ForumW208
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. CLK, CLE & E-Klasse-Coupé
  6. W208
  7. Thema Abschleppen, Ich bin sooo sauer..!!

Thema Abschleppen, Ich bin sooo sauer..!!

Themenstarteram 13. März 2006 um 11:07

Hallo Allerseits,

Ich hatte vor einigen Tagen auf einem Öffentlichen Parkplatz geparkt und vergessen ein Ticket zu lösen. Nagut wie dem auch sei wurde nach etwa 45 minuten ein Abschlepper beauftragt. Der hat es nicht geschafft meinen CLK abzuschleppen da er zu tief ist. Jezt kommst aber, er hat meine Vordere AMG Stoßstange beschädigt sprich 3 Halterungen komplett abgebrochen und die Leiste zwischen den Nebelscheinwerfern fehlte danach auch. Nachdem ich das Unternehmen daraufhin angerufen hab, wussten die zwar sofort bescheid haben jedoch alles abgestritten und gehaupten sogar zeugen zu haben, mir blieb jetzt nichts weiterses übrig als meinen Anwalt anzuschalten.......

:mad: :mad: :mad:

Ähnliche Themen
16 Antworten

Das ist natürlich sehr ärgerlich. Auf jeden Fall würde ich einen Gutachter einschalten der belegt das der Schaden vom Abschleppen entstanden ist. Trotzdem Kopf hoch und das nächste mal Ticket lösen.

wo schleppt man denn den wagen von nem öffentlichen parkplatz ab wenn kein ticket gezogen wurde???

du hast nicht zufällig quer vor der einfahrt gestanden?

meines erachtens mußt du "nur" den nachweis führen können, dass diese firma mit dem abschleppen deines fahrzeuges beauftragt wurde. also dir das vom auftraggeber bestätigen lassen. dann spricht der rest m.E. für sich.

erfüllt das stehen lassen des autos und abhauen nach der beschädigung nicht sogar den tatbestand der fahrerflucht? keine ahnung, müßte man mal nachlesen.

bevor du nen anwalt einschaltest, kannst du ja noch mal pokern und die firma auf die folgen der fahrerflucht hinweisen - die verlieren den versicherungsschutz für den vorfall und müssen selbst blechen. der fahrer riskiert den lappen.

am 13. März 2006 um 13:49

wenn keine behinderung für rettungsfahrzeuge oder eigentumer usw. besteht wird eigentlich auch nicht abgeschleppt.

mit deinem schaden bist du leider in der nachweispflicht, aber du hast gute chancen, so lange noch alle tatspuren an beiden fahrzeugen sind.

Tatspuren an einem Abschleppwagen?

Das glaubst Du doch selber nicht. Das bischen Plastik merkt der nicht einmal.

Trotzdem sollte man mit dem RA mal das Abschleppunternehmen anschreiben.

Gruß Inge

Von wem wurde die Fa. denn beauftragt???

Wenn eine Firma im Auftrag des Ordnungsamtes handelt würde ich mich auch mal fröhlich pfeiffend mit eineem Brief an das betreffende Ordnungsamt wenden.

Wie ist denn die weitere Argumentation der Firma/des Ordnungsamtes???

Soll die Anfahrt des Abschleppwagens gezahlt werden?

Wie hoch fällt das Knöllchen aus?

Oder wurde plötzlich alles fallen gelassen, weils doch nicht mehr so wichtig war???

Weitere Infos wären sehr interessant!

Danke!

MfG

MiKe

Themenstarteram 13. März 2006 um 16:25

Also der Parkplatz war vom Ordnungsamt in Hamburg. Mir ist auch heute aufgefallen, dass da schilder standen mit "Wiederrechtliche parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt"

Die Firma wurde vom Ordnungsamt beauftragt

Abschleppkosten = 120 Euro

Das ist ja echt unverhältnismässig, ein Auto abzuschleppen, das auf einem Parkplatz geparkt steht, weil es keinen Parkschein hat. Auch wenn da ein Schild steht... Solange du keine Feuerwehrzufahrt blockierst oder auf Straßenbahngleisen parkst etc., sprich die Notwendigkeit besteht, das Auto zu entfernen, ist es doch normalerweise üblich, ein Knöllchen unter den Scheibenwischer zu klemmen?!! Sonst landen wir irgendwann noch an dem Punkt, wo das Ordnungsamt mit Bedauern mitteilt: "Tut uns leid, ihr Fahrzeug wurde verschrottet. Der Parkschein war abgelaufen." Würde mich auf jeden Fall mal nach der Verhältnismässigkeit der zu ergreifenden Maßnahmen des Ordnungsamtes erkundigen. Das dabei nochwas kaputt ging ist umso ärgerlicher für Dich. Wahrscheinlich bist Du da an einen übereifrigen Kollegen geraten.

am 13. März 2006 um 21:50

bei uns in Leipzig gibts keine knöllchen unter der scheibe, die machen fotos und dann bekommt man 2 wochen später die überraschung.

gut wenn man, wie ich 4 mal am selben ort, ohne es zu wissen, falsch parkt und das dann erst nach 2 wochen dadurch merkt.

du sollst sogar abschleppkosten zahlen - ich denke die haben nicht abgeschleppt und leugnen da gewesen zu sein. zu der ausage paßt die abschlepprechnung ja nicht gerade, oder?

welche erklärung haben sie denn dafür unverrichteter dinge wieder gefahren zu sein und wofür haben die einen zeugen??? dafür dass sie gar nicht da waren?

ich glaub die knicken ein wenn du die mal sachlich aber bestimmt auf die fakten hinweist.

am 14. März 2006 um 5:55

Zitat:

Original geschrieben von MaKaVeLiX

wenn keine behinderung für rettungsfahrzeuge oder eigentumer usw. besteht wird eigentlich auch nicht abgeschleppt.

 

Wird in Hamburg seit einiger Zeit so gehandhabt.

Alles was falsch parkt, wird abgeschleppt.

Hi,

sehr ärgerlich die Abschlepperei. Natürlich gilt erst einmal die Rechtmäßigkeit zu ermitteln. dazu solltest Du rechtlichen Beistand bemühen.

Der nächste Schritt ist, selbst wenn Du nachweisen kannst, dass der Schaden durch das Abschleppen verursacht wurde, dass hier grobe Fahrlässigkeit des abschleppenden Unternehmens vorliegt. Ist sehr schwer, aber nur dann muss das Abschleppunternehmen, bzw. die Versicherung des Abschleppunternehmens für den entstanden Schaden zahlen. Begründung dafür ist das allgemeine Risiko, dass nicht abgedeckt werden kann, bbzw. nur durch die Vollkasko des Fahrzeugeigners.

Ich drücke Dir die Daumen, dass ess schnell geht, aber die allgemeine Erfahrung zeigt, dass sich derartige Probleme lange hinziehen können, entsprechend wird auch keine Reparatur gezahlt.

Greetz

MadX

Zitat:

Original geschrieben von MadX

Hi,

... dazu solltest Du rechtlichen Beistand bemühen.

Der nächste Schritt ist, selbst wenn Du nachweisen kannst, dass der Schaden durch das Abschleppen verursacht wurde, dass hier grobe Fahrlässigkeit des abschleppenden Unternehmens vorliegt. Ist sehr schwer, aber nur dann muss das Abschleppunternehmen, bzw. die Versicherung des Abschleppunternehmens für den entstanden Schaden zahlen. Begründung dafür ist das allgemeine Risiko, dass nicht abgedeckt werden kann, bbzw. nur durch die Vollkasko des Fahrzeugeigners.

...

MadX

Hallo,

auf welcher rechtlichen Grundlage beruht das denn???

Dem Abschlepper muß "grobe Fahrlässigkeit" nachgewiesen werden???

Also bei aller Liebe, das würde ich auf jeden Fall durch einen fähigen Rechtsanwalt abklopfen lassen und das ganze rumgequatsche mit gutem Willen und Fakten erläutern und so würde ich mir da schenken.

Rechtsschutz raus, Rechtsanwalt beauftragt und dem O-Amt an die Karre gepinkelt wegen Sachbeschädigung, schließlich haben die den Auftrag gegeben!

Die Knöllchen und Rechnungen würde ich brav zahlen (aus Bosheit evtl. 10 Cent zu viel überweisen, dann haben die eine Differenz in der Buchhaltung (Entschuldigung für diese infantile Anwandlung)) und dann den Rechtsanwalt mal Gas geben lassen!

MfG

MiKe

Update:

So in etwa hätte ich mir das auch gedacht:

http://anwaltundrecht.n24.de/partners/content/n24/topics/topic/2162

MfG

MiKe

am 18. März 2006 um 0:39

Zitat:

Original geschrieben von BlackAbbot

Die Knöllchen und Rechnungen würde ich brav zahlen (aus Bosheit evtl. 10 Cent zu viel überweisen, dann haben die eine Differenz in der Buchhaltung

Moin, Moin !

1 Cent reicht doch auch ...

paula

Kleiner Tip: Das "Überbezahlen" kannst du dir getrost sparen. Die paar Cent drüber oder drunter werden vermutlich über Erlösschmälerungen einfach ausgebucht. Aber wenns deinem Seelenfrieden dient... ;-)

Viele Grüße von der Porta

Christian

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. CLK, CLE & E-Klasse-Coupé
  6. W208
  7. Thema Abschleppen, Ich bin sooo sauer..!!