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Totalschaden Motor bei Probefahrt der Werkstatt
Ich hatte kürzlich leichte Rauchentwicklung im Motor meines BMW 640d bemerkt, welche vermutlich durch Dieseltropfen im Motorraum verursacht wurde. Habe das Fahrzeug daraufhin in die Werkstatt gebracht, dort wurde festgestellt, dass eine Ventildeckeldichtung undicht ist und vermutet dass eventuell ein oder mehrere Injektoren undicht sind. Deshalb wurde der Motor in der Werkstatt laut telefonischer Info mehrfach gereinigt und immer wieder probegefahren. Nach der 5. Probefahrt war auch ein lautes Klackern zu hören. Dies war weder bei der Fahrt zur Werkstatt noch vorher der Fall. Laut Inhaber der Werkstatt Verdacht auf Pleuellagerschaden ( steht auch so in der 1. Rechnung )oder Injektoren. Ich habe mir das Klackern ebenfalls angehört und die Werkstatt damit beauftragt, nach den Injektoren zu schauen.
2 Tage später ruft mich der Inhaber der Werkstatt an und teilt mir mit, dass er, trotz der erheblichen Motorengeräusche, noch einmal mit dem Fahrzeug gefahren ist und es dabei zum Totalschaden am Motor, sprich Kolbenfresser gekommen ist.
Er weist jedoch jegliche Schuld am Motorschaden von sich, dies wäre mein Problem als Kunde.
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4 Antworten
Wenn bei der Probefahrt ein Kolbenfresser entsteht ist das nicht die Schuld der Werkstatt.Wir hatten mal nach einem Ölwechsel das Gleiche.Der Kunde musste den Schaden tragen.
Und da hier halt wieder nur viele Erfahrungen und Spekulationen zusammenkommen empfehle ich:
Anwalt fragen.
Eine Werkstatt macht nach der fünften Probefahrt,nach Verdacht auf Pleuellagerschsden,eine weitere Probefahrt die mit Kolbenfresser endet.
Und der Kunde soll haften?
Das ist schon grob fahrlässig,bei dem Verdacht und den Geräuschen ist davon auszugehen das es jederzeit zu einem kapitalen Motorschaden kommen kann.
Der ist dann nicht unerwartet gekommen,sondern in Kauf genommen worden.
Vor Allem wenn der Wagen erst in der Werkstt den Verdacht auf Pleuellagerschsden entwickelt hat,ausgelöst durch Arbeiten an den Injektoren.
Das ist schuldhaft von der Werkstatt verursacht worden,also kein Fall in dem das bei einer Probefahrt unerwartet passiert ist.
Ich wäre da sofort bei einem Anwalt.
Freie Werkstatt.?