. Manche Versicherungen haben echt was an der Scheibe. ^^ :-)

Zitat:

Original geschrieben von Freak-for-two

 

...

Die Versicherung hat es mir so telefonisch gesagt dadurch das mein Fahrzeug nicht Artgerecht geparkt war also nicht in der Garade ziehen Sie 50% ab .

...

offtopic!

Ich fahre ein SUV und war damit noch nicht einmal auf einem Feldweg, geschweige denn im Gelände. Kommen jetzt welche von der FIA und nehmen mir mein Auto weg weil ich es ja auch nicht Artgerecht halte ;)

Allen einen guten Rutsch ins Jahr 2012

Es sollte alles in den Versicherungsbedingungen stehen, die man natürlich vor Abschluß der Versicherung auf gefallen prüfen sollte.

Im allgemeinen kann man auch ab und an bei plausibler Begründug zuhause außerhalb der Garage parken.

Moin,

die Sanktionen finden sich in der Regel in den Versicherungsbedingungen.

Sofern Deine Versicherung aber mal einen Hagelschaden des Nachts vor Deiner Haustür entstand bezahlen musste (ohne Abzug, weil man das Auto ja auch mal ausserhalb der Garage abstellen kann) und nun ein neuerlicher Schaden vor Deiner Haustür ausserhalb der Garage entstand, dann kann ich mir schon vorstellen, dass man die Tarifsanktionen nun auch anwendet, denn offenbar steht Dein Auto ja eher selten in der Garage ;)

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1

 

Sofern Deine Versicherung aber mal einen Hagelschaden des Nachts vor Deiner Haustür entstand bezahlen musste

Das wäre mal echt interessant, wenn der TE das wahrheitsgemäß beantworten würde. :D

Themenstarteram 2. Januar 2012 um 17:54

Interessanten Info von euch allen danke schon mal werde mal sehen wenn die Post kommt was direct

im Brief dann steht .Wegen den Sanktionen wegen nicht stehen in der Garade steht nicht im Vertrag .

Es steht nur das das Fahrzeug regelmässig in der Garage Steht und da er ein Kurzkennzeichen hat von April bis Oktober steh er meistens würklich in der Garade .Es ist viel arbeit in dieses Fahrzeug rein geflossen der her mein Lieber Geworden ich fahre eigent nur sehr selten mit diesem Auto nur halt mal wenn man spass haben will. Melden mich wenn der Brief da ist.

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