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Transporter 3500kg + 100kg - Welche Fahrerlaubnis braucht man für diesen Zug?

Themenstarteram 8. März 2023 um 18:23

Ich habe einen Transporter, der laut Zulassungsbescheinigung die folgenden Werte für die zulässige Gesamtmasse hat:

Felder F.1/F.2: 3500 kg

Feld 22: F.1/F.2: + 100 B.ANH.BETR.

Hinter diesem Transporter soll ein Anhänger mitgeführt werden, der eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg hat.

Welche Fahrerlaubnis benötige ich für diesen Zug?

Etwa die Hälfte der befragten Personen oder Organisationen sagt, dass nur der Grundeintrag in den Fahrzeugpapieren relevant sei. Also 3500 kg z.G. für das Zugfahrzeug, dahinter ein 750er Anhänger, der fahrerlaubnisrechtlich irrelevant ist, also Klasse B.

Die andere Hälfte der Befragten sagt, dass wegen des Eintrags "+ 100 B.ANH.BETR." die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs dann eben 3600 kg beträgt, also die Klasse C1 erforderlich ist.

Begründet wird es eigentlich nie, es wird immer nur die eine oder die andere Meinung vertreten. Neu ist das Problem auch nicht, entsprechende Fragen gab es in Foren schon vor mehr als 10 Jahren.

Ist das mittlerweile eindeutig geklärt oder gibt es immer noch verschiedene Auffassungen?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Fahrerlaubnis braucht man für diesen Zug?' überführt.]

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76 Antworten

Moin Moin !

Zitat:

Die andere Hälfte der Befragten sagt, dass wegen des Eintrags "+ 100 B.ANH.BETR." die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs dann eben 3600 kg beträgt, also die Klasse C1 erforderlich ist.

Das ist doch wohl eindeutig !

Zitat:

Etwa die Hälfte der befragten Personen oder Organisationen sagt, dass nur der Grundeintrag in den Fahrzeugpapieren relevant sei

Ja, und warum steht dann unter 22 etwas anderes? Hatte der Drucker zu viele Buchstaben?

MfG Volker

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Fahrerlaubnis braucht man für diesen Zug?' überführt.]

Zitat:

@Rockville schrieb am 8. März 2023 um 19:23:07 Uhr:

Felder F.1/F.2: 3500 kg

Feld 22: F.1/F.2: + 100 B.ANH.BETR.

EDID: Quatsch entfernt

Die Gesamtmasse liegt ja sowieso über 3,5t brauchst also C!

EDID2: Oh 750kg Anhänger darf man auch an 3,5 noch Anhängen (aber nicht an 3,6t). Wird das eigentlich wöchentlich geändert? Da ist man doch froh daß man gerade noch alt genug für den 3er ist. :D

Gruß Metalhead

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Fahrerlaubnis braucht man für diesen Zug?' überführt.]

Zitat:

@Rockville schrieb am 8. März 2023 um 19:23:07 Uhr:

 

Neu ist das Problem auch nicht, entsprechende Fragen gab es in Foren schon vor mehr als 10 Jahren.

Ist das mittlerweile eindeutig geklärt oder gibt es immer noch verschiedene Auffassungen?

Mir wäre nicht bekannt, dass es da inzwischen eine einheitliche Klarstellung geben würde.

Das Bundesdigitalmysterium verweist auf die Zuständigkeit der Länder, damit gibt es 16 mal die Chance auf eine andere Meinung. Und natürlich keine Garantie, dass man es "unten" genau so sieht wie "oben".

Meine persönliche Meinung deckt sich da mit der des Kollegen @schreyhalz: Mit Anhänger hat das Ding 3,6 t zGM, damit braucht man C1. Natürlich nur, wenn es als N1 genehmigt ist; sollte es ein M1 sein braucht man im Grundsatz die Klasse D1!

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. März 2023 um 19:49:58 Uhr:

 

EDID2: Oh 750kg Anhänger darf man auch an 3,5 noch Anhängen (aber nicht an 3,6t).

Dochdoch:

Sowohl bei der Klasse C1 als auch bei der ebenfalls im Raum stehenden Klasse D1 darf ein Anhänger bis 750 kg ohne E-Klasse mitgeführt werden. (das gilt auch bei den "großen" Klasse C und D)

Zitat:

Wird das eigentlich wöchentlich geändert?

Nein, das war schon in der am 01.01.1999 in Kraft getretenen Urversion der FeV so. Hat sich also die letzten 586 Wochen nicht geändert :D

Ich würde das Zugfahrzeug auf zGM 3.500 kg ablasten lassen. Das sollte in jeder HU-Prüfstelle gehen und dann lääst man das bei der Zulassungsstelle so eintragen. Geht sicher schneller als den C1 zu machen.

Ich bin da anderer Meinung.

Es kann nur ein zGG geben, nämlich das unter F.1/F.2.

So hat es auch das KBA im Typgenehmigungsverfahren vorgesehen.

Bei diesen Überschreitungen handelt es sich nicht um die Zulassung von jeweils zwei technisch

zul. Gesamtmassen und technisch zul. Achslasten gemäß Ziff. 2.8 und 2.9 des Beschreibungsbogens.

Die Abgrenzungskriterien für die Versionen eines Fahrzeugs nach Richtlinie 70/156/EWG, Anhang II, Abschnitt B, Ziff. 2 bleiben daher unberührt.

Wenn man danach ginge, müssten dann auch viel weitere Konsequenzen daraus gehen. Beispiel Fz.Klasse, Abgasverschlüsselung usw...

Unabhängig davon, um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich auch den Passus aus dem Feld 22 streichen lassen.

Brauchts in der Regel eh nicht.

Themenstarteram 8. März 2023 um 20:46

Die Streichung des Eintrags mag im Einzelfall sinnvoll sein. Mir ging es aber nicht um einen konkreten Einzelfall, sondern um die grundsätzliche Frage der erforderlichen Fahrerlaubnis. Es scheint also auch nach mehr als 10 Jahren noch so zu sein, dass es keine eindeutige Antwort auf die Frage gibt. Auch Leute, die sich mit der Materie wirklich gut auskennen und beruflich damit zu tun haben, geben unterschiedliche Antworten. Manchen ist wenigstens die Problematik der unterschiedlichen Sichtweisen bekannt, andere geben eine scheinbar eindeutige Antwort und kennen das Problem gar nicht.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. März 2023 um 19:49:58 Uhr:

Zitat:

@Rockville schrieb am 8. März 2023 um 19:23:07 Uhr:

Felder F.1/F.2: 3500 kg

Feld 22: F.1/F.2: + 100 B.ANH.BETR.

EDID: Quatsch entfernt

Die Gesamtmasse liegt ja sowieso über 3,5t brauchst also C!

Anmerkung: Das stimmt wohl bald so pauschal nicht mehr. Für BEV soll da was geändert werden -> https://www.adac.de/.../

Allerdings ist mir noch nicht klar, über dann auch 4,25t zGM Zugfahrzeug + 0,75t zGM Anhänger geht bzw. B96 auch z. B. bei 3,75t zGM Zugfahrzeug 0,5t zGM Anhänger zulässt.

notting

@Rockville

 

Hast du denn konkrete Beispiele wo dieser Eintrag vorhanden ist?

 

Kommt mit doch eher sehr selten bis Einhorn vor.

Themenstarteram 8. März 2023 um 21:01

Zitat:

@notting schrieb am 8. März 2023 um 21:49:36 Uhr:

Das stimmt wohl bald so pauschal nicht mehr. Für BEV soll da was geändert werden

Nein, es soll sich für die Klasse B nichts ändern. Es soll lediglich EU-weit die Regelung übernommen werden, die bereits jetzt in Deutschland gilt, siehe § 6 Abs. 3b FeV. Ist aber auch ein ganz anderes Thema.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. März 2023 um 21:52:17 Uhr:

Hast du denn konkrete Beispiele wo dieser Eintrag vorhanden ist?

Nicht anhand hier vorhandener Papiere. Ich habe aber schon solche Einträge gesehen, das Problem ist also nicht nur theoretischer Natur. Es tritt außerdem auch auf, wenn der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse hat und dann relevant ist, ob der ganze Zug nicht mehr als 3500 kg zulässige Gesamtmasse hat, denn auch solche Kombinationen darf man ja mit der Klasse B fahren.

Zitat:

@Rockville schrieb am 8. März 2023 um 22:01:12 Uhr:

Zitat:

@notting schrieb am 8. März 2023 um 21:49:36 Uhr:

Das stimmt wohl bald so pauschal nicht mehr. Für BEV soll da was geändert werden

Nein, es soll sich für die Klasse B nichts ändern. Es soll lediglich EU-weit die Regelung übernommen werden, die bereits jetzt in Deutschland gilt, siehe § 6 Abs. 3b FeV. Ist aber auch ein ganz anderes Thema.

Oh, danke, kannte ich nicht.

notting

Ich mag mich irren, aber für mich hat das Zugfahrzeug eine zGM von 3,5 to, fertig. Die 100kg kommen erst drauf, wenn es was zieht.

Ich würde einen B in der Konstellation als ausreichend ansehen (wobei ich mich frage, ob sowas wirklich irgendwo eingetragen steht).

Themenstarteram 8. März 2023 um 21:36

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 8. März 2023 um 22:33:12 Uhr:

Die 100kg kommen erst drauf, wenn es was zieht.

Es zieht doch etwas. Die ganze Fragestellung ist doch nur im Anhängerbetrieb relevant.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 8. März 2023 um 22:33:12 Uhr:

wobei ich mich frage, ob sowas wirklich irgendwo eingetragen steht

Bei fast jedem Pkw ist das eingetragen.

Zitat:

@Rockville schrieb am 08. März 2023 um 22:36:10 Uhr:

Bei fast jedem Pkw ist das eingetragen.

In meinen T2 vom 2011, 2015 und 2017 waren die Einträge F.1/F.2:+40 u. 7.2/8.2:+85 vorhanden. Im aktuellen ist nur 7.2/8.2:+90 eingetragen. Ob das ein Trend ist, oder doch Zufall?

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