Totwinkelassistent (TWA) TÜV Relevanz
Moin zusammen,
an meiner S212 E-Klasse vorMopf von 01/2013, ist ein seinerzeit als Sonderausstattung auswählbares Fahrassistenzsystem verbaut, welches auch einen über den Bordcomputer vom Nutzer zu inaktivierenden Totwinkelassistenten beinhaltet.
Im Juli und im November dieses Jahres wurden die beiden zugehörigen Sensoren im Heckbereich bei einem
von mir bei der Polizei angezeigten nächtlichen Bandendiebstahl auf meinem Grundstück entwendet. Beide Male hat meine Teilkaskoversicherung den Schaden von bisher insgesamt immerhin 3.200 Euro inkl. meiner Selbstbeteiligung von 300 Euro übernommen.
Da das Entwenden der Sensoren, wie mir von kundiger Person vorgeführt wurde, innerhalb von wenigen Minuten möglich ist, würde ich nun gerne die Sensoren wieder ausbauen und bis zu einem eventuellen Verkauf des Fahrzeugs zur Wiederherstellung der Funktion einlagern.
Da man die Funktion des TWA, welcher in den meisten Autos dieser Baujahre gar nicht vorhandenen ist, im Bordcomputer problemlos inaktivieren kann, ist das Auto, wie ich beim Abwarten auf die beiden Werkstattermine feststellen konnte, dann auch problemlos nutzbar.
Damit wäre dann auch ein erneuter Diebstahl und alle damit verbundenen Kosten für mich und für die Versicherung, die sicher auch nicht unendlich zahlt, nicht mehr möglich.
Inzwischen habe ich bei Nachfrage in der Werkstatt erfahren, dass diese Methode vom TÜV angeblich nicht erlaubt sei, und meinem Fahrzeug dann bei der nächsten HU die Plakette verweigert würde.
Da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Demontage eines in der Standardausstattung gar nicht vorhandenen Zubehörs zum Nichtbestehen der HU führt, bin ich zumindest verunsichert.
Gibt es hier jemanden, der mit dieser oder einer vergleichbaren Situation schon Erfahrungen gemacht hat?
PS:
Meine parallele Anfrage bei TÜV blieb bisher noch unbeantwortet.
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21 Antworten
Bin gespannt, was der TÜV Dir dazu antwortet.
Alles andere als: "Alles, was ein Fahrzeug an Sicherheitsausstattung aufweist (egal, ob Serien- oder Sonderausstattung), muss auch funktionieren" würde mich überraschen.
Eine andere Frage ist natürlich, ob ein inaktivierter Totwinkelassistent in der Hauptuntersuchung explizit geprüft wird oder ob nur auf offensichtliche Fehlermeldungen reagiert wird. Die Frage ist auch, ob durch ausgebaute Sensoren Fehlercodes entstehen, bei der HU ausgelesen werden.
Dein Ansinnen (Schutz der Sensoren durch Ausbau) kann ich gut nachempfinden. Alleine die Verfügbarkeit der Sensoren war zumindest vor 2 Jahren ein Riesenproblem, sodass Sensoren von Schrottplätzen zu Neuteilpreisen gehandelt wurden. Nicht zuletzt deswegen haben die Diebstähle dieser Sensoren auch zugenommen, wie Du leidvoll erfahren musstest.
Ich habe dies auch schon oft gehört, dass der tüv bei Defekten oder nicht vorhandenen Sensoren „nein“ sagt. Alternative wäre, die Sensoren vor jedem tüv ein und ausbauen oder gänzlich auscodieren lassen. Der tüv erteil, nach meiner Kenntnis, keine Plakette, weil im KI ein Fehler angezeigt wird. Fehlerspeicher ist nur relevant, wenn aktuelle abgasrelevante Fehler relevant sind. So würde jedoch auch die MKL leuchten.
Wenn ich den TWA über das KI inaktiviere, wird im KI kein Fehler des TWA mehr gemeldet, die gelben bzw. roten Dreiecke in den Rückspiegeln werden ebenfalls nicht mehr angezeigt und alle anderen Assistenzfunktionen funktionieren weiterhin völlig einwandfrei.
Der TWA bleibt auch nach Neustart dauerhaft inaktiv und es wird keine Fehlermeldung im KI angezeigt.
Erst wenn ich den TWA über das KI erneut aktiviere, wird auch wieder ein TWA Fehler angezeigt.
Dann mach das doch einfach. Bei der HU wird sicher kein Prüfer in den Menüs im KI rumfummeln und versuchen das wieder zu aktivieren. Im schlimmsten Fall müsstest du zur Nachprüfung für 5€ hin. Bei unserem TÜV sind die meist so nett, die 5€ entfallen zu lassen, wenn es eine Kleinigkeit ist und man am gleichen Tag das reparierte Auto nochmal vorführt.
Gruß
Achim
Bei deiner TÜV-Prüfstelle/deinem Prüfer anrufen und nachfragen...
Zitat:
@Schoflampi schrieb am 26. Dezember 2024 um 08:45:03 Uhr:
Bei deiner TÜV-Prüfstelle/deinem Prüfer anrufen und nachfragen...
Das kann man machen und habe ich bei deutlich weniger komplexen Fragen auch schon einige Male gemacht.
Leider sind die Antworten meistens nicht verbindlich, schwammig, persönliche Ansicht oder das Erinnerungsvermögen der Antwortgeber
nicht gerade sehr ausgeprägt.
Letztlich werde ich wohl wieder persönlich mit dem Auto bei der nächsten Prüfstelle vorfahren und mir das Ergebnis in offizieller Schriftform holen müssen.
Daher ist es immer gut, überzeugende Argumente oder Gegenargumente wie die hier im Forum erwähnten zu sammeln.
Ich habe bei mir start Stop aus programmiert. Wenn man davon ausgeht das die Aussage zutrifft das alles was am Auto eingebaut ist auch wenn es nicht Sicherheitsrelevant ist, hätte die TÜV Plakette verweigert werden müssen. Der Prüfer hat wohl registriert das start Stopp nicht aufleuchtet. O:Ton war dann: das funktioniert bei vielen nicht..... fertig
Natürlich kann man das nicht vergleichen aber ich denke hier kommt es auch auf die Tagesform des Prüfers an. Pauschal beantworten lässt sich das nicht.
...hab erstmal die hier vertretenen Antworten abgewartet/durchgelesen...
Mein TÜV Mensch...und auch noch 2 andere unabhängige...sagte mir im April 2024, das das TWA nicht TÜV relevant ist.
Im Gegensatz zu diesen Nox Sensoren, die gerne mal die MKL auslösen.
Wie gesagt, die Aussage ist ein dreiviertel Jahr alt...und da die Behörden ihre Gesetze , je nach finanzieller Lage, ändern/anpassen, kann das...was lange als richtig galt, morgen schon der gröbste Fehler sein.
Gruß
Zitat:
@Schoflampi schrieb am 26. Dezember 2024 um 08:45:03 Uhr:
Bei deiner TÜV-Prüfstelle/deinem Prüfer anrufen und nachfragen...
Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Einfach machen.
Moinsen, mein Sensor ist seit paar Jahren defekt, ich denke seit 2 Hauptuntersuchungen. Habe es im KI deaktiviert, beim Tüv keine Probleme. Die lesen ja auch den Fehlerspeicher aus ( keine Ahnung ob die das da Sachen, ich denke mal nicht) - aber absolut kein Thema bisher
Zitat:
@Pleulbrecher schrieb am 26. Dezember 2024 um 19:43:07 Uhr:
Zitat:
@Schoflampi schrieb am 26. Dezember 2024 um 08:45:03 Uhr:
Bei deiner TÜV-Prüfstelle/deinem Prüfer anrufen und nachfragen...
Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Einfach machen.
Und wahrscheinlich nicht die, die man hören wollte
Selbst wenn bei der HU der Fehlerspeicher ausgelesen wird, wird es sich dabei nur um das OBD2 Protokoll handeln. Ich glaube nicht, dass dlein TWA-Fehler über OBD2 überhaupt auftaucht.
Gruß
Achim
Hallo zusammen,
ich war mit identischem Fehler beim TÜV Nord. Beim Auslesen dort ist der defekte Sensor aufgefallen. Man konnte mir sogar sagen welcher defekt ist. Plakette habe ich ohne Mängel bekommen. Es ist lediglich als Hinweis auf dem Protokoll vermerkt. Es gibt insofern kein Problem damit da es sich um optionale Sonderausstattung handelt. So wurde mir das vom Prüfer mitgeteilt.
Grüße
Nils
Update
Meine Anfrage an den TÜV Nord
Antwort des TÜV Nord:
Die in einem Fahrzeug verbauten Assistenzsysteme sind im Rahmen der Hauptuntersuchung über die Systemdaten des Fahrzeuges zu prüfen. Wenn ein verbautes Assistenzsystem kein Pflichtsystem ist, besteht die Möglichkeit dieses System zu deaktivieren.
Wenn ein System deaktiviert ist, muss dieses System aus den Fahrzeugsystemdaten des betreffenden Fahrzeuges ausprogrammiert werden. Anschließend wäre es kein Prüfpunkt mehr im Rahmen der Hauptuntersuchung.
Diese Aussage des TÜV habe ich dann an MB weitergeleitet und um Unterstützung gebeten.
Das sagt MB dazu:
Wir bieten keine Umrüstung, Nachrüstung oder Ausprogrammierung der Fahrassistenzsysteme an.
Aufgrund der Typengenehmigung und Zertifizierung bieten wir solche Dienste oder Arbeiten nicht an.
Wenn das Fahrzeug das Werk mit einem bestimmtem Ausstattungsumfang verlassen hat, dann ist dies nachträglich nicht mehr änderbar.
Résumé:
An einer einfachen und m.E. gangbaren Lösung zur Verhinderung eines sich stets wiederholenden Problems von Bandenkriminalität scheint also wohl leider von keiner Seite ein Interesse zu bestehen.
PS:
Ich frage mich jetzt nur noch, ob es sich bei den Tagfahrleuchten, die ebenfalls über das KI deaktivierbar sind, identisch verhält, wenn diese Leuchten physikalisch entfernt werden. Wenn ja, müsste eine von der StVZO nicht vorgeschriebene und daher auch nicht vorhandene Zusatzleuchte bei der TÜV-Vorführung trotzdem leuchten.