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Teilkaskoschaden, Abrechnung zu VW-Preisen?

Themenstarteram 9. November 2006 um 7:36

Ich fahre einen Golf3 und bekomme von der Teilkasko ohne Selbstbeteiligung neue Frontscheinwerfer. Bei VW kostet so ein Teilchen Stückpreis 138 EUR zzgl. Einbau. Im Zubehör ist es deutlich preiswerter. Kann ich wie in der Vollkasko mit der Versicherung (vgl. fiktive Abrechnnung auf Gutachtenbasis) zu den VW-Preisen abrechnen, mir das Geld erstatten lassen und unter ggf. Einbehalt der MwSt mit dem Geld selst Scheinwerfer kaufen oder geht das in der Teilkasko nicht? Erstatten die Versicherungen nur nach vorgeleger Rechnung den Rechnungsbetrag?

OH

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15 Antworten

Oder auf deutsch:

Zitat:

Darf ich meine Versicherung bescheissen? :rolleyes:

Die Antwort solltest du kennen, oder?

Hallo...

Die Möglichkeit "fiktiv" abzurechnen hat man immer, egal ob TK oder VK.

MwSt. wird abgezogen, und evtl. ein Abschlag nfa!

Abgerechnet wird nach Gutachten/Kostenvoranschlag!

Gruß

Totti

am 9. November 2006 um 8:15

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper

Oder auf deutsch:

Darf ich meine Versicherung bescheissen?

Wieso?

Da wurden ja auch keine Zubehörscheinwerfer sondern VW Scheinwerfer beschädigt!

Die Versicherung zahlt ja nicht weil sie so lieb ist, sondern weil ich dafür Prämie bezahle und das ich mir Schäden auch auszahlen lassen ist ständige Rechtsprechung.

Was ich mit dem Geld dann mache ist meine Sache

Mfg

G.o.

am 9. November 2006 um 8:35

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Wieso?

Da wurden ja auch keine Zubehörscheinwerfer sondern VW Scheinwerfer beschädigt!

(..)

so korrekt alle Ausführungen sind - aber was ist beim nächsten Steinschlag? Wer rechnet dann was ab?.... ;)

Insofern ist an der Aussage von dc-viper schon was wahres dran

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 9. November 2006 um 9:06

@dc-viper

Auf diese Standardunterstellung habe ich nur gewartet.

Was soll diese grundlose Unterstellung? Da hilft Dir auch nicht das zitieren Deines an mich gerichteten Vorwurfs. Den machst Du Dir nämlich zu Eigen.

Ich will ja gar nicht zwei Scheinwerfer oder dass mir die Werkstatt Reifen statt Scheinwerfer einbaut und ggü. der Versicherung dann Scheinwerfer abrechnet.

Sind dann alle, die einen Unfallschaden auf Gutachtenbasis abrechen, in Deinen Augen Versicherungsbetrüger? Ist doch klar, und daher auch die Kürzung um die MwSt im Interesse der Versicherungsbranche, dass ich bei Gutachtenabrechnung eine preiswertere Reparatur anstrebe und den Rest behalte. Wie weit soll denn bei mir als Geschädigtem die Schadensminderungspflicht gehen?

 

Gibt mir die Versicherung das Geld, kann ich damit machen, was ich will. Evntl. verstehe ich noch, dass die Versicherung einen Nachweis über die Durchgeführte Reparatur (Foto oder so) haben will, um nicht morgen für die selbe Sache zur Kasse gebeten zu werden.

OH

Ich habe fast das gleiche Problem.

Mein Auto wird von mir und einem Bekannten repariert.

Ich bekomme dann aufgrund der TK-Regulierung ohne SB den Scheinwerfer und Blinker ersetzt, baue diese aber selber ein.

Bestimmt hier die Versicherung die "Arbeitskosten" oder wie wird das abgerechnet?

@onkel_hotte,

Deine Aussage

>...und daher auch die Kürzung um die MwSt im Interesse der Versicherungsbranche,<

Gähn. Manche Leute sind hier besser informiert :)

@Schreddi,

beim nächsten Schaden wird der Scheinwerfer aus dem nicht gebundenen Teilehandel gegen Originalteile oder dem Teilehandel ersetzt. Wer prüft denn hier tatsächlich was im richtigen Leben verbaut wurde. Klar ist mir schon auch welchen Anspruch man in diesem oder jenen Fall hat.

Themenstarteram 9. November 2006 um 9:43

@Beukeod

Bevor hier geschlossen wird...

Wer soll denn sonst die MwSt-Kürzung bei Abrechnung auf Gutachtenbasis betrieben haben? Entschieden hat sicherlich ein Gericht, aber die werden nicht aus Eingenantrieb tätig.

OH

Hi,

die MwSt wird aufgrund des Gesetzes gegen die Schwarzarbeit nicht ausgezahlt wenn keine Reparaturrechnung oder ein anderer Nachweis vorgelegt wird.

Nicht immer ist es so, wie man es sich am einfachsten ausmalt.

@the_quilla:

Die Arbeitskosten des Bekannten soll er auf eine ordnungsgemäß erstellte Rechnung (mit MwSt.....) schreiben und dir zustellen --> dann kriegste die auch mit berechnet ;)

Hier gehts ja nur um den Austausch, ein KVA über die komplette Reparatur liegt nicht vor, oder?

Grüße

Schreddi

ne, ich baus ja selber mit ihm ein.

ich bin ja keine werkstatt die rechnungen erstellt.

ne, KVA oder Gutachten gibts nicht da wir das ja in eigenregie reparieren.

Die Mehrwertsteuer wird ausgezahlt (Teile, Teilreparatur....), sofern sie tatsächlich angefallen ist.

Ist auch OK so, denn für nicht angefallene Positionen kann man die Gemeinschaft auch nicht zur Kasse bitten.

1. Bei der klassischen Teilkasko ohne SB bekommst Du bei einem Glasschaden den Kaufpreis abzgl. der Mehrwertsteuer (Gesetz gegen Schwarzarveit) erstattet.

Dazu kommt ebenfalls ohne Erstattung der Mehrwertsteuer der fiktive Arbeitslohn.

 

2. Seit 2005 kommt zunehmend eine neue Generation von Billigtarifen auf den Markt.

Da finden sich häufig versteckte Selbstbehalte (Kasko, Wildschäden etc.). Da kann vereinbart sein, dass Du keine Erstattung bekommst wenn Dein Glasschaden unter 500 oder 1.000 EUR liegt.

Genauso kann es sein, dass ein Kostenvoranschlag nicht passt, weil Du Dich mit Deiner Police auf ein Vertragswerkstatt verpflichtet hast.

 

Fazit:

Das alles steht wie immer in den Versicherungsbedingungen:

Es lohnt sich diese zu lesen!

Es wird zunehmend unmöglich ohne Angabe von Tarif und Abschlussdatum solche Fragen zu beantworten.

Wer nicht lesen kann, der sollte zunächst seine Versicherung fragen:

Die sollte fachkundig weiterhelfen können. :D

am 10. November 2006 um 17:11

Zitat:

Ich fahre einen Golf3 und bekomme von der Teilkasko ohne Selbstbeteiligung neue Frontscheinwerfer.

NEIN - Ersatz bekommst du nur, wenn du auch einen Glasbruchschaden an beiden (!) Frontscheinwerfer haben solltest. Sind deine Schweinwerfer blind, altersschwach oder sollen gegen Scheinwerfer vom Golf IV ausgetauscht werden, besteht kein Anspruch aus der Teilkaskoversicherung.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

1. Bei der klassischen Teilkasko ohne SB bekommst Du bei einem Glasschaden den Kaufpreis abzgl. der Mehrwertsteuer (Gesetz gegen Schwarzarveit) erstattet.

Dazu kommt ebenfalls ohne Erstattung der Mehrwertsteuer der fiktive Arbeitslohn.

Also den letzten Teil mit dem Lohn finde ich in Ordnung und logisch, aber mit dem Kaufpreis minus MwSt habe ich ein Verständnissproblem.Wurden die Ersatzteile in Schwarzarbeit gefertigt?

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