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Tragfähigkeit / Achslast ablasten
Hallo Forum
Habe einen Passat CC 3,6 mit 220kw und würde gerne 19 oder lieber sogar 20 Zoll montieren, ohne Karosserie arbeiten machen zu müssen.
Bei den schmalen Reifenbreiten mit Niederquerschnitt ist es jedoch so, das die Traglast nicht so hoch ist.
Meine Frage ist
Darf ich ablasten?
Mein Fahrzeugschein befindet sich im Anhang
Und hier eine Tabelle von Borbet (Ab Seite 10) wofür ich jedoch zu blöd bin um sie zu verstehen
https://...chten.bmf-application.com/.../RZ-064803-015-A0-OA-1-001.pdf
Könnt ihr mir helfen?
Welche Traglast auf den Reifen, darf ich mindestens haben?
Wäre euch sehr dankbar!
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5 Antworten
Hat Du mal in Deine COC Papiere geschaut welche Räder dort alle Eingetragen sind?
Ohne Ablastung brauchst Du laut Tabelle einen Reifen mit Traglastindex 93 und Geschwindigkeits-Index W, oder einen mit LI 89 und Y. Beides ist also mit dem üblichen 88er Lastindex dieses Reifenformats nicht erfüllt. Ein 245/30R20 mit LI 90 oder 95 würde (mal unabhängig von der Felge betrachtet) besser passen.
Ich versteh aber nicht, wieso Du Dir genau diese Felgen- und Reifengröße ausgewählt hast, wenn Du doch keine Karosseriearbeiten willst? Hier sind nämlich 5 Auflagen *MIT* Karosserieänderungen zu erfüllen, und darüberhinaus muss Dir der Reifenhersteller die Montage seines 235er Reifens auf der 9-Zoll-Felgen auch erst noch freigeben.
Warum also so kompliziert, wenn Du eigentlich gar nicht groß basteln willst?
Bezüglich Optik (sehr gezogene Reifen auf breiter Felge mit etwas geringerem Raddurchmesser als Serie) will ich mich nicht auslassen, das ist halt Geschmackssache. Weise nur drauf hin, für den Fall, dass Dir das nicht bewusst ist, wie diese Rad-Reifen-Kombination wirken wird.
Das Fahrzeug benötigt, anders als hier schon genannt, nur folgende Indexe:
89Y oder 91W
Gibt es so einen Reifen (235/30R20 89Y od.91W)?
- Nein, ich habe auf die schnelle keinen passenden gefunden
Ist eine Ablastung möglich?
- Nein, die Vorderachse ist hier der Knackpunkt, und da ist keine Ablastung möglich
Fazit: vergiss das Vorhaben
Am besten fragst du bei der Prüforganisation deines Vertrauens nach, denn Rad/Reifenkombinationen die nicht eingetragen sind werden nach Prüfung ohnehin nur als Einzelabnahme genehmigt. Da dürftest du auch die norwendigen Auflagen erfahren.
Zitat:
@GT Bandit schrieb am 20. März 2025 um 09:47:47 Uhr:
Am besten fragst du bei der Prüforganisation deines Vertrauens nach, denn Rad/Reifenkombinationen die nicht eingetragen sind werden nach Prüfung ohnehin nur als Einzelabnahme genehmigt. Da dürftest du auch die norwendigen Auflagen erfahren.
Nein, die vorherige Antwort von
@MZ-ES-Freakist richtig und "erschöpfend". Außerdem ist er Mitglied einer Prüforganisation.
Da Ablasten nicht geht, ist das Thema durch.