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Tempowarnung bei Winterreifen

Themenstarteram 24. November 2005 um 10:02

Hallo,

habe dazu leider nichts in der Suchfunktion gefunden.

Gestern habe ich (endlich aber rechtzeitig) meine Winterreifen aufgezogen. Natürlich bin ich gleich am Abend in eine Verkehrskontrolle geraten.

Grüner:"Oh, ...Reifen... nagelneu... hmmm... wo ist denn der Auufkleber für max 210km/h?"

Ich:"Brauche ich nicht, habe die automatische Warnung eingestellt."

Er:"Wie geht das denn?"

Habe ihm dann die Funktion gezeigt. Er kam dann näher ran und sagte mit einem grinsen:"Verraten Sie es nicht weiter, aber ich habe keine Ahnung, ob das gültig ist. Finden Sie es raus und im Notfall Aufkleber rein."

Wisst Ihr wie das aussieht? Habe keine Lust auf so eine Aufkleber.

Danke Euch, parallelisiert

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51 Antworten

wozu braucht man eigentlich für ein auto das 207km/h geht einen aufkleber mit 210?

Tempowahrnung ist nicht gültig.

Aufkleber muss angebracht werden.

Mein Wissenstand vom letzten Winter 2004

Themenstarteram 24. November 2005 um 10:15

Das ist natürlich auch eine gute Frage. Braucht man?

ich verschandel mir meinen innenraum nicht durch so einen häßlichen aufkleber!

wenn dann ein polizist was dazu sagt, dann erklär ich ihm, daß die warnung zuverlässiger ist als ein aufkleber, da diese sowohl akustisch als auch bildlich warnt! ein aufkleber kann das nicht!

hinzu kommt, daß ich weiß mit was für reifen ich fahre...

und wenn es nicht ausreichen sollte, dann ist dies wieder eine vorschrift die absolut sinnfrei ist, genau wie gestern bei stern tv mit dem Schüler der mit 2 fingern besser tippt als eine Tippse mit 10 fingern, er aber eine 6 als note bekommt, weil er eben nicht mit 10 fingern schreibt...

Ach her ja was ein Drama, legt Euch den Aufkleber ins Fahrzeug und gut ist:D

Bei einer Kontrolle wird das Ding schnell aufgeklebt und fertig;):D

Ansonsten habe ich natürlich vollstes Verständniss dafür da so ein Aufkleber das Gesamtbild verschandelt;)

Viele Grüße

g-j:) der einen im Auto liegen hat und gerne riskiert den bei einer drohenden Kontrolle nicht schnell genug aufgeklebt zu bekommen.

da hab ich auch schon mal drüber nachgedacht, aber mein reifen händler hat mir damals gar keinen mitgegeben... *g*

und extra fragen wollt ich dann auch nicht :D

Ach ganz vergessen die Tempowarnung habe ich natürlich aktiviert, mir wäre es im Falle einer Kontrolle aber zu mühselig darüber lange Diskussionen zu führen;) (Kommt natürlich ganz auf den Rennleiter/in an).

Viele Grüße

g-j:)

Re: Tempowarnung bei Winterreifen

 

H-Reifen gehen bis 210

Der 2.0 TDI schafft 207

Also braucht man keinen Aufkleber.

-------------

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

 

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

 

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

 

--

kauft euch doch einfach reifen, deren speed-index über der max-speed liegt, dann könnt ihr auch im winter bei gutem wetter mal über die autobahn heizen ohne angst

am 24. November 2005 um 11:05

So sehe ich das auch. Bei einer Kontrolle würde ich ihm den Fahrzeugschein mit den angegebenen 207km/h zeigen und gut is oder.

Grüße, Steffen

das problem ist, daß der 2.0tdi nach reifen mit speedindex für 240km/h verlangt... auch wenn er "nur" 207 fährt...#

und 210 ist nunmal eine stufe niedriger...

Zitat:

Original geschrieben von tj.franke

das problem ist, daß der 2.0tdi nach reifen mit speedindex für 240km/h verlangt... auch wenn er "nur" 207 fährt...#

und 210 ist nunmal eine stufe niedriger...

wo steht denn sowas??

Schon wieder dieses Thema. Ist doch erst am Wochenende geklärt worden *g*

Aber wir können ja nochmal von vorne anfangen. Das geht aber nur, wenn Drahkke nochmal behauptet, dass man den Aufkleber grundsätzlich braucht. Dann kann ich nochmal in der StVZO recherchieren, dass dem nicht so ist, das stolz hier posten und er kann dann kleinlaut zugeben, dass er sich geirrt hat. :D

Zitat:

Original geschrieben von tj.franke

das problem ist, daß der 2.0tdi nach reifen mit speedindex für 240km/h verlangt... auch wenn er "nur" 207 fährt...#

und 210 ist nunmal eine stufe niedriger...

Siehe den von marrot geposteten Paragraphen der StVZO.

laut papieren verlangt der a3 M+S reifen mit speedindex für 240km/h, 210km/h sind nicht eingetragen, folglich müßte man einen aufkleber brauchen, allerdings liegt die höchstgeschwindigkeit (207) unter 210 und nicht 240...

ich denke doch, daß der wagen (besonders bergab) auch über 210km/h kommen kann und dieses widerspricht dann ja wieder §36, daß die höchstgeschwindigkeit der reifen nicht übeschritten werden darf. hier wäre man mit 240er index auf der sicheren seite... ergo sollte der aufkleber bei 210er reifen im auto angebracht sein...

mein FIS hat mich schließlich schon mal gewarnt, was dafür spricht, daß man auch schneller unterwegs sein kann ;)

P.S.: mir is der aufkleber sowas von egal... :D hab doch das FIS *g*

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