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Teilt die neue Versicherung der alten TK-Schäden mit?
Zuerst einmal hallo an alle Versicherungsexperten.
Nur eine kleine Frage. "Dank" Prämienerhöhung der deutschen internverversicherung hatte ich ein Sonderkündigungsrecht, das ich dank schlechtem Service auch wahrgenommen habe. Nach einem Internet-Prämienvergleich (unter www.fss-online.de) wollte ich bei der Europa HP und TK mit 150 € SB abschließen.
Nur dummerweise hatte ich in den letzten zwei Jahren zwei TK-Schäden. Die habe ich bei fss-online.de natürlich wahrheitsgemäß angegeben. Nachdem ich von dort aus den Antrag bei der Europa gestellt hatte, kam die Antwort, daß ich aufgrund dieser Vorschäden nur TK mit 500 € SB bekäme Ich könnte mich in gewisse Körperteile beißen, daß ich nicht direkt auf der Homepage der Europa abgeschlossen habe, denn dort wird gar nicht nach Vorschäden gefragt! Aber dieser Zug war ja wie gesagt abgefahren.
Die nächstbeste nach meinen Kriterien war die Allianz24. Diesmal war ich schlauer und habe auf ihrer Homepage abgeschlossen. Auch da wurde nicht nach Vorschäden in der TK gefragt. Ich weiß, daß die neue Versicherung sich von der alten die SF-Stufe bestätigen läßt. Jetzt meine Frage: Teilt die deutsche internversicherung der Allianz24 auch meine beiden TK-Schäden mit? Es ist ja keine Rückstufung erfolgt. Weiß jemand, warum es bei HP und VK im Schadenfall Rückstufungen gibt (und bekanntlich nicht zu knapp), bei TK aber nicht? Im voraus schon mal besten Dank!
Und Gruß von
Stefan
Beste Antwort im Thema
traumzauber hat vollkommen recht.
Es ist Betrug und es fällt auf. Es gibt durchaus Gesellschaften, die jede einzelne Glasrechnung prüfen (lassen).
Und die Chancen, ganz unerwartet Post von der Staatsanwaltschaft zu bekommen, sind bei solchen Geschichten nicht schlecht.
Gerade der Werkstattbesitzer wird sich dann in den "§§$$%& beißen, denn der hat den Stress für jemand anders an der Backe...
Lasst die Finger davon.
Die Variante "fiktive Abrechnung" geht übrigens bei vielen Gesellschaften so nicht. Denn bei Glasschäden ist das Missbrauchsrisiko sehr hoch und das ist den Versicherern auch bekannt. Daher werden Glasschäden nicht fiktiv abgerechnet.
Hafi
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44 Antworten
Ja, in der angeforderten Bescheinigung bei Versichererwechsel werden KH, VK & TK-Schäden an den nachfolgenden Versicher übermittelt.
skysurfer5
Danke, Skysurfer5! Trotzdem wundert mich noch immer, daß es bei TK-Schäden keine Rückstufung gibt. Höchstens natürlich eine Vertragskündigung. Aber dafür müßte ich vermutlich erst noch ein paar Schäden sammeln, was ich nicht vorhabe
Zitat:
Original geschrieben von S202.188
Danke, Skysurfer5! Trotzdem wundert mich noch immer, daß es bei TK-Schäden keine Rückstufung gibt. Höchstens natürlich eine Vertragskündigung. Aber dafür müßte ich vermutlich erst noch ein paar Schäden sammeln, was ich nicht vorhabe
Ist halt so. Der VK/TK Tarif wird ja auch nicht billiger (meine Basis-also ohne SF), obwohl der Wagen durch das zunehmende alter immer billiger wird... Ist halt nicht alles logisch. Man könnte sich auch Frfagen, warum es beim Auto SF gibt. Hat man bei anderen Versicherungen ja auch nicht...
Zitat:
Original geschrieben von S202.188
Danke, Skysurfer5! Trotzdem wundert mich noch immer, daß es bei TK-Schäden keine Rückstufung gibt. Höchstens natürlich eine Vertragskündigung. Aber dafür müßte ich vermutlich erst noch ein paar Schäden sammeln, was ich nicht vorhabe
Es liegt ganz einfach daran, daß es in der TK keine SF-Klassen gibt.
skysurfer5
Hallo,
würde gerne wissen wie der Ablauf bei einem Glasschaden aussieht: Schaden der Versicherung melden, Werkstatt aufsuchen...überweist die Vers. das Geld direkt an die Werkstatt und wie/wann kommen 150€ Selbstbeteiligung ins Spiel?!?
danke
Du teilst das deiner Versicherung mir und läßt dir eine Kostendeckungszusage geben. Dann kannst du die Kosten bei der Werkstatt abtreten und muss nur die SB an die Werkstatt bezahlen
Gruß
Krypton
Zitat:
Original geschrieben von krypton1973
Du teilst das deiner Versicherung mir und läßt dir eine Kostendeckungszusage geben. Dann kannst du die Kosten bei der Werkstatt abtreten und muss nur die SB an die Werkstatt bezahlen
Gruß
Krypton
D.h. die Werkstatt bekommt die X Summe - 150€ Selbstbeteiligung die ich dann selbst der Werkstatt zu erstatten habe?
mfg
In einem Fall, als ich mir von Pit-Stop eine Steinschlagkrater-Reparatur hatte aufschwatzen lassen, hat Pit-Stop tatsächlich direkt mit der Versicherung abgerechnet. Aber beim Austausch einer Scheibe kenne ich das anders. Natürlich mußt Du den Schaden erst der Versicherung melden. Dann hast Du verschiedene Möglichkeiten:
1. Du fährst in eine Werkstatt Deiner Wahl, läßt den Schaden reparieren und zahlst ihn erst einmal aus eigener Tasche. Dann reichst Du der Versicherung die Rechnung ein. Sie zieht davon Deine SB ab und überweist Dir den Rest. Erkundige Dich, ob Deine Versicherung Partnerwerkstätten hat. Dann mußt Du u.U. nur 75 € SB bezahlen.
2. Du läßt Dir von der Werkstatt einen verbindlichen Kostenvoranschlag geben und reichst ihn der Versicherung ein. Die wird prüfen, ob der KVA realistisch ist (bei meiner Versicherung war der Festpreis des Herstellers die Obergrenze) und zieht davon Deine SB und die MwSt ab und überweist Dir den Rest. Das nennt sich "fiktive Abrechnung" (schau mal in der Suchfunktion). Jetzt hast Du wiederum verschiedene Möglichkeiten:
2.1. Du läßt den Schaden bei der Werkstatt, die Dir den KVA ausgestellt hat, zu diesem Preis reparieren. Die MwSt mußt Du erst einmal aus eigener Tasche bezahlen. Anschließend reichst Du die Rechnung bei der Versicherung ein und bekommst die MwSt erstattet.
2.2. Du kannst auch zu einer anderen Werkstatt fahren und die Scheibe dort reparieren lassen. Wenn die teurer ist, hast Du natürlich Pech gehabt
2.3. Du besorgst Dir über ein bekanntes Internet-Auktionshaus eine neue Scheibe samt Klebeset und baust sie selbst ein oder läßt einen Kumpel, der sich damit auskennt, ran.
2.4. Du verkaufst das Auto mit der kaputten Scheibe, und der Käufer macht damit, was er will.
Mensch S202.188... danke für die Mühe, sehr ausführlich! Jedoch ist meine Scheibe heile, und so soll es auch bleiben
Ich hatte heute ne kurze Diskussion gehabt: angeblich kann man die SB umgehen, indem die Werkstatt eine um SB erhöhte Summe der Vers. in die Rechnung stellt (Kostenvoranschlag? Oder beim Abtreten) Was ich aber als Versicherungsbetrug empfinde, der Gesprächspartner meinte nur dass es Gang und Gäbe wäre und das viele Werkstätten das so tun Und da fragte ich wem/wann ich die SB bezahle... sofort der Werkstatt oder später der Vers.
P.S. bin in 10 Jahren zwar nicht unfallfrei geblieben, jedoch noch nie SB in Anspruch genommen
Deine Empfindung ist goldrichtig: Es ist Betrug!
Versicherungen sind ja auch nicht blöde. In wenigen Sekunden kann der Sachbearbeiter dort eine Glasbruchrechnung in der Höhe nachprüfen. Es gibt eine Herstellerempfehlung (audatex), die die Anzahl der AW und die Preise für WSS, Gummis, Kleber etc. beinhaltet. 150 Euro müssen da erstmal untergebracht werden. Ich habe da nie Not damit gehabt, gegenüber der Werkstatt überhöhte Glasrechnungen zu kürzen, geht also schon.
Gruß
traumzauber
edit.
Wenn du deine Forderung an die Werkstatt abtrittst, musst du in der Regel zwingend die SB spätestens bei Abholung des Autos zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Wenn du deine Forderung an die Werkstatt abtrittst, musst du in der Regel zwingend die SB spätestens bei Abholung des Autos zahlen.
Aber nicht dann wenn die Werkstatt die Summe vorher schon erhöht hat und somit betrügerisch gehandelt hat. Also hatte ich doch Recht...wers nötig hat
traumzauber hat vollkommen recht.
Es ist Betrug und es fällt auf. Es gibt durchaus Gesellschaften, die jede einzelne Glasrechnung prüfen (lassen).
Und die Chancen, ganz unerwartet Post von der Staatsanwaltschaft zu bekommen, sind bei solchen Geschichten nicht schlecht.
Gerade der Werkstattbesitzer wird sich dann in den "§§$$%& beißen, denn der hat den Stress für jemand anders an der Backe...
Lasst die Finger davon.
Die Variante "fiktive Abrechnung" geht übrigens bei vielen Gesellschaften so nicht. Denn bei Glasschäden ist das Missbrauchsrisiko sehr hoch und das ist den Versicherern auch bekannt. Daher werden Glasschäden nicht fiktiv abgerechnet.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Lasst die Finger davon.
Damit hab ich gerechnet
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Die Variante "fiktive Abrechnung" geht übrigens bei vielen Gesellschaften so nicht. Denn bei Glasschäden ist das Missbrauchsrisiko sehr hoch und das ist den Versicherern auch bekannt. Daher werden Glasschäden nicht fiktiv abgerechnet.
Hafi
Doch, werden sie. Genau diesen Fall hatte ich ja unlängst (siehe Thread "Riß in der Frontscheibe"). Soweit ich weiß, sind auch alle Versicherungen dazu verpflichtet, weil es immer sein kann, daß der Kunde den Schaden gar nicht reparieren will, z.B. weil er es zum (dann natürlich tieferen Preis) verkauft. Ich kann darin keinen Betrug erkennen, zumal der Schaden ja objektiv eingetreten ist. Tatsache ist, daß viele Autoglaser völlig überhöhte Margen haben. Aber das zählt ja nicht zum Betrug, weil es zu Lasten des Kunden und nicht zu Lasten der Versicherung geht...