- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Traktor ohne Motor fahren
Traktor ohne Motor fahren
Hab jetzt kein besseres Forum dafür gefunden, also Entschuldigung wenn's hier komplett falsch ist.
Ist es erlaubt einen Traktor bei ausgeschalteten Motor einen Berg (am Rande der Straße) hinunterrollen zu lassen, auch wenn man keine Fahrerlaubnis für diesen zur Zeit hat?
Frage weil ich keine Lust hab irgendwie den Führerschein (brauche zum Fahren eine Brille, stört beim arbeiten aber halt) zu verlieren, weil ich 20m hinter meinem Vater herrolle, damit er schneller Gras von der Straße zusammenrechen und es auf den Traktor aufladen kann.
Danke schon mal.
Beste Antwort im Thema
Kurz: Nein, ist nicht erlaubt.
Ähnliche Themen
16 Antworten
Kurz: Nein, ist nicht erlaubt.
kannst ja auf pedalantrieb umbauen ^^
Zitat:
Original geschrieben von iral_kbk
kannst ja auf pedalantrieb umbauen ^^
Also wenn der Motor ausgebaut wäre, wäre es erlaubt?
darfst das Ding schieben aber das Teil nicht "führen"
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis
Nicht nur du verlierst deinen Führerschein und begehst eine Straftat, der Halter des Traktors bekommt ebenfalls Ärger.
Fällt der Traktor vieleicht unter L? der ist beim B ja inklusive
http://www.bmvbs.de/.../Fahrerlaubnisklassen.htm
Motor ausbauen ist ok.
Pedale rein, dann ist es ein Fahrrad
is ja ganz witzig, aber bitte die Physik nicht vergessen.
Einen normalen Traktor ohne Motor bergab mit Pedalen anhalten? Never!
Und wie kommt er danach wieder zurück?
Wäre die Brille durch Kontaktlinsen zu ersetzen nicht doch weniger aufwändig?
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
is ja ganz witzig, aber bitte die Physik nicht vergessen.
Einen normalen Traktor ohne Motor bergab mit Pedalen anhalten? Never!
Die Bremsen muss man ja nicht ausbauen.
Zitat:
Wäre die Brille durch Kontaktlinsen zu ersetzen nicht doch weniger aufwändig?
Für die paar mal, wenn ich mitm Traktor auf der Straße "unterwegs" bin (max. 1mal im Monat und dann nur im Sommer, da es nur wegen dem Gras ist) sind Kontaktlinsen aufwändiger. Vorallem weil ich sonst keine Brille unbedingt bräuchte. Ist nur wegen dem rechten Auge, welches 1,0 hat. Ist auch erst beim Sehtest für den Führerschein aufgefallen.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Fällt der Traktor vieleicht unter L? der ist beim B ja inklusive
Ja wieso?
Ist dein Problem jetzt, dass du den Traktor nicht fahren darfst oder dass du nicht mit Brille fahren willst (einschränkung fahrt nur mit Sehhilfe im Ausweis)?
1. kostet dich den Führerschein wobei du aber eben einen L-Traktor mit dem B-Schein fahren darfst
2. ist nur ne OWi solange du keinen unfall baust
Was für einen Führerschein hast du überhaupt?
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Ist dein Problem jetzt, dass du den Traktor nicht fahren darfst oder dass du nicht mit Brille fahren willst (einschränkung fahrt nur mit Sehhilfe im Ausweis)?
Das 2.. Fahren darf ich ihn, da er keine 30km/h schafft.
Zitat:
Was für einen Führerschein hast du überhaupt?
Klasse B. Zur Zeit allerdings nur BF 17, da ich noch keine 18 bin.
BF17 ist egal, der L ist ab 16 Jahren und wohl in deiner Fahrerlaubnis auch eingetragen
Bleibts also bei einer Ordnungswidrigkeit wegen dem Fahren ohne Sehhilfe
Naja, wenn dein Vater nebenherläuft, ist es ja quasi begleitendes Fahren
Ich würde aber zur Sicherheit beim "Verwaltungsorgan" des BF17-Scheins mal nachfragen...
Ja und L M un S darfst du auch ohne Begleitperson fahren.
Was der Quatsch mit der Brille soll, versteh ich nicht.
Kauf dir doch eine Harthülle für die Brille für 5,90 und setz die nur zum fahren auf.
Ohne Brille ist zwar nur eine OWG, aber wenn es zum Unfall kommt, dann könnte die Versicherung dich in Regress nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Ja und L M un S darfst du auch ohne Begleitperson fahren.
Was der Quatsch mit der Brille soll, versteh ich nicht.
Kauf dir doch eine Harthülle für die Brille für 5,90 und setz die nur zum fahren auf.
Ohne Brille ist zwar nur eine OWG, aber wenn es zum Unfall kommt, dann könnte die Versicherung dich in Regress nehmen.
Es geht ja nur um das seltene Traktorfahren. Fürs Auto trag ich die Brille ja und deswegen liegt diese auch im Auto. Und bevor man die extra holt für die 3 Minuten...
Und danke fürs beantworten der Frage und die Aufklärung meiner Unwissenheit. Hab bisher gemeint, dass ohne Brille fahren = ohne Fahrerlaubnis wäre.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
BF17 ist egal, der L ist ab 16 Jahren und wohl in deiner Fahrerlaubnis auch eingetragen
Bleibts also bei einer Ordnungswidrigkeit wegen dem Fahren ohne Sehhilfe
M.M.n. eine Straftat, da das BF 17 (nach meinem Kenntnisstand) die Klasse L nicht einschließt.
Und beim BF 17 ist die Brille eine zwingende Vorgabe für den TE, kann also recht kompliziert werden wenn er erwüscht wird. (also Vorsicht mit den liebgemeinten Äußerungen hier im Forum)