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TFL - Nebelscheinwerfer (keine LEDs)

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 30. Januar 2008 um 10:05

Hi,

folgende Frage:

Würdet ihr empfehlen die ganz normalen Nebelscheinwerfer vom A6 4F als TFL programmieren zu lassen, dass sie quasi bei jeder Fahrt an sind?

Oder gibt es rechtlich oder sonst irgendwelche Einwände?

Sieht zwar nicht ganz so gut aus wie das TFL mit LEDs, aber das kommt irgendwann vllt. noch.. :)

Grüße,

Sascha

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Daniel K88

Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

Der Senti hats geschrieben und du in deinem letzten Post bestätigt, Nebler können bei entsprechenden Sichtverhältnissen auch mit Standlicht betrieben werden.:D

LG

Reinhard

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Zitat:

Original geschrieben von rauschs

Hi,

folgende Frage:

Würdet ihr empfehlen die ganz normalen Nebelscheinwerfer vom A6 4F als TFL programmieren zu lassen, dass sie quasi bei jeder Fahrt an sind?

Oder gibt es rechtlich oder sonst irgendwelche Einwände?

Sieht zwar nicht ganz so gut aus wie das TFL mit LEDs, aber das kommt irgendwann vllt. noch.. :)

Grüße,

Sascha

Die dürfen nur mit Abblend oder Standlicht gefahren werden und nur ,wenn es die Verkehrssituation erfordert (so meine Erinnerung )

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von rauschs

......die ganz normalen Nebelscheinwerfer vom A6 4F als TFL programmieren zu lassen.......

Es wäre mir neu, das man diese Funktion beim 4F codieren kann.

 

am 30. Januar 2008 um 17:14

Es ist möglich die NebelSW zusätzlich auf den Lichtschalter mit Standlicht zu legen. Dann den Lichtschalter in Funktion Standlicht eine Raste rausziehen und du fährst mit Standlicht und NebelSW.

 

willi

Weiß jemand von euch ob man für die NSW auch LEDs mit Check bzw. CanBus brauch? Standlicht auf alle fälle mit Check oder?

Zitat:

Original geschrieben von Ogni92

Weiß jemand von euch ob man für die NSW auch LEDs mit Check bzw. CanBus brauch? Standlicht auf alle fälle mit Check oder?

Nebler auch mit Check...sind aber in Deutschland nicht zugelassen !

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland auch ohne Abblendlicht betrieben werden !

mfg Senti

okay dürfen betrieben werden bei nebel etc. oder generell?

also lt. StVO nur bei Nebel etc. oder jemand was anderes gefunden?

Habe mit einen Polizisten geredet von uns hier oben im Norden von Deutschland, NSW an bei z.B. Sonne und super Sicht ist verboten (eigentlich), Polizei bei uns würde deswegen aber niemanden anhalten, und wenn höchstens verwarnen, also fahr ich einfach mit !!! :-)

Zitat:

Original geschrieben von Ogni92

Habe mit einen Polizisten geredet von uns hier oben im Norden von Deutschland, NSW an bei z.B. Sonne und super Sicht ist verboten (eigentlich), Polizei bei uns würde deswegen aber niemanden anhalten, und wenn höchstens verwarnen, also fahr ich einfach mit !!! :-)

Dann das mal zur Info für Dich:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Strafen für den vorschriftswidrigen Einsatz / Betrieb von Nebelscheinwerfern und Nebelschlußleuchten an KFZ erhöht werden.

Quelle

Rechtsvorschriften

Deutschland

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten.[1] Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten.[1] Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland als einzige Scheinwerfer nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht ausstrahlen.[2]

Österreich

In Österreich dürfen Nebelscheinwerfer, sofern sie fest in die Fahrzeugfront eingebaut sind, auch als Tagfahrlicht verwendet werden.

Schweiz

In der Schweiz ist die Verwendung von Nebelscheinwerfern im Strassenverkehrsgesetz geregelt: Die Nebellichter dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen sowie nachts beim Befahren kurvenreicher Strecken verwendet werden. Nebellichter müssen ein breitstrahlendes, nach oben gut abgegrenztes Licht erzeugen; sie dürfen nur zu den Standlichtern, den Abblendlichtern, den Fernlichtern oder einer Kombination dieser Lichter zugeschaltet werden können. Der obere Rand ihrer Leuchtfläche darf nicht über jenem der Abblendlichter liegen. Die unerlaubte Benutzung der Nebelscheinwerfer wird mit einer Ordnungsbusse von 40 sFr. gebüsst.

Schweden

In Schweden dürfen Nebelscheinwerfer tagsüber anstelle des obligatorischen Tagfahrlichts verwendet werden. Bei Dunkelheit dürfen sie nur bei Nebel oder kräftigem Niederschlag verwendet werden. Die gleichzeitige Verwendung von Abblendlicht und Nebelscheinwerfer ist ausdrücklich verboten.[3]

Quelle

...was jeder macht ist seine Sache !

mfg Senti

Bei der verwendung der NSW als TFL bitte auch auf die RL-Kennzeichnung an den NSW achten. Sonst ist es nicht zulässig.

:-)

Wer hat diese Kennzeichnung an seinem 4F?

Moin Moin,

um deine rechtliche Frage zu beantworten. Die Nebler sind nur zulässig mit Abblendlicht, bei bestimmten Verkehrssituationen (Nebel, starker Regen)!!

Die heutige Jugend steht ja auf den Look Nebler + Standlicht = 10 Euro Verwarngeld

gruß Daniel

Zitat:

Original geschrieben von Daniel K88

Moin Moin,

um deine rechtliche Frage zu beantworten. Die Nebler sind nur zulässig mit Abblendlicht, bei bestimmten Verkehrssituationen (Nebel, starker Regen)!!

Die heutige Jugend steht ja auf den Look Nebler + Standlicht = 10 Euro Verwarngeld

gruß Daniel

FALSCH !

Lies bitte den Text "Rechtsorschriften/ Deutschland":Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten

auf meinem Post davor auf die Quelle klicken und selber mal lesen UND VERSTEHEN !! ;)

Das heißt im Umkehrschluss das sie NICHT ohne Stand/Abbelndlicht benutzt werden dürfen, was die Frage des TE beantwortet ! Nicht als TFL (alleine) zu verwenden !

Ich hab den Text gelesen und frage mich wo du den her hast?!? weil die Aussage falsch ist..

Beleuchtung wird in § 17 StVO geregelt :

§ 17

Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Absatz 3 ist entscheidend und wie gesagt, Nebler nur in Verbindung mit Abblendlicht!

Zitat:

Original geschrieben von Daniel K88

Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

Der Senti hats geschrieben und du in deinem letzten Post bestätigt, Nebler können bei entsprechenden Sichtverhältnissen auch mit Standlicht betrieben werden.:D

LG

Reinhard

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