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Totalschaden bei finanziertem Auto

Themenstarteram 2. November 2010 um 7:36

Hallo,

 

habe am Wochenende mit meinem Golf GTI einen Unfall gehabt. Wollte einem

Reh ausweichen, und bin dann über ien Böschung in einen 20 m tiefen Abhang

gefallen. Meinem Kumpel und mir ist wie durch ein Wunder nichts passiert. Außer

halt 100  Prellungen. Fahrzeug ist Totalschaden. Meine Frage ist jetzt. Das Fahr-

zeug ist 5 Monate alt. Laut meiner Versicherung (HUK 24) gibt es ja so eine Neu-

preiserstattung für die ersten 18 Monate nach Zulassung. Das Fahrzeug ist ja finanziert.

Weiß nicht so genau was jetzt passiert. Aus den ersten Infos habe ich jetzt noch

keine Rückschlüsse ziehen können. Die VW Bank meinte das die Versicherung das

Geld an sie überweisen soll und ich das Fahrzeug selbst verkaufen muss. Hat jemand

schon mal einen Fall wie meinen gehabt und kann mir vielleicht erklären was jetzt 

passiert und ob ich ein neues Auto bekomme?

 

Vielen Dank vorab

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von crazyaudi

 

zu meinem eigenen Erschrecken muss ich feststellen das RollyHH wohl recht hat.

Erstmal zumindest. Habe heute ein Schreiben der Versicherung bekommen.

Schaden am Fahrzeug bei Reperatur: 46.260 € !!!! ohne Mwst. 

Wiederbeschaffungswert 29.000 €. Werden aber nur 24.399 ausbezahlt ohne Mwst.

Bank hat Ihren Anteil bekommen und für mich sind 145,90 übergeblieben.

Ja sag mal geht es eigentlich noch??

Wir haben Dir lang und breit erklärt, wie es läuft.

Du hast von der Versicherung den ganzen Wagen ersetzt bekommen, stehst nicht mit Schulden wegen einer Deckungslücke da, hast sogar noch 145 EUR daran verdient (was Dir nicht zusteht) und besitzt die Dreistigkeit, zu schreiben, dass ausgerechnet Rolly recht gehabt hat, anstatt dankbar dafür zu sein, dass Du offenbar richtig und gut versichert warst.

 

Und dann sollen wir Dir noch erklären, was in einem Brief steht, der Dir vorliegt und und dem Du zweifellos entnehmen kannst, was Du tun musst, um die MwSt zu bekommen, nur weil es Dir zu mühsam ist, ihn selbst zu lesen.

 

Manchmal hab ich wirklich die Nase voll von diesem Kindergarten hier.

Das Thema ist jedenfalls für mich durch.

:mad:

 

Hafi

 

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am 2. November 2010 um 8:01

Hallo,

rein vom gesunden Menschenverstand her würde ich sagen, die Bank hat grad Angst um Ihr Geld, weil die Sicherheit weg ist.

Aber Ansprüche gegen die Kasko hast Du und nicht die Bank. Du hast einen Anspruch gegen die Versicherung und die Bank hat einen Anspruch gegen dich. Sie müßte aber eigentlich erstmal das Darlehen kündigen, um die Restsumme überhaupt auf einmal fällig werden zu lassen.

Du kannst jetzt also den Betrag direkt an die Bank auszahlen lassen und mußt ein neues Fhz. finanzieren. Widerstrebt mir aber etwas der Gedanke. Wenn Du von der KAsko z.B. 20.000,-€ Neuwert bekommst, Du aber beim Kauf bereits 4000,-€ angezahlt und bereits 1000,-€ abgezahlt hast. Bekäme die Bank nur noch im Falle einer Kündigung 15000,-€ von dir. Warum soll sie also die 20000,-€ von der Versicherung bkommen? Die Bank kann nur das Geld bei dir einfordern (nicht bei der Versicherung) wo Du das Geld letztlich her nimmst, ist allerdings dein Problem und geht die Bank wenig bis gar nichts an.

Es sollte eigentlich so laufen:

Du bekommst das Geld von deiner Kasko -> kaufst einen anderen Wagen mind. in dem Wert, mit dem Du noch in der Kreide stehst und lässt über den Händler einen Brieftausch bei der Bank machen. --> Vorteil: Der Kredit läuft weiter, wie gehabt nur mit einem anderen Kfz. -> und es werden keine neuen Abschlussgebühren fällig ausser eine Gebühr von 25-50€ für den Tausch.

Wenn Du das Fhzg. quasi auslöst mit dem Geld der Vers. musst Du das nächste Fhzg. wieder neu finanzieren und dafür fallen dann wieder Kreditgebühren an. Das die Bank das so möchte, leuchtet ja ein.

Wenn Du bspw. einen Motorschaden hast und Fhzg. abmeldest, weil Du due 5000,-€ für nen neuen Motor nicht hast, kann dir Bank auch nicht direkt kündigen, obwohl auch in diesem fall die Sicherheit erstmal weg ist.

mfg

Servus

Das Du das Auto selber verkaufen musst wundert mich sehr.

Normalerweise werden Unfallfahrzeuge in eine Restwertbörse angeboten (nur für Händler)

Dir wird eventuell angeboten das Fahrzeug selber zu verkaufen, Du bekommst dann das Fahrzeug zum Restwert wo der Gutachter festgelegt hat.

Geh mal in dein Autohaus und frag mal dein Verkäufer wie das weiterläuft.

am 2. November 2010 um 8:08

Zitat:

Original geschrieben von Assrael

Servus

Das Du das Auto selber verkaufen musst wundert mich sehr.

Normalerweise werden Unfallfahrzeuge in eine Restwertbörse angeboten (nur für Händler)

Dir wird eventuell angeboten das Fahrzeug selber zu verkaufen, Du bekommst dann das Fahrzeug zum Restwert wo der Gutachter festgelegt hat.

Geh mal in dein Autohaus und frag mal dein Verkäufer wie das weiterläuft.

Natürlich muss er selbst verkaufen, er bekommt nur verbindliche Angebote von dieser Restwertbörse oder anderen Aufkäufern. Er kann eines der Angebote annehmen oder ausschlagen, das ist allein sein Problem. Wenn jemand kommt und ihm den doppelten Betrag aus dem Gutachten bietet, kann er auch dahin verkaufen.

Themenstarteram 2. November 2010 um 9:50

Hallo,

 

erstmal danke für die bisherigen Antworten. Also wie ich es hier

geschrieben habe war die erste Aussage der VW Bank die ich

bekommen habe. Sie meinte wenn das Geld der Versicherung nicht

reichen würde + das was mein Auto noch bringt müsste ich die Raten

weiterzahlen bis die Differenz beglichen ist. Aber da ich ja schriftlich

von meiner Versicherung vorliegen hab das bis 18 Monate der Neupreis

gewährt wird, braucht die Bank sich doch keine Sorgen zu machen. Am

liebsten würde ich es so machen wie hier angesprochen und zwar die

Autos zu tauschen und den Kreditvertag weiterlaufen lassen. Für weitere

Informationen und Erfahrungen würde ich mich freuen.

 

Vielen Dank nochmal

Gruß 

Also...

Du weisst ja in etwa, was Du von der Versicherung bekommen wirst.

Geh jetzt als nächstes in ein Autohaus vorzugsweise VW wegen der Bank. Kläre dann einfach alles weitere mit dem Verkäufer dort. Brieftausch ist gar nicht so selten. Damit sollte sich jeder halbwegs bewnaderte Verkäufer auskennen.

Ich weiss es deshalb, weil ich erst gerade einen Brieftausch machen lassen hab. .-)

mfg

Als erstes würde ich mich mit der Versicherung kurzschließen.

Denn die gibt bei einer Kasko die Vorgaben, und nicht die Bank und auch nicht der Händler.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Als erstes würde ich mich mit der Versicherung kurzschließen.

Denn die gibt bei einer Kasko die Vorgaben, und nicht die Bank und auch nicht der Händler.

Versicherung ist klar.

Der Händler soll keine Vorgaben machen, sondern wenn der Schaden abgewickelt ist und er sich ein neues Fhzg. ausgesucht hat., die Sache mit dem Brieftaus bei der Bank klären und das kann er nunmal am ehesten.

Themenstarteram 2. November 2010 um 16:56

Hallo,

 

das Fahrzeug ist bis jetzt noch nicht mal geborgen, weil es so

abschüssig liegt. Meine Bedenken sind jetzt nur ob die Versicherung

zahlt. Denn nach meiner Erinnerung ist es möglich das ich schneller

gefahren bin als erlaubt. Habe mich zwar erkundigt, das wegen zu

schnell fahren einem noch selten bis nie grobe fahrlässigkeit gedreht

werden konnte. Ich weiß aber nicht wie es in meinem Fall aussieht.

Ich hatte auf jedenfall weder Alkohol noch Drogen genommen

(polizeilich bestätigt). Und ich hatte Winterreifen montiert. Wie würdet 

ihr den Fall einschätzen. Wild ausweichen ja , aber auch zu schnell? Ein

bisschen mulmig ist mir schon. Weil wenn die Versicherung nicht zahlt

stehe ich vor 17.000 € Schulden und könnte mich dann aufhängen. 

Vielleicht kennt jemand so ähnliche Fälle.

 

Für weitere Antworten bin ich auf jedenfall dankbar.

 

Gruß 

am 2. November 2010 um 17:07

Zitat:

Original geschrieben von crazyaudi

Hallo,

das Fahrzeug ist bis jetzt noch nicht mal geborgen, weil es so

abschüssig liegt.

:confused::confused::confused::confused::confused:

Wie lange soll es denn noch rumliegen?

Und wieso sprichst du jetzt schon von Totalschaden?

Zitat:

Meine Bedenken sind jetzt nur ob die Versicherung

zahlt. Denn nach meiner Erinnerung ist es möglich das ich schneller

gefahren bin als erlaubt. ...

Wild ausweichen ja , aber auch zu schnell?...

wenn die Versicherung nicht zahlt stehe ich vor 17.000 € Schulden.../quote]

Na dann drück ich dir mal die Daumen, dass die Versicherung deine Version mit dem Wild glaubt!

Dann hol' mal die Police raus und lies genau nach, ob dort irgendwo steht "der Versicherer verzichtet auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" -> dann sieht's schon wieder besser aus...

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Als erstes würde ich mich mit der Versicherung kurzschließen.

Versicherung ist klar.

Sagt/schreibt wer?

 

 

 

Zitat:

Zitat des TE:

...das Fahrzeug ist bis jetzt noch nicht mal geborgen, weil es so abschüssig liegt.

Meine Bedenken sind jetzt nur ob die Versicherung

zahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

 

Versicherung ist klar.

Sagt/schreibt wer?

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Zitat des TE:

...das Fahrzeug ist bis jetzt noch nicht mal geborgen, weil es so abschüssig liegt.

Meine Bedenken sind jetzt nur ob die Versicherung

zahlt.

Willst Du mir etwas bestimmtes mit dem Zitat sagen?

Themenstarteram 2. November 2010 um 20:14

Hallo,

 

habe gerade in der Police geguckt. Und siehe da. Dort steht der Satz 

"Wir verzichten in der Kasko auf den Einwand der grob fahrlässigen

Herbeiführung des Versicherungsfalls". Also brauch ich wohl keine Angst

zu haben das ich demnächst mit Schulden belastet bin. Eine Sorge weniger.

 

Danke für den Hinweis!!!

 

Gruß 

Aaaaalso, hier muss aufgeräumt werden:D

 

1. Wenn das Fahrzeug finanziert ist, ist es in aller Regel sicherungsübereignet und bei der Versicherung ein Sicherungsschein hinterlegt.

Für diesen Fall hast Du keine Ansprüche aus der Kaskoversicherung, sondern ausschließlich die Sicherungseigentümerin, also die Bank.

 

Diese teilt der Versicherung mit, bis zu welcher Höhe sie Ansprüche aus dem Darlehensvertrag erhebt.

Bis zu dieser Summe geht eine eventuelle Kasko-Leistung an die Bank. Die verbleibende Differenz musst Du tragen, wenn Du dieses Risiko nicht versichert hast.

 

Bevor Du also irgendwas veranlasst, solltest Du mit der Bank und der Versicherung abklären, wer die Zahlung beansprucht.

 

Den Verkauf des verunfallten Wracks lassen die Banken in der Regel den Kreditnehmer erledigen.  Im Gutachten steht ein Aufkäufer, der wird das Fahrzeug abnehmen. Den dort angegebenen Restwert  wird die Bank bei ihrer Abrechnung berücksichtigen.

 

2. Ich nehme an, das  Fahrzeug ist Vollkasko versichert und Du hast einen Vollkaskoschaden gemeldet. Dann dürftest Du im Hinblick auf grobe Fahrlässigkeit kein Problem bekommen (auch wenn jeder Sachbearbeiter weiß, dass Golf GTI Fahrer, kurz bevor ihnen die Straße ausgeht, immer meinen, sie hätten irgendjemandem ausweichen müssen. Alter Hut, glaubt kein Mensch, ist aber egal, solang der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit vereinbart ist.)

 

3. Sollte das Fahrzeug nicht Vollkasko versichert sein und solltest Du im Hinblick auf einen Teilkaskoschaden einem Tier ausgewichen sein, hast Du ein dickes Problem. Aber davon gehen wir jetzt mal noch nicht aus.

 

Hafi

 

 

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