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Transport von Kraftstoff im Kanister

Themenstarteram 4. Juli 2006 um 15:17

Tag...

mal ne Frage: wieviel Liter (E85) darf ich privat transportieren? Gibts da ne Begrenzung? Wird alles in zulässige Gefäße abgefüllt.. bekomme ich bei 100 Liter Schwierigkeiten?

Wegen EU und so darf man ja 20 Liter einführen, aber ich möchte es in München kaufen und 60 km weiter (zu mir heim) fahren..

(warum muss die parkgarage böhringer eigentlich neben nem Polizei-HQ sein? ahh :D)

Gruß

yo-chi

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31 Antworten
am 4. Juli 2006 um 15:32

ich glaub du darfst nur 20L mitführen sonst wärst du ja ein gefahrentransport

Themenstarteram 4. Juli 2006 um 15:37

hmm.. die leuts von meiner polizeidienststelle sagen auch 20 liter, wegen brandgefahr oder so.

und weil man sonst ned nachweisen kann dass des zeug innerhalb deutschlands gekauft worden is.

aber des kanns doch ned sein, des is beschissen dumm! dann war ich ja letztes mal mit meiner kanistersammlung (1x 10 + 3x 5 = 25 L) schon drüber..

Also, die 20l im Reservekanister in der EU sind steuerfrei, mitführen darfst Du mehr, dann mußt Du aber alle Liter versteuern, wenn Du sie in Zusatzkanistern transportierst. Wenn Du aber einen eingetragenen Zusatztank hast mit einem Volumen von z.B. 200l, dann brauchst Du garnix versteuern, weil der Tank Bestandteil des Autos ist.

Bei Offroadtouren darfst Du in Reservekanistern meines Wissen soviele Reservekanister mitnehmen, wie Du willst,, vorausgesetzt, die Kanister erfüllen die Sicherheitsbestimmungen, sind gesichert und Dein Auto ist nicht überladen. Mit E85 sehe ich das (ohne Garantie) genauso.

Gruß Thomas

Themenstarteram 4. Juli 2006 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von 850R96

dann mußt Du aber alle Liter versteuern

Ich zahl doch an der Tanke schon Steuern.. wenn ich dann bei ner eventuellen Kontrolle nen Tankbeleg von aktuellen Tag dabei habe, dann sollts reichen, oder?

 

Ich seh des Ganze so:

- mein Fahrzeug hat TÜV und ist verkehrssicher

- Alle Behälter sind TÜV-geprüft und zugelassen für Kraftstoff

- Ordentliche Ladungssicherung ist gemacht

- Keine Steuerhinterziehung wegen Tanken im Ausland da Tankbeleg vom selben Tag vorhanden

...

wo ist denn der Haken? Ich könnte ja genausogut 100 Liter Alkohol mit mir rumfahren..

Ich denke mal, das in diesem Fall nicht das Gesetz die beherrschende Rolle spielen sollte, sondern die eigene Risikobereitschaft. Um so mehr im Auto gelagert ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dem Verbrennungstod zu erliegen. Und diesen stell ich mir nicht besonders angenhm vor.

Hallo,

guckst du mal hier:

http://www.adac.de/.../default.asp?ComponentID=6299&SourcePageID=86866

aalso:

wenn du in D kaufst und in D damit bleibst, gibts eigentlich wg der Steuern kein Problem.

Transportrecht: GGVSE = Gefahrgutverordnung Straße/Schiene ADR = Durchführungsrichtlinien dazu:

Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:

1. Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;

das bedeutet konkret, dass du E85 kaufen kannst, wenn: 1) das E85 einzalhandelsgerecht abgefüllt ist (Kanister?? =>persönliches Interesse ja, aber zweifelhaft), 2) für den persönlichen Gebrauch (also nicht weiter verkaufen! ;)), 3) normale Transportbedingungen (Kofferraum, "Innenraum"-ladefläche beim Kombi)

der Vorschlag hier mit dem Tank kannste gleich vergessen.

wenn deine Kanister das Freiwerden des Inhalts verhindern, dann kannste die nehmen.

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 9:22

hmm die Seite vom ADAC beschreibt ja wohl die dauerhafte Mitnahme eines Reservekanisters... ich will ja nur transportieren.

Mal wieder sehr genial wenn da nichts geregelt ist, dann liegts im Ermessen der Polizeistreife... ganz toll.

 

..

...

...

hehe... hab grad die Polizeidirektion München West überfordert *g*

...

das einzige Problem, was ich sehe, ist folgendes:

die ADR-Vorschrift sagt eindeutig, das es "einzelhandelsgerecht" abgepackt sein muss.

da es aber E85 nicht abgepackt gibt, ist da evtl ja auch ein Kanister entsprechend der Vorschrift. darauf verlassen kannste dich aber nicht!!

am 5. Juli 2006 um 11:22

Bitte beachten, daß das Mitführen von Kraftstoff nur in einem zugelassenen Behältnis mit einem Fassungsvermögen von bis zu 20 l zulässig ist! Das Mitführen von 2 Kanistern mit 5 l ist ebenso unzulässig wie der Transport in nicht dafür zugelassenen Behältnissen.

so? wo steht das denn??

"generell als Erläuterung: ADR-GGVSE gelten für den Transport gef. Güter auf Straße und Eisenbahn"

wenn ich entsprechend des ADR-GGVSE in einzelhandelsgerechten Gebinden kaufe, und das Gebinde ein Kanister mit 20 Litern wäre, dann darf ich auch mehr transportieren als nur ein Kanisterchen. ich bin dann immerhin Privatperson. allerdings ist ein Kanister evtl KEINE einzelhandelsgerechte Verpackung, oder? ;)

nun erlaubt die RSE (die Durchführungsrichtlinien für das Gefahrgutgesetz) das Mitführen von z.B. 1000 L Diesel oder 333 L Benzin als freigestellte Beförderung, weil der Reservekanister eine einzelhandelsgerechte Verpackung darstellen soll.

aber für Privatpersonen gilt ja das GGVSE nun gar nicht, wie gesagt.

ganz schön verwickelt, die Sache. und wenn du das Zeug auf ner Handkarre packen und die ziehen würdest, käme nicht mal die Ausnahme zum Tragen, denn eine Handkarre ist nun mal kein Fahrzeug ;)

also bin ich da nicht so sicher, welche Menge du wirklich fahren darfst. 20 Liter auf jeden Fall, denn solche Kanister sind in D zugelassen für den Transport.

Zitat:

Original geschrieben von Bert B.

allerdings ist ein Kanister evtl KEINE einzelhandelsgerechte Verpackung, oder? ;)

Weshalb sollte ein Kanister keine einzelhandelsgerechte Verpackung sein???

Wenn du auf dem Markt Obst kaufst und die dir dort die lose Wahre in einer Papiertüte abwiegen, ist das dann auch kein Einzel- sondern ein Groshandel, nur weil das Zeugs nicht fertig abgepackt ist?

Oder wird der Metzger zum Grosshänler, nur weil du statt der Papierläpchen und Tüten lieber deine Tupperdose mitbringst???

einzelhandelsgerecht soll ja wohl bedeuten, das die Verpackung problemlos durch den Endkunden verwendet werden kann, also z.B. das man sein Ethanol direkt in den Tank schütten kann und nicht erst aus einem Tank in Kanister umpumpen muss.

Zitat:

nun erlaubt die RSE (die Durchführungsrichtlinien für das Gefahrgutgesetz) das Mitführen von z.B. 1000 L Diesel oder 333 L Benzin als freigestellte Beförderung, weil der Reservekanister eine einzelhandelsgerechte Verpackung darstellen soll.

aber für Privatpersonen gilt ja das GGVSE nun gar nicht, wie gesagt.

Naja, ich denke die Mengen gelten auch für die Privatperson, nur entfällt da halt die Kennzeichnungspflicht.

Somit sollte er problemlos 16x20L TRANSPORTIEREN dürfen.

ABER es muss transportiert, nicht mitgeführt werden, sonst darfst du nur 1x20L

Mitführen = lose herumfliegend in den Kofferraum geschmissen

Transportieren = ordentlich verladen und in alle Richtungen gegen Umfallen und Verrutschen, auch im Fahrbetrieb, gesichert.

am 5. Juli 2006 um 15:11

Du darfst aus Sicherheitsgründen (z.B. Unfall) höchstens 20l Kraftstoff in Reservekanistern im Auto mitführen.

Also, so kenn ich das:

Zitat:

Der Transport von Kraftstoffen in Reservekanistern ist auf maximal 60 l begrenzt. Diese Höchstmenge gilt sowohl für einen Pkw oder Lkw, als auch für ein Gespann. Das heißt, man kann nicht im Zugwagen 60 l und im Boot auf dem Trailer nochmals 60 l transportieren, sondern für das Gespann zusammen maximal 60 l.

Sollen mehr als die 60 l befördert werden, liegt die Höchstgrenze bei 300 l Benzin oder 1000 l Diesel, ohne Kennzeichnung des Fahrzeugs als Gefahrguttransport. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Behälter müssen in vollem Umfang dem ADR entsprechen, geprüft und bauartzugelassen sein. Dazu kommen noch weitere Anforderungen an das Transportfahrzeug, der Fahrer muss besonders unterwiesen sein, und es sind Beförderungspapiere erforderlich. Außerdem ist bei Pkw und Kleinlastern darauf zu achten, dass die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Über Einzelheiten informieren die Verkehrs- oder Innenminister der Länder oder TÜV und DEKRA.

Gruß Thomas

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