Traglast Audi A6 2.0 TDI mit AHK - Neue Alus
Hallo Zusammen,
ich bin auf der Suche nach neuen Alufelgen für meinen A6 jedoch werde ich aus dem ganzen Sachen im Fahrzeugschein nicht ganz klar, die Traglast und die Reifengröße und und und...
Also ich möchte 18 bzw. 19 Zoll felgen das wird nicht das Problem sein, da es die ja auch Serie gibt aber die Reifen werden laut Fahrzeugschein etwas Komplizierter:
7.1 1160 kg !! 8.1 1160
7.2.1110 kg !! 8.2 1110
Warum zum Teufel stehen dann bei mir im Schein Reifen mit min. 96 als Tragfähigkeit wenn 91 Schon reichen würden????
Unten ist Zwar noch ne extra Zeile :
1-F.2:2180 u.7.2/8.2: 1160 b.Anhängerbetrieb *0.1:1800 bis 8% Steig.*
Egal wie ich rechne ich werde nicht Schlau aus der Ganzen Geschichte 1160 kg reichen 91 volkommen, Gedanke war das es dann die 1800 sind für die sind aber selbst die 96 zu ''Schwach''
Das ganze ergibt für mich keinen Sinn!!!
Habe schon im Forum gesucht jedoch nichts gefunden was meine Fragen beantwortet.
Danke euch
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15 Antworten
Hi ich frag mich auch,
hab Sommerfelgen gekauft mit 8,5*19 so jetzt will ich noch Reifen dazu kaufen....
also für 255/35 R19 steht 96 Traglast
für 245/35 R19 steht 93 Traglast
also ich will 245/35 R19 kaufen aber ob die Traglast ausreicht weiß ich nicht, mit mehr Traglast hab ich nicht gefunden?!°
vielleicht hilft mir auch einer....
das könnte was mit den Geschwindigkeitsindex zu tun haben:
Zitat:
Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (für Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex), 240 km/h (für Reifen mit W-Geschwindigkeitsindex oder auch mit Kennzeichnung ZR) bzw. 270 km/h (für Reifen mit Y-Geschwindigkeitsindex) nimmt die zulässige Last geschwindigkeitsabhängig ab. Beispielsweise darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91 % der seinem Tragfähigkeitsindex entsprechenden Höchstlast beansprucht werden.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tragf%C3%A4higkeitsindex
Habe ich auch schon bedacht aber lauf fahrzeugschein fährt der wagen nur 210 km/h bin schon schneller gefahren um die 240 km/h, laut fahrzeugschein (210) müsste es also immer noch mit 91 reichen.
Ich raffe das ganze einfach nicht ich lese in wiki foren etc und finde einfach keine plausible Antwort warum ich reifen mit 96 kaufen soll wenn wenn 91 reichen, der preis bei 96 ist ja deutlich höher als bei 91 und wenns unnötig ist warum mehr bezahlen ?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen !!!
Hallo, du brauchst mindestens 89 W oder 90V.
Muss ich die dann eintragen lassen ??? Ich verstehe nur nicht warum in dem Schein steht 205/50 16 96 ? Das ist doch die mindestgröße oder??? !
...im "Schein" (Zulassungsbescheinigung Teil I),steht tatsächlich nur mehr die kleinste mögliche Größe...sollte bei Deinem die sog. CoC-Papiere (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) nicht dabei sein(hier sind alle Fahrzeugrelevanten Daten aufgeführt),bekommst Du sie beim ...
Der Reifendealer kann über die FIN aber auch die genauen Traglasten zuordnen....
Räder die in den CoC-Papieren nicht vermerkt sind,müssen eingetragen werden...
Hi, die Bescheinigung habe ich hier die ergibt aber genau so wenig Sin für mich wie der fahrzeugschein, habe unten die Fotos von der Bescheinigung eingefügt ! Wenn ihr daran was sieht was auf min 96 hinweist dann sagt mir bescheid, und auch sonst bin ich für alle Ideen offen :-)
Zitat:
Original geschrieben von Adam-A6
Hi, die Bescheinigung habe ich hier die ergibt aber genau so wenig Sin für mich wie der fahrzeugschein, habe unten die Fotos von der Bescheinigung eingefügt ! Wenn ihr daran was sieht was auf min 96 hinweist dann sagt mir bescheid, und auch sonst bin ich für alle Ideen offen :-)
...auf der letzten Seite unter Punkt 50,müssten doch alle serienmäßig zugelassenen Rad/Reifenkombinationen aufgeführt sein...welche dort nicht aufgeführt sind,müssen in Verbindung mit einem Gutachten vom jeweiligen Felgenhersteller (dort sind wiederum die zulässigen Reifen angegeben) bei Tüv/Dekra.... eingetragen werden....
Hey, ok damit hast du mir auf jedem fall schon mal weiter geholfen, meine Vorstellung lag aber bei 235/35 R19 91, die Eintragung dürfte kein Problem sein oder ??? Bei Punkt 50 ist jetzt das kleinste 94, aber der Tragindex ist doch bei allen reifen gleich, sprich 91 ist bei 205 und bei 235 doch der selbe Wert !!! Warum ist dann da alles von 94 bis 99 dabei ??? Danke
..die 94er ,z.B. müssten Winterreifen sein...also auch begrenzt in der Höchstgeschwindigkeit von daher der niedrigere Traglastindex...
Geh einfach auf die Internetseite des Herstellers,dessen Felgen Du kaufen willst....dort kannst Du immer auch die Gutachten einsehen(und runterladen),also welche Reifen erlaubt sind,mit welchen Auflagen....
Ja ok, aber jetzt mal logisch gedacht max.Geschwindigkeit laut fahrzeugschein ist 210 wie ich gelesen habe nimmt die Tragfähigkeit ab 210 kmh erst ab, also fällt das laut dem fahrzeugschein schonmal weg !
Ich glaube ich werde mal am Montag zur dekra/Tüv etc. Fahren und mich da mal aufklären lassen ! Egal wie ich das drehe das ergibt alles rechnerisch keinen sinn ! Ich werde das Ergebnis dann reinstellen ! Könnt aber ruhig weiter eure Ideen mit mir Teilen bis Montag sinds ja noch paar stunden :-)
Zitat:
Original geschrieben von Adam-A6
Hey, ok damit hast du mir auf jedem fall schon mal weiter geholfen, meine Vorstellung lag aber bei 235/35 R19 91, die Eintragung dürfte kein Problem sein oder ??? Bei Punkt 50 ist jetzt das kleinste 94, aber der Tragindex ist doch bei allen reifen gleich, sprich 91 ist bei 205 und bei 235 doch der selbe Wert !!! Warum ist dann da alles von 94 bis 99 dabei ??? Danke
Hey,
die Fahrzeughersteller "bauen" beim Traglastindex ( LI) in der Erstausrüstung
einen Sicherheitspuffer -Abschlag von ca. 12% ein
In Deinem Fall für 2 Reifen bis 210 km/h
> bei höchster zulässiger Achslast = 1160 kg an der VA :
LI 94 = 1340 kg ./. 12% = 1179 kg
LI 91 = 1230 kg ist zulässig ( ja sogar LI 89 = 1160 kg)
Da nicht jede Reifengröße jeden LI hat
" ist dann alles von 94 bis 99 dabei ".
Die Zulässigkeit von niedrigeren LI´s als in Deinen " Papieren "
ergibt sich aus der EU-Richtlinie 92/23/EWG
http://www.brv-bonn.de/.../20121022_Anlage_zulaessige_Bereifungen.pdf
Du hast auf jedem fall meinen Abend gerettet endlich mal ne aussage mit Hand und Fuß !!! Also kann ich beruhigt die Reifen kaufen !!! Die Eintragung darf ja dann auch kein Problem mit sich bringen richtig ?
...nochmals zum mitschreiben...Du darfst nur Reifen fahren,die explizit für Dein Fahrzeug freigegeben sind....also entweder schon in den CoC Papieren stehen...oder als Sondergrößen vom Felgenhersteller für das Auto freigegeben sind,im Gutachten vermerkt und vom Prüfer in die Papiere übernommen werden....
Einfach mal in das Gutachten vom Felgenhersteller schauen...alles andere macht gar keinen Sinn!