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Triebwerkstausch eintragen lassen?

Themenstarteram 25. Februar 2009 um 16:57

Hallo Jungs (und Mädels)!

Wie sieht's aus, habe Motor RP und Getriebe ATH rausgeschmissen und vom 3er Motor ABS und Getriebe CHB eingebaut, muß das eingetragen werden?

Grüße

bonsaii

Beste Antwort im Thema

aber sicher muss das eingetragen werden. 

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aber sicher muss das eingetragen werden. 

Und hoffen wir im Interesse der Sicherheit aller, dass Du nicht nur den Motor umgebaut hast, sondern auch die Bremse....

......eigentlich nein. Da Leistung und Hubraum nicht verändert wurden ist keine Eintragung notwendig. Beim Getriebe sowieso nicht. 

Zitat:

Original geschrieben von The Stoh

Und hoffen wir im Interesse der Sicherheit aller, dass Du nicht nur den Motor umgebaut hast, sondern auch die Bremse....

Hä, was soll das denn. Er hat einen 1,8, 90 PS Motor gegen einen 1,8, 90 PS Motor getauscht, was bitte schön soll er an den Bremsen verändern??????????????

Sorry, hab gedacht er hätte sich den 150 Psler verbaut, lesen will gelernt sein:D

0,805 im fünften Gang, d.h. die Endgeschwindigkeit ändert sich? Getriebeübersetzung ist nicht gleich, kann sein dass der TÜV das angleicht. :confused:

Zitat:

Original geschrieben von bonsaii

Hallo Jungs (und Mädels)!

Wie sieht's aus, habe Motor RP und Getriebe ATH rausgeschmissen und vom 3er Motor ABS und Getriebe CHB eingebaut, muß das eingetragen werden?

Grüße

bonsaii

Kommt drauf an wie das restliche Auto aussieht. :)

Themenstarteram 25. Februar 2009 um 17:39

Na Hallo,

natürlich habe ich gleich die Bremse mit übernommen, doppelte 256er vorn, und hinten hatte ich eh schon Scheibe drinnen.

Ja, genau, 1,8l 90 PS sind's geblieben, und das Getriebe ist mit dem AUG vom 2er GT fast gleich.

Mich interessiert speziell die Bauartänderung, soll heißen andere Krümmer-Hosenrohr-Anbindung, Servolenkung.

Der ABS wird weiter mit der Mono-Jet betrieben, elektrisch habe ich nichts verändert. Nur habe ich ein KLR-System drinnen welches für den RP eine Zulassung hat, nicht aber für den ABS.

Muß ich jetzt alles nachtragen lassen oder doch einen 2500.-€-Auto draus machen :-)

fragt

bonsaii

Ich würde jetzt, da Du es nicht von Anfang an mit dem Tüv abgesprochen hast, diese Woche hinfahren und mich direkt schlau machen, die Dinge dann halbwegs umsetzen und in der nächsten Woche freundlich und mit Termin beim TÜV vorbeischauen zwecks Eintragung. Die freuen sich immer, wenn man nicht einfach drauflosbastelt und man das mit denen koordiniert...

Zitat:

Original geschrieben von bonsaii

Der ABS wird weiter mit der Mono-Jet betrieben, elektrisch habe ich nichts verändert. Nur habe ich ein KLR-System drinnen welches für den RP eine Zulassung hat, nicht aber für den ABS.

..das könnte ein Problem darstellen da das KLR für den RP eingetragen ist und wie du schon geschrieben hast nicht für den ABS. Da du jedoch die Einspritzung vom RP gelassen hast ändert sich eigentlich nichts. Der RP Block ist mit dem ABS Block identisch.

 

 

 

 

Themenstarteram 25. Februar 2009 um 17:58

Zitat:

wenn man nicht einfach drauflosbastelt und man das mit denen koordiniert...

Drauflosbasteln würde ich das nicht nennen, ich bin ja davon ausgegangen daß die beiden Triebwerke sich zumindest stark ähneln. Erst beim genaueren Hinsehen habe ich dann einige Unterschiede erkannt weshalb ich hier gepostet habe.

Und natürlich war die Tatsache, daß das Gespann (ABS/CHB) 200tkm weniger auf der Uhr hat nicht unentscheidend!

Hat denn schon jemand mal diesen oder einen ähnlichen Umbau gemacht?

bonsaii

P.S. freue mich über die vielseitige Resonanz!

Themenstarteram 4. März 2009 um 20:13

Also,

jetzt habe ich mich mal schlau gemacht: keine Eintragung notwendig.

Begründung vom Tüver: Hubraum, Leistung und Emissionsschlüssel gleich, auch das KLR-System ist für die Fahrzeuge mit ABS-Motor zugelassen (35i, Cordoba etc.).

Hat mich gefreut.

Grüße

riemie

wenn die übersetzung nicht gleich ist,muss das getriebe eingetragen werden.

schon allein wegen der evtl. anderen endgeschwindigkeit.

normal müsste der motor auch eingetragen werden,das der einfach nicht in dieses auto gehört.

da aber beide autos die selben reifen und beide 90ps bei gleicher einspritzung haben,sollte das ohne probleme gehn....

musst in meinem audi ein anderes getriebe schon eintragen,da es kürzer übersetzt war.habs zwar nicht gemacht,aber laut tüv sollte ich es.

Da kann ich Silent nur beiplichten. Bei nem Unfall kann man nicht einfach mal sagen: das hat der Mann vom Tüv gesagt. Ich kenne das auch so, wie Silent das beschrieben hat!

Da du wirklich nur den Block genommen hast der ja bis auf die eingeschlagenen Buchstaben gleich ist würde ich auch sagen da ist nichts was eingetragen werden muss. Wenn man es genau nimmt kann er Eintragen "zuX Motorkennung ABS" und fertig.

Getriebe gibt es eh einige verschiedene und die Endgeschwindigkeit wird immer noch durch die Leistung bestimmt.

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