- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Traktor mit zwei Anhänger und 40km/h.
Traktor mit zwei Anhänger und 40km/h.
Wer kann hierzu eine Antwort geben!
Vorweg meinerseits,diese Anhänger sind Zulassungspflichtig und unterliegen dem Pflichtversicherungsgesetz.
Das ziehende fahrzeug bestimmt die zufahrende Geschwindigkeit,nicht schneller als 40Km/h.
Fahrerlaubnis der Klasse T.
Bei der Fahrerlaubnis der Klasse L,die auch mittlerweile auf 40km/h ausgelegt ist bei Mitnahme von Anhänger nur 25km/h
erlaubt.Also zulassungsfreie Anhänger von 25km/h.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von eKx0
Ich verstehe die Frage nicht :/
welche frage ?
Ähnliche Themen
14 Antworten
Ich verstehe die Frage nicht :/
Zitat:
Original geschrieben von eKx0
Ich verstehe die Frage nicht :/
welche frage ?
Egal welche Anhänger ....max 25 km/h mit L ...ansonsten brauchst du T.
Interessant wird die Sache wenn du schneller fährst....ist es dann eine Owi wegen überhöhter Geschwindigkeit, oder Straftat wegen fahren ohne Fahrerlaubnis ?.....mal sehen wie die ersten Urteile ausfallen werden
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Egal welche Anhänger ....max 25 km/h mit L ...ansonsten brauchst du T.
Interessant wird die Sache wenn du schneller fährst....ist es dann eine Owi wegen überhöhter Geschwindigkeit, oder Straftat wegen fahren ohne Fahrerlaubnis ?.....mal sehen wie die ersten Urteile ausfallen werden
Fahren ohne gueltige Fahrerlaubnis
Und wer kontrolliert das auf dem Feldweg oder auf der Landstraße?
Niemand.
Also ist das Thema rein akademisch.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Und wer kontrolliert das auf dem Feldweg oder auf der Landstraße?
Niemand.
Also ist das Thema rein akademisch.
echt ? wie ist denn ein thema, wenn es akademisch ist ?
Zitat:
Original geschrieben von eugain
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Und wer kontrolliert das auf dem Feldweg oder auf der Landstraße?
Niemand.
Also ist das Thema rein akademisch.
echt ? wie ist denn ein thema, wenn es akademisch ist ?
Es bewegt sich dann auf dem Niveau des Forums
Rein Akademisch ist auch richtig.Keiner interisiert sich dafür auf öffentlichen Strassen.Wenn es nicht zu einem Unfall kommt......
In der land und Forstwirtschaft benutzt man zur Zeit zwei Anhänger und diese sind mit mit 40 km/H gekennzeichnet.
Soweit so gut.
vielen Dank, die Antwort kann ich mir selber geben.
bei diesem schwammigen zeug schaut doch keiner mehr durch.
sollte die zugmaschine in die t-klasse fallen bist du mit dem t lappen immer auf der sicheren seite.
wenn der l mittlerweile auf 40 ausgelegt ist wofür trifft das dann zu???für eine landmaschine ohne anhänger????
für eine landmaschine mit anhänger????
dann aber nur 25 km/h????
wie denn dann????
Klasse L:
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Ich hätte den Beitrag deutlicher formolieren sollen.Die STVZO erwähnen mit ihrem § 58,der darauf hinweist dass diese Anhänger nur mit 25 km/h gezogen werden dürfen.Kennzeichnet am hinteren Anhänger,dann sind diese Zulassungsfrei. Alles was darüber gezogen wird in der Geschwindigkeit,die mit 40km/h gekennzeichnet, müssen zum Verkehr zugelassen werden.
Die Fahrerlaubnis unbefristet noch,demnächst ab dem 19 01 2013 auf 15 Jahre.Benötigt zum ersten die Fahrerlaubnis der Klasse l und im letzten Fall die Klasse T.
Ein recht seltsamer und seltener Thread.....
Wenn man ein Thema aufgreift in dem man Fragen selbst beantwortet, wäre ein Blog vielleicht nicht die schlechteste Alternative gewesen. Oder bist Du weiblich, denn ich komme darauf, weil bevor man ausgesprochen hat schon eine Antwort kommt.....
Dann tut es mir leid das ich die Regeln nicht eingehalten habe.
Aber eine Konkrete Antwort konnte mir keiner geben.
Kann bisher keine gestellte Frage finden!
Formuliere mal eine konkrete Frage....