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Tragfähigkeitsindex Reifen Focus Turnier 1,6 EcoBoost 110KW/150PS

Ford Focus Mk3
Themenstarteram 30. Mai 2013 um 11:49

Hallo,

ich möchte bei meinem gestern in Empfang genommenen Focus Turnier 1,6 EcoBoost (110KW/150PS) als Sommerreifen 225/45R17 auf einer LM-Felge 7,5 J x 17 (Autec Wizard) nutzen. Die Reifengröße ist in der ABE der Felge freigegeben. Leider ist in der ABE der Felge keine Angaben zur Tragfähigkeit enthalten, oder besser gesagt, es wird für die Tragfähigkeit auf die Fahrzeugpapiere verwiesen, in denen keine Angaben zu dieser Reifengröße enthalten sind.

In der EG Übereinstimmungsbescheinigung sind folgende Reifengrößen aufgeführt:

205/55 R16 91 QM+S 6.5Jx16H2OS50.0 (1+2)

205/55 R16 91 V 6.5Jx16H2OS47.5 (1+2)

205/55 R16 91 V 6.5Jx16H2OS50.0 (1+2)

205/55 R16 91 V 7Jx16H2OS50.0 (1+2)

215/50 R17 91 V 7Jx17H2OS50.0 (1+2)

215/55 R16 93 V 6.5Jx16H2OS47.5 (1+2)

215/55 R16 93 V 6.5Jx16H2OS50.0 (1+2)

235/40 R18 91 V 8Jx18H2OS55.0 (1+2)

Ich bin etwas irritiert, da bei manchen Reifengrößen der Tragfähigkeitsindex 91 vorgegeben ist, bei der Größe 215/55R16 aber 93. Woher weiß ich nun, welcher Tragfähigkeitsindex für die 225/45R17 erforderlich ist?

Vielen Dank!

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11 Antworten

Steht in der ABE sicher keine Mindest Tragfähigkeit drin?

Ansonsten schauste in deinen Fahrzeugschein und kaufst entsprechend dazu den LI vom Reifen!

Im Normalfall soll/darf der LI ab Werk nicht unterschritten werden (ohne gesonderte Abnahme), also in deinem Fall ist alles ab/über 91 erlaubt bzw. in der ABE abgdeckt!

Themenstarteram 30. Mai 2013 um 12:31

Danke erstmal!

Zitat:

Original geschrieben von Fordstern

Steht in der ABE sicher keine Mindest Tragfähigkeit drin?

In der ABE steht zu den Reifen folgendes:

A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen....

Zitat:

Original geschrieben von Fordstern

Ansonsten schauste in deinen Fahrzeugschein und kaufst entsprechend dazu den LI vom Reifen!

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sind die 205/55 R16 91 V eingetragen. Irritiert hat mich eben der LI 93 bei den 215/55 R16 93V in der EG Übereinstimmungsbescheinigung. Diese Reifen hatte das Fahrzeug auch bei der Auslieferung. (Wurden vom Händler durch entsprechende Winterreifen ersetzt).

Zitat:

Original geschrieben von berndl71-focus

 

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sind die 205/55 R16 91 V eingetragen. Irritiert hat mich eben der LI 93 bei den 215/55 R16 93V in der EG Übereinstimmungsbescheinigung. Diese Reifen hatte das Fahrzeug auch bei der Auslieferung. (Wurden vom Händler durch entsprechende Winterreifen ersetzt).

Brauchst keine Bedenken zu haben.

Nicht jede zugelassene Reifengröße braucht den gleichen LI;

sondern lediglich den niedrigsten LI aus Deinen Papieren.

Höhere LI bedeuten, daß diese Reifen auch für höhere Achslasten zugelassen sind ;)

... die Reifen dürfen besser sein aber nicht schlechter, daher ist 93 Ok, da Besser

ich habe 225/45 R17 91 ohne Probleme eingetragen bekommen.

Themenstarteram 30. Mai 2013 um 18:08

Hallo Cybertec,

vielen Dank für deine Nachricht. Du bist im Übrigen auch "schuld", dass ich mir die Autec Wizard-Felgen ausgesucht habe. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Cybertec

ich habe 225/45 R17 91 ohne Probleme eingetragen bekommen.

Wieso eingetragen bekommen? Die Reifengröße ist doch in der ABE der Felge enthalten, mit dem Hinweis, dass für die in der ABE enthaltenen Reifenkombinationen keine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung erforderlich ist. Oder habe ich das falsch interpretiert?

Sie ist aber vom Werk aus nicht für das Fahrzeug freigegeben und somit mußt du die eintragen lassen.

Hatte wegen 225/45/17 schon Rücksprache mit Ford und es gibt keine Homologierung von ihnen für diese Reifendimension. Du mußt also eintragen fahren.

Zitat:

Original geschrieben von berndl71-focus

Zitat:

Original geschrieben von Cybertec

ich habe 225/45 R17 91 ohne Probleme eingetragen bekommen.

Wieso eingetragen bekommen? Die Reifengröße ist doch in der ABE der Felge enthalten, mit dem Hinweis, dass für die in der ABE enthaltenen Reifenkombinationen keine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung erforderlich ist. Oder habe ich das falsch interpretiert?

Nein, hast Du nicht falsch interpretiert.

Eine Eintragung in die Papiere ist nicht notwendig :)

für alle "Zweifler" > siehe Gutachten + ABE

http://88.198.115.225/konfigurator/pdfdoc/W75174550521xx.pdf

Zitat:

Original geschrieben von berndl71-focus

Hallo Cybertec,

vielen Dank für deine Nachricht. Du bist im Übrigen auch "schuld", dass ich mir die Autec Wizard-Felgen ausgesucht habe. ;)

Zitat:

Original geschrieben von berndl71-focus

Zitat:

Original geschrieben von Cybertec

ich habe 225/45 R17 91 ohne Probleme eingetragen bekommen.

Wieso eingetragen bekommen? Die Reifengröße ist doch in der ABE der Felge enthalten, mit dem Hinweis, dass für die in der ABE enthaltenen Reifenkombinationen keine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung erforderlich ist. Oder habe ich das falsch interpretiert?

Vielen Dank, ich fühle mich geehrt. Natürlich hättest du mich auch privat anschreiben können. :-)

Zur Aufklärung:

215/50 R17 sind nicht eintragungspflichtig, da bereits von Ford in der EG Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt. Die ABE gilt nur für Serienbereifung.

Jedes andere Maß in 17 Zoll muss eingetragen werden!

Bei meinem Fahrzeug kann erschwerend hinzu, dass ich Eibach Federn montiert habe. Spätestens dann ist eine Eintragung mit anderen Felgen unumgänglich.

am 31. Mai 2013 um 5:51

@cybertec: Sorry, aber ich muss Dich korrigieren und touaresch hat Recht. Siehe Auszug aus der ABE:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung

der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

(FZV) nicht erforderlich.

Also nur die Reigen/Felgen allein sind nicht eintragungspflichtig, evt. höchstens bei Dir wegen der Tieferlegung...

Okay, ihr habt Recht!

Die Auflage A02 i.V.m. dem von rolftomdooley zitierten Absatz von der dritten Seite des Gutachtens gibt wirklich Aufschluss darüber, dass man nicht zum Tüv muss.

Ich hatte die "Vorworte" des Gutachtens nicht gelesen und mich sofort auf die Tabellen und Auflagen gestürzt. Sorry.

Gut, dass ich noch eine Tieferlegung habe und somit die Fahrt zum Tüv nicht umsonst war :-)

___

Was jetzt nicht heißt, dass man auf Serienfelgen andere Reifengrößen fahren darf. Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

Schönes WE!

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