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Teilkasko, und kein Schadensersatz bei Brand durch Kurzschluss?!
Hallo liebes Forum!
Habe letzte Woche meine neue Police von der Zürich für mein Auto bekommen. Ich habe 150€ SB in der TK und 300€ SB in der VK.
Nun habe ich ja wie so oft von euch empfohlen mir erstmal die Police gelesen
Und da hab ich auch gleich einen merkwürdigen Absatz gefunden:
Zitat:
§12 Unfang der Versicherung
[...]
I. In der Teilversicherung
[...]
g) durch Brand an der Verkabelung des versicherten Fahrzeuges. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bedeutet das etwa wirklich so wie ich es verstehe das ich nichts für mein Auto bekomme falls ein Kurzschluss in der Elektrik das Auto abfackelt? Das wäre ja total sinnlos, ich denke mal Kurzschluss in der Elektrik ist doch der meiste Grund warum Autos abbrennen oder?
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11 Antworten
Mach Dir keine Sorgen....
Versichert sind Schäden an der Verkabelung. Dass muss nicht zwingend ein Brand sein, sondern häufig auch nur ein Schmorschaden.
Die möglichen Folgeschäden ( Schalter , Steuergeräte etc. )
sind dann nicht mitversichert.
Wenn aber das Fahrzeug abbrennt oder die betroffenen Teile durch die Einwirkung einer offenen Flamme zerstört werden, liegt ein Brandschaden i.S. der AKB vor, der ebenfalls zum TK-Deckungsumfang gehört.
Viele Grüße
und allen MT-Usern alles Gute für 2007 !
Also, ich denke da wurde von der Zurich wieder eine Leistung ausgeschlossen um im Preiskampf mithalten zu können, denn in den AKB des GDV steht an selber Stelle:
AKB GDV
Zitat:
§ 12 Umfang der Versicherung
(1) Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile einschließlich der durch die beigefügte Liste als zusätzlich
mitversichert ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile
I. in der Teilversicherung
a) durch Brand oder Explosion;
b) durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung durch denjenigen, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Vorbehalt seines Eigentums veräußert hat, oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder zur Veräußerung überlassen wurde, ist von der Versicherung ausgeschlossen;
c) durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind;
d) durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes;
II. in der Vollversicherung darüber hinaus
e) durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden;
f) durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
(2) Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Voll- und Teilversicherung auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss.
(3) Eine Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung wird nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.
Sprich: Da gibt es gar kein g!
Fazit: Im heutigen Preiskampf sind die Leistungen von Anbieter zu Anbieter bis ins Detail unterschiedlich. Kasko ist nicht mehr Kasko und Teilkasko nicht mehr Teilkasko.
Lest durch was ihr unterschreibt! (und lest insbesondere genau was die HUK so alles reinschreibt, wobei den Vogel m. E. bisher die Basler Securitas abgeschossen hat.
Mfg
G.o.
P.S. Ein gutes neues und unfallfreies Jahr 2007!
Zitat:
Original geschrieben von DaTho
Mach Dir keine Sorgen....
Versichert sind Schäden an der Verkabelung. Dass muss nicht zwingend ein Brand sein, sondern häufig auch nur ein Schmorschaden.
....
Welcher nicht versichert wäre, denn schmoren ist nicht brennen.
Grüße
G.o.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Welcher nicht versichert wäre, denn schmoren ist nicht brennen.
Grüße
G.o.
Hallo,
die Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss haben doch i.d.R. ein Verschmoren des Kabelbaums zur Folge, der sehr wohl über TK abgedeckt ist, nur eben keine angeschlossene Bauteile.
Oder sehe ich das falsch?
Die Zürich hat wörtlich
"a) durch Brand oder Explosion"
versichert.
f) und der Punkt 2 des GDV decken sich und behandeln Glasschäden.
g) durch Brand an der Verkabelung des versicherten Fahrzeuges.
Die mir vorliegende Fassung der Zürich hat unter Punkt e) Marderbisse den Zusatz "Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen."
Könnte der TE bitte nochmals genau sagen, ob sich die Passage mit den Folgeschäden unter e) oder unter f) befand?
Weiterhin sei drauf hingewiesen, dass die Zürich (mit Zürich-Patria) verschiedene Policen hat.
Man sollte also genau wissen, welche Tarifvarianten und welche Version (Tarifstand).
Der Unterschied Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.
Zitat:
-...Was bezahlt Teilkasko?
Die Teilkaskoversicherung bezahlt in folgenden Fällen:
Brand oder Explosion. Ausnahmen: Zigarettenbrandfiecken, Brände ohne offene Flamme.
....
Schmoren = ohne Flamme.
Mfg
G.o.
Ich finde es erstaunlich wie hier ohne genaue Kenntnis der einschlägigen AKB fröhlich diskutiert (=geraten) wird.
Die Zürch hat aktuell 8 Tarifvarianten.
Und selbstverständlich auch Vorgängerfassungen.
Allgemein:
Zitat:
Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (Schadenfeuer).
Diese Definition gilt für alle Brandversicherungen.
Feuer ist ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung (auch Glimmen und Glühen).
Reine Seng-, Glimm- oder Rußschäden sind nicht versichert, es sei denn es sind Folgen eines Brandes.
Zitat:
Brände ohne offene Flamme.
Ein solche Formulierung weist einen Laien aus.
Also, vielen Dank erstmal für eure Mühe!
Ich hab da gestern angerufen und die haben gesagt das das so gemeint ist:
Wenn ein Kurzschluss im Auto ein Gerät (Steuergerät, Autoradio etc.) zerstört ist das nicht versichert!
Wenn aber dieser kurzschluss das Steuergerät in Flammen aufgehen und dadurch mein Auto abbrennen lässt ist das ein anderer Versicherungsfall und ist dann versichert!
Also alles im grünen Bereich!
...wie schon geschieben:
Mach Dir keine Sorgen...
Schönen Abend noch!
Ich krame das Thema mal heraus um nicht ein neues zu erstellen.
Meine Frage:
Wenn ein Kurzschluss in der Sitzheizung den Sitz durch Brandlöcher beschädigt, ist diese Art von Brand-, Schmorschaden durch die teilkasko abgesichert?
LG
Zitat:
Original geschrieben von AccordVtec
Ich krame das Thema mal heraus um nicht ein neues zu erstellen.
Meine Frage:
Wenn ein Kurzschluss in der Sitzheizung den Sitz durch Brandlöcher beschädigt, ist diese Art von Brand-, Schmorschaden durch die teilkasko abgesichert?
LG
Im Moment sehen die Musterbedingunen wie folgt aus:
Zitat:
Brand und Explosion
A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne
einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener
Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion
ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich
verlaufende Kraftäußerung.
Zitat:
Kurzschlussschäden an der Verkabelung
A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden
sind nicht versichert.
Wenn der Sitz einfach durchschmort ist der Schaden nicht versichert.
Aber für eine genaue Auskunft hilft nur der Blick in die eigenen Bedingungen.