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Transport eines abgemeldeten Fahrzeugs

Themenstarteram 30. Dezember 2007 um 0:03

Hallo Freunde des Motorsports!

Ich habe mir ein Ford Cabrio Baujahr 1986 günstig gekauft und möchte ihn nun zu dem etwa 30 bis 40km entfernten Stellplatz bringen. Der Wagen hat gültigen AU und HU, ist voll funktionsfähig, dh. Motor läuft, Lichter und Blinker usw. funktionieren, Tuning eingetragen ... Nun meine Frage: Ist es legal dieses Fahrzeug mit einem anderen Fahrzeug abzuschleppen? Wenn ja: Was muss ich beachten? Wenn nein: Welche andere Möglichkeit würdet ihr empfehlen? Nur über ein Kurzzeitkennzeichen möglich? Würde ja ca. 80 bis 100 Euro kosten...

Vielen Dank im Voraus. Bin für jede Antwort dankbar, da ich ein Anfänger im Bereich Autotransport bin.

Frage ist relativ dringend, da ich den Wagen schon in 2 bis 3 Tagen abholen will! :)

Grüße Dieter

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19 Antworten

ohne kennzeichen kannst du das ding nur auffm hänger zum stellplatz bringen....andernfalls halt die kurzzeitkennzeichen oder für nen fünfer bei nem händler mal die "roten" ausleihen... :p

Themenstarteram 30. Dezember 2007 um 1:54

Ist das denn so ohne weiteres möglich ein rotes Kennzeichen eines Händlers auszuleihen?

Ich mein wenn da ein Unfall ist kommen die doch sicher in Erklärungsnöte oder? :o

Themenstarteram 30. Dezember 2007 um 1:57

Ich häng noch schnell eine Frage an... Ein Fahrzeug ohne Tüv oder mit Tüv aber mit fehlenden Tuning-Eintragungen... grundsätzlich nur mit Hänger oder Spedition zu transportieren oder gibt es auch eine Möglichkeit ein solches Fahrzeug mit direktem Kontakt zur Straße fortzubewegen?

Zitat:

Original geschrieben von schrottschrauber007

Ist das denn so ohne weiteres möglich ein rotes Kennzeichen eines Händlers auszuleihen?

Ich mein wenn da ein Unfall ist kommen die doch sicher in Erklärungsnöte oder? :o

 Nö, wieso? Wenn das Fzg entsprechend in das rote büchlein eingetragen ist und du nicht gerade den Picknickkorb auf der Rückbank hast gibts da keine Probleme. Genau dafür sind doch die roten Überführungskennzeichen. Eher Probleme haste welche zu bekommen, ohne jemand zu kennen.

 

Zitat:

Ich häng noch schnell eine Frage an... Ein Fahrzeug ohne Tüv oder mit Tüv aber mit fehlenden Tuning-Eintragungen... grundsätzlich nur mit Hänger oder Spedition zu transportieren oder gibt es auch eine Möglichkeit ein solches Fahrzeug mit direktem Kontakt zur Straße fortzubewegen?

Mit den roten bzw Kurzzeit geht das natürlich auch, es gibt da halt noch ein par sonderfälle. zb mit deinem alten enstempelten, aber noch auf dich bzw dein Fzg. reservierten kennzeichen, am Tag der HU bzw Zulassung reicht es auch schon die Versicherungsbestätigungskarte mitzuführen.

 

Es gab (gibt) da noch die möglichkeit des "Schleppen" ist aber auch genemigungspflichtig und der Ziehende muss Führerschein CE haben, dafür braucht der hintere gar keinen (oder gibts das nicht mehr?)

 

grüße

Steini

Hi,

Alles richtig.

Nur meine Frage:

Warum sollen Kurzzeitkennzeichen 80-100 € kosten?

Mit nem geeigneten Versicherungsanschlussvertrag sind die Versicherungskosten für die 5 Tage zu vernachlässigen und die Kosten bei der Zulassung sind auch nicht exorbitant (ca. 25 € für die Schilder zzgl. der Kosten der Zulassung)

Grüße

Schreddi

Hy,

schleppen gibt es schon noch ist aber nicht praktikabel, der Ziehende braucht dann CE und der Gezogene die Klasse des abgeschleppten Fzgs außerdem ist eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde notwendig.Abschleppen ist z.B.

auch von Privatgrund möglich sofern das abzuschleppende Fzg nicht fahrbereit ist, z. B. Motorschaden also nicht durch einfache Mittel fahrbereit zu machen wobei diese Definition fliessend ist.Unter diesen Umständen gelten die Regeln des

abschleppens, d. h. Führer des Zugfahrzeugs die dafür nötige FS-Klasse, Führer des abgeschleppten Fzgs keinen

FS aber Mindestalter und Fähig das Fzg zu führen(Definition ?) Zulassung ist dann auch nicht notwendig, da das gezogene Fzg durch den Zugwagen versichert ist .

Der Knackpunkt ist also nicht fahrbereit !!!

 

Gruss

Stefan

bist du nicht bei adac??? dort kann man sich doch auf 1x im jahr kostenlos abschleppen lassen. oder gibt es sowas nicht????

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

bist du nicht bei adac??? dort kann man sich doch auf 1x im jahr kostenlos abschleppen lassen. oder gibt es sowas nicht????

wo steht das den? die schleppen dich auch nur ab wenns nötig ist.

Zitat:

Original geschrieben von lemonshaker

schleppen gibt es schon noch ist aber nicht praktikabel, der Ziehende braucht dann CE und der Gezogene die Klasse des abgeschleppten Fzgs außerdem ist eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde notwendig.[...]

Den CE hat man durch einen umgeschriebenen Klasse 3 auch schon BE oder C1E reicht aber auch schon, die Genehmigung ist außer der Rennerei auch kein größeres Problem.

Ansonsten hat Schreddi auch fast vollkommen Recht. Du mußt zwar auch bei der Versicherung erstmal voll berappen, das wird Diraber bei einer späteren Anmeldung genau dieses Fahrzeugs wieder gutgeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von lemonshaker

 

schleppen gibt es schon noch ist aber nicht praktikabel, der Ziehende braucht dann CE und der Gezogene die Klasse des abgeschleppten Fzgs außerdem ist eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde notwendig.[...]

Den CE hat man durch einen umgeschriebenen Klasse 3 auch schon BE oder C1E reicht aber auch schon, die Genehmigung ist außer der Rennerei auch kein größeres Problem.

 

 

Ansonsten hat Schreddi auch fast vollkommen Recht. Du mußt zwar auch bei der Versicherung erstmal voll berappen, das wird Diraber bei einer späteren Anmeldung genau dieses Fahrzeugs wieder gutgeschrieben.

 Beim umschreiben vom 3er gibts den C1E auf 7,49 begrenzt und halt nicht auf 12t. den CE gibts nur wenn du die alte Klasse 2 hattest.

 

grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

 Beim umschreiben vom 3er gibts den C1E auf 7,49 begrenzt und halt nicht auf 12t. den CE gibts nur wenn du die alte Klasse 2 hattest.

Also ich habe CE dank Prüfung mit nem Golf Variant ohne Hänger im Jahre 1998, außerdem C1E, BE, M, L und T. Nach der Prüfung damals bekam ich die rosa Pappe mir den Klassen 3, 4 und 5 ausgehändigt.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von steini111

 

 Beim umschreiben vom 3er gibts den C1E auf 7,49 begrenzt und halt nicht auf 12t. den CE gibts nur wenn du die alte Klasse 2 hattest.

Also ich habe CE dank Prüfung mit nem Golf Variant ohne Hänger im Jahre 1998, außerdem C1E, BE, M, L und T. Nach der Prüfung damals bekam ich die rosa Pappe mir den Klassen 3, 4 und 5 ausgehändigt.  

 

du kannst keine CE ohne beschränkung haben wenn du nicht vorher den 2er hattest.

Schau mal hier

grüße

Steini

Beschränkung 79. Hab ich von unbeschränktem CE erzählt?

.......ohne worte.....:rolleyes:

 

grüße

Steini

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