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teilkasko

Themenstarteram 31. August 2013 um 18:46

hallo, habe eben einen verkehrunfall gebaut. (keine verletzten, nur blechschaden)

jz meine frage. mein auto ist total hinüber. habe aber teilkako. bekomme ich von meiner versicherung auch was oder nur der geschädigte?

mfg christopher

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Immer mit der Ruhe.

 

Deine geistigen Ergüsse sind auch nicht immer der Burner.

 

Wenn ich mal an dieses Posting hier erinnern darf: http://www.motor-talk.de/.../...chlag-erstellt-wurde-t4651240.html?...

 

Aber gut jetzt.

 

Was ist den zur Zeit hier los, dass jedes Posting in einem Streit endet?

Wann was gut ist oder nicht entscheidest nicht du Meister Meier.

 

Der einzige der hier derzeit eine Streit in diesem Fred vom Zaun brechen wilst, dass bist ganz offensichtlich du.

 

Das ändert aber nichts daran, dass du hier Bullshit geschrieben hast.

 

Und nun halte du mal ieber ganz schnell den Ball flach, bevor hier jemand auf die idee kommt und auf dein "Herr Kaiser von der Humbug Mülleimer Fachwissen" eigeht. 

 

Du hast hier angefangen, Kompetenzen von Usern anzufweilen.

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Wenn du Schuld bist, bekommst du nichts.

Die Teilkasko zahlt z. B. bei Diebstahl. Eine Vollkasko würde auch deinen Schaden zahlen, allerdings steigt die dann genauso wie die Haftpflicht.

Den rechten Scheinwerfer kannst Du u. U. ersetzt bekommen, da aus Glas.

Teilkasko heisst nicht so, weil Du immer einen Teil des Schadens ersetzt bekommst.:rolleyes:

am 31. August 2013 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von need for speed2

Wenn du Schuld bist, bekommst du nichts.

Die Teilkasko zahlt z. B. bei Diebstahl. Eine Vollkasko würde auch deinen Schaden zahlen, allerdings steigt die dann genauso wie die Haftpflicht.

Falsch.

Die Teilkakso zahlt u.a. auch Glasschäden.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Den rechten Scheinwerfer kannst Du u. U. ersetzt bekommen, da aus Glas.

Das ist so auch nicht korrekt.

Es wird immer nur das Glas der Scheinwerfer ersetzt.

Dieses gibt es in der Regel immer als seperates Ersatzteil.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Teilkasko heisst nicht so, weil Du immer einen Teil des Schadens ersetzt bekommst.:rolleyes:

Hat auch keiner behauptet.

@ TE.

Du kannst die kaputten Gläser vom Scheinwerfer, Blinker und so wie ich das sehe unten auch vom Nebelscheinwerfer geltend machen.

Falls du allerdings eine Selbstbeteiligung in der Teilkasko vereinbart hast, kann sein, dass nicht viel übrig bleibt.

Ich würde diese Foto an die Versicherung schicken und um Abrechung beten.

Die haben eine Datenbank in der die Teile aufgelistet sind und können so direkt abrechnen.

 

Zitat:

Zitat:

 

Original geschrieben von need for speed2

 

Wenn du Schuld bist, bekommst du nichts.

 

Die Teilkasko zahlt z. B. bei Diebstahl. Eine Vollkasko würde auch deinen Schaden zahlen, allerdings steigt die dann genauso wie die Haftpflicht.

 

Falsch.

 

Die Teilkakso zahlt u.a. auch Glasschäden.

Irrtum. Meine Aussage ist nicht falsch.;)

Wenn du nicht nur lesen sondern auch verstehen würdest, wäre dir klar das da steht:

"Eine Teilkasko zahlt z.B. bei Diebstahl" Das ist richtig.

Natürlich zahlt die auch Glasschäden, Wildschaden, Hagelschaden usw. Meinst du ich wollte das alles aufzählen?

am 31. August 2013 um 19:54

Zitat:

Original geschrieben von need for speed2

Irrtum. Meine Aussage ist nicht falsch.;)

Natürlich ist deine Aussage "Wenn du Schuld bist, bekommst du nichts." falsch.

Warum haben eigentlich so viele User hier ein Problem damit einzugestehen, dass sie einen Fehler gemacht haben. Dieses wurmige rumgewinde ist doch nur noch peinlich :rolleyes:

Ein Glasschaden wird von der TK ersetzt (SB berücksichtigen), alles andere dürfte ein Totalschaden sein.

 

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von need for speed2

Irrtum. Meine Aussage ist nicht falsch.;)

Natürlich ist deine Aussage "Wenn du Schuld bist, bekommst du nichts." falsch.

 

Warum haben eigentlich so viele User hier ein Problem damit einzugestehen, dass sie einen Fehler gemacht haben. Dieses wurmige rumgewinde ist doch nur noch peinlich :rolleyes:

Ich habe kein Problem.;)

Nur du solltest mal genau lesen was du schreibst. Du zitierst alles, woher soll ich dann wissen, worauf du dich beziehst?

 

Natürlich zahlt eine Teilkasko auch Glasbruch.

Aber nach einem Unfall mit Totalschaden? Dann willst du Glasbruch geltend machen? Habe ich dich da richtig verstanden?

am 31. August 2013 um 20:14

Klar.

Der ist ja im Rahmen der Teilkasko mit versichert.

Die Frage lautete:

Zitat:

Original geschrieben von poffel18

meine frage. mein auto ist total hinüber. habe aber teilkako. bekomme ich von meiner versicherung auch was oder nur der geschädigte?

worauf hin folgende Antwort gegeben wurde:

Zitat:

Original geschrieben von need for speed2

Wenn du Schuld bist, bekommst du nichts.

Und diese Aussage ist FALSCH (!) (damit das nun auch wirklich jeder Mitleser des Threads mitbekommt).

 

Die Teilkasko zahlt bei Glasbruch - warum, also aus welchem Grunde das Glas bricht, ist vollkommen ohne Bedeutung für die Leistungspflicht der Teilkasko.

 

I.d.R. werden vom Teilkaskoversicherer bei Totalschaden die reinen Materialkosten (vorliegend also Scheinwerfer, Blinker, Nebelscheinwerfer) ohne Einbaukosten bezahlt (Einbaukosten können ja nicht mehr anfallen, "Dank" Totalschaden).

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Klar.

 

Der ist ja im Rahmen der Teilkasko mit versichert.

Und wonach bezahlt dann die Versicherung?

Ich kenne das so, das man eine Reparaturrechnung einreichen muß.

Der Wagen ist aber ein Totalschaden.

Wie geht das denn jetzt?

Bei älteren KFZ wird immer ein GA geschickt, der feststellt, ob ein Totalschaden vorliegt.

Was nützt eine Regulierung eines Scheinwerfers, wenn der Rest Totalschaden ist ?

 

 

Man kann auch in der TK seinen Glasschaden fiktiv abrechnen.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Man kann auch in der TK seinen Glasschaden fiktiv abrechnen.

Dabei sollte man aber die SB beachten.

 

Die beachtet dann schon der Versicherer bei Abrechnung.

 

Vorliegend wären also vom TK-Versicherer zu erstatten:

Materialkosten für Scheinwerfer, Nebelscheinwerfer und Blinker, jeweils netto abzüglich evtl. vorhandener SB.

Wahrscheinlich auch nur ein Tropfen auf den heissen Stein, aber immer noch besser als gar nichts.

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