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TFL mit E + A Prüfzeichen als Positions-/ Begrenzungsleuchten???
Hallöchen,
ich hab jetz schon paar Polos bei uns mit TFL rum fahren sehen..find ich echt schick sowas!
Also hab ich mich schon bissel informiert und rumgeblickt!
LED TFL is doof..hab jetzt gemerkt, dass man ja die LED-Leuchten mit E-Prüfzeichen nehmen kann
( diese hier z.B. cgi.ebay.de/LED-Tagfahrlicht-mit-8-LED-s-mit-E-Pruefzeichen-12-cm_W0QQitemZ120352234943QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r)
und die dann als Positionsleuchten benutzen kann. Besser wie Nebler und man kann sie auch bei eingeschaltetem Licht an haben!
Die haben ja ein E und ein A Prüfzeichen dran, also kann ich doch dafür nutzen oder?
Jetz die Frage, wo muss ich die Dinger dann ranklemmen?? Eigentlich nur an Standlicht, oder?
Das originale Standlicht muss ich dann abklemmen, wenn ich mich nicht verlesen habe...
Grüßle vom Vinz
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22 Antworten
Tach,
kommt jetzt drauf an wie du das mit Positionsleuchte meinst. Wenn du die Dinger an die Seite montieren willst, müssten die soviel ich weiß orange/gelb leuchten und nicht weiß wie TFL. Solche Positionsleuchten sollte man ans Standlicht dran hängen, die gehen dann gleich mit an. TFL würde ich mitm Relais ans Zündungsplus hängen. Ob man vorne an die Front Positionsleuchten dran montieren darf weiß ich nich......aber TFL sind ja eigentlich sowas in der Art. Also ich werd das Gefühl nich los das wir an einenander vorbei reden....aber kommt Zeit kommt Rat.
MFG CP
hab mal noch was gefunden....
Zitat:
Ich bin heute zum Feierabend zur DEKRA gefahren und habe den Bus mit den LED TFL vorgestellt (darf ich dazu überhaupt noch TFL sagen?). Und zwar nicht zu irgendeiner Hinterhoftankstellenprüfstelle, nein, sondern zur Hauptniederlassung in Wildau. Da ich dort auch schon mit meinem Trail - Geländefahrzeug regelmäßig zu Gange war, wusste ich die freundlichkeit bestimmter Prüfingenieure. Die reden und tragen zwar nicht Sachen ein die unzulässig sind, aber sie machen sich noch einen Kopf wie mann es anders machen könnte - halt nicht solche arroganten Ar.......löcher wie in vielen anderen Fällen.
Also ich raus mit dem Prüfer zum Bus, hab ihm erklärt was und wie angeschlossen, das da halt nur die e11 Zulassung drauf sei und für TFL brauch ich ja die RL Zulassung und und und. Der Prüfer erstmal wieder rein in seine Hallen, kam mit Taschenlampe, Minispiegel und Dekra Buch wieder raus. Na dann gucken wir mal, hmm ja, hmmm, na da steht doch drauf A.. bla bla bla, in seinen kleinen Wälzer geschaut und richtige Antwort gegeben. "Das A steht für Begrenzungs- bzw. Umrissleuchte, nach vorn wirkend". Ich dachte toll, das wissen wir doch schon.
Der Prüfer schnökerte minutenlang leidenschaftlich in seinem Buch weiter und sagte: "Man könnte ja sagen es seien Umrissleuchten, aber dann müssten hinten auch gleichzeitig zwei rote Lampen leuchten."
Nach weiteren Lesesekunden kam dann vom Prüfer der entscheidende Durchbruch: "Das sind ab jetzt Begrenzungsleuchten nach § 51 STVZO !!! 2 bis 4 Stk. sind erlaubt, 2 haben sie unten und 2 in den Hauptscheinwerfern, bei Fern- und Abblendlicht müssen 2 Begrenzungsleuchten leuchten, das machen die in den Hauptscheinwerfern. Die unteren (meine EX-TFL), können nach § 51 STVZO auch alleine leuchten, egal wie sie angeschlossen sind. Sie können auch einen externen Schalter einbauen um sie zum leuchten zu bringen, das ist Wurst, und denken sie daran, ab heute sind es BEGRENZUNGSLEUCHTEN ! "
Feine Sache, hab mich gaaanz nett bei dem Prüfer bedankt, welcher mir wohl vor Freude über meine Eingangsfrage gleich noch sein Buch (Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern) schenkte. Ach ja, die Einbaumaße sind fast identisch, von seitlicher Kante 400mm (kann geändert werden wenn technisch nicht anders möglich), von unten mind. 350mm, in der höhe max. 1500mm.
Was meint ihr dazu????
ich möcht die natürlich vorne anbringen....
Zitat:
Original geschrieben von der_Vinz
Hallöchen,
ich hab jetz schon paar Polos bei uns mit TFL rum fahren sehen..find ich echt schick sowas!
Also hab ich mich schon bissel informiert und rumgeblickt!
LED TFL is doof..hab jetzt gemerkt, dass man ja die LED-Leuchten mit E-Prüfzeichen nehmen kann
( diese hier z.B. cgi.ebay.de/LED-Tagfahrlicht-mit-8-LED-s-mit-E-Pruefzeichen-12-cm_W0QQitemZ120352234943QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r)
und die dann als Positionsleuchten benutzen kann. Besser wie Nebler und man kann sie auch bei eingeschaltetem Licht an haben!
Die haben ja ein E und ein A Prüfzeichen dran, also kann ich doch dafür nutzen oder?
Jetz die Frage, wo muss ich die Dinger dann ranklemmen?? Eigentlich nur an Standlicht, oder?
Das originale Standlicht muss ich dann abklemmen, wenn ich mich nicht verlesen habe...
Grüßle vom Vinz
Tagfahrlichter sind klar und unmissverständlich definiert, steht alles in dem §49a StVZO, der ECE-R48 und der genannten ECE-R87.
Die R87 ist die Richtlinie, die überhaupt ein Tagfahrlich definiert, also Helligkeit, Abstrahlwinkel, Montage, ... Eine Leuchte, die nicht nach ECE-R87 geprüft wurde ist alles mögliche, nur eben kein zulässiges Tagfahrlicht.
Da in der StVZO §49a geregelt ist, dass nur zulässige Lampen angebaut werden dürfen, in der ECE-R48 steht, dass Tagfahrlichter nach ECE-R87 geprüft sein müssen und mit Prüfkennzeichen "RL" versehen sein müssen, ist die ganze Vorschriftengeschichte ohne jeden Zweifel:
zulässige Tagfahrlichter sind korrekt montiert auch zulässig.
Problematisch sind allerdings TFL, die nicht nach R87 geprüft sind, denn das sind nunmal rechtlich keine TFL und werden es auch durch korrekte Montage nicht sein.
Ein üblicher Trick zB. bei Ebay um irgendwelche Lampen mit einer Zulassung zB. eine Umrissleuchte (hat ja "E"-Zeichen, allerdings Kennbuchstabe "A" und nach ECE-R7 geprüft) als meist preiswertes Tagfahrlicht zu verkaufen.
richtig..und die, die ich da verlinkt habe hat ja
E11: geprüft in Großbritannien
A: Ausführung als Begrenzungsleuchte
021938: Prüfnummer
sieht man ja aufm Bild...
also kann ich die als Begrenzungsleuchte für vorne nehmen??!!
Zitat:
Original geschrieben von der_Vinz
richtig..und die, die ich da verlinkt habe hat ja
E11: geprüft in Großbritannien
A: Ausführung als Begrenzungsleuchte
021938: Prüfnummer
sieht man ja aufm Bild...
also kann ich die als Begrenzungsleuchte für vorne nehmen??!!
Naja geprüft in GB is evtl nen Problem, die haben da ja ganz andere TÜV Vorschriften als wir hier. Da mussn Auto nur Scheinwerfer, Rückleuchten, ne Hupe und ne Handbremse haben, schon gibts ne Zulassung.
Nein, E11 oder sonstwo ist kein Problem. Denn auch die müssen nach der ECE prüfen.
Was in deren Zulassungsordnungen steht, ist ne ganz andere Sache.
Zur Schaltung:
ECE R48:
"Die elektrische Schaltung muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungsleuchten, die Schlussleuchten, die Umrissleuchten, [...] nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können."
StVZO §51b:
"(1) Umrißleuchten sind Leuchten, die die Breite über alles eines Fahrzeugs deutlich anzeigen. Sie sollen bei bestimmten Fahrzeugen die Begrenzungs- und Schlußleuchten ergänzen und die Aufmerksamkeit auf besondere Fahrzeugumrisse lenken.
(6) Umrißleuchten dürfen nicht an Fahrzeugen und Anbaugeräten angebracht werden, deren Breite über alles nicht mehr als 1,80 m beträgt."
So ein Polo 6N hat ja 1,65m Breite, ist also zu schmal für Umrissleuchten.
Also schließ sie ans Standlicht an und nimm die Glühlampen aus den Scheinwerfern.
So, ich werdse jetz einfach kaufeun uns anbasteln..ma sehn was die blauen sagen werden..
ich stell dann ma Pic rein..
Danke für die Tips
Grüßle Vinz
Sooo..nach bissel sägen und viiieeel drücken..sind se jetz drin!
noch paar andere Pics in meinem Blog..
Supi..war grad bei der DEKRA und hab gefragt ob ichs so lassen darf!
Pustekuchen...
Er meinte is zu tief..ok seh ich ein..mein Fehler..(mind. 35cm überm Boden)...setz ich die Dinger halt in die schwarze Leiste drüber..
und ich muss das Standlicht im Scheinwerfer wieder rein machen..das jetz irgendwie doof...
Jemand ne andere Meinung zu?
Zitat:
Original geschrieben von der_Vinz
Supi..war grad bei der DEKRA und hab gefragt ob ichs so lassen darf!
Pustekuchen...
Er meinte is zu tief..ok seh ich ein..mein Fehler..(mind. 35cm überm Boden)...setz ich die Dinger halt in die schwarze Leiste drüber..
und ich muss das Standlicht im Scheinwerfer wieder rein machen..das jetz irgendwie doof...
Jemand ne andere Meinung zu?
Wie wärs denn das nächste mal damit: Erst zum TÜV und Co und fragen und dann anbauen? Spart Geld, Arbeit und Nerven.....
Zitat:
Original geschrieben von der_Vinz
Supi..war grad bei der DEKRA und hab gefragt ob ichs so lassen darf!
Pustekuchen...
Er meinte is zu tief..ok seh ich ein..mein Fehler..(mind. 35cm überm Boden)...setz ich die Dinger halt in die schwarze Leiste drüber..
und ich muss das Standlicht im Scheinwerfer wieder rein machen..das jetz irgendwie doof...
Jemand ne andere Meinung zu?
Also das mit dem 350mm vom Boden ist mir neu!
Habe gerade bei Hella was gefunden! Mind. 250mm vom Boden
Unter Tagfahrlicht.de finden man auch noch Info darüber!
Das Standlicht muss 35cm über dem Boden sein, nicht das TFL.
Richtig..wennde TFL hast sagte er brauchst 25 cm Midestabstand nach unten aber bei Positionsleuchten sinds Mind. 35 cm...
Aber jemand was genaueres wegen dem Standlicht im Scheinwerfer? Muss ich die nu drin ham oder nich?!
also weiß das hier auch keiner so genau...