TFL bei halogen VFL
Laut Audi gibt es die Möglichkeit beim 4F VFL mit Halogenfunzeln das Standlicht auf TFL umzucodieren.
Weiß jemand wie ?
Die SUFU wirft zum Thema TFL zwar 27654 Beiträge, aber den Einen der eventuell nicht die S6 oder FL-Funzeln betrifft findet man wohl kaum.
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15 Antworten
OK, mal anders herum:
Wer hat TFL und Halogenbeleuchtung ?
Ist bei euch eine zusätzliche Birne für das TFL im Scheinwerfer verbaut ?
Die Programmierung bietet Audi für 40€ an, also geht´s auch. Mir ist nur nicht ganz klar wie aus dem Standlicht ein Tagfahrlicht werden soll wenn die normale Standlichtbirne angesteuert wird. Da brauchts dann auch gar keine Beleuchtung..........
Auf das angesprochene Angebot von 40€ auf der Audi.de-Seite habe ich meinen auch mal angesprochen. Der wiederum mußte das auch erst selbst klären und im Ergebnis, würde es beim 4F so kodiert werden, dass das Abblendlicht permanent brennt.
Ich hoffe das hilft dir...
Zitat:
Original geschrieben von mvgermany178
Auf das angesprochene Angebot von 40€ auf der Audi.de-Seite habe ich meinen auch mal angesprochen. Der wiederum mußte das auch erst selbst klären und im Ergebnis, würde es beim 4F so kodiert werden, dass das Abblendlicht permanent brennt.
Ich hoffe das hilft dir...
Is ja mal wieder geil.
Mir hat das AZ gestern erklärt das Standlicht würde dadurch als TFL geschaltet. Habe extra gefragt ob auch als TFL geschaltet wird, sprich Abblendlicht an-> TFL aus, Abblendlicht aus-> TFL an. Antwort:Ja
Soll jedoch nicht im MMI an/abschaltbar sein.
Da er mir aber sagte es wird das Standlicht dafür genutzt stellt sich mir eben die Frage was dabei rumkommen soll.
Und für 40 Tacken ausprobieren ist mir auch zu blöd, also erstmal hier gefragt obs einer hat oder weiß wie es codiert wird.
Hallo,
also ich habe mir das Tfl codieren lassen. Zuerst als normales Abblendlicht incl. Ausschaltmöglichkeit im MMI.
Später hat mir mein es nochmal umcodiert, jetzt sind die Nebler und das Standlicht an, bei Dunkelheit schaltet er automatisch auf Abblendlicht um, das ganze natürlich im MMI steuerbar.
Suche mal nach Tagfahrlicht bei Halogen.
STG 09 (Bordnetz I) auswählen
STG Codierung -> Funktion 07
0?xxxxx: Lenksäulenmemory
0 - ohne Lenksäulenmemory bzw. manuelle Lenksäule
1 - mit Lenksäulenmemory
0x?xxxx: Fußraumbeleuchtung
0 - Fußraumbeleuchtung als Lampe verbaut
1 - Fußraumbeleuchtung als LED verbaut
0xx?xxx: Scheinwerfer
0 - Halogen-Scheinwerfer ohne SRA
1 - Halogen-Scheinwerfer mit SRA
2 - Bi-Xenon-Scheinwerfer
3 - Bi-Xenon-Scheinwerfer mit AFS
0xxx?xx: Fahrlicht
0 - ohne automatisches Fahrlicht
1 - mit automatischem Fahrlicht mit Sensor Regen-/Lichtsensor
0xxxx?x: Tagfahrlicht
0 - ohne Tagfahrlicht
1 - mit Tagfahrlicht nicht wählbar über MMI
2 - mit Tagfahrlicht wählbar über MMI
0xxxxx?: Ländervariante
1 - Rest der Welt (RdW)
2 - Nordländer (Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark)
3 - USA (US)
4 - Kanada (CDN)
TFL als Nebler ist 4 - Kanada (CDN)
Viele Grüße
atglaeser
Super, Danke.
Leider schließt dies ja dann die Nordlichtvariante aus
Ps: In DE so doch gar nicht zulässig oder ??? (Mit Nebler)
Hallo,
doch ist zulässig, Tfl muß nur ausschaltbar sein.
Mein Auto war erst diesen gerade beim Tüv ist alles absolut legal.
Viele Grüße
atglaeser
Na denn.
Danke
Zitat:
Original geschrieben von atglaeser
Hallo,
doch ist zulässig, Tfl muß nur ausschaltbar sein.
Mein Auto war erst diesen gerade beim Tüv ist alles absolut legal.
Viele Grüße
atglaeser
Stimmt nicht, ist dem TÜV nur nicht aufgefallen. Nebler dürfen nur bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, Schnee und Regen) eingeschaltet werden.
Irrtum, Nebelscheinwerfer dürfen immer an sein. Die Vorschrift besagt das die Nebelschlußleuchte erst bei einer Sicht von unter 50Meter eingeschaltet werden darf.
Zitat:
Original geschrieben von PuntoFan
Irrtum, Nebelscheinwerfer dürfen immer an sein. Die Vorschrift besagt das die Nebelschlußleuchte erst bei einer Sicht von unter 50Meter eingeschaltet werden darf.
Irtum von Dir ! Die StVO sagt zum Gebrauch der Nebelscheinwerfer : " Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. "
Und wie kommst Du auf die Idee, die Nebelschlußleuchte als TFL zu nutzen ?
Da ich dafür das Abblendlicht einschalten muß um die Nebelsw. einzuschalten eher nicht. Hab aber immer noch nicht ganz verstanden warum man am helligten Tag Licht anmachen soll?!?
@dmck
Stimmt, hab´s grade nochmal nachgelesen, hast recht §17 absatz 3 der STVO stimmt dir zu
Hallo,
die STVO bezieht sich auf normale Nebler die mit dem Abblendlicht eingeschaltet sind.
In meinem Fall sind sie als Tfl geschaltet und gehen mit dem Einschalten des Lichtes aus.
Können aber normal als Nebler mit Lichtgeschaltet werden wie bei jeden anderen Auto.
Und genau so funktioniert Tfl schon bei einigen anderen Autoherstellern
Laut Tüv und dem alles legal.
Viele Grüße
atglaeser
Zitat:
Original geschrieben von atglaeser
Hallo,
die STVO bezieht sich auf normale Nebler die mit dem Abblendlicht eingeschaltet sind.
In meinem Fall sind sie als Tfl geschaltet und gehen mit dem Einschalten des Lichtes aus.
Können aber normal als Nebler mit Lichtgeschaltet werden wie bei jeden anderen Auto.
Und genau so funktioniert Tfl schon bei einigen anderen Autoherstellern
Laut Tüv und dem alles legal.
Viele Grüße
atglaeser
Genau so funktioniert es bestimmt nicht, da TFL und Nebelscheinwerfer unterschiedliche Leuchtgeometrien haben.
Die Nebler beim 4F sind nicht als TFL zugelassen und haben deswegen auch kein entsprechendes Prüfzeichen. Deshalb gelten sie auch nur als Nebler, egal, ob sie (unzulässiger weise) als TFL geschaltet sind oder nicht.
Hallo,
na ja, wie dem auch sei! Fakt ist, dass der sowie der TÜV nichts zu bemängeln hatte.
Außerdem fahre ich seit mehr als einem Jahr damit und die Polizei hatte auch noch nichts daran auszusetzen, weder hier in good old germany noch im Ausland!!
Kann ja auch sein, dass bei anderen Kfz-Herstellern die Nebler eine andere "Geometrie" haben, welche ebenfalls als TFL genutzt werden.
Noch einen schönen Sonntag
atglaeser