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totaler fehlkauf
ich habe im märz ein auto gekauft,leider ohne kaufvertrag weil es von einem freund ein bekannter war,der neben seinem hauptberuf auch noch einen werkstatt hat und dort autos herrichtet und verkauft.als ich das auto abgeholt habe,ist mir bei der heimfahrt aufgefallen das der kühlerausgleichsbehälter kaputt is,ich hab ihn reparieren lassen,und mir ist gesagt worden die kühlerpumpe sei auch undicht,wiederwillig baute mir der verkäufer dann auf seine kosten eine angeblich neue ein.
als nächstes ist mir der kühlerschlauch geplatzt,also hab ich wieder bezahlt,dann hab ich sommerreifen aufgezogen wo mir dann die werkstatt sagte das beide reifen hinten kurz vorm platzen waren.
von dem ich das auto gekauft habe wusste das ich mama bin und ein sicheres zuverlässoges auto brauche,er hat so mit meinem leben und dem leben meines kindes gespielt,kann ich rechtlich gegen ihn vorgehen????
Beste Antwort im Thema
wasserpumpe, ausgleichsbehälter und schläuche sind bei einem 15jahre alten fahrzeug nunmal als verschleißteile anzusehen....von daher kann man keinen fehler seitens des verkäufers erkennen...erst recht wenn er die wapu auf seine kosten (er muss auch KEINE neue einbauen!) getauscht hat.....
und weil da irgendeine werkstatt sagt die reifen wären kurz vorm platzen.... *lol* wenn ich daran denke was atu mir schon alles tauschen wollte weils angeblich kurz vorm defekt war, dann hätt ich meinen essi 3mal komplett neu aufbauen können.....
entweder war wohl hier das profil am ende, was DU hättest auch sehen müssen, oder der luftdruck war viel zu hoch, was DIR ebenfalls hätte auffallen müssen.......ferner hättest du schon die alten reifen mitnehmen müssen um den angeblichen "Platzgrund" zu sichern....
von daher reg dich ab und komm mal wieder auf den boden der tatsachen zurück!
die rostschibbel ist 15jahre alt, wenn du da den zustand eines neuwagens erwartest, zählst du genau zu der sorte käufer, warum kein seriöser händer mehr fahrzeuge in der preisklasse um 1000-1500€ anbietet......ferner hättest du VORHER das fahrzeug auch bei einem der ahnung davon hat prüfen lassen können...
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99 Antworten
Nur mit einem Kaufvertrag.
aber ich hatte personen dabei die zeuge waren als er sagte er hätte alles durchgeschaut und alles gemacht was gemacht werden muss,ausserdem kann es doch nicht sein das die ungeschoren davon kommen wenn die mit dem leben anderer personen spielen
Als erstes sollte dein "Freund" x mit seinem "Bekannten" ein Wörtchen reden, wenn dann keine Entschuldigung und ein satter Preisnachlaß drinne sind, könntest du ja x einen Anwalt aufsuchen und checken ob da was zu machen ist . Ohne Kaufvertrag ist blöde, man kann nur hoffen, dass du daraus gelernt hast !
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich (Modell,Bj., Ausstattung,) ? Warum war denn nicht einer der Zeugen die dabei waren, im Stande sich das Auto oder die reifen genauer anzusehen ?
es ist ein ford escort bj 95 gala austattung ist zentralverriegelung schiebedach fußraumbeleuchtung,diebstahlsicherung also nix besonderes.
die reifen hat sich niemand angesehen weil die schon im auto in reifentüten verstaut waren und auf dem auto befanden sich noch die winterreifen,und die werkstatt wo ich war sagte das ausmahs der reifen wie sie waren kann man nur sehen wenn er aufgebockt ist.
ja ich habe gelernt,ganz sicher kaufe mir jetzt einen neuwagen,dennoch liegt mir daran ihm das handwerk zu legen,da er ja mehr autos verkauft und ich sicher nicht die einzige war
Du musst Dir ja nicht direkt einen Neuwagen kaufen. Aber es gibt ein paar Dinge zu beachten beim gebrauchtwagen kauf. Wenn man diese Beachtet, kannst du dir auch einen guten gebrauchten kaufen.
Such mal inder SUFU unter Kaufberatung.
Merle
danke für den tip,aber gebrauchtwagen bin ich total abgewichen,mir ist absolute sicherheit sehr wichtig da ich viel weite strecken fahren muss und auch mein sohn immer dabei habe,und das ganze hat mich so dermasen schockiert das ich einfach nicht mehr will ;-)
mir geht es einfach darum das ihm das handwerk gelegt wird denn es ist keine art mit dem leben anderer menschen zu spielen
Ich denke aber nicht das du gegen Ihn vorgehen kannst da du nunmal keinen Kaufvertrag hast. Da bist du im Grunde der Junge der schon in den Brunnen gefallen ist. Das ganze läuft dann nämlich unter "gekauft wie gesehen" da haste auch keine Ansprüche mehr drauf was reperatur ect angeht.
Merle
das is mir schon klar,mir geht es ja gar nicht um die reperaturkosten,sondern einfach die gefahr die ich eingegangen bin
Aber mal ehrlich von jedem von dem man ein Auto kauft, sollte man einen Kaufvertrag verlangen, das ist schon einmal klar. Die paar Defekte sind im übrigen nicht der Rede Wert und nur weil irgend einer aus der Werkstatt sagt die Reifen wären bald geplatzt muss man das ja noch lange nicht glauben. Reifen platzen wohl nicht so schnell und du hattest hinten ja wohl keine Slicks drauf.
Gerade auf Reifen sollte man genau achten, wenn man sich damit überhaupt nicht auskennt muss man jemanden mitnehmen , der wenigstens das Herstellungsdatum und die Reifengröße ablesen kann . In welchem Zustand der Reifen wirklich ist und wie er behandelt wurde ist auf dem ersten Blick eh nicht zu sehen, im Zweifel nach dem Kauf immer neue Montieren. Vielleicht hättest du auch eine Werkstatt deines Vertrauens oder die DEKRA hinzuziehen sollen ?!
Kannst du dem Typen vielleicht mit dem Finanzamt ein bißchen auf die Sprünge helfen, ansonsten gehe doch einfach x zur Polizei und sage denen , dass er dir wissentlich ein verkehrsüntüchtiges Fahrzeug verkauft hat.
Aber wie schon tausendfach erwähnt, wirst du ohne Kaufvertrag mit Zitronen gehandelt haben !
Hau´ dem Affen einfach ein paar uff´s Maul und sei zufrieden, dass dir und deinem Anhang nichts passiert ist .
Man kann schon was machen wenn da Zeugen bei waren, was aer auch schwer wird.
Gekauft wie gesehen gibt es nicht!
Du kannst dem Verkäufer ja sagen was Du willst, oder er nimmt den Wagen zurück.
Wenn er nicht will, sagst Ihm, das Du einen Anwalt einschaltest.
Natürlich wird es schwer und langwierig, aber machbar ist da was.
Und ob er arglistig gehandelt hat muss man Ihm erstx nachweisen.
Was hast Du denn bezahlt für den Wagen?
Warum hast Du keinen Kaufvertrag?
Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag.
Allerdings erleichtert die Schriftform sehr die Beweisführung.
Wie Nice schon schrieb, ist der Nachweis der arglistigen Täuschung sehr schwer, egal ob mdl. oder schriftl. Kaufvertrag.
Du mußt nämlich nachweisen, daß dem Verkäufer die Fehler bekannt waren und er sie arglistig verschwiegen hat.
wasserpumpe, ausgleichsbehälter und schläuche sind bei einem 15jahre alten fahrzeug nunmal als verschleißteile anzusehen....von daher kann man keinen fehler seitens des verkäufers erkennen...erst recht wenn er die wapu auf seine kosten (er muss auch KEINE neue einbauen!) getauscht hat.....
und weil da irgendeine werkstatt sagt die reifen wären kurz vorm platzen.... *lol* wenn ich daran denke was atu mir schon alles tauschen wollte weils angeblich kurz vorm defekt war, dann hätt ich meinen essi 3mal komplett neu aufbauen können.....
entweder war wohl hier das profil am ende, was DU hättest auch sehen müssen, oder der luftdruck war viel zu hoch, was DIR ebenfalls hätte auffallen müssen.......ferner hättest du schon die alten reifen mitnehmen müssen um den angeblichen "Platzgrund" zu sichern....
von daher reg dich ab und komm mal wieder auf den boden der tatsachen zurück!
die rostschibbel ist 15jahre alt, wenn du da den zustand eines neuwagens erwartest, zählst du genau zu der sorte käufer, warum kein seriöser händer mehr fahrzeuge in der preisklasse um 1000-1500€ anbietet......ferner hättest du VORHER das fahrzeug auch bei einem der ahnung davon hat prüfen lassen können...
so prompt wollte ich es nicht sagen, deswegen habe ich mich im allgemeinem gehalten
Aber da hast mehr als Recht Magirus.
Der Preis würde mich trotzdem noch interessieren.