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Tempolimit 3,5 Tonner

Themenstarteram 12. Januar 2006 um 8:32

Hallo Miteinander,

ich hab mal ne Frage:

Ich muss am Montag nen VW LT 35 innerhalb Deutschlands überführen.

Das Ding hat nen Fahrtenschreiber eingebaut und ist als LKW zugelassen. Wie schnell darf ich damit fahren?

Zählt für mich auch das Tempolimit wie für LKWs oder darf ich auch mit 100 - 120 kmh fahren?

mfg

snurfy

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21 Antworten
am 12. Januar 2006 um 8:50

Hallo,

wie du schon Geschrieben hast LKW Zulassung also gilt das gleiche wie für Lkw s Tempo 80 und auch die Nachtfahrverbote usw nur auf der Landstraße keine 60 sondern 80 kmh weil du unter 7,5tonnen bist ansonsten alles wie beim LKW...

viel spaß aber trotzdem....

grüße Andy

Ps machst du das Beruflich würde ich auch gerne machen,,,,

Wär mir neu. :confused:

Ob LKW-Zulassung oder nicht ist unerheblich. In §3 StVO steht nichts davon, nur vom zul. Gesamtgewicht. Ohne Anhänger darf man dann auch schneller fahren.

Gruß Meik

HÄ?

Tempolimit Schmarrn. Wahrscheinlich hat der LT eine Anhängerkupplung. Solange der Lt 3,5t Gesamtlast hat brauchst Du Dich nur an die ganz normalen Tempolimits halten. LKW-Zulassung haben fast alle Gewerblichen Transporter und ich glaub kaum das die Kurierfahrer ihre Fahrzeuge als Privatfahrzeuge anmelden.

gruss Flip

am 12. Januar 2006 um 9:55

tempolimit gibts erst ab 3,5 to. wenn der LT nicht aufgelastet ist, darfst du fahren, als wäre es ein PKW. und da es sich um eine Überführungsfahrt handelt, brauchst auch den Fahrtenschreiber nicht benutzen...

Liegt die grenze bei genau 3,5t ?

Also bei 3500kg noch keine beschraenkung, bei 3501kg max. 80km/h.

oder

bei 3499kg freie fart und ab 3500kg max. 80km/h?

§ 18 Absatz 5 Satz 1 StVO ist eindeutig:

Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/h.

Davon ist Dein LT NICHT betroffen. Für Deinen Solo-LT mit einem zulässigen GG von genau 3500 kg gilt also trotz LKW-Zulassung die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

mfG

am 12. Januar 2006 um 10:27

Dann ruft mal bei den Grünen an ich mußte soetwas teuer Bezahlen !!!!!!!!

am 12. Januar 2006 um 10:36

stimmt, 3500 kg = freie Fahrt, 3501 kg = 80 km/h und - seit dem 01.10.2005 GESCHWINDIGKEITSBEGRENZER BEI 90 KM/H!!

ja das habe ich jetzt auch schon gehört das die lastwagen auf 90 eingestellt werden und nicht mehr auf 89.

am 12. Januar 2006 um 11:43

das liegt daran, daß in fast ganz europa eine geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h gilt - ausser in deutschland. wäe nicht so gut, wenn man nach frankreich fährt und nicht mal die erlaubte höchstgeschwindigkeit erreicht... ;-)

Zitat:

Original geschrieben von oldi007

Dann ruft mal bei den Grünen an ich mußte soetwas teuer Bezahlen !!!!!!!!

Dann war bei Dir irgend etwas anders als im geschilderten Fall.

am 12. Januar 2006 um 14:13

Zitat:

Original geschrieben von mile-eater

Dann war bei Dir irgend etwas anders als im geschilderten Fall.

Es war ein ganz Normale BaB bin 120kmh statt der erlaubten 80 kmh gefahren als die mich rausgewunken haben habe ich auch ganz schön Dumm aus der Wäsche geschaut als der Polizist mir das erklärte sobald LkW Zulassung in den Papieren steht ist es vorbei mit rasen egal ob es ein golf oder sonstwas ist...

Grüße Andy

Zitat:

Original geschrieben von oldi007

Es war ein ganz Normale BaB bin 120kmh statt der erlaubten 80 kmh gefahren als die mich rausgewunken haben habe ich auch ganz schön Dumm aus der Wäsche geschaut als der Polizist mir das erklärte sobald LkW Zulassung in den Papieren steht ist es vorbei mit rasen egal ob es ein golf oder sonstwas ist...

Grüße Andy

Dann hat sich dieser Polizist wahrscheinlich geirrt...

Sorry Oldie aber irgendwas stimmt an deiner Story nicht. Ich mein wirklich jeder von der Verkehrsleitung weiß was diese Fahrzeuge fahren dürfen. Ich würde gerade am Montag von Ihnen von der A7 gewunken. Bin zwar nur gemächliche 110kmh gefahren aber es ging auch garnicht um die Geschwindigkeit sondern um mein Fahrtenbuch. Naja ich hab zumindestens eine Aufklärung bekommen mir wurden 3 Infoblätter gereicht auf dem einem steht ganz deutlich laut § 18 STVO 2,8-3,5t: ungebrenzt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Vielleicht solltest Du mal Einspruch erheben, zahlen würd ich nichts.

Sobald Du allerdings die 3,5t überschreitest z.B. mit einem Hänger gelten die 80km/h. Strafe droht Dir auch falls der Wagen eine Anhängerkupplung hat und du kein Fahrtenschreiber bzw. Fahrtenbuch führst aber auch wieder nicht wegen der Geschwindigkeit. Fahr doch einfach mal zur nächsten Rennleitung und erkundige dich dort.

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