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Teilkasko - Schweinwerfer-Schaden trotz eigenem Verschulden versichert?
Hallo Gemeinsam,
aufgrund eines Auffahrunfalls ist am Auto des Unfallverursacher der Scheinwerfer beschädigt worden. Die Glasscheibe des Scheinwerfers selbst ist nicht beschädigt; es ist nur die Halterung gerissen, an der der Schweinwerfer im Auto befestigt ist. Dennoch muss der Scheinwerfer für eine einwandfreie Funktion durch einen neuen ersetzt werden.
Jetzt meine Fragen:
1) Bezahlt die Teilkasko des Unfallverursachers den Scheinwerfer, unabhängig davon, ob nur die Halterung des Scheinwerfers gebrochen ist oder ein Scheinwerfer-Glasschaden vorliegt?
2) Der Unfall liegt fast 6 Monate zurück; der Unfallverursacher hat den Unfallhergang damals der Versicherung gemeldet, die den Schaden des Geschädigten schon damals übernommen hat. Der Unfallverursacher dachte aber damals nicht daran, den Scheinwerfer bei seiner Versicherung durch die Teilkasko abwickeln zu lassen. Gesetzt den Fall, dass der Unfallverursacher Anspruch darauf hat, den Scheinwerfer durch die Versicherung gezahlt zu bekommen, stellt sich nun die Frage, ob er nach 6 Monaten immer noch Anspruch auf Erneuerung des Scheinwerfers hat.
3) Gesetzt den Fall, die Versicherung muss dem Unfallverursacher den Scheinwerfer ersetzen. Der Unfallverursacher hat vom hiesigen Autohaus einen Kostenvoranschlag für einen neuen Scheinwerfer incl. Montage heute ausgestellt bekommen. Darf der Unvallverursacher darauf pochen, dass man ihm anstatt der Reparatur den Betrag des Kostenvoranschlags (ca. 500 EUR) bar ausbezahlt, abzüglich einer Selbstbeteiligung und abzüglich der MwSt?
4) Wird ein Sachverständiger sich den Schaden anschauen wollen? Wie ist die Sachlage zu bewerten, wenn der Schaden schon - durch z.B. einen gebraucht gekauften und schon montierten Scheinwerfer - am Unfall-Verursacher-Kfz beseitigt worden ist?
Ich freue mich auf sachdienliche Hinweise, Tipps und Antwort.
VG Giuli
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Hier kann man aber schon was lernen, wenn man will........
Gruß
Delle
Der Vollständigkeit halber - auch für Neugierige.
Glasbruchschaden - der keiner war - Kündigung - Strafanzeige - Strafbefehl über 60 Tagessätze (Anm: das sind zwei Monatseinkommen) - und der Herr Rechtsanwalt hat auch nur zusätzliche Kosten verursacht.
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24 Antworten
Hallo,
in der Teilkasko ist ausschließich der Bruchschaden an der Verglasung des Fahrzeugs versichert, nicht sonstige Schäden am Scheinwerfer oder Blinker oder ähnlichem.
Da vorliegend kein Glasbruch entstanden ist, zahlt die Teilkasko hier nichts.
Damit haben sich die anderen Fragen zwangsläufig von selbst beantwortet.
Den Schaden würde -falls vorhanden- die Vollkasko übernehmen, allerdings ist fraglich, ob sich das bei der Schadenhöhe lohnen würde.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Hallo,
in der Teilkasko ist ausschließich der Bruchschaden an der Verglasung des Fahrzeugs versichert, nicht sonstige Schäden am Scheinwerfer oder Blinker oder ähnlichem.
Da vorliegend kein Glasbruch entstanden ist, zahlt die Teilkasko hier nichts.
Damit haben sich die anderen Fragen zwangsläufig von selbst beantwortet.
Den Schaden würde -falls vorhanden- die Vollkasko übernehmen, allerdings ist fraglich, ob sich das bei der Schadenhöhe lohnen würde.
Hafi
Besten Dank für die Antwort.
Gehen wir doch mal davon aus, dass das die Verglasung des Scheinwerfers gebrochen ist. Wie lauten dann die Antworten auf die anderen Fragen?
willst doch wohl jetzt nicht die Scheibe einschlagen um die Versicherung zu behumpsen?
Dein Glas ist in Ordnung und das Thema erledigt - oder?
Nachdem so viel Zeit vergangen ist, wird die Versicherung das auf jeden Fall genau prüfen lassen, denn es gab genug Zeit für zig weitere Vorfälle.
Zumal auch dann NUR das Glas bezahlt werden würde, ncht aber der Rest.
Auch ganz einfach: wäre das Glas beschädigt/gebrochen, dann würde auch nur dieses bezahlt werden,auch nach 6 Monaten, nicht aber der ganze Scheinwerfer!
Auch damit dürften sich die anderen Fragen beantwortet haben....
Gruß, Jens
Zitat:
Original geschrieben von BadHunter
Auch ganz einfach: wäre das Glas beschädigt/gebrochen, dann würde auch nur dieses bezahlt werden,auch nach 6 Monaten, nicht aber der ganze Scheinwerfer!
Auch damit dürften sich die anderen Fragen beantwortet haben....
Gruß, Jens
Ich wusste nicht, dass man das Glas des Scheinwerfers ersetzen kann wie ne Windschutzscheibe am Auto. Danke für den Hinweis.
Fragen 3 und 4 sind noch unbeantwortet, ich freue mich auf diese.
VG Giuli
Kombination aus 3 und 4 riecht nach Versicherungsbetrug, du willst mehr ersetzt bekommen als du tatsächlich investieren musstest. Also Rechnung vom gebrauchten Lichtdings einreichen und erstattet bekommen. Mehr nicht.
was du jedoch NACH einer fiktiven Abrechnung mit dem Geld machst ist deine Sache
Warum rufst du nicht einfach bei deiner VS an und fragst nach ob und wie die für den Scahden aufkommen?
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Kombination aus 3 und 4 riecht nach Versicherungsbetrug, du willst mehr ersetzt bekommen als du tatsächlich investieren musstest.
was du jedoch NACH einer fiktiven Abrechnung mit dem Geld machst ist deine Sache
Warum rufst du nicht einfach bei deiner VS an und fragst nach ob und wie die für den Scahden aufkommen?
So ein Schmarn; bitte blühende Phantasie bei sich behalten und einfach nur auf die konkreten Fragen mit sachdienlichen Hinweisen antworten. Sonst enfernt sich der Thread vom Ursprungs-Thema, was viel zu oft hier im Forum zu beobachten ist. Das hilft anderen Usern dann auch nicht, wenn sie ähnlich gelagerte Fälle bzw. deren Lösungen hier im Forum suchen.
Es geht wie schon geschildert einfach darum, dass obiges mal als Tatsache vorliegen soll und man will als Verbraucher wissen, welche Rechte und tatsächlichen Ansprüche man hat. Das Versicherungsgesellschaften ahnungslosen Kunden teilweise juristisch nicht haltbare Aussagen machen, ist verständlich und sollte bekannt sein, denn diese wollen ja Geld verdienen, und keines verlieren. Nicht selten lenken Versicherungsgesellschaften erst dann ein, wenn man mit einer RS-Versicherung einen Anwalt einschaltet, der sich der Sache annimmt, und die dem Verbrauchen tatsächlich zustehenden Rechte einfordert.
So weit muss es nicht kommen, und man sollte die Versicherung erst dann anrufen, wenn man selbst etwas Hintergrundwissen hat, nicht um die Versicherung zu täuschen, sondern auf Tatsachen beruhende Argumente zu haben, um die eigenen tatsächlich vorhanden Rechte und Ansprüche außergerichtlich beim Versicherer erhalten zu können.
Bei der Frage 3 wird (denk ich mal) die VS den Arbeitslohn abziehen, da dieser ja nicht anfällt!
Bei der Frag3 4 sagt m.M.n. der Sachverständige hoffentlich: "Reichen sie die Rechnung des gebrauchten Scheinwerfers ein, der Schaden ist damit behoben."
Alles natürlich meine laienhafte Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit und der Voraussetzung das das ScheinwerferGLAS und nicht nur der Montagebügel beschädigt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Giuli
Hallo Gemeinsam,
aufgrund eines Auffahrunfalls ist am Auto des Unfallverursacher der Scheinwerfer beschädigt worden. Die Glasscheibe des Scheinwerfers selbst ist nicht beschädigt; es ist nur die Halterung gerissen, an der der Schweinwerfer im Auto befestigt ist. Dennoch muss der Scheinwerfer für eine einwandfreie Funktion durch einen neuen ersetzt werden.
Jetzt meine Fragen:
1) Bezahlt die Teilkasko des Unfallverursachers den Scheinwerfer, unabhängig davon, ob nur die Halterung des Scheinwerfers gebrochen ist oder ein Scheinwerfer-Glasschaden vorliegt?
NEIN - siehe Beitrag von Hafi
2) Der Unfall liegt fast 6 Monate zurück; der Unfallverursacher hat den Unfallhergang damals der Versicherung gemeldet, die den Schaden des Geschädigten schon damals übernommen hat. Der Unfallverursacher dachte aber damals nicht daran, den Scheinwerfer bei seiner Versicherung durch die Teilkasko abwickeln zu lassen. Gesetzt den Fall, dass der Unfallverursacher Anspruch darauf hat, den Scheinwerfer durch die Versicherung gezahlt zu bekommen, stellt sich nun die Frage, ob er nach 6 Monaten immer noch Anspruch auf Erneuerung des Scheinwerfers hat.
NEIN - auch ein Kaskoschaden muss unverzüglich gemeldet werden
3) Gesetzt den Fall, die Versicherung muss dem Unfallverursacher den Scheinwerfer ersetzen. Der Unfallverursacher hat vom hiesigen Autohaus einen Kostenvoranschlag für einen neuen Scheinwerfer incl. Montage heute ausgestellt bekommen. Darf der Unvallverursacher darauf pochen, dass man ihm anstatt der Reparatur den Betrag des Kostenvoranschlags (ca. 500 EUR) bar ausbezahlt, abzüglich einer Selbstbeteiligung und abzüglich der MwSt?
Eine fiktive Abrechnung ist auch bei einem Glasbruchschaden möglich - ersetzt wird aber nur der reine Glasbruchschaden - im Zweifel also nur die Kosten für ein neues Scheinwerferglas plus Austauch von 2-4 AW
4) Wird ein Sachverständiger sich den Schaden anschauen wollen? Wie ist die Sachlage zu bewerten, wenn der Schaden schon - durch z.B. einen gebraucht gekauften und schon montierten Scheinwerfer - am Unfall-Verursacher-Kfz beseitigt worden ist?
Normalerweise NEIN - aber man hat hier dem Versicherer die (theoretische) Möglichkeit einer Besichtigung genommen, was ebenfalls Einschränkungen im Bezug auf den Versicherungsschutz zu Folge hat (haben könnte).
Ich freue mich auf sachdienliche Hinweise, Tipps und Antwort.
VG Giuli
Wann ist der Kostenvoranschlag erstellt worden? Gleich nach dem Schaden (dann stellt sich die Frage, welcher Anlass bestand und warum der "Glasbruchschaden", der ja auch keiner ist, nicht unverzüglich gemeldet wurde. Nach 6 Monaten, dann ist er nichts wert! Der Versuch, nachträglich noch eine Entschädigung vom Versicherer zu erlangen, mag reizvoll sein, kann aber aufgrund möglicher Konsequenzen nicht ernsthaft empfohlen werden.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Wann ist der Kostenvoranschlag erstellt worden?
Zitat:
Original geschrieben von Giuli
3) Gesetzt den Fall, die Versicherung muss dem Unfallverursacher den Scheinwerfer ersetzen. Der Unfallverursacher hat vom hiesigen Autohaus einen Kostenvoranschlag für einen neuen Scheinwerfer incl. Montage heute ausgestellt bekommen. Darf der Unvallverursacher darauf pochen, dass man ihm anstatt der Reparatur den Betrag des Kostenvoranschlags (ca. 500 EUR) bar ausbezahlt, abzüglich einer Selbstbeteiligung und abzüglich der MwSt?
@MartinSHL
Danke - habe ich das "heute" doch glatt überlesen.
So, damit sollte der ahnungslose Versicherungsnehmer ja genug Infos zum Verbraucherschutz bekommen haben... Nicht, dass wir uns wieder zu weit vom Thema entfernen.
Hafi
Hier kann man aber schon was lernen, wenn man will........
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Hier kann man aber schon was lernen, wenn man will........
Gruß
Delle
Der Vollständigkeit halber - auch für Neugierige.
Glasbruchschaden - der keiner war - Kündigung - Strafanzeige - Strafbefehl über 60 Tagessätze (Anm: das sind zwei Monatseinkommen) - und der Herr Rechtsanwalt hat auch nur zusätzliche Kosten verursacht.