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Totaler Motorschaden bei 120.000 km - 2.0 TDI
Hallo zusammen,
ich bin ratlos.
Ich habe mir einen Audi A4, 2.0 TDI, Multitronic, alle SLine Pakete, Ziemlich Vollausstattung, Farbe Ibisweiss, .... Bj. 3.2007 - 110.000 - Lesaingrücklauf - gekauft Ende August 2010. In einem Freien KFZ Autohaus.
Dekra Prüfsiegel wurde gemacht sowie eine Wertgarantie bei GGG abgeschlossen.
ca. 2 Wochen später kam das erste mal die Leuchte des Abgaskontrollsystems. Ich bin zu Audi habe es überprüfen lassen. Daraufhin wurde mir mitgeteilt dass der Turbolader defekt ist . Habe mich an die Firma gewandt wo ich das Fahrzeug kaufte. Diese wollte nicht den Reparaturbetrag übernehmen. Eine Autogarantieversicherung Namens GGG hat ein paar Euro übernommen. Audi hat sich erklärt einen Teil zu übernehmen u. es wäre ein Rest von einigen Hundert Euro geblieben. Diese wollte das Verkaufs KFZ Autohaus nicht übernehmen.
Es wurde mir von der Audi Werkstatt versichert dass das Auto - Motor keinen Schaden nimmt wenn ich damit weiter fahre.
Es vergingen dann einige Wochen bis Ende November wo ich bereits 120.000 km auf dem Audi hatte bis all die Dinge bzgl. Kostenübernahme, Möglichkeit zur Nachbesserung usw. rechtlich korrekt ausgeschöpft und fristgerecht eingehalten wurden ( Rechtsschutz vorhanden ).
Nach Anwaltsschreiben hin und her von meiner Seite alle Dinge geregelt waren bzgl. kompletter Kostenübernahme des Verkaufs KFZ Autohauses wurde das Auto Anfang Dezember 2010 zum Wechseln des Turboladers in die Audiwerkstatt gebracht u. ich habe auch noch den grossen Kundendienst ( Zahnriemen, Wasserpumpe,... ) in Auftrag gegeben.
Nach dem Wechsel des Turboladers sowie Kundendienstes wurde das Auto wieder gestartet u. der Motor war kurz vor dem verreissen.
Eine Inspektion mit Kamera in den Zylinder zeigte dann das ware Ausmass - Totalschaden bei 120.000 km. Ich hätte heulen können
Das Verkaufs KFZ Autohaus wollte nichts mehr davon wissen. Und meinte die Werkstatt die den Turbolader gewechselt hat habe einen Fehler evtl. gemacht usw... die typischen Ausreden.
Also steht man erstmal da und man weiss gar nicht was man tun soll. Auto kaputt - keine Handhabe - Gesetz nützt gar nichts ( bis das ins laufen kommt vergehen Wochen,.... )
Dachte mir immer dass ein Audi viel mehr als 120.000 km läuft aber dem war anscheinend nicht so - was mich sehr traurig macht.
Habe mich dann direkt an Audi Ingolstadt gewandt - dort wurde das ganze lapidar abgwandt mit den Sätzen " ein Motor mit 120.000 km ist für uns nicht mehr Gegenstand einer Kolanz u. ausserdem habe ich ja ein Autohaus wo ich das Auto gekauft habe u. diese sollten sich um die Kostenübernahme kümmern ".
Ganz zu schweigen wie ich beweisen sollte wie es zu dem Schaden kommt bzw. wie ich mir helfen kann usw. - Total im Stich gelassen.
Autogarantie GGG will davon gar nichts übernehmen, bzw. mir wird der Betrag nicht einmal mitgeteilt da es nur die KFZ Firma die das Auto verkaufte erfährt bzw. nur über Sie abgewickelt wird.
Habe mir dann ein Ersatz Auto gekauft das ich heute noch fahre ( Fiesta - bitte nicht lachen ).
Es wurden dann über den Rechtsschutz, Anwalt alle Schritte für ein Richterliches Gutachten veranlasst. Dieses Gutachten fand nun vor 2 Wochen statt. Jetzt hat sich durch den Gutachter: Dekra herausgestellt dass man es weiter untersuchen muss bzw. weitere Kostenübernahmen nötig sind.
War beim ersten Teil des Gutachtens - Abbau des Zylinderkopfes dabei.
1. Dort kamen als erstes unterschiedliche Schrauben heraus die für die Befestigung der Nockenwelle verwendet werden. Was normal gar nicht sein kann ==> Motor war schon offen evtl. oder Audi hat unterschiedliche Schrauben aus Versehen bzw. ein Fehlverhalten bei der Montage - verwendet. Es waren Vielzahn und Torx Schrauben drin. Lt Auskunft Audi werden nur Vielzahnschrauben verwendet. - Also Entweder Motor schon offen oder Audi hat gepfuscht.
Wobei das komische ist - wer macht einen Motor im Bereich von 110.000 km auf und repariert selbst was wenn das Auto erst 3 Jahre alt ist und erst 100.000 km ca. drauf hat. Normal hat das Auto Garantie in der Zeit immer gehabt. Unverständlich.
2. Eine Nocke an der Nockenwelle ist komplett rund abgedreht durch das Ventil bzw. Reibung aneinander ( ca 5 mm Höhendifferenz zu den anderen Nockenhöchstpunkten)
3. Das Ventil an dieser Nocke kaputt
4. Späne im Bereich Zylinderkopf, Ventile usw. verteilt vorhanden
5. 2 abgebrochene Alustückchen ( ca. 4 mm Durchmesser x 10 mm lang )
.....
Mittlerweile sind 6 Monate vergangen ohne meinen Audi.
Und ich weiss wirklich langsam keinen Rat mehr bzw. wie das weitergehen soll. :-(((
Hat jemand mit sowas schon ne Erfahrung gemacht bzw. nen Guten Rat - wäre sehr dankbar.
Wieviel kostet ein Austauschmotor bei einer Motor Instandsetzungsfirma bzw. wie kann ich sowas am besten angehen.
Ein Orginalaustauschmotor von Audi ist verdammt teuer und da muss man sich echt überlegen ob man das Auto nicht gleich verkauft. ??
Fragen über Fragen ich weiss - aber wäre schön wenn hier jemand unter euch ist der Erfahrung hat bzw. weiss wie man das ganze Beschleunigen kann und welche Rechte man hat bzw. ob man einen Brief selbst direkt ans Gericht schreiben soll.
Freu mich auf euere Meldungen dazu - gerne auch als Nachricht ohne Forumseinstellung
Gruss Audi_S_Line
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22 Antworten
Also das der 2.0 TDI nur Probleme macht wissen wir ja, mit der Garantie habe ich bis jetzt aber nur gute Erfahrungen gemacht. Hatte auch schon eine Sache die Kaputt war, und die wurde auch bezahlt. Ich glaube ab 80.000 Km musst du 30% vom Arbeitslohn bezahlen, steht aber auch in den Garantie Unterlagen drin.
Nunja dass Audi sich nicht beteiligt wundert mich nach deiner Schilderung nicht.
Hier wurde wohl eindeutig Pfusch betrieben.
Das der Motor ab Werk unterschiedliche Schrauben etc. bekommt halte ich für ausgeschlossen. Weiß gar nicht wo die Motoren genau gefertigt werden. Aber jeder und ich meine wirklich jeden Kfz Hersteller (auch der billigste Chinese) hat eine Qualitätssicherung die einen derartigen Fehler unterbindet.
Also hat eine Werkstatt geschlampt. Du hast ja ein Jahr Gewährleistung. Klar musst du nach einem halben Jahr beweisen ob der Mangel schon vorlag. Aber im vorliegenden Fall müsste das doch gehen.
Anwalt und Gutachter sind ja schon dran. Lass Dich beraten wie weiter zu verfahren ist. (Beweise sichern etc.) Der kann dann auch sagen ob im laufenden Fall das Auto überhaupt richten lassen kannst.
Einen langen Atem wirst Du brauchen aber dann gibts doch schön Ersatz...
Ist schon blöd wenn man das Geld vorstrecken muss und die Zeit die dafür draufgeht aber da musst Du jetzt durch. Mit deiner Rechtsschutz bleibt ja nur die Zeit.
Jetzt fahr mit der Fiesta Schlurre bis die Sache gelaufen ist. Dein Anwalt wird alles rausholen was geht.
Einen Austauschmotor bzw. eine Instandsetzung kommt dann immer noch in Frage. Falls der Wagen nicht zurückgenommen wird..
Halt uns auf dem Laufenden wie sowas ausgeht. Hier im Forum sind nämlich fast keinerlei praktische Erfahrungen bekannt.
Gratuliere zur Rechtsschutzversicherung, da werden sich Anwälte freuen.
Fakt scheint:
(a) der Motor war bereits am Ventildeckel offen, bei Audi ab Werk ist das ganz sicher nicht passiert. Die Frage ist "wer hat gepfuscht".
(b) Der Mangel wurde innerhalb des ersten halben Jahres angezeigt, damit ist gerade ne eingelaufene Nocke ein klarer Fall für Gewährleistung. Zugleich zickt der Verkäufer beim Stichwort "Gewährleistung".
(c) Das Ding ist im Eimer. Der Gutachter wird halt klären wer gepfuscht hat. Beim Turbo macht man doch nicht den Ventildeckel auf... Kann man es einer Werkstatt nicht sicher nachweisen wars ein "Vorschaden" durch den Vorbesitzer und der Händler ist fällig. Abgescherte Nocken nebst Späne kommen nicht auf 10.000 km.
Das Problem ist, die Werkstatt sagt "Vorschaden, unsachgemäße Reparatur", der Autoverkäufer sagt "Werkstattschaden". Warte ab was der Gutachter sagt, mein Beileid hast du. Fiesta ist wirklich eine Strafe, auch wenn ich persönlich über Ford (hatte mal einen) nicht sehr viel negatives sagen kann.
Gary hat eigentlich schon alles gesagt.
Du hättest Dich von Anfang an aber an den Verkäufer wenden sollen und nicht erst nach Audi und dann dahin.
Das ist in meinen Augen nämlich ein klarer Fall der Sachmängelhaftung und bei der ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass das Auto beim Verkauf frei von Mängeln war - was schier unmöglich wär, imho in Deinem Fall. Also muss der Verkäufer nachbessern.
Hi Schmonsens
Das dachte ich auch - nur der Verkäufer sagt: "Beweise erst einmal dass der Schaden nicht erst in der Zeit entstand als du das Auto schon gekauft hattest".
Bzg. Der Turbolader Reparatur hat er auch abgewartet und nichts getan bzw. Zeit ins Land streichen lassen.
Ich dachte auch immer dass er nachbessern muss - aber wer will Ihn dazu zwingen ??
Du musst Vor Gericht gehen, es beweisen usw.... Mittlerweile bin ich im 6. Monat bei der Dauer dieses Ablaufs ....
Zwischen Recht haben und Recht bekommen. Sowie ein Gesetz anwenden und umsetzen zu können sind Welten dazwischen
In der ersten Hälfte der 12 bzw. 24-monatigen Gewährleistungsfrist gilt die Beweisumkehr, d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass das Gebrauchsgut bei Übergabe mängelfrei war.
Reagiert er nicht, muss man dieses Recht eben durchsetzen.
Die meisten Verkäufer reagieren erst nach anwaltlicher Fristsetzung und je nach Rechtslage lassen sich viele Dinge bereits so aussergerichtlich regeln, denn die Verkäufer haben natürlich kein Interesse bei Aussichtslosigkeit zusätzlich noch Prozeßkosten zu tragen und geben dann klein bei.
In diesem Fall gibt es jetzt eine komplizierte Gemengelage, die wohl nur noch gerichtlich zu klären ist. IMHO mit verschlechterter Erfolgsaussicht.
beweislastumkehr schön und gut, es vergisst aber jeder dabei, das es sich um einen GEBRAUCHTEN gegenstand handelt, und da kann leider immer was kaputt gehen.... und im gesetz ist nur von einer "Sache" die rede, nicht von einer gebrauchten sache....
Aber gerade beim Gebrauchwagenkauf gibt es eine Rechtssprechung. Ein Motorschaden bei 120k ist numal nicht normal beim Gebrauchtwagen.
Trotzdem ist es schon so wie der TE sagt. Man braucht einen langem Atem um sein Gewährleistungsrecht durchzusetzen, falls die Verkäufer sich weigern.
Da geben viele schon vorher auf und klein bei. Das wissen die "Profis" unter den Verkäufern und kalkulieren das auch mit ein.
Wenn von 10 Leuten einer klagt, so what..
Deshalb wird ja auch so oft eine 1 jährige Garantie mitverkauft. Totaler Schwachsinn für einen privaten Käufer.
Zitat:
Original geschrieben von 1.9tdipd
Deshalb wird ja auch so oft eine 1 jährige Garantie mitverkauft. Totaler Schwachsinn für einen privaten Käufer.
Die wird mit verkauft, weil sie vom Gesetz her vorgeschrieben ist, für einen gewerblichen Verkäufer - nicht für privat Personen.
Die Garantie ist nicht vorgeschrieben. Der gewerbliche Verkäufer will sich durch die verkaufte Garantie aber vor eventuellen Gewährleistungsansprüchen "schützen" indem der Gewährleistungsfall über die Garantie abgewickelt wird.
Für den privaten Käufer ist die Garantie aber rausgeschmissenes Geld, da er ohnehin die Gewährleistung geltend machen kann. Zumindest in den ersten 6 Monaten.
Zitat:
Original geschrieben von 1.9tdipd
Die Garantie ist nicht vorgeschrieben.
Die Garantie nicht aber eine Gewährleistung, die dann dem Kunden als Gebrauchtwagen Garantie aufgetischt wird.
Zitat:
Original geschrieben von 1.9tdipd
Deshalb wird ja auch so oft eine 1 jährige Garantie mitverkauft. Totaler Schwachsinn für einen privaten Käufer.
achja? ab dem 7. Monat nach Kauf ist die Gebrauchwagengarantie Gold wert, da sich ab dem Zeitpunkt die Beweislast der Gewährleistung im Schadensfalle umkehrt und dann siehts idR richtig mies für den Käufer aus, weil beweisen dass der Schaden schon beim Kauf war, kann man so gut wie nie...
so darf sich meine Audi Gebrauchtwagenversicherung auf ein neues AGR, neues Schloss, evtl. noch ein Zweimassenschwungrad usw freuen, weil der Händler es nicht bezahlen muss, da ich es ihm nicht nachweisen kann.
Tut mir leid was Dir passiert ist kann Dir nur einen Tipp geben bevor alles zu Gericht geht.
Finde vom Auto die Vorbesitzer bzw. alle Werkstätten die das Auto zur Reparatur hatte auch kann Dir dabei Audi helfen weil alle Werkstätten mit der Zentrale vernetzt sind und bei 120.000km werden wahrscheinlich maximal 4 Werkstätten (ausser es gab laufende Probleme und damit ein häufiger Werkstättenwechsel) und finde raus wann und zu welchen Zweck das Auto in der Werkstätte war. Damit kann man einengen wer da rumgewerkt hat. Ich nehme an das dein Vorbesitzer nicht selber geschraubt hat. Das ganze ist sicher aufwendig aber kenne nicht das deutsche Recht ob du den Nachweis erbringen musst. Würde Dir raten das der Händler das Auto zurücknehmen sollte und Kosten die Dir entstanden sind sollte er auch übernehmen sprich alle Werkstättenkosten und An und Abmeldung hängt natürlich davon ab wie lange der Kauf (ich nehme an <3-4Wochen) her ist.
Unterschiedliche Schrauben kann ich mir im Motorenbau nicht vorstellen da ein Motor normalerweise stückweise bestückt wird und ein verwechseln der Schrauben unmöglich ist sprich an jeder Motorenstation macht nur wenige Handgriffe gemacht werden und das Material dazu dort vorliegt.
LG
Pirat
Zitat:
Original geschrieben von sergeantxx
beweislastumkehr schön und gut, es vergisst aber jeder dabei, das es sich um einen GEBRAUCHTEN gegenstand handelt, und da kann leider immer was kaputt gehen.... und im gesetz ist nur von einer "Sache" die rede, nicht von einer gebrauchten sache....
hä? Ja und? Was willst Du denn damit sagen? Der Gesetzgeber regelt doch gerade die Gewährleistungsansprüche beim Verbrauchsgüterkauf (auch für gebrauchte "Sachen")...