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Totalschaden - Werkstattmeister wird auf Probefahrt die Vorfahrt genommen
Hallo liebe Experten der Versicherungswelt,
die Überschrift liest sich wie ein Buch, der Text wird besser.
Kurz als Vorwort:
Am 14.08.2015 hat meine Freundin ihr erstes Auto gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler.
Es handelte sich um einen im Jahre 2003 gebauten Opel Astra G Stufenheck 1,6L mit 84PS und 112TKm gelaufen.
Das Auto hatte Ölschlamm im Motor durch extreme Kurzstrecken, was von der Werke behoben wurde, ebenso wie andere Kleinigkeiten mit der Elektrik. Ansonsten technisch Top. Typische Abnutzungserscheinungen nach 12 Jahren Außen vor. Das Lenkgetriebe wurde durchgetauscht, ebenso wie sämtliche Stabis erneuert. Zahnriemen erneuert etc. also alle lebensbedrohlichen Dinge erledigt.
Man wurde sich einig und mit vollem Tank inkl. Zulassung und TÜV, sowie Inspektion neu wurden 3000€ bezahlt.
Sämtliche Verschleißteile waren im guten Zustand. (Rost eh kein Thema, da Vollverzinkt!)
Also ein wirklicher Glücksgriff .. Dachte ich.
Gut eine Woche später begann mein Urlaub und ich investierte weitere 300€ für diverse Verbesserungen (Osram Nightbreaker vorne komplett, neue Wischer von Bosch, Fächerdüsen f. Wischwasser, neues Radio inkl. Lenkradfernbedienung, neuer Schaltsack, wie auch Handbremssack, Fußmatten)
Weiter fiel mir auf, dass das Thermostat negative Wanderung während der Fahrt zeigte. Diagnose Thermostat defekt wurde schnell vom Opelmeister bestätigt. Reifengas bekam er, wobei wir feststellen mussten, dass der vordere rechte Dämpfer ölt.
Gewährleistung also.
Sonntags drauf sollte der Wagen abgegeben werden, damit die Mängel beseitigt werden. War abgesprochen.
Samstags viel dann in der Nacht plötzlich der Lenkservo aus. Die Reaktion meiner Freundin könnt Ihr euch denken.
Dies testete ich Sonntag und es war eindeutig.
Aufgabenzettel war geschrieben und der Karren wurde dem Händler auf den Hof gestellt.
Die Woche verging und auf Drängen meiner Freundin fuhren wir am Mittwoch hin, um den Stand der Dinge zu erfragen.
Ich bekam die Arbeiten bestätigt und man versprach folgende Woche Dienstag. Aus Dienstag wurde Donnerstag. Anruf von meiner Freundin: "Die Lenkservopumpe müsse bestellt werden, die vorrätigen passen nicht und die Dämpfer wären ja iO <- (Ja das ist ein Thema was nun wohl erledigt ist..)" - Ok also auf mehr Wartezeit einstellen.
Das war letzte Woche!
Kurz:
Wagen befand sich seit zwei Wochen beim Händler für Nachbesserung!
- Nun heute die Hiobsbotschaft (Erzählung meiner Freundin)
Der Meister war auf Probefahrt wegen des Lenkservos etc. als man ihm wohl die Vorfahrt nahm und er sich daraufhin mit dem Auto mehrfach überschlagen habe.
Meister im Krankenhaus und Auto entsprechend Schrott.
- Mehr weiß ich bis Dato nicht, die Info kam erst um kurz vor 17:00 Uhr
Meiner Freundin bot man (Ich unterstelle mal Schock) an, anderes KFZ aussuchen oder Geld zurück.
Alarmglocken gingen natürlich sofort an.
Vorfahrt genommen?
Haftpflichtschaden? Warum Ersatz vom Händler??????
Was ist mit den Verbesserungen, wenn alt gegen neu?
Versicherung benachrichtigen? <- Morgen sollen wir vorbei kommen!
Polizeibericht? <- Zwecks Unfallaufnahme etc.
Händlerhaftpflicht? <- Vllt. war er mitschuldig?
Überschlag des KFZ sagt mir = Ersatz muss her.
Werte Herren, wie gehen wir denn nun vor?
Ich würde:
Mit Händler reden, zwecks Versicherungsdaten des Verursachers und dann zur Polizei, den Bericht anfordern.
Hier klärt sich dann gleich wer an Pos. 1 steht. Ihrer Versicherung den Unfall melden und die Gegnerische Versicherung kontaktieren.
Ihre Versicherung ist die AXA easy mit mobil online und TK150SB.
Hier jedoch alle Kreuze gemacht, inkl. Schutzbrief.
Ich hätte sie lieber beim Berater des Vertrauens vor Ort, jedoch lassen die Versicherer sich das Risiko ja bekanntlich vergolden. 111€/m gegenüber 170€ meist sogar ohne TK. Aber das nur nebenbei!
Hat Sie die üblichen Haftpflichtschaden-Rechte? - Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall?
Hat meine Freundin Versicherungstechnisch etwas zu befürchten, weil der Händler sich hat die Karre zu Klump fahren lassen? Sie ist Halterin..
Viele Grüße
Aiko
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@olmo12 schrieb am 18. September 2015 um 15:20:18 Uhr:
Ja ne, is klar.
Ich kauf mir einfach ein neues Fahrzeug und die Schadenklassendatei ist überlistet.
Bist ein wohl ein ganz schlaues Kerlchen!
Lass es, er versteht es einfach nicht...
PS: Nur weil jemand 35 Jahre einen Job ausübt, macht ihn das nicht automatisch zum Experten
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150 Antworten
Also ich würde mir den Schrotthaufen ansehen wollen! Habe eher das Gefühl das die kosten zu hoch sind für die Instandsetzung und jetzt der Unfall nur vorgeschoben ist! Wäre allerdings blöd Data damit gerechnet werden muss das der Kunde sein Auto Wiedersehen will um evtl. Sachen rauszuholen!
Zitat:
@Xorit schrieb am 14. September 2015 um 18:13:32 Uhr:
I: Hat Sie die üblichen Haftpflichtschaden-Rechte? - Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall?
II: Hat meine Freundin Versicherungstechnisch etwas zu befürchten, weil der Händler sich hat die Karre zu Klump fahren lassen? Sie ist Halterin..
I: Ja
II: Nein, wenn der Fahrer unschuldig ist.
Danke Phaeti
Wie ist denn überhaupt die Haftungsfrage zu klären, wenn der Händler auf der Probefahrt einen Unfall fabriziert? Kann hier der Halter des Fzg. überhaupt in Haftung genommen werden?
Schließlich kann meine Freundin ja nichts dafür, wenn der Händler das ihm überlassene Auto zu Schrott fährt zum Zwecke der Probefahrt nach der Reparatur..
@bommel-73
Wir gehen morgen schauen was Phase ist. Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen. Lust hab ich da verständlicher Weise absolut keine drauf.
Zum Verständnis: Das Auto war absolut kein Schrotthaufen aber De facto handelte es sich um nicht unerhebliche Sachmängel.
Eine Instandsetzung kommt bei Überschlag eher weniger in Betracht.
Werde morgen mal Fotos machen und die hier einstellen.
Mir geht es vielmehr um Haftungs- und Ersatzansprüche.
Grüße
Zitat:
@Xorit schrieb am 14. September 2015 um 19:01:34 Uhr:
Danke Phaeti
I: Wie ist denn überhaupt die Haftungsfrage zu klären, wenn der Händler auf der Probefahrt einen Unfall fabriziert?
II: Kann hier der Halter des Fzg. überhaupt in Haftung genommen werden? Schließlich kann meine Freundin ja nichts dafür, wenn der Händler das ihm überlassene Auto zu Schrott fährt zum Zwecke der Probefahrt nach der Reparatur..
I: Naja es wird festgestellt, wenn Verschulden trifft. Bei einer Vorfahrtsverletzung (VoFaVe) ist die Sachlage objektiv eindeutig, jedoch muss man dies auch beweisen können.
II: Egal, der Gesetzgeber sieht eine verschuldensunabhängige Haftung des Halters vor. Somit ist die Haftung des Halters für das Fahrzeug auch gegeben, wenn den Halter selbst keine Schuld trifft.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 14. September 2015 um 19:08:46 Uhr:
I: Naja es wird festgestellt, wenn Verschulden trifft. Bei einer Vorfahrtsverletzung (VoFaVe) ist die Sachlage objektiv eindeutig, jedoch muss man dies auch beweisen können.
II: Egal, der Gesetzgeber sieht eine verschuldensunabhängige Haftung des Halters vor. Somit ist die Haftung des Halters für das Fahrzeug auch gegeben, wenn den Halter selbst keine Schuld trifft.
Ok. Also sieht der Gesetzgeber in diesem Fall keine Ausnahme, wenn das Fzg. einem Beauftragten zur Fehlerbehebung überlassen wird.
Dachte hier würde die Händlerhaftpflicht greifen aber das gilt wohl für Schäden, die auf dem Betriebsgelände stattfinden?
Riecht ja schon nach Anwalt irgendwie...
Danke für die erste Einschätzung!
Werde morgen nach Händler, Polizei etc. weitere Details anfügen.
Grüße
Die Sache ist doch ganz einfach: Entweder hat der Werkstattmeister den Unfall verursacht (und die Vorfahrtsverletzung war nur eine Ausrede gegenüber dem Kunden) - dann haftet er für den Schaden am Fahrzeug.
Oder aber, es liegt tatsächich ein Fremdverschulden vor, dann haftet der Schadenverursacher (ganz egal, wer das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt gefahren hat).
Eine evtl. Betriebshaftpflicht des Autohauses käme übrigens für den Schaden nicht auf, da dort das sog. Bewegungsrisiko (der Fahrzeuge) ausgeschlossen ist.
Hier wäre eine Handel-/Handwerk-Kaksoverischerung notwendig, die Schäden an Kundenfahrzeugen z.B bei Probefahrten abdeckt.
Ob der Händler die nun hat oder nicht, ist aber egal - wenn er den Schaden verursacht haben sollte, haftet er (egal ob mit oder ohne Versicherung).
Danke. Sowas dachte ich mir.
Besten Dank auch für die Erklärung zur Händlerversicherung.
Ich denke fast, dass ein Anwalt für Verkehrsrecht angebracht wäre?
Es ist ja wohl auch Personenschaden entstanden, somit müsste die Polizei auch nähere Nachforschungen angestellt haben? (Stichwort: Spurensicherung?)
Sollten wir der gegn. Vers. Mitteilung machen oder wirklich zur Rechtsberatung?
Der eigenen Vers. Werden wir Meldung machen, falls/wenn Ansprüche auftauchen.
Irgendwie riecht das ganze etwas Streng, weil nicht weit vom Hof ein Gewerbegebiet ist und man dort wunderbar die Lenkung etc testen hätte können aber unterstellen will ich nichts.
Grüße
Vielleicht weiss die Polizeidienststelle in der Nähe der Werkstatt ob tatsächlich ein Unfall mit dem Fahrzeug aufgenommen wurde?
Hier steht ja noch der Verdacht im Raum, dass alles vorgeschoben ist vom Händler aus diversen Gründen.
Klärt sich doch morgen eh von selber.
So nun weiß ich mehr..
Waren erst auf der Polizeidienststelle, wo uns sehr verhalten erklärt wurde, dass meine Freundin mehr oder minder nichts mit dem Unfall zu tun habe.
Es wäre wohl eher eindeutiges Verschulden des Meisters aber viel mehr Informationen wollte man nicht rausrücken, da es um Personenschäden ginge.
Unsere Ansprüche sollen wir mit dem Herrn xy der FA zf klären.
Um die fachliche Tauglichkeit der Polizeit im Bezug auf Schuldigkeit weiß ich Bescheid und auch, dass die Kollegen nur Statisten mit Stift und Papier sind.
Nichts desto trotz war ich nun auf die subjektive Erklärung der Werke gespannt.
Lediglich die Vorgangsnummer bekamen wir ausgehändigt.
Über Unfallhergang etc. ließ man uns im Unklaren, weil die entstandenen Sachschäden vom Meister zu begleichen wären aber das würde die Staatsanwaltschaft klären.
Schon mal interessant, weil nun der Wunsch nach geldwertem Ausgleich bzw. Ersatzfahrzeug plausibler wurde.
Der Meister schilderte uns dann den Hergang aus seiner Sicht, was allerdings zur Nebensache wurde, nachdem er Vorschläge zur Entschädigung machte.
Geld zurück, KFZ aus dem Portfolio oder Beschaffung von gleichwertigem Ersatz oder besser.
War sehr bemüht, obwohl er ja nicht müsste, bevor die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.
Er bestätigte, dass es ein Obhutsschaden sei und seine Versicherung im Falle des Falles dafür aufkommen würde.
Wir haben uns dazu entschlossen, das Angebot zur Erbringung von gleichwertigem Ersatz anzunehmen und er versprach zum Ende der nächsten Woche ein entsprechendes Gefährt mit Rücksprache, sowie aller erforderlichen Arbeiten (TÜV, ab/anmeldung der Fzg.e).
Im Grunde also Vollübernahme der Kosten, um uns so zu stellen oder besser, als wäre nichts passiert.
Klingt zu gut oder?
Einschätzung?
Müssen wir und wenn ja in welcher Form, der Axa Bescheid geben?
Ich würde den Fall schildern und die Fallnummer Polizei, nebst Kontaktdaten übermitteln...
So ganz traue ich dem Braten nicht..
Grüße
dann wird wohl deine versicherung für den schaden des unfallgegners aufkommen müssen und entsprechend der schadenfreiheitsrabatt belastet werden.
die axa solltest du in kenntnis setzen.
gruß
So teuer wird es für die Werke nicht da die das neue Auto bestimmt zum Händler Ek irgendwo ranholen!
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 15. September 2015 um 21:05:12 Uhr:
dann wird wohl deine versicherung für den schaden des unfallgegners aufkommen müssen und entsprechend der schadenfreiheitsrabatt belastet werden.
die axa solltest du in kenntnis setzen.
gruß
Wie darf ich das verstehen? Immerhin versicherte der Meister uns und gegenüber der Polizei, dass dieser Fall über seine Versicherung abgesichert wäre..
(Es gibt genau für denn Fall, dass ein Schaden während des Werkstattaufenthaltes eintritt, ja eine entsprechende Vers.police für Unternehmer?)
Gesetzt dem Fall, dass er wirklich Schuld sein sollte, wäre seine Vers. doch Leistungspflichtig gegenüber dem Gegner und uns oder etwa nicht?
Wenn der Gegner verantwortlich gesprochen wird, dann wäre somit seine Haftpflicht dran.
Wo wird hier der SF des Fzg. meiner Freundin belastet?
Es handelt sich hier um ein Fahrzeug in der Obhut einer Werkstatt und die Probefahrt war Teil der Reparaturleistung.
-
@bommel
Ja sicherlich, aber das wäre ja quasi weniger interessant, sofern es ein gleichwertig oder besseres Fzg. würde..
Grüße
Zitat:
@Xorit schrieb am 15. September 2015 um 21:41:47 Uhr:
Wie darf ich das verstehen? Immerhin versicherte der Meister uns und gegenüber der Polizei, dass dieser Fall über seine Versicherung abgesichert wäre..
Gesetzt dem Fall, dass er wirklich Schuld sein sollte, wäre seine Vers. doch Leistungspflichtig gegenüber dem Gegner und uns oder etwa nicht?
Wenn der Gegner verantwortlich gesprochen wird, dann wäre somit seine Haftpflicht dran.
Wo wird hier der SF des Fzg. meiner Freundin belastet?
Es handelt sich hier um ein Fahrzeug in der Obhut einer Werkstatt und die Probefahrt war Teil der Reparaturleistung.
Basierend auf den Empfehlungsbedingungen des GDV (Sonderbedingungen zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk (KfzSBHH) - Kapitel A.3.2) besteht hier meiner Auffassung kein Versicherungsschutz.
Dies würde im übrigen auch zu einer Doppelversicherung führen mit Deiner Versicherung. Der Geschädigte hat einen Anspruch gegen denjenigen Versicherer der für das Fahrzeug haftungsrechtlich verantwortlich zeichnet. Das ist der Versicherer Deiner Freundin. Somit wird der SFR auch belastet.
Die Haftung des Händlers / des Werkstattmeisters für Deine Schaden ist unbenommen. Versicherungsschutz besteht jedoch keiner.
Gruß