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Trommelbremse -> max. freigegebene Leistung von VW ?
Hallo zusammen,
nachdem ich für mein Buggy-Projekt jetzt schon ein paar Möglichkeiten durchgespielt habe (Bremse, Räder, Motor), wollte ich mal herausfinden, welche Motorleistung denn grundsätzlich mit der standardmäßigen Trommelbremse möglich und mit H-Kennzeichen eintragungsfähig wäre.
Mein Chassis ist Bj. 66 mit KG-VA, Pendelachse hi. und Trommelbremse vo. & hi..
Je nachdem, welche Leistung erlaubt ist, sehe ich folgende Möglichkeiten, für die es auch entsprechende 'historische' Gutachten gibt :
1. Den eingebauten 40PS F-Motor per Riechert-Zweifachvergaser (34er Solex) auf ca. 47 PS bringen.
2. Einen AB-Motor (1300ccm, 44 PS) per 36er Weber-Doppelvergaser auf ca. 54 PS bringen.
3. Einen 1600ccm Motor mit 50 PS per Riechert-Zweifachvergaseranlage (34er Solex) auf ca. 56 PS bringen.
Wenn ihr euch jetzt wundert, warum ich keine Alternative mit Zentralvergaser in Betracht ziehe. Ich benötige den Platz in der Mitte über dem Motor, um die Karosserie des Buggys so anzupassen, dass dort das Kennzeichen angebracht werden kann. Aktuell wäre der zentrale Vergaser im Weg.
Könnt ihr mir eine Auskunft geben, welche Leistung von VW für die Trommelbremse freigegeben ist. Bislang habe ich unterschiedliche Aussagen gelesen (50 PS, 54 PS, 59PS, ...) ?! Gibt es hierzu eine verlässliche Quellenangabe, die auch vom TÜV anerkannt wird ?
Vielen Dank und Grüße
Christian
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24 Antworten
Verlässliche Angaben bei einem Buggy ?
Zunächst mal haben alle 50PS Käfer vorn Scheibenbremsen. Einzige Ausnahme sind die MEXE die aufgrund breiterer Trommel auch bis 50PS langt.
Da daer Buggy leichter ist als ein normaler Käfer, könnten auch Trommeln vorn ausreichen. Empfehlen würde ich Dir trotzdem ab 44PS vorn Scheiben einzubauen.
Letzlich ist hier aber nicht die Freigabe von VW entscheidend, da diese eben nicht für den Buggy gilt, sondern was der Prüfer verlangt.
Nachdem es was weis ich wieviele Buggy-Typen gibt und dort nicht VW der Hersteller ist sondern der Buggy - Hersteller oder Bausatz-Lieferant, ist, sofern überhaupt verfügbar, eine Freigabe des Buggy-Herstellers massgebend.
Daher auch so unterschiedliche Angaben....
Bau Scheiben ein, und Du bist auf der sicheren Seite .... im wahrsten Sinne...
LG
Christian
Hallo Christian,
vielen Dank für Deine Einschätzung. Ich werde demnächst mal bei meiner TÜV-Stelle vorbeischauen und mal hören, wie man das Thema dort sieht. Hoffe, dass ich jemanden erwische, der sich ein wenig mit der Materie auskennt und konstruktiv mit dem Thema umgeht.
Der Buggy hat durch die Trommelbremse den alten Lochkreis 5x205, den ich mittlerweile eigentlich ganz gut finde. Er gibt dem Buggy eine recht authentische Optik. Daher überlege ich, die Trommeln zu lassen und mich erst mal an der damit maximalen Leistungsgrenze zu orientieren.
Unter Hersteller ist im Brief unter Nr. 2 immer noch 'Volkswagen' eingetragen. Auf den Typenschild im Fahrzeug steht sogar noch 'Typ 11' (altes Käfertypenschild).
Mit einer VW-Freigabe für den Käfer könnte ich dem TÜV natürlich einen Anhaltspunkt bzw. Diskussionsgrundlage geben, daher würde mich natürlich schon interessieren, was offiziell beim Käfer möglich war. Ich hoffe ja auch, dass der TÜV bei der Leistung sogar etwas höher gehen würde ?!
Viele Grüße
Christian
P.S.: Das beigefügte Bild ist nicht Meiner, soll nur zeigen, was ich mit der authentischen Optik meine.
Bei den 5-Loch Felgen hast m.E. eh nur die Trommelbremse - Scheiben mit 205'er Lochkreis wird's m.E. vermutlich nicht geben. Ergo dürfte irgendwo bei 50PS Ende der Fahnenstange sein.
Bei csp bekommst du 5x205er Scheibenbremsen mit abe, is glaub ich seit n paar monaten so das die abe mitgeliefert wird, notfalls kurz dort anrufen :-)
Bei meinem 550 Spyder hatte ich die vorhandene 4x130 Scheibenbremse durch die 5x205 Scheibenbremse von CSP ausgetauscht. Der Wagen hat eingetragene 115 PS. Da gab es tatsächlich keine Diskussion bezüglich 5-Loch Trommelbremse. Schweineteuer aber die einzige Möglichkeit, dem Wagen wieder ein originales Aussehen zu geben. Wurde damals vom TÜV auch ausnahmsweise anerkannt, da Rückbau auf originale Optik.
Beim Buggy glaube ich eigentlich nicht, dass mir die spezielle CSP-Bremse mit einem H-Kennzeichen anerkannt wird, da es diese Bremse damals noch nicht gab.
Viele Grüße
Christian
Das würde mich auch interessieren...
Gibts da keine Richtlinie von VW? Weil ich ja noch meinen 1600er hab den ich mal überholen möchte und evtl. dann in den 61er einbauen möchte nachdem ich den überholt hab. Vorher halt nen 34PS übergangsweise. Der Umbau auf scheibenbremse is bei der Bundbolzenachse nicht so ganz billig und wahrsch. nicht H-konform.
Nagelt mich nicht fest - aber beim Käfer heist 50PS und mehr -> Scheibenbremse vorn nötig
Hatte ich auch so im Hinterkopf - hmm... Mist
http://www.flat4.de/zulass.htm
scheint doch ne Möglichkeit zu geben, bei 50PS is aber offenbar ende der Fahnenstange, außer mit den 356er Trommeln...
das ganze wird mehr an der Geschwindigkeit festgemacht und dann auf die Leistung umgerechnet
Der Text ist ja mal richtig spannend. Hatte ich so auch noch nicht gelesen.
Verrätst Du mir die Quelle ?
Das bietet eine Menge Diskussionsstoff mit dem TÜV. Mein Buggy hat 275/60R15 Hinterräder und eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Beim 1300 Käfer mit Trommelbremse sind also grundsätzlich bis zu 135 km/h zulässig. Bloß wie komme ich jetzt auf die Leistung, mit der diese Vmax zustande kommt. Gibt es dafür Berechnungsformeln ?
Viele Grüße
Christian
Ich glaube da musst umgedreht rechnen.
Um ein Fahrzeug mit einem Gewicht von ca 750 kg von 135km/h innerhalb von 70 Metern zum Stillstand zu bringen (=Bremsweg) brauchst eine Verzögerungsleitung von xPS - und die muss die Bremse aufbringen. Und da wir alle wissen, dass die notwendige Verzögerungsleistung quadratisch mit der Geschwindigkeit zunimmt brauchst bei 135km/h nicht 25% mehr Verzögerungsleistung wie bei 110km/h sondern etwa 45% mehr....
Im Text wird ja erwähnt, dass die Trommelbremse beim 1300 Käfer bis 135 km/h ok ist. Also mache ich mir um die Bremsleistung doch keine Sorgen. Die scheint ja für diese Geschwindigkeit ausreichend zu sein ?! Und der Buggy wiegt locker 150 kg weniger ...
Es geht ja um die erlaubte maximale Motorleistung ?! Ich stelle mir also die Frage: Wenn der Buggy/Käfer mit 40 PS 110 km/h fährt, wieviel PS darf/muß er haben, um 135 km/h fahren zu können ?
Wie geht wohl der TÜV mit dieser Aufgabe um ?
Grüße
Christian
@christian.
Woher kommst Du denn?
Wenn es nicht zu weit vom Ruhrgebiet ist kann ich mit einem sehr Käfer fachkundigen TÜV Prüfer weiterhelfen.
Grüße
Matthias