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Thema Bestandsschutz was erwartet mich?

Themenstarteram 17. Juni 2018 um 22:33

Guten Tag liebe Community.

Ich habe einen a2 Führerschein 2017 gemacht und mir daraufhin erstmal ne cbf 500 Gekauft. Die hat ja eh 48 ps und ich musste nichts drosseln..

So jetzt sollte es aber ein neues Motorrad sein und ich habe mir eine Honda cbr 600 RR Pc 35 Bj. 2004 gekauft. Ich habe sie komplett umgebaut und teils die Vollverkleidung abgebaut. Dies ist auch eingetragen und abgenommen vom Tüv. Insgesamt habe ich noch viel mehr daran gemacht und gebastelt was auch alles eingetragen ist. Ich will jedoch nicht darauf näher eingehen sondern vielmehr auf ein Gespräch welches ich letztens mit einem anderen Motorrad Fahrer hatte der mir gesagt hat:

Dass ich einen gewissen Bestandsschutz mit dem Motorrad nicht erfüllte.. Daraufhin habe ich mich bisschen informiert und herausgefunden, dass un gedrosselt mein Motorrad höchstens 70kw haben darf...

Was ich nicht ganz verstanden habe die gilt nur für Leute die nach dem Gesetz erst den A2 erworben habe richtig?? oder was ich viel eher dachte für Motorräder die erst danach erstzugelassen werden... Das Motorrad wurde 2004 erstzugelassen. Heißt das ich muss mir keine Sorgen machen ???

Was passiert wenn ich jetzt doch eig. diesen Bestandsschutz nicht erfülle? welche Strafen kann ich erwarten ?

Hoffentlich könnt ihr mir helfen. Ich danke im Voraus euer Ahoi Brauser

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7 Antworten

Dich erwartet Fahren ohne Führerschein.

https://www.motor-talk.de/.../...neuem-fuehrerschein-t5948904.html?...

2017 heißt, kein Bestandsschutz.

Themenstarteram 17. Juni 2018 um 23:51

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 18. Juni 2018 um 01:39:37 Uhr:

Dich erwartet Fahren ohne Führerschein.

https://www.motor-talk.de/.../...neuem-fuehrerschein-t5948904.html?...

2017 heißt, kein Bestandsschutz.

Ach schei**e Kontrolliert wurde ich bisher erst ein mal, da die Maschine Umgebaut ist und auch ordentlich auffällt... Aber die haben nichts diesbezüglich, also dass das Motorrad offen mehr als 70kw gesagt... Waren die einfach nicht vom Fach und zu dämlich oder wie kann ich mir das vorstellen.. :/

Richtiges kack Gesetz da bricht gerade für mich ne Welt zusammen, wenn ich erstmal 1 Jahr nicht mehr mein Baby fahren darf...

Zitat:

@AhoiBrauser schrieb am 18. Juni 2018 um 00:33:34 Uhr:

Was ich nicht ganz verstanden habe die gilt nur für Leute die nach dem Gesetz erst den A2 erworben habe richtig?? oder was ich viel eher dachte für Motorräder die erst danach erstzugelassen werden... Das Motorrad wurde 2004 erstzugelassen. Heißt das ich muss mir keine Sorgen machen ???

Da du erst nach dem Stichtag den A2 erworben hast -> bei 70 kW ungedrosselter Leistung (auf 35 kW gedrosselt) ist bei dir Schluss. Wann die Maschine zugelassen wurde spielt keine Rolle. Zum Lesen:

www.600ccm.info - A2 Neuregelung in Deutschland: Ab heute gilt sie

Zitat:

@AhoiBrauser schrieb am 18. Juni 2018 um 00:33:34 Uhr:

Was passiert wenn ich jetzt doch eig. diesen Bestandsschutz nicht erfülle? welche Strafen kann ich erwarten ?

§ 21 StVG -> https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Zitat:

@AhoiBrauser schrieb am 18. Juni 2018 um 01:51:42 Uhr:

Richtiges kack Gesetz da bricht gerade für mich ne Welt zusammen, wenn ich erstmal 1 Jahr nicht mehr mein Baby fahren darf...

Jetzt gilt das Ding schon seit fast 1,5 Jahren und du hast dich nicht informiert. Tja... Such den Fehler.

Grüße, Martin

 

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 4:50

Zitat:

@X_FISH schrieb am 18. Juni 2018 um 06:23:28 Uhr:

Zitat:

@AhoiBrauser schrieb am 18. Juni 2018 um 00:33:34 Uhr:

Was ich nicht ganz verstanden habe die gilt nur für Leute die nach dem Gesetz erst den A2 erworben habe richtig?? oder was ich viel eher dachte für Motorräder die erst danach erstzugelassen werden... Das Motorrad wurde 2004 erstzugelassen. Heißt das ich muss mir keine Sorgen machen ???

Da du erst nach dem Stichtag den A2 erworben hast -> bei 70 kW ungedrosselter Leistung (auf 35 kW gedrosselt) ist bei dir Schluss. Wann die Maschine zugelassen wurde spielt keine Rolle. Zum Lesen:

www.600ccm.info - A2 Neuregelung in Deutschland: Ab heute gilt sie

Zitat:

@X_FISH schrieb am 18. Juni 2018 um 06:23:28 Uhr:

Zitat:

@AhoiBrauser schrieb am 18. Juni 2018 um 00:33:34 Uhr:

Was passiert wenn ich jetzt doch eig. diesen Bestandsschutz nicht erfülle? welche Strafen kann ich erwarten ?

§ 21 StVG -> https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Zitat:

@X_FISH schrieb am 18. Juni 2018 um 06:23:28 Uhr:

Zitat:

@AhoiBrauser schrieb am 18. Juni 2018 um 01:51:42 Uhr:

Richtiges kack Gesetz da bricht gerade für mich ne Welt zusammen, wenn ich erstmal 1 Jahr nicht mehr mein Baby fahren darf...

Jetzt gilt das Ding schon seit fast 1,5 Jahren und du hast dich nicht informiert. Tja... Such den Fehler.

Grüße, Martin

Nun Ich hatte ja erst nach dem Gesetz den Führerschein gemacht und mein Fahrschullehrer hatte mir nichts darüber gesagt... Und als ich mir im Anschluss die CBR 500F gekauft habe, musste ich mir ja um so etwas keine Sorgen machen... Jetzt ist es halt doof... Kann ich gleich schauen ob ich die Verkaufe und mir was kleineres Kaufe... Freiheitsstrafe will ich ja nicht bekommen dafür, dass ich 4KW mehr habe...

am 18. Juni 2018 um 5:23

Gesetze sind NIE doof...

gerade Dieses Gesetz halte ich für sehr richtig!

Es passiert einfach zu oft dass die leistungsreduzierte Maschine urplötzlich verliert und ohne rumfährt!

Aber das kann natürlich nicht passieren

Zitat:

@AhoiBrauser schrieb am 18. Juni 2018 um 06:50:32 Uhr:

Nun Ich hatte ja erst nach dem Gesetz den Führerschein gemacht und mein Fahrschullehrer hatte mir nichts darüber gesagt...

Weil er es ja auch nicht musste. Wie viel kW du führen darfst oder nicht ergibt sich ja aus der erworbenen Klasse. Ist ja auch keiner überrascht das er mit der Klasse B keinen LKW mit über 3,5 t zul.GM führen darf - obwohl das früher mit der Klasse 3 möglich war (bis 7,5 t zul.GM).

Zitat:

@AhoiBrauser schrieb am 18. Juni 2018 um 06:50:32 Uhr:

Und als ich mir im Anschluss die CBR 500F gekauft habe, musste ich mir ja um so etwas keine Sorgen machen... Jetzt ist es halt doof... Kann ich gleich schauen ob ich die Verkaufe und mir was kleineres Kaufe... Freiheitsstrafe will ich ja nicht bekommen dafür, dass ich 4KW mehr habe...

Wenn das Gefährt dein Traum ist und du eine günstige oder gar kostenfreie Unterstellmöglichkeit hast -> behalten.

Bis zum Stichtag 2019 wenn du deinen A machst dann einfach ein Brot-und-Butter-Maschinchen anschaffen.

Grüße, Martin

wann stellst mal wieder ein Filmchen auf dein Kanal , musste immer so lachen..

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