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Trotz Abtretungserklärung Kosten für den Geschädigten? Haftpflichtschaden

Themenstarteram 2. April 2012 um 11:33

Guten Morgen alle zusammen,

möchte mich hiermit auch etwas in das Forum einreihen.

Dies beginnt gleich mit einer kurzen Schilderung (SUFU lieferte mir leider nichts vergleichbares):

Person (P) wurde in einen Auffahrunfall verwickelt. Der Fahrer des hinteren Autos gesteht die Schuld ein. Als P dann eine Werkstatt (W) aufsucht um den Wagen reparieren zu lassen, wird ihr durch W eine Schadensabtretung "empfohlen".Trotz Bedenken wird diese durch den Druck der Werkstatt unterschrieben, auch gegen die Frage ob diese Erklärung nicht erst mit dem eigentlichen Eigentümer (E) des geschädigten Fahrzeugs abgesprochen werden sollte? (Verhältnis P/E = Eltern/Kind, Zulassung des Fahrzeuges auf E).

Während dem Gespräch in der Werkstatt wurde mehrmals die Aussage erhalten, dass dies die einfachste Lösung sei und man sein Auto repariert und für die Zeit einen Leihwagen bekomme, alles sei durch unterschreiben der Erklärung völlig kostenlos.

So weit so gut. Nach 3 Wochen allerdings die Aufforderung des Rechtsanwaltes (R) der Werkstatt, welcher die "Abtretungserklärung" gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers vetritt, P müsse eine höhere Summe zahlen, da die Versicherung des Unfallverursachers nicht die vollen Mietwagenkosten übernimmt (Lediglich weniger als 50%) (Wagen von P ein etwa 12 Jahre alter Mittelklassewagen, Mietwagen ebenfalls Mittelklasse wenige Jahre alt). Von einer Klage gegen die Versicherung wurde vom RA abgeraten, da dies auf einen Vergleich herauslaufen würde welcher in etwa die gleichen Kosten verursacht.

Wie ist denn nun die Rechtslage hier?

- Zum einen wurde mehrmals auf Kostenfreiheit aller Leistungen (bei Unterschreiben der Abtretungserkl.) der Werkstatt hingewiesen

- Müsste die Versicherung des Unfallgegeners nicht mehr als knappe 50% der Mietwagenkosten tragen? (Entfernung die beruflich zurückgelegt werde muss mehr als 35 km)

- Und zu guter letzt, kann der nicht Eigentümer des Fahrzeuges eine solche Erklärung überhaupt unterschreiben? Falls ja, in dieser Situation allerdings nur durch bewusstes einreden der Werkstatt! (evtl auch mehr!)

Bereits jetz vielen Dank für Antworten und Tipps!

Wünsche einen schönen Wochenstart!

Grüße

Florian

 

Beste Antwort im Thema
am 2. April 2012 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Also, um dem TE etwas zu helfen kann ich aus eigener Erfahrung berichten, etwas was vielen hier fehlt ...

Manche können auch davon schreiben, weil sie beruflich jeden Tag damit zu tun haben - etwas, was vielen hier fehlt.......

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

Ob eine Abtretungserklärung für ein Fahrzeug was mir nicht gehört, rechtsverbindlich ist, wage ich zu bezweifeln!

Da gibt es überhaupt nichts zu bezweifeln.

Davon abgesehen ist die Abtretungserklärung hier gar nicht das Problem:rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Würde aber meinen, das der Vertrag ausschließlich zwischen dem Fahrzeugbesitzer oder seinem Bevollmächtigten zustande kommt.

Ich würde aber meinen: Absoluter Mumpitz.

Wer nicht den Unterschied zwischen einem Vertrag und einer Abtretungserklärung kennt, sollte sich lieber mit Aussagen, wie oben zurückhalten.

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen der beiden Vertragsparteien zustande - das mit der Frage des Halters nichts, aber auch gar nichts zu tun!

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Eine sogenannte Abtrittserklärung bedeutet lediglich, dass die Werkstatt mit der gegnerischen Versicherung korrespondiert und versucht(!) die Kosten ersetzt zu bekommen.

Eine "sogenannte Abtretungserklärung" bedeutet, dass der Anspruchsberechtigte seinen Anspruch ganz oder in einem bestimmten Umfang zugunsten eines anderen (z.B. der Werkstatt) aufgibt und selbigen an diese abtritt.

Davon abgesehen ist die Korrespondenz mit der Versicherung garantiert nicht Sache einer Werkstatt, sondern des Geschädigten bzw. dessen Anwalt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Stellt sich nun die Versicherung quer, wie im vorliegenden Falle, hat der Auftraggeber nun mal die Arschkarte und die Werkstatt holt sich bei IHM die Kosten, die die Versicherung hier nicht ersetzt, in dem Falle den überteuerten Mietwagen.

Zumindest mal ein Satz, den man hier als halbwegs richtig stehen lassen kann.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

MERKE: Jede Werkstatt suggeriert einem potentiellen Auftraggeber durch die Unterzeichnung einer Abtrittserklärung würde die Werkstatt alles regeln. Das geht allerdings nur so lange gut, wie die Versicherung mitspielt. Und diese werden zunehmend zum Spielverderber!

Die werden dann zum Spielverderber, wenn sich gewisse Leute versuchen, an einem Schaden zu bereichnern bzw. die Kosten nach oben zu treiben.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Angenommen, ein Unfall ist passiert, ICH bin der Besitzer des Fahrzeuges, bestimme ICH die Werkstatt. Es sei denn ich habe eine Werkstattbindung in der Versicherung abgeschloßen.

Wenn man jetzt nur noch den Unterschied zwischen einem Haftpflicht- und einem Kaskoschadenfall (wo es evtl. Werkstattbindung gibt) wissen würde.......

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Dann muß ich mich zwischen einer Entschädigung für die Reparaturzeit oder einem Leihwagen entscheiden.

Wir sprechen hier aber von einem HAFTPFLICHTSCHADEN!

Da muss ich mich gar nicht entscheiden - allenfalls zwischen Mietfahrzeug und Nutzungsausfallentschädigung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Schlimmstenfalls muß ich als Ersatz z.B. für einen AUDI A 4 einen POLO akzeptieren!

Akzeptieren muss ich gar nichts.

Massgeblich ist auch nicht, welches Fahrzeug ich als Mietwagen fahre, sondern, WIE dieses Fahrzeug sodann abgerechnet wird .

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

Ob man als NICHT Fahrzeugbesitzer überhaupt einen Reparaturauftrag erteilen kann, sollte man mit einem Rechtsanwalt klären!

Und warum sollte man das nicht können?

Wenn ich einen Reparaturauftrag für das Fahrzeug meines Nachbarn erteile, weil der mich darum bittet, dann kommt zwischen mir und der Werkstatt ein vollkommen rechtsgültiger Vertrag zustande!

Da gibt es nicht das Geringste zu diskutieren.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Und ... in ZUkunft NICHT blind einfach einen Auftrag erteilen und auch noch eine Abtretungserklärung unterschreiben, nur weil die Werkstatt vollmundig erzählt, dass man keinen Schreibkram etc. hätte. Denn ... für die Folgen ist der Auftraggeber verantwortlich, egal was der Werkstattmitarbeiter erzählt hat!

Ebend!

Der Auftraggeber ist verantwortlich - wer auch immer das ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

......und damit in Vermutungen und Spekulation endet :D

Wer hier einen solchen Wirrwarr aus Halbwissen, Vermutungen und Spekulationen von sich gibt, der verunsichert einen Fragesteller allerhöchstens NOCH mehr.

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17 Antworten
am 2. April 2012 um 11:58

Zitat:

Original geschrieben von Zacken11

Wie ist denn nun die Rechtslage hier?

Die Rechtslage ist die, dass ein erwachsener und geschäftsfähiger Mensch ganz allein und voll verantwortlich dafür ist, was er unterschreibt!

Ferner sollte dieser auch genauestens durchlesen, WAS er da genau unterschreibt - ungeachtet dessen, was einem vorher mit blumigen Worten alles versprochen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Zacken11

 

- Zum einen wurde mehrmals auf Kostenfreiheit aller Leistungen (bei Unterschreiben der Abtretungserkl.) der Werkstatt hingewiesen

Und wenn das Wort "Kostenfreiheit" irgendwo auftaucht, setzt der Verstand aus und man liest nicht mehr so genau durch, was man da so alles unterzeichnet - was sich im Nachhinein (wie man hier sieht) als fataler Fehler entpuppt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Zacken11

 

- Müsste die Versicherung des Unfallgegeners nicht mehr als knappe 50% der Mietwagenkosten tragen? (Entfernung die beruflich zurückgelegt werde muss mehr als 35 km)?

Das kann hier nicht pauschal beurteilt werden - dazu fehlen viel zu viele Angaben.

 

Zitat:

Original geschrieben von Zacken11

 

- Und zu guter letzt, kann der nicht Eigentümer des Fahrzeuges eine solche Erklärung überhaupt unterschreiben? Falls ja, in dieser Situation allerdings nur durch bewusstes einreden der Werkstatt! (evtl auch mehr!)?

Eine Erklärung kann jeder unterschreiben - mit den entsprechenden Rechtsfolgen für ihn.

Der Umstand, dass du nicht der Eigentümer des Fahrzeuges bist, bringt dich aus der Sache nicht heraus.

 

Google mal nach dem Wort "Unfalhelferring" da findest du massenweise interessante Ergebnisse für deinen vorliegenden Fall - auch Urteile zu dem Anwalt, welchen DU mit einer deiner Unterschriften beauftragt hast und der nun alle anderen Interessen vertritt, nur nicht deine (sondern die der Werkstatt).

 

am 2. April 2012 um 12:36

Also, um dem TE etwas zu helfen kann ich aus eigener Erfahrung berichten, etwas was vielen hier fehlt ... und damit in Vermutungen und Spekulation endet :D

Ob eine Abtretungserklärung für ein Fahrzeug was mir nicht gehört, rechtsverbindlich ist, wage ich zu bezweifeln! Da kann ich nun nichts zu schreiben. Würde aber meinen, das der Vertrag ausschließlich zwischen dem Fahrzeugbesitzer oder seinem Bevollmächtigten zustande kommt.

Eine sogenannte Abtrittserklärung bedeutet lediglich, dass die Werkstatt mit der gegnerischen Versicherung korrespondiert und versucht(!) die Kosten ersetzt zu bekommen.

Stellt sich nun die Versicherung quer, wie im vorliegenden Falle, hat der Auftraggeber nun mal die Arschkarte und die Werkstatt holt sich bei IHM die Kosten, die die Versicherung hier nicht ersetzt, in dem Falle den überteuerten Mietwagen. Und eventuell auch Reparaturkosten, die von der Versicherung nicht gezahlt werden, weil die einen Sachverständigen beauftragt und der zu dem Ergebnis kommt, der Schaden ist weit geringer als von der Werkstatt vorgegeben.

MERKE: Jede Werkstatt suggeriert einem potentiellen Auftraggeber durch die Unterzeichnung einer Abtrittserklärung würde die Werkstatt alles regeln. Das geht allerdings nur so lange gut, wie die Versicherung mitspielt. Und diese werden zunehmend zum Spielverderber!

Angenommen, ein Unfall ist passiert, ICH bin der Besitzer des Fahrzeuges, bestimme ICH die Werkstatt. Es sei denn ich habe eine Werkstattbindung in der Versicherung abgeschloßen.

Dann muß ich mich zwischen einer Entschädigung für die Reparaturzeit oder einem Leihwagen entscheiden.

Da ist zu beachten, dass manche Mietwagenfirmen teilweise das dreifache des üblichen Satzes für einen Unfallersatzwagen nehmen! Die Versicherung zahlt aber nur den Ortsüblichen Tarif!!!

Ergo MUSS der Auftraggeber die Mehrkosten selbst zahlen, weil dieser verpflichtet (!) ist die Kosten so gering wie möglich zu halten!

Schlimmstenfalls muß ich als Ersatz z.B. für einen AUDI A 4 einen POLO akzeptieren!

Vor Jahren mir selbst passiert, dass ich für einen AUDI 80 750 MARK für 3 (!) Tage zahlen musste. Der Leihwagen vom Händler für ca. 6 Wochen, ein POLO, war genauso teuer!

Merke: NIEMALS eine Abtretungserklärung unterschreiben! Erst mal die Kostenübernahme mit der Versicherung klären und schlimmstenfalls auf ein Leihauto verzichten oder auf eine Nummer kleiner umsteigen!

Ob man als NICHT Fahrzeugbesitzer überhaupt einen Reparaturauftrag erteilen kann, sollte man mit einem Rechtsanwalt klären! Schlimmstenfalls den Reparturauftrag anfechten! Oder der Fahrzeugbesitzer hat eine Vollmacht für die Reparaturerteilung ausgestellt. Und ... in ZUkunft NICHT blind einfach einen Auftrag erteilen und auch noch eine Abtretungserklärung unterschreiben, nur weil die Werkstatt vollmundig erzählt, dass man keinen Schreibkram etc. hätte. Denn ... für die Folgen ist der Auftraggeber verantwortlich, egal was der Werkstattmitarbeiter erzählt hat!

Themenstarteram 2. April 2012 um 12:50

Danke Bootsmann für die ausführliche Antwort!

Das Thema der Schadensabtretung an eine Werkstatt wird mit Sicherheit für alle Zeit vom Tisch sein. Für mich sowieso, allerdings handelt es sich um meine Freundin, die einfach wenig Wissen in diesem Gebiet hat und daher klar auf die schönen Formulierungen der Werkstatt angesprungen ist.

Problem an der Sache ist eben der Mietwagen der zu teuer ist. Deiner Erklärung nach ist das nun das Problem des Fahrzeughalters. Allerdings wurde im Zuge der Abtretungserklärung der Mietwagen sofort mit "dazugestellt". Daher konnte nicht einmal die Wahl für ein günstigeres Modell erfolgen. Rein moralisch wäre die Antwort: Pech für die Werkstatt wenn die Versicherung ihr so ein übetreuertes Modell nicht zahlen will. Aber wie sieht es rechtlich aus? Immerhin gibt die Werkstatt ALLEs kostenfrei zu machen?

oder würde es anders sogar Sinn machen die ganze Abtretung sowie den Reperaturauftrag anzufechten? (Da Auftraggeber nicht Eigentümer des PKW's) Und was wären in diesem Fall die Folgen?

 

 

@twelferider: Danke für den Tipp mit dem "Unfallhelferring"

werde ich mich gleich mal informieren!

 

Vielen Dank an alle für die Hilfe!!

am 2. April 2012 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Also, um dem TE etwas zu helfen kann ich aus eigener Erfahrung berichten, etwas was vielen hier fehlt ...

Manche können auch davon schreiben, weil sie beruflich jeden Tag damit zu tun haben - etwas, was vielen hier fehlt.......

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

Ob eine Abtretungserklärung für ein Fahrzeug was mir nicht gehört, rechtsverbindlich ist, wage ich zu bezweifeln!

Da gibt es überhaupt nichts zu bezweifeln.

Davon abgesehen ist die Abtretungserklärung hier gar nicht das Problem:rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Würde aber meinen, das der Vertrag ausschließlich zwischen dem Fahrzeugbesitzer oder seinem Bevollmächtigten zustande kommt.

Ich würde aber meinen: Absoluter Mumpitz.

Wer nicht den Unterschied zwischen einem Vertrag und einer Abtretungserklärung kennt, sollte sich lieber mit Aussagen, wie oben zurückhalten.

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen der beiden Vertragsparteien zustande - das mit der Frage des Halters nichts, aber auch gar nichts zu tun!

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Eine sogenannte Abtrittserklärung bedeutet lediglich, dass die Werkstatt mit der gegnerischen Versicherung korrespondiert und versucht(!) die Kosten ersetzt zu bekommen.

Eine "sogenannte Abtretungserklärung" bedeutet, dass der Anspruchsberechtigte seinen Anspruch ganz oder in einem bestimmten Umfang zugunsten eines anderen (z.B. der Werkstatt) aufgibt und selbigen an diese abtritt.

Davon abgesehen ist die Korrespondenz mit der Versicherung garantiert nicht Sache einer Werkstatt, sondern des Geschädigten bzw. dessen Anwalt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Stellt sich nun die Versicherung quer, wie im vorliegenden Falle, hat der Auftraggeber nun mal die Arschkarte und die Werkstatt holt sich bei IHM die Kosten, die die Versicherung hier nicht ersetzt, in dem Falle den überteuerten Mietwagen.

Zumindest mal ein Satz, den man hier als halbwegs richtig stehen lassen kann.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

MERKE: Jede Werkstatt suggeriert einem potentiellen Auftraggeber durch die Unterzeichnung einer Abtrittserklärung würde die Werkstatt alles regeln. Das geht allerdings nur so lange gut, wie die Versicherung mitspielt. Und diese werden zunehmend zum Spielverderber!

Die werden dann zum Spielverderber, wenn sich gewisse Leute versuchen, an einem Schaden zu bereichnern bzw. die Kosten nach oben zu treiben.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Angenommen, ein Unfall ist passiert, ICH bin der Besitzer des Fahrzeuges, bestimme ICH die Werkstatt. Es sei denn ich habe eine Werkstattbindung in der Versicherung abgeschloßen.

Wenn man jetzt nur noch den Unterschied zwischen einem Haftpflicht- und einem Kaskoschadenfall (wo es evtl. Werkstattbindung gibt) wissen würde.......

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Dann muß ich mich zwischen einer Entschädigung für die Reparaturzeit oder einem Leihwagen entscheiden.

Wir sprechen hier aber von einem HAFTPFLICHTSCHADEN!

Da muss ich mich gar nicht entscheiden - allenfalls zwischen Mietfahrzeug und Nutzungsausfallentschädigung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Schlimmstenfalls muß ich als Ersatz z.B. für einen AUDI A 4 einen POLO akzeptieren!

Akzeptieren muss ich gar nichts.

Massgeblich ist auch nicht, welches Fahrzeug ich als Mietwagen fahre, sondern, WIE dieses Fahrzeug sodann abgerechnet wird .

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

Ob man als NICHT Fahrzeugbesitzer überhaupt einen Reparaturauftrag erteilen kann, sollte man mit einem Rechtsanwalt klären!

Und warum sollte man das nicht können?

Wenn ich einen Reparaturauftrag für das Fahrzeug meines Nachbarn erteile, weil der mich darum bittet, dann kommt zwischen mir und der Werkstatt ein vollkommen rechtsgültiger Vertrag zustande!

Da gibt es nicht das Geringste zu diskutieren.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Und ... in ZUkunft NICHT blind einfach einen Auftrag erteilen und auch noch eine Abtretungserklärung unterschreiben, nur weil die Werkstatt vollmundig erzählt, dass man keinen Schreibkram etc. hätte. Denn ... für die Folgen ist der Auftraggeber verantwortlich, egal was der Werkstattmitarbeiter erzählt hat!

Ebend!

Der Auftraggeber ist verantwortlich - wer auch immer das ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

......und damit in Vermutungen und Spekulation endet :D

Wer hier einen solchen Wirrwarr aus Halbwissen, Vermutungen und Spekulationen von sich gibt, der verunsichert einen Fragesteller allerhöchstens NOCH mehr.

am 2. April 2012 um 14:20

Um es nochmal klar zu sagen:

Der TE bzw. dessen Freundin ist hier einem klassischen Unfallhelferring aufgesessen.

 

Übliches Schema: "Müssen Sie nur hier ein paar Unterschriften abgeben, den Rest regeln wir....das kostet Sie auch gar nichts.....muss alles die Versicherung zahlen usw. usw."

Gleichzeitig wird den Betroffenen ein überteuerter Mietwagen mit aufgedrängt ("das kostet Sie ja nichts, müssen Sie nur hier unterschreiben...") und ein Anwalt beauftragt.

Der Anwalt jedoch vertritt eigentlich die Interessen der Werkstatt.

Kommt es zu Problemen, rät der "eigene" Anwalt, die überzogenen Mietwagenkosten nur recht schnell selbst zu zahlen.......

 

Das ist sowas von sonnenklar, was hier abgezogen wurde.

Man kann den Leuten tausend mal sagen, dass man sich das, was man unterschreibt durchlesen soll - kaum taucht das Wort "kostenfrei" auf, schon ist wieder alles vergessen und es wird blindlings unterschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Um es nochmal klar zu sagen:

Der Anwalt jedoch vertritt eigentlich die Interessen der Werkstatt.

 

Kommt es zu Problemen, rät der "eigene" Anwalt, die überzogenen Mietwagenkosten nur recht schnell selbst zu zahlen.......

Genau so funktioniert das. Meistens sind das Kanzleien, die Quasi von solchen Mandaten und Mandanten leben.

 

Da kann auch ich aus eigenen Erfahrungen :D etwas zu erzählen.........

am 2. April 2012 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von Zacken11

Trotz Bedenken wird diese durch den Druck der Werkstatt unterschrieben ............

Grüße

Florian

Auch wenn es dir jetzt nicht mehr weiterhilft - aber deine Schilderung war doch ein ernstes Alarmzeichen, das hier etwas nicht stimmt. Keine seriöse Werkstatt setzt einen Geschädigten unter Druck.

 

Und wenn es viele hier auch nicht lesen wollen: wenn ich schon auf einen Mietwagen angewiesen bin und den Nutzungsausfall in den Wind schreibe, warum lasse ich mir den Mietwagen nicht im Auftrag der zahlungspflichtigen Versicherung vor die Tür stellen? Da bleibt man zumindest von der "Mietwagenabzocke" verschont. 

 

Und demnächst sollte auch die Auswahl des richtigen Sachverständigen wohl überlegt sein :-)

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

...warum...

vllt. weil die geschädigten seitens der werkstätten, autovermietungen und vorallem seitens der versicherung nicht über ihre "rechte" aufgeklärt sind bzw. werden, mit der materie total überfordert und froh sind, wenn ihnen in irgendeinerform arbeit abgenommen wird...

...schlauer ist man dann erst, wenn man abends zur ruhe kommt und sich im internet über o.g. informiert.

am 2. April 2012 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Manche können auch davon schreiben, weil sie beruflich jeden Tag damit zu tun haben - etwas, was vielen hier fehlt.......

Na ja.

Politiker haben auch jeden Tag beruflich mit Gesetzen zu tun und können trotzdem keine realitätstauglichen Gesetze entwerfen.

 

Themenstarteram 3. April 2012 um 9:48

@twelferider: Ich befürchte deine Aussage trifft es ziemlich genau!

Jeder der alt genug ist sollte lesen was er unterschreibt, und es auch wissen!

Allerdings ist es so (besonders bei jungen Frauen), dass genau in diesem Moment (kostenlos, kein Papierkram, Auto zügig repariert), man eigentlich alle wichtigen Punkte geklärt sieht und daher gerne Zustimmt!

Nachher ist man immer schlauer!

Der wichtigste Punkt ist für mich jetzt aber die Schadensbegrenzung. (Für ne junge Auszubildende sind 500 Euro Mietwagenkosten der Rand des finanziellen Ruins)

Das moralisch fragwürdige Verhalten der Werkstatt kann doch nicht ernsthaft rechtlich absolut korrekt sein?

Falls jemand irgendeinen Ansatzpunkt wüsste wäre ich wirklich dankbar!!

ma lne blöde frage,:

war das ne werkstatt wo ihr sonst auch immer hingeht??

oder ne total fremde???

falls es ne fremde war, dann frag ich mich,weshalb man nicht bei der werkstatt bleibt wo man sonst auch hingeht,

wenns eure hauswerkstatt war,würden die mich nie wieder sehen und das würde ich denen auch genauso mitteilen,genauso das ich dies im bekanntenkreis publik machen würde,malsehen was sie dann sagen.

Themenstarteram 3. April 2012 um 10:58

Nein war leider ne komplett Fremde Werkstatt.

Wurde von einem Bekannten der Geschädigten empfohlen, der zufällig kurz nach dem Unfall vor Ort war. Denk wird die Werkstatt wenig interessieren ob nochmals jemand von uns da hin kommt;)

am 6. April 2012 um 7:15

Also ich bin selbst Autovermieter. Bei all den Beiträgen denkt niemand auch nur ansatzweise daran, dass ggf. gar nicht die Werkstatt oder der Autovermieter das Problem sind, sondern die Versicherung.

Was sind denn eigentlich berechtigte Mietwagenkosten? Das was die Versicherung meint bezahlen zu wollen? Vielleicht wäre es hilfreich mal zu gucken was für den Mietwagen abgerechnet wurde. Zu diesem Thema gibt es übrigens eine Erhebung von Eurotax/Schwacke und eine von der Versicherungswirtschaft (Frauenhofer). Also checkt erstmal den Preis, und dann kann man in etwa sagen, ob die Versicherung nicht vielleicht doch zahlen muss. Das ganze ist ein ziemlich komplexes Thema und ziemlich oft will die Versicherung einfach nur Geld sparen.

Gruss Frank

am 6. April 2012 um 8:18

Klar, die Autovermietung ist grundsätzlich bei seinen Unfallersatztarifen sehr karitativ eingestellt, gell :D

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