Tönen der vorderen Scheiben?
Hallo,
hoffe mir kann jemand weiterhelfen, denn ich habe mal gehört dass man die vorderen Seitenscheiben bis 10 oder 20% tönen drf!
Weiß hier jemand ob das stimmt, und wie es dann mit der Windschutzscheibe aussieht??!!??
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20 Antworten
Ich glaube der Beitrag hier war ziemlich ausführlich ... einfach mal die Suche bemühen
http://www.motor-talk.de/t672029/f255/s/thread.html
Gruß
Re: Tönen der vorderen Scheiben?
Zitat:
Original geschrieben von Larrys-Garage
Hallo,
hoffe mir kann jemand weiterhelfen, denn ich habe mal gehört dass man die vorderen Seitenscheiben bis 10 oder 20% tönen drf!
Weiß hier jemand ob das stimmt, und wie es dann mit der Windschutzscheibe aussieht??!!??
nein,die vorderen scheiben dürfen nicht getönt werden... habe mich extra beim tüv nachgefragt
Re: Re: Tönen der vorderen Scheiben?
Zitat:
Original geschrieben von st328
nein,die vorderen scheiben dürfen nicht getönt werden... habe mich extra beim tüv nachgefragt
Richtig
Jeder der was anders behauptet,lügt oder hat kein Plan
gruß
Ein Kumpel von mir hat die voderen Scheiben getönt gehabt. Auf dem Heimweg von Wörthersee haben sie ihn angehalten, und er musste sie auf dem Standstreifen entfernen!!
Ergebnis, 3 Punkte, und irgendeine Geldstrafe.
Gruß Klotz
Re: Tönen der vorderen Scheiben?
Zitat:
Original geschrieben von Larrys-Garage
...ich habe mal gehört dass man die vorderen Seitenscheiben bis 10 oder 20% tönen drf!
Manche Fehlinformationen scheinen ein ewiges Leben zu besitzen. Von wem hast du die Info?
Re: Re: Tönen der vorderen Scheiben?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Manche Fehlinformationen scheinen ein ewiges Leben zu besitzen. Von wem hast du die Info?
ich habe sehr oft gehört,das man die vorderen scheiben bis zu 25% tönen darf.....
aber ich wollte sicher sein,und habe beim tüv nachgefragt.... ansonsten hätte ich die vorderen scheiben auch getönt
Die vorderen Scheiben müssen 85% des einfallenden Lichts durchlassen. Die 15% Verlust werden aber schon durch die Originalverglasung erreicht (die ja auch leicht abgetönt ist).
Folien sind im Sichtbereich sowieso verboten, ob getönt oder nicht.
Die sind schon aus dem Grund verboten, weil man sonst die Scheibe nicht einschlagen könnte (Feuerwehr) um dich nach einem Unfall aus dem Auto zu ziehen.
Für die Feuerwehr stellt das kein Problem dar. Hier geht es eher um die Ersthelfer am Unfallort, die i.d.R. nicht über entsprechendes Aufbruchgerät verfügen.
Zitat:
Original geschrieben von Ulf325Ci
Folien sind im Sichtbereich sowieso verboten, ob getönt oder nicht.
Falsch
Es gibt Diebstahl feste Folien,die man an den vordern Seitenscheiben verkleben darf!
Die haben dann aber auch eine ABE.
hi erstmal ,
generell soll das ja verboten sein , aber hier fährt einer rum mit ner amerikanischen karre und da hat er sogar die spiegelfolie eintragen lassen als " Splitterschutzfolie " !!!!!!!
Vermutlich ist die Eintragung nicht mal das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist.
Wenn er mal in eine entsprechende Polizeikontrolle gerät, dürften ihm die Augen aufgehen.
Zitat:
Original geschrieben von GenesisBiker
Die sind schon aus dem Grund verboten, weil man sonst die Scheibe nicht einschlagen könnte (Feuerwehr) um dich nach einem Unfall aus dem Auto zu ziehen.
die feuerwehr klebt die scheibe zwecks splittervermeidung eh ab...und so toll sind die nachrüst lösungen nun auch nicht, alsdass du sie nicht raus bekommst...
das bekleben oder tönen ist erlaubt ABER nur bis zu einem gewissen grad...und der wird schon durch die originalverglasung gedeckt....