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Tempolimit auf Beschleunigungsstreifen ??? Schkeuditzer Kreuz A9 / A14

Themenstarteram 12. April 2013 um 21:21

Hallo zusammen,

die Rennleitung fand mein Auto so schön, dass sie es fotografieren musste.

Folgender Sachverhalt: Ich war auf der A9 in nördlicher Richtung unterwegs und bin am Schkeuditzer Kreuz auf die A14 in östlicher Richtung gewechselt. Mittlerweile weiß ich, dass auf dieser Überfahrt Tempo 60 ist (zwei Spuren werden per Reißverschlussverfahren zu einer Spur). Mein Problem ist aber, dass die Überfahrt in den Beschleunigungsstreifen der A14 übergeht. Das Tempolimit wird aber niemals aufgehoben.

Ab wann darf ich also beschleunigen? Wenn ich es ganz genau nehme, fahre ich mit Tempo 60 auf eine freigegebene dreispurige Autobahn auf. Das kann aber auch nicht im Sinne des Erfinders sein.

Vielleicht kann mir das jemand mal erklären, damit ich nicht beim nächsten Mal wieder ein Foto bekomme. Mir geht es nicht um das Tempolimit sondern darum, wie weit es gilt und ab wann ich auf Autobahntempo beschleunigen darf.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Ich kenn die ecke und denke mal das sie unter brücke standen.

Gas geben würde ich dann wenn es in den (jetzt heist es ja) einfädlungsstreifen rein geht sodas man genug schwung holen kann.

Die geschwindigkeitbeschränkung gilt ja nur so lange du auf der straße bist wo die 60 sind, wenn du dann parallel zur A14 fährst bist du ja quasi schon auf einer anderen straße bzw. abgebogen und kannst gas geben.

Gruss

Maik

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am 12. April 2013 um 21:35

Spontan würd ich sagen ab da, wo du auf die Hauptspuren der folgenden Autobahn gewechselt bist und die Beschleunigungsspur verlasse hast.

Und wenn jetzt einer mit "Limits gelten ab der nächsten Auffahrt nicht mehr" um die Ecke kommt, wird ich echt zum Elch :mad:

Zitat:

Original geschrieben von nutella_man

Hallo zusammen,

die Rennleitung fand mein Auto so schön, dass sie es fotografieren musste.

Das ist schön oder auch auch nicht, je nach Betrachtungsweise. Wollen die schon was von dir?

Ich kenne die Ecke nicht. Aber ich habe mal was bei Kugel-Mäpps gebastelt: Klick !

Der Bereich zwischen A und B ist eine eigene Strecke. Da Geschwindigkeitsbegrenzungen sich immer auf eine Strecke beziehen, ist das 60-er Limit bei B automatisch beendet.

Ich kenn die ecke und denke mal das sie unter brücke standen.

Gas geben würde ich dann wenn es in den (jetzt heist es ja) einfädlungsstreifen rein geht sodas man genug schwung holen kann.

Die geschwindigkeitbeschränkung gilt ja nur so lange du auf der straße bist wo die 60 sind, wenn du dann parallel zur A14 fährst bist du ja quasi schon auf einer anderen straße bzw. abgebogen und kannst gas geben.

Gruss

Maik

der Sinn des Beschleunigungsstreifens ist, daß man aufs Tempo des fliessenden Verkehrs kommt. Deshlalb kann dort eigentlich kein anderes Limit gelten als auf der Bahn selbst. Davor allerdings sehr wohl (und das sieht man auch ganz oft) - an solchen Stellen gibts oft scharfe Kurven und die Fahrer schätzen ihre Geschwindigkeit (von längeren "Tempo Fahrten" kommend) eher mal falsch ein.

Themenstarteram 14. April 2013 um 18:46

Der Blitzer stand, wenn ihr euch das Google Maps-Bild von ichtyos anguckt, zwischen der "weißen 14 auf blauem Grund" und dem "grünen Punkt B" [an der breiten grauen Einfahrt]. Und dort fährt man schon parallel zur Autobahn und guckt sich ein Lücke aus. Unter der Brücke könnten sie auch stehen, aber da ist noch Tempo 80.

Ich finde gerade keinen Grund, weswegen das Limit nach der zweiten Kurve (ab der blau/weißen "14") noch Sinn macht. Kann da mal jemand bei der zuständigen Stelle nachfragen? Ich wohne zu weit davon weg.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Ich finde gerade keinen Grund, weswegen das Limit nach der zweiten Kurve (ab der blau/weißen "14") noch Sinn macht. Kann da mal jemand bei der zuständigen Stelle nachfragen? Ich wohne zu weit davon weg.

Es gibt öfter Geschwindikeitsbeschränkungen die grundlos scheinen oder sind das liegt im Auge des Betrachters.

In Kempten führt ein Teil der Hauptstraße durch die Fußgängerzone. Tempo 20

Ich bin auch schon um 22:30 da durchgefahren.

Hab mich ganz einfach daran gehalten es war gar nicht so schwer.

Die möglicherweise gewonnene Zeit hätte ich mir einen hohen Aufschlag bringen können.

Eine sinnvolle Nutzung der gewonnenen Zeit wäre auch fragwürdig gewesen.

Richtig - es kann durchaus einen Grund geben. Aber nachfragen schadet ja auch nicht.

am 14. August 2013 um 15:53

Hallo,

habe auch ein Foto erhalten. Nach dem es gemacht wurde, hat man vor dem Beschleunigungsstreifen ein 100 bzw. 120er Schild aufgestellt. Vermutlich gab es mehrere Beschwerden. Reine Abzocke.

Wie kann man auch kurz vor einem Beschleunigungsstreifen blitzen? Nochdazu wenn die 60er-Beschränkung nicht aufgehoben wird. Da kennt sich doch keiner mehr aus. Soll man auf dem Beschleunigungsstreifen auch noch 60 fahren???

Hat man Chancen, wenn man zum Bußgeldbescheid Einspruch einlegt? Hat jemand Erfahrungen gemacht? Da sind doch bestimmt Massen an Fahrern geblitzt worden.

Vielen Dank für die Antwort,

Rudi

Wenn die A14 an dieser Stelle tatsächlich nicht beschränkt ist, müßte die 60 eigentlich noch auf dem Beschleunigungsstreifen aufgehoben werden. So kenne ich das z. B. vom Kreuz Rostock, dort gilt auf den Nebenfahrbahnen auch 60 (in den Schleifen sogar 40, da diese sehr eng sind).

Eine Nichtaufhebung würde mich sehr zur Vorsicht mahnen, denn es kann ja sein, daß es auch auf den Hauptfahrbahnen eine Beschränkung gibt. Gut, 60 sicherlich nicht, wenn nicht Baumaßnahmen o. ä. sichtbar sind. Eine nicht aufgehobene 80 oder 100 aber würde da schon drauf hindeuten, siehe Dreieck Havelland. Da wird die Beschränkung dann später für alle aufgehoben bzw. hochgesetzt.

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