Tiefgarage
Hallo Leute,
habe leider keinen unterforum gefunden.
Also,hab ein problem mit meinem Vermieter (kein Privatwohnung).
Der bzw.die möchten das mein abgemeldetes Auto aus der Tiefgarage weg muss.
Im Mietvertrag steht aber auch nichts vom das ein Auto ohne Nummernschilder nicht erlaubt ist o.ä. ,oder was meint Ihr?
Zitiere:
*** Der Mietgegenstand darf nur für eigene Zwecke des Mieters dienen und nur für die Unterstellung der Kraftfahrzeuges,keinesfalls für Lagerzwecke. ***
Nun was meint Ihr???
Ich habe ja wie die wollen ein Kraftfahrzeug,ob das nun an oder abgemeldet ist,das steht nicht drin!
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33 Antworten
Wenn du das Auto nicht fahren bzw. benutzen kannst/darfst, ist das für mich ne Lagerung...
Das ist kein Couch oder Waschmaschiene.Ein Auto kann man nicht lagern sondern abstellen,parken aber doch nicht lagern?!?!
Aus welchem Grund soll denn das Auto da weg?? Denn grundsätzlich hast du als Mieter erstmal das Recht über und für diesen Stellplatz (der sich aus meiner persönlichen Meinung darüber definiert, dass man da ein Fahrzeug abstellt. Ob das angemeldet ist oder nicht ist meiner Meinung nach zweitrangig...Aber bedenke, MT ist KEIN Rechtsberatungsforum, also frag lieber danach, ob andere ähnliche Erfahrungen haben Dann beantwortet sich die Frage leichter (Fragen zum Mietvertrag bzw. deren Antworten darauf dürften sich dagegen als RB auslegen lassen...)
Gruß Tecci
ich weisses auch nicht.Plötzlich bekomme ich und einige Nachbarn mit gleicher situation einen Brief.
Als ich heute dort anrief sagte mir die Sekräterin das der Chef so wolle. Ich wollte eine längere frist als wie nur 2 wochen.Sie lehnte ab und ich beantwortete draufhin das die Kiste nach meiner recht dort bleib wo es ist,schliesslich zahle ich miete...
10 Jahre lang hat keine Sau etwas gesagt und jetzt aufeinmal...
... hat sicher was mit Umweltrecht zu tun (abgemeldete Fahrzeuge selbst auf eigenen Grundstück abgestellt gab auch schon öfter aus dem Grund Anlaß für Behörden, sich zu Wort zu melden).
Abgesehen davon: hast Du den Platz Nr. X angemietet - oder ist das nur ein für Mieter eingeräumtes Parkrecht in der Tiefgarage? (... kleiner feiner Unterschied)
Ich darf nur da parken oder abstellen wo gerade das Fahrzeug steht!
Umwelt vielleicht ja aber das Auto steht nicht draussen. Einen Grund sagten sie nicht nur der Chef wolle so.
Muss mal mein Anwalt anrufen...
Hi,
klare Umweltsache --> der Vermieter muss zahlen wenn aus dem Dingens irgendwann mal Betriebsflüssigkeit in den Erdboden abwandert...
(Hast du die abgelassen und Folie o.ä. drunter?)
Von daher kann ich das voll und ganz verstehen - wer will schon seine Tiefgarage zum Schrottplatz mutieren sehen?
Desweiteren:
Sollte mal ne "schnelle Räumung" (Brand, Wasser etc.) notwendig sein, dürfte dieses Auto ein wahres Hindernis darstellen..
Also aus meiner Sicht verständlich - man darf im Übrigen ein stillgelegtes Auto auch nicht einfach im öffentlich zugänglichen Raum abstellen
Grüße
Schreddi
Das mit dem öffentlichen Verkehrsraum ist etwas anderes und gilt nicht für eine private Tiefgarage.
Ich fürchte, ansonsten habt ihr Recht!
Mit dieser Umweltsache haben schon Eigentümer von Grundstücken Ärger bekommen. Das abgemeldete Auto wird dann nicht mehr als solches angesehen, sondern als illegale Schrottablagerung.
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Sollte mal ne "schnelle Räumung" (Brand, Wasser etc.) notwendig sein, dürfte dieses Auto ein wahres Hindernis darstellen..
Der Threadersteller hat nur geschrieben, daß der Wagen abgemeldet ist. Auch ein abgemeldeter Wagen kann weiterhin betriebsbereit sein. Somit steht einer schnellen Räumung im Falle eines Brandes nichts im Weg).
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von Warto
Das mit dem öffentlichen Verkehrsraum ist etwas anderes und gilt nicht für eine private Tiefgarage.(...)
Okay - privat ja, aber sie gehört ihm doch net....
Bin mir im vorliegenden Fall nicht sicher, daher will ich das nicht zu konkret verstanden wissen - abr es is eben was andres, als in der eignen Einzelgarage das Dingens hinzustellen.
@Drahke: Mag sein - jedoch heißt abgemeldet immerhin 18 Monate nach Stillegung (oder es war'n Missverständnis)... 100% betriebsbereit?
Grüße
Schreddi
Auch ein abgestelltes Fahrzeug kann eine Gefährdung für andere darstellen. Wie schon geschrieben z.B. auslaufendes Öl oder Kurzschluß und es kommt zum Brand. Oder, wenn das Fahrzeug wegrollt, weil es vielleicht nur mit eingelegtem Gang abgestellt wurde und dieser rausspringt (keine Ahnung, ob das möglich ist-sorry, das muss ich als Frau auch nicht wissen) und dadurch Schäden an anderen Fahrzeugen oder an der Tiefgarage selbst eintreten. Oder, Oder, oder...
Beim richtigen Nachdenken würden einem bestimmt noch mehr Möglichkeiten einfallen.
Fakt ist, dass das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hat.
http://www.homecompany.net/hc_news2.htm?func=show&nv_id=1235
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Auch ein abgestelltes Fahrzeug kann eine Gefährdung für andere darstellen.
Diese Gefährdung ist aber nicht zwangsläufig höher als bei einem angemeldeten Fahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese Gefährdung ist aber nicht zwangsläufig höher als bei einem angemeldeten Fahrzeug.
Nein, das ist sie natürlich nicht. Der entscheidende Unterschied ist der, dass ein angemeldetes Fahrzeug in 99,9 % der Fälle dank des Pflichtversicherungsgesetzes über eine Haftpflichtversicherung verfügt, die für etwaige Schäden aufkommen muss. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug ist dies nicht der Fall.
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Bei einem abgemeldeten Fahrzeug ist dies nicht der Fall.
Dafür tritt in einem solchen Fall der Besitzer mit seinem Privatvermögen als Vollhafter ein.