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Teilkaskoschaden - Abrechnung nach Totalschaden berechtigt?

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 7:15

Hallo,

ich habe einen KFZ-Teilkaskoschaden.

Ich wünsche eine fiktive Abrechnung, sodass ein Gutachter der Versichrung folgende Wert in einem Gutachten festgestellt hat:

Wiederbeschaffungswert: 6500 Euro

Reperaturkosten: 4300 Euro

Restwert: 3000 Euro

Nun will die Versichrung den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert: 6500€-3000€= 3000 Euro auszahlen.

Ich sehe hier die Abrechnung nach wirtschaftlichen Totalschaden nicht berechtigt.

Sondern auf Reperaturkostenbasis. D.h. 4300 Euro abzgl. 19 % MwSt.

Wie ist hier Eure Auffassung?

Vielen Dank

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13 Antworten

Die Versicherung liegt da richtig. Interessanter wäre die Frage, ob das Kaskogutachten von korrekten Werten ausgeht. Lass reparieren und rechne konkret ab.

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 7:39

Vielen Dank für die Antwort.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Februar 2020 um 08:28:45 Uhr:

Lass reparieren und rechne konkret ab.

Ich möchte das KFZ gerne selbst reparieren.

 

Warum liegt die Versicherung richtig?

Einen wirtschaftlichen Totalschaden kann ich nicht erkennen.

Zitat:

@jannixxx1564 schrieb am 26. Februar 2020 um 08:39:59 Uhr:

Vielen Dank für die Antwort.

Warum liegt die Versicherung richtig?

Einen wirtschaftlichen Totalschaden kann ich nicht erkennen.

Bei der Konstellation wird auf Totalschadenbasis abgerechnet, d.h. die Differenz WBW abzgl. RW ist geringer als die Rep-Kosten.

Daher solltest du reparieren (lassen)!

Was steht denn in den AKB deiner versicherung?

Nicht so etwas?

Zitat:

Reparatur

Bei Beschädigung des Fahrzeugs zahlen wir:

• Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert? Dann zahlen

wir die erforderlichen Kosten der Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts,

wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.

Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert

oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige und

fachgerechte Reparatur nachweisen? Dann zahlen wir die erforderlichen

Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den

Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.

Zitat:

@jannixxx1564 schrieb am 26. Februar 2020 um 08:39:59 Uhr:

Vielen Dank für die Antwort.

Zitat:

@jannixxx1564 schrieb am 26. Februar 2020 um 08:39:59 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Februar 2020 um 08:28:45 Uhr:

Lass reparieren und rechne konkret ab.

Ich möchte das KFZ gerne selbst reparieren.

 

Warum liegt die Versicherung richtig?

Einen wirtschaftlichen Totalschaden kann ich nicht erkennen.

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 7:59

Zitat:

Reparatur

Bei Beschädigung des Fahrzeugs zahlen wir:

• Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert? Dann zahlen

wir die erforderlichen Kosten der Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts,

wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.

Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert

oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige und

fachgerechte Reparatur nachweisen? Dann zahlen wir die erforderlichen

Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den

Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.

Diesen Passus habe ich in den Versicherungsbedingungen wiedergefunden.

Dann ist die Versicherung im Recht.

Ich danke Euch.

Darf ich mal JEIN sagen!

Lies noch einmal den Post von Berlin-Paul, denn ...

Wir hier wissen nicht wer diese Berechnung und wie er die gemacht hat ...

Es könnte ja ein Angestellter Deiner Versicherung sein, der daran interessiert

sein könnte den Schaden in die Totalschadenregion zu treiben.

Das solltest Du prüfen bzw. prüfen lassen!

Ggf. kann mit geringerem Aufwand eine ebenso FACHGERECHTE Reparatur erfolgen.

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 9:52

Also die Wertermittlungen sind alle dem Gutachtem entnommen.

Der Gutachter hat alle Werte ermittelt und die Versicherung hat diese übernommen.

Das der Gutachter von der Versicherung bestimmt ist, lassen wir mal im Raum stehen.

Somit hat die Versicherung sich nichts "zusammengereimt".

Ich wüsste hier nicht, wo ich ansetzen sollte.

Eine fachgerechte Reparatur wird mir angeboten, allerdings ist ja mein Wunsch die fiktive Abrechnung.

am 26. Februar 2020 um 10:00

Bei der Konstellation stehst du mit einer fiktiven Abrechnung leider schlechter da.

Da es außerhalb fiktiver Abrechnung ein klarer Reparaturfall ist, ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll selbst zu reparieren. Den Vorteil hat allein die Kasko und das Erweiterungsrisiko hat allein der Versicherungsnehmer. Bei Reparaturdurchführung liegt das Erweiterungsrisiko bei der Kasko und der VN hat einen komplett behobenen Schaden. Insofern gibts nur eine sinnvolle Entscheidung. Aber jeder darf sich selbst schädigen wie er mag. ;)

oder auf einen Überschuss hoffen

Bei 4,3k€ Reparaturkosten würde ich u.a. von Blech- und Lackarbeiten ausgehen. Da fiktiv in den Überschuss zu kommen ist schwierig und wohl auch mit Blick auf das Erweiterungsrisiko wenig empfehlenswert.

Und beim nächsten Unfall dann das nächste Problem - das Auto hatte schon einen wirtschaftlichen Totalschaden. Viel Spaß bei der dann folgenden Regulierung. So ganz ohne Nachweis, dass die erste Reparatur nach den Vorgaben des SV erfolgte.

Mit so einem "Spaß" darf ich mich gerade vor dem Landgericht mit der gegn. Versicherung herumschlagen. Und in einem anderen Vorgang wird es auch Stress geben, da die Reparatur des wirtsch. Totalschadens nicht per Rechnung belegt werden kann.

Anhand der Zahlen allein kann niemand sagen, ob eine fiktive oder tatsächliche Reparatur sinnvoll(er) ist. Durchaus möglich, dass man hier die 3000:1,19 einheimst, "notdürftig flickt" (oder auch fachgerecht, wenn man in der Lage ist) und sowohl das Erweiterungsrisiko, als auch das Folgeschadenrisiko einfach einzukalkulieren. Oder es einfach per Reparatur-Gutachten und zu Kosten X wieder auf die Versicherung abwälzt. Dieses Szenario hatte ich durchaus schon selbst.

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