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Tempomat nachrüsten im 95er A4 1,9 TDI

Audi RS4 B5/8D
Themenstarteram 31. März 2006 um 10:07

einen wunderschönen guten Tag wünsche ich....

ich bin durch die Firma WAECO auf das Forum hier aufmerksam gemacht worden (techn. Kundendienst hat mich weitergeleitet)...

mein Problem ist folgendes:

ich möchte in meinem 1995er A4 1,9 TDI einen Tempomat nachrüsten (beim Golf würde sowas wohl nur 150 EURO kosten laut Autohaus). allerdings weiß ich nicht, OB das überhaupt bei meinem Auto funktioniert und suche die allergünstigste Möglichkeit!

Durch das Internet bin ich auf die Firma WAECO gestoßen, welche Tempomatnachrüstungen anbietet.....auf meine Anfrage bezüglich meines Wagens, kam die Antwort, dass ich prüfen soll, ob mein AUDI einen Gaszug oder ein Gasgestänge besitzt, wenn ja, dann wäre eine Nachrüstung kein Problem.

Der techn. Kundendienst der Firma meinte, dass dies bei dem Baujahr eigentlich der Fall sein müsste, er mir aber raten würde, direkt bei VW/AUDI anzufragen, da die Möglichkeit einen Tempomat einzubauen wohl teilweise schon vorgerüstet sei und ich dann deutlich billiger fahren würde. Außerdem müsste man nur das Steuergerät für eben jene Tempomatnutzung freischalten und noch nicht einmal ein neues kaufen...

Durch den Verweis des netten Herren auf dieses Forum hier und meine Suche per google (in der Forum Suche an sich habe ich komischerweise nichts gefunden) kam ich auf einen Thread, in dem die Firma KUFATEL oder so ähnlich benannt wurde.....sie bietet für meinen A4 den Tempomathebel samt Kabelbaum für 119 EURO an...

wie siehts nun aus, was sagt Ihr dazu?Immerhin würden ja in der Werkstatt auch noch die (mega hohen) Einbaukosten und -löhne dazukommen...?

 

Funktioniert es mit meinem Auto?Was würde es kosten?Wo bekomme ich so ein Teil am allergünstigsten?

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16 Antworten
am 31. März 2006 um 17:35

Motorkennbuchstabe wäre nicht schlecht.

Aber TDI-Motoren haben alle E-Gas .

Sollte es sich um einen AFN-Motor handeln, bitte erst prüfen, ob sich die GRA freischalten läßt, da gab es vereinzelt Probleme, da nicht bei allen Steuergeräten die GRA-Aktivierung erfolgreich möglich war.

soweit ich weiß haben alle TDIs E-Gas ab 1992...

die Firma die du meintest nennt sich Kufatec, übrigens bei ebay bekommst du die GRA für ca. 100 EUR + Einbau/Freischalten (z.B. in NRW) 50 EUR...

den Einbau kannst du aber selbst erledigen

hier die Einleitung -> http://www.a4-freunde.de/pdf/gra_b5_diesel.pdf bzw. http://www.audi4ever.at/faq/pdf/gra.pdf

Freischalten kostet bei dem Freundlichen ca. 40 EUR, bei den meisten freien Werkstätten ist es umsonst....

am 31. März 2006 um 23:00

http://www.a4-freunde.de/pdf/gra_b5_diesel.pdf bzw. http://www.audi4ever.at/faq/pdf/gra.pdf

Man sollte sich darüber im Klaren sein, daß derjenige, der in Deutschland nach diesen Anleitungen eine GRA selbst nachrüstet, danach OHNE BE unterwegs ist !

Da zum Einbau des Lenkstockschalters das Lenkrad demontiert werden muß, muß auch der Airbag demontiert werden, und genau das ist in Deutschland für Privatpersonen nicht zulässig !!

Wer es dennoch selbst macht, macht sich strafbar, da er gegen die Bestimmungen des SprengG. verstößt !

 

Anhang: Quelle: Totti-Amun

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

http://www.a4-freunde.de/pdf/gra_b5_diesel.pdf bzw. http://www.audi4ever.at/faq/pdf/gra.pdf

Man sollte sich darüber im Klaren sein, daß derjenige, der in Deutschland nach diesen Anleitungen eine GRA selbst nachrüstet, danach OHNE BE unterwegs ist !

Da zum Einbau des Lenkstockschalters das Lenkrad demontiert werden muß, muß auch der Airbag demontiert werden, und genau das ist in Deutschland für Privatpersonen nicht zulässig !!

Wer es dennoch selbst macht, macht sich strafbar, da er gegen die Bestimmungen des SprengG. verstößt !

 

Anhang: Quelle: Totti-Amun

ja und deswegen sollte nach dem umbau und dem freischalten der fehlerspeicher gelöscht werden :D...

Ja, der Herr Oberlehrer wieder!

Wieso sollte nach dem Selbsteinbau der GRA die BE erloschen sein?

Wegen dem Ein,-und Ausbau des Airbags oder was?

Deine Arbeitsvorschriften gelten für Firmen bzw. Werkstätten.

Als Privatperson wirst du damit bestimmt kein Problem haben, wieso auch? Das Fahrzeug ist dein Eigentum!

Der freundliche wird dir die GRA vermutlich nicht so ohne weiteres nachrüsten, da es keinen originalen Nachrüstsatz für den B5 gibt, und die Zubehör-Kabelsätze bestimmt nicht von Audi freigegeben sind. War zumindest bei mir so.

Freigeschalten hat er die GRA for free, aber einbauen wollte er sie nicht.

Für den Oberlehrer:

Und wenn man`s dann ganz genau nimmt sollte man vielleicht die TÜVis auch noch mit einbeziehen!

Grüße

Andy

Nur am Rande - die Bemerkung ist nicht falsch.

Fakt ist, wenn du an dem Airbag rumschraubst , und das ding fliegt dir ins Gesicht, oder verletzt dich andersweitig, träumst du wohl auch nicht nur von einem einzigen Euro von deiner Versicherung ?!

Weil die wird ganz stumpf sagen : SELBST SCHULD !

Das es recht selten passiert ist gut, und stimmt, aber die Chance ist leider gegeben und es gibt auch einige traurige Beispiele wo solche Sachen voll ins Auge gegangen sind und die Personen auf vielen vielen Kosten sitzengeblieben sind, von Schmerzen ganz zu schweigen - da hätte man 10 Einbauten von zahlen können !

am 2. April 2006 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von TDI-Andy

Ja, der Herr Oberlehrer wieder!

Wieso sollte nach dem Selbsteinbau der GRA die BE erloschen sein?

Wegen dem Ein,-und Ausbau des Airbags oder was?

Deine Arbeitsvorschriften gelten für Firmen bzw. Werkstätten.

Als Privatperson wirst du damit bestimmt kein Problem haben, wieso auch? Das Fahrzeug ist dein Eigentum!

Der freundliche wird dir die GRA vermutlich nicht so ohne weiteres nachrüsten, da es keinen originalen Nachrüstsatz für den B5 gibt, und die Zubehör-Kabelsätze bestimmt nicht von Audi freigegeben sind. War zumindest bei mir so.

Freigeschalten hat er die GRA for free, aber einbauen wollte er sie nicht.

Für den Oberlehrer:

Und wenn man`s dann ganz genau nimmt sollte man vielleicht die TÜVis auch noch mit einbeziehen!

Grüße

Andy

Danke für den "Oberlehrer".

Leute wie Du scheinen bei dem Wettbewerb:

Wie umgehe ich Gesetze und bringe mich in Gefahr" beste Chancen zu haben, den 1.Platz zu bekommen .

Das Hirn wird dabei natürlich ausgeschaltet, warscheilich automatisch durch den Schalter im Hintern !

Falls Du den Anhang oben gelesen hast, hättest Du mitbekommen müssen, das Du als Privatperson am Airbag- und Gurtstraffersystem absolut NIX zu basteln hast,

allerdings ist davon auszugehen, da Du vor dem Computer sitzt, das auch beim Lesen des Anhangs das Hirn inaktiv war.

Versuch also nochmal im Stehen.

Man hoffe nur, das Du bei Deinen Tätigkeiten an diesem System die Bestimmungen des §14 SprengG. beachtet hast !

Übrigens gelten die Bestimmungen des SprengG. insbesondere für Privatpersonen !!

Zum Thema BE:

Da es sich um einen UNZULÄSSIGEN EINGRIFF in FAHRZEUGSICHERHEITSRELEVANTE SYSTEME handelt, erlischt die BE automatisch !

Hey,

da brauche ich nicht mal aufstehen. Das bißchen Denken läuft nebenbei mit!

Denn ich habe alle erforderlichen Lehrgänge,

auch wenn ich nur noch privat schraube.

Aber man sollte die Bälle auch ein bißchen flach halten, oder?

Warum immer aus einer Mücke einen Elefanten machen?

Wenn sich einer eine GRA einbauen will, und er traut sich das zu, warum nicht? Man sollte nicht immer christlicher wie der Papst sein!

Teilweise editiert/entfernt von Designs

Mir stinken nur immer diese Belehrungen, haben wir in Deutschland nicht schon genug blödsinnige Gesetze?

Mehr sage ich dazu nicht mehr!

Grüße

Andy

am 2. April 2006 um 19:56

Über Gesetze zu diskutieren ist MÜßIG !

Es gibt sie, und man sollte sich dran halten !

Ein Airbag kann auch bei unsachgemäßer Behandlung durchaus im ausgebauten Zustand hochgehen, z.B. durch statische Entladung !

Und wem so ein Ding die Schneidezähne gerade gerückt hat, wird das nicht lustig finden !

Wenn Du unzulässiger Weise am Airbag rumbastelst, ist das Dein Ding .

Wenn Du dabei Mist baust, ist das Dein Ding.

Wenn jemand geschädigt wird, und Du hast an diesem Airbagsystem rumgebastelt, ist das DEIN DING, incl. der ggf. entstehenden Schadensersatzansprüche !

Denn in solch einem Fall ist der Hersteller aus der Produkthaftung raus !

Und genau darüber sollten sich alle im Klaren sein, die UNZULÄSSIGER WEISE am Airbag / Gurtstraffersystem rumschrauben !

Ich bastle aber nicht unzulässiger Weise am Airbag rum, ich darf das!

Wenn ich dabei Mist baue, ist das mein Ding.

Wenn jemand geschädigt wird, und ich habe an diesem Airbagsystem rumgebastelt, ist das MEIN DING!

Wie man nur aus einem einfachen GRA-Einbau so ein Drama machen kann?????

Gut das es Gesetze gibt:

Wenn ich denjenigen erwische, der mir letzte Woche den Kotflügel und die Beifahrertür zerkratzt hat, dem heble ich die Schneidezähne aus.

Gut das es Gesetze gibt!!!

Ein gutes Gesetz:

Du sollst dich nicht an eines Mannes Liebling vergreifen.

Du sollst dich nicht an eines Mannes Liebling vergreifen.

Du sollst dich nicht an eines Mannes Liebling vergreifen.

Jetzt is aber gut!

Grüße

Andy

am 2. April 2006 um 20:20

Zitat:

Original geschrieben von TDI-Andy

__________________________________________________________

Ich bastle aber nicht unzulässiger Weise am Airbag rum, ich darf das!

Wenn ich dabei Mist baue, ist das mein Ding.

__________________________________________________________

....

Denn ich habe alle erforderlichen Lehrgänge,

auch wenn ich nur noch privat schraube.

.....

Andy

Private Schrauberei am Airbag / Gurtstraffersysten ist

UNZULÄSSIGE SCHRAUBEREI !

Denn das SprengG. gilt gerade für PRIVATLEUTE !

am 2. April 2006 um 21:26

Stelle mal noch einen Beitrag aus einem anderen Forum ein, sollte man sich mal durchlesen, um die Tragweite von Basteleien am Airbagsystem zu verstehen:

 

ZITAT:

__________________________________________________________

pg61

Beiträge: 59

Registriert: Jan 2006

 

Airbag - Demontage

Immer wieder finde ich es erstaunlich, welche Anstrengungen manche Leute unternehmen, so um die 50.- Euronen für die Fachwerkstatt zu sparen.

Zumindest scheint ihnen dabei nicht bekannt zu sein, was eine zur Zahlung aufgeforderte Versicherung nach einem Unfall an technischen Untersuchungen an den Unfallwagen vornimmt.

Unserem Fachmann hier im Thread, der Kontakt mit der Leitplanke gesucht hat, steht das ja noch bevor (sowie die Bezahlung der Leitplanke mit mindestens 500.- Euro/lfd. Meter) .

Ich bin (für unseren Techniker) dennoch der Meinung, das es eklatante Unterschiede zwischen Airbag- MONTAGE, Airbag- DEMONTAGE und Airbag - AUSLÖSUNG gibt.

Ausserdem dürfte dem Techniker bekannt sein, dass ein Frontairbag nur unter einem bestimmten Aufprallwinkel und einer Mindestgewschwindigkeit, auf keinen Fall aber durch seitlichen Aufprall auslösen darf.

Die von dem Techniker abgegebenen Hinweise sind also fachlich negativ zu bewerten.

Nachdem ich vor Jahren in einem Mietwagen einen unverschuldeten Unfall an einer Stoppstrasse erlitten habe, bei dem durch unsachgemässe Wartung in einer Billigwerkstatt der Airbag nicht auslöste und ich seit dem mit den Folgen des Schleudertraumas zu tun habe, FINDE ICH AUCH ABSOLUT NICHTS ZU LACHEN AN DIESEM THEMA!

Ebenso mag ich eine völlig falsche technische Information zu den Airbag - Generatoren hier nicht lesen!

Es ist für mich als gelernten KfZ - Elektromechaniker und studierten Techniker schon erstaunlich, hier im Forum über Basteleien zu lesen, die mit Insassensicherheit absolut nichts mehr zu tun haben, ob das nun Basteleien an der Elektrik oder Tuningmassnahmen sind. In der Regel betrifft dies Fahrzeuge älterer Baujahre, nun scheinbar auch den neuen Caddy.

Ich habe jahrelang als Techniker eine Rallyetruppe begleitet, warum sind wohl in diesen Fahrzeuge mit voller Absicht keine Airbags verbaut?

Zum Thema Versicherung: Da diese Gesellschaften nicht vom Geldverschenken leben, wird nach grösseren Unfällen immer das Gutachten sehr genau gelesen.

Bei Unfällen mit Personenschaden (auch Verletzungen gelten als solche) kann ein sehr umfangreiches Gutachten gefordert sein.

Dabei wird generell der Serienzustand des Fahrzeugs überprüft.

Sollten Abweichungen festgestellt werden, werden ABE´s kontrolliert sowie anhand der Rechnungen der Fachwerkstätten der fachgerechte Einbau sicherheitsrelevanter Teile.

Werden Verstösse festgestellt, behält man im minderschweren Fall 5000,- Euro wegen "Grober Fahrlässigkeit" ein, im schweren Fall lehnt die Versicherung die Begleichung des Schadens völlig ab, da das Fahrzeug ja keine gültige Betriebserlaubnis mehr hatte und insofern nicht in den Verkehr (alle öffentlich zugänglichen Strassen und Plätze) gebracht werden durfte.

Dabei musste man am Unfall gar nicht selbst Schuld sein!

Freut Euch auf die Verhandlung!!

Ist dieses Risiko die Einsparung der Werkstattkosten wirklich wert?

Ein Wechsel eines Lenkrades oder eines Lenkradschalters kostet in der Werkstatt wirklich nicht die Welt.

Sollten diese (unfachmännischen) Arbeiten im Gewährleistungsfall dem Garantiegeber bekannt werden, ist er nach dessen AGB von Gewährleitungsansprüchen befreit.

Kann also auch teuer werden.

Immer einen technisch sauberen Thread wünscht Euch

Peter

__________________________________________________________

Hallo,

Anleitungen zum Ein- oder Ausbau des Airbags werden auf Motor-Talk unterbunden. Die Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe auch hier § 4 Abs.3 und 4, sowie im angehängten Dokument airbag.pdf weiter oben.

@TDI-Andy

Da wir weder User noch Motor-Talk in rechtliche Schwierigkeiten bringen wollen, werden Anleitungen dazu entfernt, wie ich es oben bereits in deinem Beitrag getan habe.

Hier geht es nicht darum "Oberlehrer" oder päpstlicher als der Papst zu sein, sondern es geht um die Sicherheit und Gesetze. Diese sind nicht zum Spaß da. Du kannst privat verstoßen wogegen du willst - die Konsequenzen hast du alleine zu ziehen, allerdings werden wir hier mit öffentlichen Anleitungen niemanden in Versuchung bringen.

Ich denke das ist nachvollziehbar und nicht wegzudiskutieren. Unterlasse es bitte künftig weitere Anleitungen dazu hier zu posten.

Gruß Jürgen

MT-Team

@designs dann verstehe ich aber nicht, wieso man die links der pdfs posten darf?? Da steht genau drinne, wie das geht.

abgesehen davon (und das ist keine Anleitung) Ist das ausbauen des Airbags nur dann nachvollziehbar (fehlereintrag), wenn die Batterie angeklemmt war und wer die nicht abklemmt, sollte noch nicht einmal die Räder selbst wechseln!

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