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Transit Kasten MJ2021 Zusatzscheinwerfer Fernlicht verkabeln Bi-Xenon
Guten Abend in die Runde!
Wie schon im Titel angegeben, möchte ich bei meinem "neuen" Transit Kasten mit Bi-Xenon Scheinwerfern, Zusatzscheinwerfer auf einen Lampenbügel montieren.
Hat jemand einen Schaltplan und/oder kann mir sagen, wie ich eine LED-Bar optimal verkabeln kann, sodass diese mit dem Fernlicht geschalten wird- ohne Meldung im KI?
Ich bedanke mich schon im Voraus und wünsche einen schönen Abend!
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10 Antworten
Ich habe bei mir eine LED-Bar im Transit Custom verbaut. Es wird keine Meldung im KI geben, da du ja durch zusätzlich verbaute Lampen einen Mehrverbrauch an Strom hast. Das Sytem würde nur meckern, wenn du weniger Verbrauch hast und würde dann vermuten, dass eine Birne ausgefallen ist.
Du musst allerdings den Referenzwert für dein vorhandenes Fernlicht feststellen. Zusammen mit der Lichtbar dürfen es max. 100 sein.
Ich habe auf Kuhfänger verzichtet und den Kühlergrill ausgeschnitten.
Seit wann ist blaues Fernlicht erlaubt, und das dann auch noch als einzelner Scheinwerfer in der Mitte? So eine Beleuchtung gibt es nur bei Zügen (allerdings im Dreieck angeordnet und natürlich weiß, aber Du hättest ja den Scheinwerfer auch etwas höher einbauen können). Aus der Ferne muß ich bei Dir annehmen, ich näherte mich einem umgestürzten Zug und sollte wohl einen Notruf absetzen.
Die Verkabelung sollte mit vernünftig dimensionierten Kabeln von der Batterie ausgehen und mit Hilfe von Relais geschaltet werden, die den Steuerstrom vom serienmäßigen Fernlicht erhalten. Dabei ist jeder Scheinwerfer getrennt abzusichern (das heißt ein Relais pro Scheinwerfer) --- schon daher erscheint es mir sehr seltsam, daß jetzt nur ein einzelner Scheinwerfer erlaubt sein soll.
IIRC gab es irgendeine Regelung über das serienmäßige Fernlicht, welches dabei abgeschaltet sein darf o. ä., aber üblicherlicherweise müssen alle verbauten Beleuchtungseinrichtungen funktionsfähig sein. Da müßtest Du Dich erkundigen. Ziemlich sicher darfst Du Zusatzscheinwerfer abdecken; ob sie dabei trotzdem angeschaltet sein müssen, weiß ich nicht mehr. Und die Regeln können sich natürlich geändert haben.
Frag' mal bei der Dekra nach was jetzt genau gilt.
PS:
Schau mal hier: up.picr.de/31316784zx.pdf
Leider ist das ziemlich alt; anscheinend gibt es neuere Versionen im Buchhandel.
PPS:
vergl.:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__50.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html (Abs. 4)
https://www.kfztech.de/kfztechnik/allgemein/ece_r48.pdf
Zumindest laut ECE-R 48 (Abschnitt 6.2.1) für Kraftfahrzeuge und Anhänger ist Dein mittig angebrachter Fernscheinwerfer nicht zulässig.
Sorry, ich wollte das einfach mal wissen Bau das Teil lieber ab und nimm statt dessen zulässige Fernscheinwerfer (oder zwei solche LED-Bars, falls die überhaupt zugelassen sind, und mach auf jede Seite eine).
Da hat sich aber ein völlig Unwissender mit viel Energie am Thema abgearbeitet und sich weit aus dem Fenster gelehnt.
Die Gesetze mögen noch so stimmen, interessieren hier aber nicht, weil die technische Entwicklung sie längst überholt hat. Man muss nur clever genug sein und in einem Gehäuse 2 Lampen verbauen und dafür 2x die ECE erhalten. Für den "ungläubigen Thomas" habe ich noch ein Foto beigefügt.
Bei den vorherigen Fotos handelt es sich um 2 verschiedene Szenarien: Das blaue ist noch mit der Schutzfolie, nachdem ich den Kühlergrill ausgeschnitten hatte und das System auf der Stoßstange verbaut hatte. Das 2. Foto ist erst entstanden, nachdem eine Servicekraft den elektrischen Anschluss gemacht hatte, übrigens nur mit einem Relais und einer Sicherung entgegen deiner Einlassung, ganz einfach weil das System nur einen Anschluß hat.
Für den Hinweis, dass ich die Lampen auch höher verbauen könne, bin ich dankbar. Diese Überlegung hatte ich auch, aber die Entriegelung für die Motorhaube lässt keinen anderen Einbau im Kühlergrill zu. Einbau auf dem Dach wäre natürlich möglich, aber ich habe keinen LKW und auch kein geländegängiges Auto mit Arbeitsscheinwerfern, so dass dies aus optischen Gründen ausschied.
Wenn technische Entwicklungen die bestehenden Gesetze überholen bedeutet das für gewöhnlich nicht, daß die Gesetze dadurch ungültig geworden sind. Vielleicht solltest Du sie mal lesen, damit Du nicht völlig unwissend bist. Anscheinend ist Dir auch entgangen, daß ich ausdrücklich dazu geraten habe, sich z. B. bei der Dekra kundig zu machen weil mir keine aktuellen Informationen vorliegen, abgesehen von der offenbar noch gültigen ECE-R 48 Bestimmung, in der genau angegeben ist, wieviele Fernscheinwerfer verbaut werden dürfen. Ein wenig Differnziertheit könnte Dir sicherlich nicht schaden.
Ist also kein LED-Balken verbaut sondern ein Gehäuse mit zwei Scheinwerfern, was man aufgrund der Schutzfolie nicht sieht?
Für den Anbau von Arbeitsscheinwerfern braucht ein Fahrzeug kein LKW und auch nicht geländegängig zu sein, und Fernscheinwerfer sind keine Arbeitsscheinwerfer. Arbeitsscheinwerfer darfst Du auf dem Dach verbauen; da sprechen keine optischen Gründe dagegen.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Und das habe ich sehr ausgiebig getan.
Ich war übrigens beim TÜV wegen einer Eintragung, allerdings in ganz anderer Sache. Die TÜVler schauten ob der LED's auch erst recht ungläubig und haben sich erst bei ihrer Zentrale schlau machen müssen. Von dort kam die Bestätigung: Alles bestens und eintragungsfrei.
Wenn du es besser weißt. Sei's drum. Es gibt immer Unbelehrbare.
Wa sagt der Tüvler wegen der Nutzung ????
Montieren kannst vieles mit ABE E oder sonstwas
Aber nicht benutzen im öffentlichen Verkehr
Kenne das von den LKW Zusatzbügelscheinwerfern auf der Kabine
Werden sie im öffentlichen Verkehr eingeschalten, gibt es saftige Strafen, obwohl sie typisiert sind
Hat doppelte ECE aus NL und damit ohne Eintrag im Straßenverkehr zu benutzen. Darf nur 1x montiert werden, da sie als 2 Lampen gilt. Bei LKW ab 12to darfst du 2 montieren, da hier insgesamt 6 Fernlichtlampen erlaubt sind.
Guten Abend zusammen!
Entschuldigt die späte Rückmeldung.
Ich werde vermutlich einen Scheinwerfer auf dem Dach auf einem Lampenbügel und einen am Frontschutzbügel montieren. Von Osram gibt es wohl zugelassene Scheinwerfer, welche allein verbaut (und benutzt?) werden dürfen, doch ich will die Diskussion nicht auf der Strasse haben und denke, dass die Lichtausbeute ohnehin besser sein wird, wenn ich zwei Scheinwerfer habe.
Ich bin jedoch verwundert, dass die Xenon Scheinwerfer eine Ref-Nr. von nur 20 haben, d.h. die Zusatzscheinwerfer dürfen insgesamt 60 haben.
Ich bin gespannt, welche Scheinwerfer es werden und halte euch über den Umbau und die Verkabelung gern auf dem Laufenden.
Einen schönen Abend und vielen Dank Euch!
Das ist erstaunlich, dass H15 in diesem Fall den gleichen Ref. wie Xenon haben. Aber du hast sicherlich ein besseres Abblendlicht.
Warum sollte die Lichtausbeute bei 2 einzeln verbauten besser als bei 2 in einem Gehäuse sein. Die Sache ist nur teurer und macht mehr Arbeit.
Wenn du es aber so machen möchtest, würde ich dir zu 2 als gleiches Leddle gezeichnete Lampen, aber mit einem kleinen unterschiedlichen Zusatz raten. Die haben nämlich leicht veränderte Reflektoren. Die CB sollte auf den Kuhfänger, weil sie auch eine breite Abstrahlung direkt vor dem Auto hat. Die SP (Spot) aufs Dach. Die strahlt nur in die Ferne.
Ich habe bei meiner CB noch einen weiteren Zusatz; SM für single mount mit 2x25 Ref. Habe damit Gesamt-Ref. von 90 bei 100 erlaubten.
In der Größenordnung wie ich die SM habe, wäre die für dich zu gewaltig. Du kämest auf 2x45 Ref. und müsstest dein werksmäßiges Fernlicht abschalten; also kleinere Lampen nehmen.
Gruß Heinz
Um noch einmal auf die Anfrage des Themenstarters zurückzukommen ... Wo wird denn nun die Steuerleitung für das Relais der Lightbar abgegriffen? Hat jemand vielleicht ein Foto vom Abgriffpunkt? Oder zumindest die Kabelfarbe? Es wird wohl ohnehin im Bereich des linken Scheinwerfers abgegriffen?!