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Teure Wäsche - Felge beschädigt

Audi A5 8T Coupe
Themenstarteram 9. April 2011 um 15:46

Wollte vorhin noch schnell in die Waschanlage - jetzt habe ich immer noch ein dreckiges Auto und eine schwer beschädigte Felge und Reifen. :mad:

Der herbeigerufene Pächter (war an einer Tanke) hat gemeint "Ist ihr Problem wenn Sie kein Auto fahren können. Die Metallschienen hätte ich beim Einfahren sehen müssen und wenn ich dagegen fahre ist nicht seine Sache." Auf meine Frage warum nirgends ein Warnschild "maximale Breite und Achtung bei Niederquerschnittsreifen" vorhanden sei meinte er "warum? sowas brauche er nicht, denn das sieht man ja und wenn man sich dann die Felge dran kaputt macht Pech gehabt".

Was meint Ihr? Anwalt einschalten?

Von anderen Waschanlagen kenne ich sehr wohl Warnschilder was die Fahrzeugbreite und -höhe, Felgen-/Reifengröße usw. angeht. An dieser Waschanlage war neben dem Tor nur eine Warnung bzgl. maximaler Höhe von 2,25 m. Selbst auf der Tafel mit der Bedienungsanleitung habe ich nichts gefunden.

Die silbernen Fäden sind übrigens die abgescherten Teile der Felge. :mad:

Bild1
Bild2
Beste Antwort im Thema

Du kennst die Problematik großer Felgen, weisst das es Hinweisschilder gibt, suchst auch danach und findest keine - warum kommst Du nicht auf die Idee zu fragen bevor man reinfährt?

Um Deine Felgen tuts mir leid und Deinen Frust verstehe ich. Aber wenn Du den Verursacher suchst: schau in den Spiegel.

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Du kennst die Problematik großer Felgen, weisst das es Hinweisschilder gibt, suchst auch danach und findest keine - warum kommst Du nicht auf die Idee zu fragen bevor man reinfährt?

Um Deine Felgen tuts mir leid und Deinen Frust verstehe ich. Aber wenn Du den Verursacher suchst: schau in den Spiegel.

am 9. April 2011 um 16:08

Was soll der Anwalt denn bitte machen ausser seinen geilen Stundensatz zu berechnen und innerlich abzulachen?

Du bist ja da selbstaendig reingefahren.

Themenstarteram 9. April 2011 um 16:46

Hab was gefunden - Quelle

Zitat:

Der Betreiber einer Waschstraße hat auch dann für den Schaden eines Kunden aufzukommen, wenn dieser sich beim Einfahren in die Anlage ungeschickt anstellt. Nämlich dann, wenn er die Gefahren, die beim Einfahren in eine Trockenkammer aufgrund eines geringen Freiraumes bestehen, kennt. Dann obliegt es ihm, geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Gefahrenquelle zu treffen. Es ist dem Betreiber zuzumuten, einen Mitarbeiter zum Einweisen abzustellen oder die maximale Fahrzeugbreite einzuschränken. Das entschied das Landgericht Essen.

Im Fall war der Fahrer eines Kia Canival mit seinem Fahrzeug versehentlich etwas schräg in die Kammer der Trockenkammer einer Autowaschanlage eingefahren und dabei auf die seitlichen Begrenzungsholme geraten. Die Waschstraßennutzer fahren in dieser Waschstraße selbständig - ohne Einweisung - in die Trockenkammer ein. Danach setzt sich der Trocknungsvorgang automatisch in Gang. Ein Hinweisschild vor der Waschstraße wies darauf hin, dass die maximale Fahrzeugbreite für die Waschstraße 2,10 m beträgt. Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Laufbereich im Trocknerbereich tatsächlich aber nur 1,97 m breit war. Der Fahrer, dessen Auto 1,90 m breit war, konnte daher den Eindruck gewinnen, er habe zu den Begrunzungsholmen jeweils 10 cm Spielraum. Tatsächlich waren es jedoch nur 3 bis 4 cm. Das rechte Teil des Trockengebläses beschädigte das vordere rechte Radhaus sowie den rechten Außenspiegel. Schaden: 928,47 EUR.

Erstinstanzlich wurde die Klage vom Amtsgericht Gelsenkirchen abgewiesen. Ein Verschulden des Waschstraßenbetreibers sei nicht feststellbar.

Das Landgericht Essen verurteile dagegen den Betreiber der Waschstraße zum Ersatz des Schadens. Der Betreiber hätte einen Mitarbeiter zur Einweisung abstellen müssen, weil ein Autofahrer beim langsamen Einfahren in die Trockenkammer nicht selbst bemerkt, ob er auf die Begrenzungsholme gerät, führte das Gericht aus. Ein Mitarbeiter hätte auch den Trocknungsvorgang gegebenenfalls sofort stoppen können.

am 9. April 2011 um 16:53

Das ist natürlich argerlich:eek:

Ist die Hintere Felge auch kaputt?

Ich mache meisst das fenster runter und schaue ob es reicht, manchmal winkt mich der Freundliche Herr der Waschanlage auch ein wenn man ein bißchen trinkgeld gibt;)

 

Gruß

am 9. April 2011 um 16:55

Du erkennst aber den erheblichen Unterschied der Sachlage? Es ist ein falsches Schild vorhanden und nicht "es ist kein Schild vorhanden".

Das ist natürlich der Apltraum schlechthin... Mein Beileid.

Denke allerdings auch, das in dem Fall nix zu machen ist. Du bist ja eigenständig in die Anlage eingefahren. Warum sollte der Pächter dafür haften ?

In "meiner " Waschstraße werde ich in die Schienen von einem Mitarbeiter eingewiesen. Sollte da dann was passieren sieht die Sache schon anders aus. Leztlich wäre ich aber auch keinesfalls sicher , das der Pächter dann so einfach mal eben für den Schaden aufkommt. Die werden sich immer versuchen rauszureden und sagen, das der Schaden schon vorher da war.

Im Grunde genommen und um auf der 100% sicheren Seite zu sein, müsste man sich vor dem Einfahren in die Anlage den einwandfreien Zustand der Felgen schriftlich vom Mitarbeiter der Waschanlage bestätigen lassen. Nur dann ist die Sache wohl rechtssicher.

Nur wer macht das schon ?

Themenstarteram 9. April 2011 um 17:11

Zitat:

Original geschrieben von Danel s5

Ist die Hintere Felge auch kaputt?

Glück im Unglück ist nur die vordere Felge beschädigt.

Zitat:

Original geschrieben von stullek

Du erkennst aber den erheblichen Unterschied der Sachlage? Es ist ein falsches Schild vorhanden und nicht "es ist kein Schild vorhanden".

Mit welcher Breite kann ich rechnen wenn nur die maximale Höhe (2,25 m) ausgeschrieben ist? Ich denke wenn nichts angegeben ist kann der Benutzer eine Größe wie beim Parkplatz voraussetzen.

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld

 

Mit welcher Breite kann ich rechnen wenn nur die maximale Höhe (2,25 m) ausgeschrieben ist? Ich denke wenn nichts angegeben ist kann der Benutzer eine Größe wie beim Parkplatz voraussetzen.

also ich nutze immer XXL Parkplätze - sind die anzunehmen? Oder doch eher eine andere beliebige Breite?

Damit wirst Du imho nicht durchkommen. Aber viel Glück wünsch ich Dir.

am 9. April 2011 um 17:35

Zitat:

In "meiner " Waschstraße werde ich in die Schienen von einem Mitarbeiter eingewiesen. Sollte da dann was passieren sieht die Sache schon anders aus. Leztlich wäre ich aber auch keinesfalls sicher , das der Pächter dann so einfach mal eben für den Schaden aufkommt. Die werden sich immer versuchen rauszureden und sagen, das der Schaden schon vorher da war.

Ich kenne Waschanlagen da wird man von einem Mitarbeiter eingewiesen in die Schiene und DANACH sagt er dann: "Mit den Felgen aber auf eigene Gefahr"

Ich frag mich wer an der Stelle dann sagt "nee dann nicht" und wieder rueckwaerts raus fahren will :) am besten noch mit einer langen Schlange dahinter

Also ich war erst am Mittwoch wieder in meiner Waschanlage und habe den " Wäscher " extra auf die 20'' hingewiesen. Zumal ja jetzt auch noch die Verbreiterung hinten dran ist.

Der sagte dann : " Das ist überhaupt kein Problem. Solche haben wir hier öfter und noch viel breitere " .

Das ist schon mindestens das dritte Mal , das ich - immer verschiedene Mitarbeiter - auf die Felgen vor dem Einfahren in die Schienen aufmerksam mache und frage ob das auch wirklich " passt ".

Die tun dann immer so, als ob das überhaupt nichts besonderes wäre. Eher fragen die sich wohl warum ich so eine " dämliche " Frage stelle .

Bis jetzt ist ja auch immer alles gut gegangen und ich werde den Teufel tun, mal in eine andere Waschanlage zu wechseln.

Irgendwelche Warn-/Hinweisschilder stehen in meiner Waschstraße aber auch nicht bzw. sind mir noch nicht aufgefallen.

am 9. April 2011 um 18:39

An meiner Stamm-Waschanlage ist ein Hinweisschild, dass man nur bis 300er Reifen reinfahren darf, mit den 265ern ist aussen noch nichts passiert aber innen achten die Mitarbeiter nich so gut drauf, da gibts paar ueble Macken ;)

Da in dieser Anlage nur links eine Schiene vorhanden ist, ist die Spurbreite an sich kein Thema.

Mit 11" breiten Felgen wuerde ich es evtl. trotzdem nicht riskieren wollen ;)

an deiner Stelle beim :) reparieren lassen und sofort wieder vergessen. Kostenpunkt war bei mir (ähnlich beschädigt) ca. 200 EUR. Falls du persönlich beim einem Felgendoktor vorbeischaust kannst du noch 50-70 EUR sparen. Wegen einer Felge würde ich nicht zum Anwalt gehen. Wie gesagt, reparieren, zahlen und so schnell wie möglich vergessen..

Themenstarteram 9. April 2011 um 23:06

Zitat:

Original geschrieben von stullek

An meiner Stamm-Waschanlage ist ein Hinweisschild, dass man nur bis 300er Reifen reinfahren darf, mit den 265ern ist aussen noch nichts passiert aber innen achten die Mitarbeiter nich so gut drauf, da gibts paar ueble Macken ;)

Da in dieser Anlage nur links eine Schiene vorhanden ist, ist die Spurbreite an sich kein Thema.

Mit den 19" Winterfelgen war ich einmal in einer Waschstraße. Obwohl diese bis 315 mm zugelassen ist hat man beim Durchziehen Schabgeräusche gehört. An der Aussenseite hat man nichts gesehen. Erst beim Reifenwechsel habe ich innen rote Schleifspuren entdeckt. Daher wollte ich es, trotz Gutscheinen, mit den 20" Sommerfelgen garnicht erst riskieren.

War vorhin übrigens zum Test noch an einer anderen Tanke der gleichen Marke - auch kein Schild zur Breite, nur die Höhe war angegeben. Also das Personal gefragt: "bei uns ist nur die Höhe limitiert". Hab dann noch zugesehen wie jemand mit einem kleineren Wagen unter lauten Quietschgeräusch an der Seitenbegrenzung entlang reingefahren ist und es gelassen.

In den Kriterien für VDA – Konforme Waschanlagen hab ich auch noch was gefunden:

Zitat:

Gesamthöhe Karosserie 2.050 mm )*

Breite Außenkante Außenspiegel (ungeklappt, gegebenenfalls geklappt) 2.150 mm )*

Breite Außenkante Räder (Einfahrspur) 1.950 mm )*

Um zu gewährleisten, dass der Autofahrer und Waschanlagenbenutzer die Waschanlage als passend für sein Fahrzeug identifizieren kann, sind an der Waschanlage Schilder mit den drei mit )* gekennzeichneten wichtigsten Maßen deutlich sichtbar anzubringen.

Zitat:

Original geschrieben von dmention

an deiner Stelle beim :) reparieren lassen und sofort wieder vergessen. Kostenpunkt war bei mir (ähnlich beschädigt) ca. 200 EUR. Falls du persönlich beim einem Felgendoktor vorbeischaust kannst du noch 50-70 EUR sparen. Wegen einer Felge würde ich nicht zum Anwalt gehen. Wie gesagt, reparieren, zahlen und so schnell wie möglich vergessen..

What? :eek:

 

Die Reparatur einer Felge liegt beim Felgendoktor normalerweise so zwischen 50 und 80 Euro. Ganz nach Aufwand.

 

Musste mir beim TT selbst mal zwei 19"-Felgen instandsetzen lassen. Das hat mich damals ca. 120 Euro gekostet.

 

Gruß Olli

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