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Totalschaden mit 45000km
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Mein kaum genutzter Zweitwagen Audi A3 Bj. 2001 mit echten 45000km hat einen unverschuldeten Auffahrunfall.
Das Fahrzeug ist sonst technisch 1a Zustand und wurde im Winter kaum gefahren.
Die Kalkulation und Beurteilung von einem Versicherungssachverständigen sieht wie folgt aus:
Wiederbeschaffungswert 3350,00 Eur
Wiederbschaffungsdauer 9 Tage
Das Fahrzeug ist weiterhin in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand und kann uneingeschränkt weiter genutzt werden.
Restwert 999,00 Eur (wurde von der Versicherung bei einer sogenannten Börse ermittelt)
Reparaturkosten:
Arbeitslohn 2260
Nebenkosten 65,00
Lackierung 1424
Ersatzteile 1220
Gesamtrep. 4969 Eur + Mwst = 5913Eur
Also: Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert = Totalschaden.
Versicherung bietet mir 3350-999 = 2351 Eur abzügl Mwst? glaube ich.
Jetzt suche ich schon ein halbes Jahr nach einem ähnlichen Audi A3 mit ca. 45000 km und für ca. 3350 Eur, und finde aber keinen mit so einer geringen Laufleistung und für 3350 Eur schon gar nicht.
Werksatt sagt, eine Reparatur darf auch bis zu 130% vom Wiederbeschaffungswert kosten. Das heißt also 3350 x 1,3= 4355 Eur.
Ich müsste ich also bei der Reparatur von dem unverschuldeten Unfallschaden 1558 Eur selbst bezahlen damit ich mein Fahrzeug wieder so habe wie es vor dem Unfall war.
Welche Möglichkeiten habe ich wenn ich das Fahrzeug unbedingt behalten möchte?
Das Fahrzeug ist wie vom Sachverständigen beschrieben weiterhin in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand und kann uneingeschränkt genutzt werden.
Da das Fahrzeug also verkehrssicher ist kann ich es auch selbst reparieren.
Welche Kosten, Rechnungen etc. kann ich bei der Versicherung geltend machen? Kann ich meine Arbeitsleistung geltend machen?
Wäre sehr dankbar wenn hier Jemand etwas Licht in den Versicherungsdschungel bringen könnte.
Beste Antwort im Thema
ja... da liegt der Fehler. Kein eigener Gutachter. Man lässt nicht den Gutachter der VS im KH-Fall an sein Fahrzeug.
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19 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass Du einige böse Fehler gemacht hast. Hast Du einen Anwalt eingeschaltet? Hast Du einen Gutachter Deiner Wahl eingeschaltet?
Das Ganze ist über 6 Monate her - ich glaube nicht, dass da noch was zu retten ist.
Warum hast du keinen Anwalt (Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht)?
Wer hat den Sachverständigen beauftragt?
Erstmal Danke für die Antworten,
Ich habe das Fahrzeug zu einer Audi Werksatt gebracht zur Begutachtung.
Einen Tag vorher rief mich jedoch die Versicherung vom Unfallverursacher an und erklärte mir daß auch eine Ihrer Sachverständigen dabei sein wird. So wurde das Gutachten von der Werkstatt im Beisein der Versicherung angefertigt.
Das Gutachten für die Reparatur ist auch wirklich in Ordnung, es wurden alle beschädigten Teile aufgelistet und mit entsprechender Arbeitszeit für Einbau und lackieren berechnet. Da liegt nicht das Problem. Das Problem ist der Wiederbeschaffungswert. Wo soll ich einen 18 Jahre alten A3 mit max. echten 60000 km Fahrleistung hernehmen für 3350 Eur.
ja... da liegt der Fehler. Kein eigener Gutachter. Man lässt nicht den Gutachter der VS im KH-Fall an sein Fahrzeug.
Wie oben schon erwähnt, die gegnerische Versicherung hat Dich über den Tisch gezogen (das machen die gerne, regelmäßig und mit so viel Geschwindigkeit, dass Du die Reibungshitze als Nestwärme empfindest).
Ich denke mal, alleine der Restwert ist schon nicht passend, aber langer Rede Kurzer Sinn - geh zu einem Anwalt für Verkehrsrecht, der wird Dir sagen, ob noch was zu retten ist.
Diese Hinweise kommen wohl zu spät. Zahlt den denn die gegnerische Versicherung jetzt noch den Anwalt, nachdem die Regulierung schon fast durch ist?
Zu deinem Anliegen: Ich hatte wohl das gleiche Problem, nur hatte mein Wagen einen WBW von 1800,- Euro aufgrund des guten Zustandes, dass aber auch nur mit Anwalt. Ohne wurde dieser von der Versicherung auf 650,- Euro festgelegt, das Gutachten wurde einfach ignoriert. Restwert war 400,- Euro. Schadenshöhe 3600,- Euro.
Nach der fiktiven Abrechung hatte ich dann einiges selber repariert, den Rest von der Werkstatt machen lassen und mir einen günstigen Lackierer gesucht. Im ganzen hatte ich dann 500,- Euro draufgelegt, aber der Wagen war wieder fit.
Bei dir würde es sich aufgrund der Laufleistung wohl auch lohnen, eine "eigene" Lösung zu suchen. Einen 18 jahre alten Audi mit der Laufleistung wirst du mit Sicherheit nicht wieder finden. Die vom Gutachten angesetzten Preise gelten wohl für eine Fachwerkstatt. Sicherlich gibt es in der Gegend Werkstätten, die dies auch günstiger machen und wo man Teile evtl. selber mitbringen kann, vielleicht sogar gebrauchte Karosserieteile. Mit Lackierern kann man nach eigenen Erfahrungen meist über den Preis reden.
Zitat:
Werksatt sagt, eine Reparatur darf auch bis zu 130% vom Wiederbeschaffungswert kosten. Das heißt also 3350 x 1,3= 4355 Eur.
Ich müsste ich also bei der Reparatur von dem unverschuldeten Unfallschaden 1558 Eur selbst bezahlen damit ich mein Fahrzeug wieder so habe wie es vor dem Unfall war.
Lassen sich die Versicherungen darauf ein? Wäre mir neu. Ansonsten wäre dies wohl auch eine Option.
Ach ja - wirtschaftlicher Totalschaden ist immer die beste Lösung!
(Für die Versicherung)
Blablablubb im dieser steoretypische retrospektiv betrachtete bull shit hier... ich kanns net mehr hören..
Vorwärts gewandt sollte man sein.
Konfrontiere den Gutachter und/oder den Versicherer mit dem Problem. Denn für den WBW bekommst du das Fahrzeug am lokalen Markt anscheinend nicht. Bitte um Stellungnahme unter Benennung entsprechender Angebote.
Geh zum Anwalt. Die Kosten sind trotz des Zeitablaufs von der gegnerischen HP-Versicherung zu tragen.
Richtig - er sollte sich auf zukünftige Unfälle konzentrieren...
Die Versicherung und der zur Versicherung gehörige Gutachter haben gesprochen, der Drops dürfte gelutscht sein.
Deine Argumentation interessiert die nicht...
Jetzt noch mal den ganzen Fall aufrollen und das mit ungewissen Ausgang?
Der TE sollte lieber seine Energie für die Instandsetzung des Autos aufbringen.
Und mit dem noch fahrbereiten Fahrzeug mal zu einer freien Werkstatt fahren. Einerseits sind dort die Stundenlöhne niedriger, andererseits sind die eher bereit, gebrauchte Ersatzteile zu nehmen. Wichtig für die 130% Regelung ist nur, dass nach den Vorgaben des Gutachtens vollständig repariert wird, nicht dass dazu neue Blech- und Ersatzteile benutzt werden.
Es gibt tatsächlich 1 Fahrzeug (Audi A3 ab bj 2001 bis max 60.000km) der der Preisvorstellung halbwegs entspricht:
https://www.autoscout24.de/.../...4ee3-bd13-4151-ba53-5a775f1291db?...
Ob jetzt Motor, Aussattung etc. zu deinem passen, kann ich natürlich nicht beurteilen.
Ich sehe jetzt erstmal direkt keinen Fehler des Gutachters. Bei 4000 €/100.000 km finde ich deutschlandweit schon 31 Angebote ab BJ 2000.
Das der TE jetzt erwartet, das er für 3350 € einen Wagen findet, der identisch zu seinem bisherigen war, ist auch irgendwie realitätsfremd. Bei Fahrzeugen, die deutliche Minder-km haben, hört man das aber öfters ... da er ein Fahrzeug hatte, was durchschnittlich 2500 km pro Jahr bewegt wurde, wird er auch einem A3 mit 150.000 km für 2000 € problemlos noch jahrelang fahren können. Da stehen in absehbarer Zeit keine technischen Probleme ins Haus, solange die Basis gut ist. Eher hat er Stand- oder Kurzstreckenschäden.