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Teilkasko: Steinschlag Windschutzscheibe und Blinker

Hallo,

 

hatte heute nachmittag Steinschlag an der Windschutzscheibe sowie am rechten Blinker (Loch im Glas) während einer Fahrt auf der Bundesstraße, welche schwach befahren war..

Hab meine Versicherung (Huk-Coburg) angerufen und die Sache gemeldet. Die Dame meinte aber, dass die Sache mit dem Blinker höchstwahrscheinlich ein eigenständiger Teilkaskoschaden wäre und somit meine SB (150€) berücksichtigen müsse. Außerdem meinte Sie, dass ich bzw. die Werkstatt Fotos von Scheibe und Blinker solle.

Ich hab das Auto heute vormittag waschen lassen (Waschanlage), direkt danach hatte ich die Schäden noch nicht.

Wie soll ich nun weiterverfahren? Gibts dazu Erfahrungen?

Viele Grüße

Typ

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17 Antworten

Es ist in der Tat sehr unwahrscheinlich, dass ein und derselbe Stein erst in den Blinker und dann weiter in die Windschutzscheibe geflogen ist. ;)

Auch wenn beide Schäden auf einer Fahrt passiert sind:

Das sind zwei Schädensereignisse und zwei Mal SB.

Schäden musst Du immer beweisen.

Einfach Digicam oder Telefon (meist schlechte Aufnahmen) draufhalten.

Oder von der Werkstatt erledigen lassen.

Tipp:

Lässt sich die Scheibe flicken entfällt meist die SB.

Hi,

danke für deine Antwort.

Ich halte die Sache mit "wenns der gleiche Stein ist, der Blinker und Scheibe getroffen hat" für Haarspalterei. Das kann man ja nie beweisen. Handhaben die Versicherungen das wirklich als zwei eigenständige Schäden? Dürfen die das?

Gruß

Typ

Nun, es sind zwei Steine und zwei Schäden.

Alles andere ist quatsch.

Auch wenn unglücklich und auf einer Fahrt passiert.

Bei einer Teilkasko ohne SB würde Dich das auch nicht kratzen.

So ist Dein Sparvorteil beim Kauf der Police verschwunden und hat sich ins Gegenteil verkehrt.

Andererseits bekommst Du die Scheibe repariert und das ist doch auch nicht schlecht, oder?

ok, ich geb mich geschlagen ;) . Mal schauen, ob ich nen gebrauchten Blinker auftreibe.

Viele Grüße

Typ

Ich hab vor 6 Jahren nen Steinschlag in nem Golf III NSW gleichzeitig mit dem Steinschlag der Windschutzscheibe(kam ne neue rein) machen lassen, nur 1 mal SB bezahlt.

Glück gehabt - freue Dich.

am 31. März 2007 um 10:44

Zitat:

Mal schauen, ob ich nen gebrauchten Blinker auftreibe.

Kauf n neuen im Zubehör, kostet nich die Welt

Hallo,

hab heute ein Formular der HUK gekriegt, bei dem ich u.A. den Schadenhergang beschreiben soll. Nun, wie und was schreib ich am Besten? Soll sich ja nicht lesen, wie ein Kinderaufsatz, oder? Ich bin ganz normal auf einer Bundesstraße (evtl. Ort und Zeit?) gefahren, plötzlich "peng" und dann Schäden an der Windschutzscheibe. Reicht das so?

Muss ich zum Hergang noch weitere Sachen beschreiben?

Viele Grüße

Typ

am 3. April 2007 um 18:02

Hi,

Ort und Zeit reichen meist - bei einem Steinschlag ist es eh seltenst nachvollziehbar ob es wirklich dieses "peng" war oer eines was du nicht gemerkt hast :)

Insofern - gib Ort (Bxxx in Richtung Y) an und Zeit und evtl. die dir bekannten Umstände (etwa wenn ein Laster vor dir fuhr zu dem besagten Zeitpunkt)

Grüße

Schreddi

Danke für die Hilfestellung.

Jetzt hab ich gerade gesehen, dass auf dem Formular auch eine Bankverbindung ("Die Entschädigungsleistung soll auf folgendes Konto überwiesen werden:") angeben soll. Soll ich da meine oder die der Werkstatt angeben? Und wieso eigentlich? Ich zahl die SB an die Werkstatt, und diese schickt die Rechnung an die HUK, oder?

Desweiteren "Besteht für das Fahrzeug Berechtigung vom Vorsteuerabzug?"??? Ja oder Nein?

Gruß

Typ

am 9. April 2007 um 19:23

Typ,...

hast du dein Auto bereits zum reparieren gegeben?

Du kannst in der Werkstatt auch eine sog. Abtretungserklärung unterschreiben, dann wendet sich der Betrieb direkt an die Versicherung.

Meisten empfehlen die Versicherer erstmal das Auto in eine Ihrer Partnerwerkstätten zu geben, oder bei Carglass reparieren zu lassen.

Hi,

am Donnerstag ists soweit. Ich bin im Autohaus meines geringsten Misstrauens, Gott sei Dank hab ich keinen Kasko-Select-Tarif genommen (somit keine Werkstattbindung).

Sorry für die viele Fragerei, aber in Versicherungsdingen kenn ich mich gleich überhaupt nicht aus. Hatte vor etwa 2 Jahren schon genug Stress als unverschuldetes Unfallopfer mit der gegnerischen Versicherung, vielleichts liegts auch daran....

Viele Grüße

An das Versicherungsgedönse gewöhnt man sich nie wirklich. Noch schlimmer läuft es zusammen mit Leasing.

Vollkaskoschaden, Werkstatt repariert und meldet das der Leasing bzw. stellt der Leasing das in Rechnung und die zahlen. Versicherung zahlt an die Leasing.

Der Kunde kriegt fünfhundert Formulare, die beinahe identisch sind, muss die alle ausfüllen. Damit die Leasing mit der Versicherung abrechnen kann. Leasing droht schon mal damit, dass sie den Schaden dir in Rechnung stellen, obwohl alle wissen, dass eine Vollkaskoversicherung da ist und so weiter. Eigentlich sollte das der Händler machen ("ich kümmer mich um alles") - aber, man hätte es sich ja denken können, nix ist.

Das beste daran ist: Beide (Leasing + Versicherung) sind im selben Konzern (VW). Wenn du eine Frage zu deinem Vertrag hast schickt die Leasing dich zum Händler, weil sie dir als _KUNDE_ keine Auskunft geben. Im Unfallfalle aber bist du dann doch wieder der Ansprechpartner.

Bei bisher jedem Unfall hab ich einen riesen Ärger mit diesen Saftläden gehabt. Man geht mir das auf die Nüsse. Da zockeln jeden Monat hunderte Euros in diese Unternehmen und wehe du brauchst die mal. Da ist das Einwohnermeldeamt echt papierlos/verwaltungsarm gegen.

Sobald es ums Geld geht wird der Hinter zugeklemmt und auf oberkleinlich gemacht. Wenn es ums Neugeschäft geht, kann auf einmal jeder kulant mit dir umgehen.

Herrlich sowas.

am 9. April 2007 um 20:02

Hallo,

@miwalter:

An dieser Stelle mal die Aufforderung, doch bitte zum Thema beizutragen. OT ist unerwünscht - genauso wie Stammtischparolen. Die helfen dem Frager leider nicht weiter...

@Typ:

Halb so wild - bei nem Glasschaden reicht wirklich die einfache Abtretungserklärung - dann hast du nur vor Ort deine SB zu bezahlen und den Rest klären Versicherung und Werkstatt. Du kannst dies auf dem Formular ja entsprechend reinschreiben ("Abtretungserklärung wird erteilt - Rechnung folgt vom AH").

Die andere Frage zur Vorsteuer:

Bist Du Unternehmer? Wenn, dann wüsstest du, dass du vorsteuerabzugsberechtigt bist ;) Also - kannst ruhig "nein" ankreuzen (da du ja die MwSt der Rep. mit erstattet bekommen musst)

Grüße

Schreddi

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