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Totalschaden - gegn. Versicherung lässt mich auf Teil der Mietwagenkosten sitzen

Themenstarteram 9. Oktober 2011 um 22:57

Hallo,

Ich habe heute eine Mail von meinem RA bekommen, dass ich auf 300€ der Mietwagenkosten sitzenbleibe.

Doch jetzt erst mal das wichtigste vorweg:

Unfall ohne Schuld - Unfallgegner ist hinten reingefahren. Fahrzeug (Mazda Demio 1.5) ist Totalschaden (war anfang September)

Da beim ADAC wurden wir von denen Abgeschleppt, besorgten uns einen ADAC-Vertragsanwalt sowie einen unabh. Gutachter.

5 Tage später stellten sie uns den Leihwagen (Opel Corsa 1.4)

Mir wurde von der Werkstatt angeboten, dass ich, da Fahrzeug Totalschaden, den Mietwagen für 14 Tage bekomme und die Gegn. Versicherung dies auch vollständig zahlt.

Da ich mich zu diesem Zeitpunk nicht nur annähernd mit sowas auskannte, Vertraute ich denen blind dass alles übernommen wird und ich nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibe.

Mit dem Mietwagen hab ich ca 1000km zurückgelegt.

Nun soll ich von den 663€ die die Autovermietung in Rechnung stellt 360€ selbst bezahlen, was ich mir leider nicht ganz leisten kann.

Die Gegnerische versicherung ist die KRAVAG (genau wie meine eigene). Begründet wurde dies von der Vers. dass es sich um ein "Politikum der Versciherungen".

Ich habe aber auch noch kein neues Fahrzeug beschafft, was aber hoffendlich noch diese Woche passiert.

Ich werde morgen erst mal meinen RA anrufen, und mit ihm Reden.

Ich fühl mich allerdings leicht verarscht von dem RA sowie der Werkstatt, denn die haben anscheinend desöfteren solche Fälle. Erst hinterher kam ich darauf, dass ich anstatt des Mietwagens auch eine Ausfallleistung bekommen hätte (Hätte ich bevorzugt) und seit kurzem weis ich, dass Unfalltarifeb der AVM häufig nicht komplett übernommen werden. -> Hätten die aber Wissen können ?!

Leider habe ich weder Rechtsschutzversicherung noch große Rücklagen um mir hier einen Streit zu leisten (Student), weder kann ich mir die 300€ leisten....*ratlos*...wie würdet Ihr die chancen einschätzen das Geld zu bekommen?

Das Geld für das Auto habe ich schon bekommen.

Ich hoffe ihr könnt mir den ein oder andern Tipp geben...

hab gerade Irgendwie komplett das Vertrauen verloren...aber man lernt ja nie Aus ;) In zukunft übernehm ich sowas selber, weis dann wenigstens dass mich nicht wer übers ohr haut ;)

MFG, franz

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

...

 

Wenn Du ein Ersatzfahrzeug brauchst, ist es immer am sichersten, es sich von der Versicherung des Schädigers vermitteln zu lassen.

 

Das bieten eigentlich alle namhaften Versicherer an und Du kannst sicher sein, dass die Kosten am Ende auch übernommen werden und nicht bei Dir hängen bleiben.

 

Gruß

Hafi

Geil Hafi, echt geil... Mir fehlen fast die Worte...

 

Wenn ein Rechtsanwalt eine SV vermittelt ist es nahezu Betrug,

wenn eine Werkstatt einen SV und Anwalt vermittelt ist es Unfallhelferring,

und wenn ein SV Anwalt und Werkstatt und Leihwagen zusammen arbeiten ist es völlig unseriös...!

 

Wenn aber eine Versicherung Leihwagen und Werkstatt vermittelt ist das hoch seriös!?! Wenn ich nach A... oder S... oder E..C.. gehe, die ja nunmal auch mit den Assekuranzen zusammen arbeiten und ich es auf eigene Fasut mache bleibe ich auf einen Teil der Kosten sitzen. Wenn ich das über die Versicherung erledige nicht!?! Da ist nicht zufällig ein Sondermarkt den ich als Ottonormalo nicht bekomme im Spiel!

 

Soll ich Dir mal sagen wie viele Akten ich dieses Jahr auf dem Tisch hatte wo es um die Rep.- Qualität dieser so *tollen* Partnerbetriebe ging! Da wird Seitens der Versicherer ohne große Kontrolle gezahlt, egal was die Gurke wert ist oder ob tatsächlich alles was in der Rechnung steht erledigt wurde!

 

Sorry, ich muss weg... k...zen

Langsam glaub ich wirklich, Du solltest mal ein paar Tage Urlaub machen, damit Du auf andere Gedanken kommst.

 

Hier geht es um Mietwagen, nicht um Werkstätten, also sag ich dazu erst wieder etwas, wenn es auch den Thread betrifft.

 

Mietwagen:

Dem Geschädigten ist es mit verlaub sch**eißegal, ob die Autovermietung an der Vermietung Reibach macht oder nicht: er will mobil sein.

 

Wenn die Versicherung ihm einen Wagen einer großen Vermieterkette wie Sixt, Avis, Hertz oder Europcar vor die Tür stellen lässt und er den ohne Kostenrisiko fahren kann, weil die Kette eben Normaltarife abrechnet, ist ihm damit gedient.

Mit einem Sondermarkt hat das nicht die Bohne zu tun. Im Gegenteil: Die rechnen ja gerade den Kurs ab, der auch im "Normal-Geschäft" verlangt wird, und nicht den 300%-Versicherungsaufschlagstarif.

 

Wenn aber irgendwelche Pseudo-Verbraucherschützer ihn zu einer befreundeten Vermietung lotsen, wo sie im Dezember zur Weihnachtsfeier eingeladen werden und ein Umschlag auf dem Teller liegt aber der Geschädigte dafür aber ein halbes Jahr Stress hat, weil der ebenfalls befreundete Anwalt noch den Mietwagenprozess führen muss, um einen Tarif einzuklagen, der dreimal so hoch ist wie der Normaltarif, dann ist dem Geschädigten damit nicht gedient.

 

Und genau das ist die Realität bei den Unfallhelferringen.

 

Die geben einen alten Furz auf das Wohl des Geschädigten. Hauptsache die eigene Kasse stimmt. Und die stimmt immer besser, je höher die Rechnungen ausfallen und je mehr Weihnachtsfeierkumpels beteiligt sind.

 

Und das wird dann immer noch lauthals als Verbraucherschutz verkauft. Verbraucherschutz, den eben alle anderen KFZ-Versicherten am Ende des Jahres auf ihrer Rechnung wiederfinden.

 

Weißt Du was? Da muss ich kotzen.

 

Hafi

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Zitat:

Original geschrieben von Sens90

Ich werde morgen erst mal meinen RA anrufen, und mit ihm Reden.

Ich hoffe ihr könnt mir den ein oder andern Tipp geben...

Nicht anrufen, hingehen und einen Tritt in den Hintern geben ;)

Du bist sein Klient und er hat sich um deine Angelegenheiten zu kümmern, dafür wird er bezahlt.

Das ist wirklich ärgerlich, dass Du erst zum Anwalt und dann hier ins Forum gekommen bist.

 

Sonst hätten wir Dir rechtzeitig gesagt, dass bei der Anmietung eines Ersatzwagens große Vorsicht geboten ist, denn die Tarife, die zum Teil für Unfallersatzwagen abgerechnet werden, sind noch immer so hoch, dass viele Versicherer sie nicht erstatten und die Geschädigten, die nicht ausfreichend informiert sind, auf den Kosten sitzen bleiben.

 

Das Allheilmittel Anwalt hat in diesem Fall leider auch mal wieder versagt, weil er Dich offenbar in der Erstberatung nicht richtig und ausreichend informiert hat. Das Mietwagenproblem gehört zum kleinen 1x1 bei der Abwicklung von Unfallmandaten und der Hinweis auf Nutzungsausfall sowieso.

 

Der BGH hat schon vor einiger Zeit und inzwischen mehrfach entschieden, dass "blinedes Vertrauen" bei der Anmietung zu wenig ist und der Geschädigte zumindest die "Marktforschung" betreiben muss, die er auch betreieben würde, wenn er von vorneherein wüsste, dass er den Wagen selbst bezahlen muss. Ein paar Preisvergleiche und Anmietung beim günstigsten Anbieter sind daher die Mindestvoraussetzung.

 

So sieht es leider sehr schlecht aus...

 

 

am 10. Oktober 2011 um 11:33

Hallo Hafi,

ich vermute, dass ich das gleiche Problem habe wie der TE. Ich habe am 06.10.2011 einen Auffahrunfall gehabt (Fremdverschulden). Fahrzeug BMW 320d EZ 2006, der Abschleppunternehmer vermittelte mir einen Leihwagen von Europcar. Kosten 80 EUR + 19% MwSt. Mietvertrag erstmals für 7 Tage abgeschlossen. Der Mitarbeiter von Europcar versicherte mir allerdings, dass auf mich keine Kosten zukommen, fall die Versicherung die Kosten nicht komplett übernimmt. Mein Auto ist voraussichtlich Totalschaden (siehe Bild). Was kann ich unternehmen um unnötige Kosten zu vermeiden?

Danke.

Was mich hier extrem wundert und etwas ins Grübeln bringt, ist, dass hier anscheinend ein ADAC-Fachanwalt am Werk war.

Für mich wäre erster Ansprechpartner momentan der ADAC, der einen Anwalt gestellt hat, der nichtmal auf die Nutzungsausfallpauschale hingewiesen hat (ob er auch für die zu hohen Unfallersatztarife verantwortlich ist, können wir hier nicht ersehen, dazu gibt's zu wenig Infos).

Auch ist nicht so ganz klar, mit welcher Begründung die VS ca. 50% in Abzug bringt. Hier kommen ja wohl verschiedene Gründe in Frage - ersparte Eigenaufwendungen bei gleicher Fahrzeugklasse (wie liegt denn der Demio zum Corsa?), zu hohe Unfallersatztarife o.ä. Ein "Politikum" kann's ja wohl nicht sein.

Vielleicht gibt es ja noch ein paar erhellende Auskünfte vom TE?

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Was mich hier extrem wundert und etwas ins Grübeln bringt, ist, dass hier anscheinend ein ADAC-Fachanwalt am Werk war.

 

Code:
 Was meinst wieso der Fachanwalt beim ADAC ist!
Für mich wäre erster Ansprechpartner momentan der ADAC, der einen Anwalt gestellt hat, der nichtmal auf die Nutzungsausfallpauschale hingewiesen hat (ob er auch für die zu hohen Unfallersatztarife verantwortlich ist, können wir hier nicht ersehen, dazu gibt's zu wenig Infos).

 

Code:
Wieso sollte er auf Nutzungsentschädigung hinweisen wenn bereits ein Leihwagen im Spiel ist!?!

Zitat:

Auch ist nicht so ganz klar, mit welcher Begründung die VS ca. 50% in Abzug bringt. Hier kommen ja wohl verschiedene Gründe in Frage - ersparte Eigenaufwendungen bei gleicher Fahrzeugklasse (wie liegt denn der Demio zum Corsa?), zu hohe Unfallersatztarife o.ä. Ein "Politikum" kann's ja wohl nicht sein.

Zitat:

Code:
Warum!?! Ganz einfach. Weil Versicherungen nach der von ihr in Auftrag gegebenen Erhebung: Frauenhofer abrechnen und nicht wie allgemein üblich nach Schwacke!

Vielleicht gibt es ja noch ein paar erhellende Auskünfte vom TE?

Aber am schönsten ist es wieder zu lesen was für ein wundervoller Jammerthread dieser hier ist. Alle sind die Bösen und die *arme Versicherung* ist ja völlig im Recht.

Themenstarteram 10. Oktober 2011 um 13:16

Hey, gerade ein gespräch mit meinem Anwalt geführt.

War anscheinend ein Missverständniss... bzw. die Sekretärin hat was nicht richtig rüber gebracht.

Er meinte, es sei das Problem von der Vermietung und wenn die des Geld wollen, müssen sie es selber einklagen.

Falls ich eine Rechtsschutzvers. gehabt hätte hätten sies über die laufen lassen wollen...

Sollte jetzt angeblich mich nicht betreffen...

Das ich weder vom ADAC-Abschleppdienst noch vom Anwalt gut informiert wurde ist eine andere Geschichte...

aber die Arbeiten anscheinen mit dem gutachter und vermietung eng zusammen...so dass jeder ein stück vom kuchen hat ;)

Aber für die Zukunft weis ich bescheid...;) Danke trotzdem an alle die sich beteiligt haben.

Somit eigentlich erledigt.

mfg, sense

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Was mich hier extrem wundert und etwas ins Grübeln bringt, ist, dass hier anscheinend ein ADAC-Fachanwalt am Werk war.

Code:
 Was meinst wieso der Fachanwalt beim ADAC ist!
Für mich wäre erster Ansprechpartner momentan der ADAC, der einen Anwalt gestellt hat, der nichtmal auf die Nutzungsausfallpauschale hingewiesen hat (ob er auch für die zu hohen Unfallersatztarife verantwortlich ist, können wir hier nicht ersehen, dazu gibt's zu wenig Infos).

Code:
Wieso sollte er auf Nutzungsentschädigung hinweisen wenn bereits ein Leihwagen im Spiel ist!?!

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Zitat:

Auch ist nicht so ganz klar, mit welcher Begründung die VS ca. 50% in Abzug bringt. Hier kommen ja wohl verschiedene Gründe in Frage - ersparte Eigenaufwendungen bei gleicher Fahrzeugklasse (wie liegt denn der Demio zum Corsa?), zu hohe Unfallersatztarife o.ä. Ein "Politikum" kann's ja wohl nicht sein.

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Zitat:

Code:
Warum!?! Ganz einfach. Weil Versicherungen nach der von ihr in Auftrag gegebenen Erhebung: Frauenhofer abrechnen und nicht wie allgemein üblich nach Schwacke!

Vielleicht gibt es ja noch ein paar erhellende Auskünfte vom TE?

Aber am schönsten ist es wieder zu lesen was für ein wundervoller Jammerthread dieser hier ist. Alle sind die Bösen und die *arme Versicherung* ist ja völlig im Recht.

Hallo Peter,

wo schreibt denn jemand was von armen VS? Und was hat der ADAC mit der VS zu tun? Und wo steht, dass bereits ein Leihwagen im Spiel war, bevor der Anwalt tätig wurde?

Fragen über Fragen...

Zitat:

Original geschrieben von Sens90

Er meinte, es sei das Problem von der Vermietung und wenn die des Geld wollen, müssen sie es selber einklagen.

mich beschleicht der verdacht, das der anwalt $-zeichen in den augen hatte, als er diesen satz zu dir gesagt hat...

am 10. Oktober 2011 um 14:15

Der Unfallgegner unterliegt der Schadensminderungspflicht.

Wenn man nachweisen und belegen kann, das zB. die Kilometerleistung auch mit eigenem Wagen angefallen wäre, kann die Vers. dafür keine Rechnung ausstellen.

Themenstarteram 10. Oktober 2011 um 14:23

Ja, ich habe auch den verdacht dass hier viel $-Zeichen im Spiel sind.

Vermietung, Anwalt, ADAC-Werkstatt und Gutachter kennen sich alle mit vornamen und wickeln idR

immer die Schadensfälle ab, die auf der A3 nähe Regb. passieren ;)

Ich hoff jetzt einfach mal dass des soweit geregelt ist und wird und mich nicht Trifft.

Der Fahrer bekommt noch Schmerzensgeld und Verdinstausfall, ich hab für mein Auto sowieso bisschen mehr bekommen,

darf mich eigentlich nicht beklagen.

So im nachhinein scheint es aber, dass die immer versuchen für sich selbst dass beste rauszubekommen (desswegen Mietwagen) und

wollten dann den Rechtsstreit wegen mietwagenkosten auf meiner, nun nicht vorhandenen, Rechtsschutzversicherung austragen...

mfg, sense

Zitat:

Original geschrieben von rauf19

Hallo Hafi,

ich vermute, dass ich das gleiche Problem habe wie der TE. Ich habe am 06.10.2011 einen Auffahrunfall gehabt (Fremdverschulden). Fahrzeug BMW 320d EZ 2006, der Abschleppunternehmer vermittelte mir einen Leihwagen von Europcar. Kosten 80 EUR + 19% MwSt. Mietvertrag erstmals für 7 Tage abgeschlossen. Der Mitarbeiter von Europcar versicherte mir allerdings, dass auf mich keine Kosten zukommen, fall die Versicherung die Kosten nicht komplett übernimmt. Mein Auto ist voraussichtlich Totalschaden (siehe Bild). Was kann ich unternehmen um unnötige Kosten zu vermeiden?

Danke.

Hallo rauf19,

ich würde sofort bei der Versicherung anrufen und mir bestätigen lassen, dass die 80 EUR pro Tag übernommen werden. Falls nicht: Fzg zurückbringen und ein anderes Fzg nehmen oder -falls möglich- ohne Mietwagen auskommen und den Nutzungsausfall für die restlichen Tage der Wiederbeschaffungsdauer geltend machen.

Wenn Du ein Ersatzfahrzeug brauchst, ist es immer am sichersten, es sich von der Versicherung des Schädigers vermitteln zu lassen.

Das bieten eigentlich alle namhaften Versicherer an und Du kannst sicher sein, dass die Kosten am Ende auch übernommen werden und nicht bei Dir hängen bleiben.

Gruß

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Sens90

Ja, ich habe auch den verdacht dass hier viel $-Zeichen im Spiel sind.

Vermietung, Anwalt, ADAC-Werkstatt und Gutachter kennen sich alle mit vornamen und wickeln idR

immer die Schadensfälle ab, die auf der A3 nähe Regb. passieren ;)

 

...

Dafür das Du keine Ahnung haben willst...

 

@Neckarwelle,

 

weil man aus jedem zweiten Thread raus hören kann: Die armen armen Versicherungen MÜSSEN immer sooooo viel bezahlen. Und wenn sich diese ach so armen Versicherungen darauf konzentrieren würden Schadensfälle vernünftig zu prüfen und zu regulieren anstatt irgendwelche sauteuren Erhebungen, die dann auch noch reihenweise vor Gericht kippen, in Auftrag zu geben oder unsinnige Prozesse zu führen die wegen gekürzter SV- Honorare und Verweiße auf Partnerwerkstätten stattfinden müssen...

 

Ach was reg ich mich auf, habe ja Heute erst wieder zwei Prozesse zu meinen Gunsten hinter mir. Ein halbes Jahr unnötiger Aufwand und Zinsen den die Versichertengemeinschaft mit ihren Beiträgen finanzieren darf!

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

...

 

Wenn Du ein Ersatzfahrzeug brauchst, ist es immer am sichersten, es sich von der Versicherung des Schädigers vermitteln zu lassen.

 

Das bieten eigentlich alle namhaften Versicherer an und Du kannst sicher sein, dass die Kosten am Ende auch übernommen werden und nicht bei Dir hängen bleiben.

 

Gruß

Hafi

Geil Hafi, echt geil... Mir fehlen fast die Worte...

 

Wenn ein Rechtsanwalt eine SV vermittelt ist es nahezu Betrug,

wenn eine Werkstatt einen SV und Anwalt vermittelt ist es Unfallhelferring,

und wenn ein SV Anwalt und Werkstatt und Leihwagen zusammen arbeiten ist es völlig unseriös...!

 

Wenn aber eine Versicherung Leihwagen und Werkstatt vermittelt ist das hoch seriös!?! Wenn ich nach A... oder S... oder E..C.. gehe, die ja nunmal auch mit den Assekuranzen zusammen arbeiten und ich es auf eigene Fasut mache bleibe ich auf einen Teil der Kosten sitzen. Wenn ich das über die Versicherung erledige nicht!?! Da ist nicht zufällig ein Sondermarkt den ich als Ottonormalo nicht bekomme im Spiel!

 

Soll ich Dir mal sagen wie viele Akten ich dieses Jahr auf dem Tisch hatte wo es um die Rep.- Qualität dieser so *tollen* Partnerbetriebe ging! Da wird Seitens der Versicherer ohne große Kontrolle gezahlt, egal was die Gurke wert ist oder ob tatsächlich alles was in der Rechnung steht erledigt wurde!

 

Sorry, ich muss weg... k...zen

Tja, Methode scheint's zu haben...

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