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Trotz entspr. Kaufvertrag kein Xenon mitgeliefert

Opel Vectra C
Themenstarteram 10. Januar 2007 um 17:16

Wichtige Frage:

Ich habe jetzt festgestellt, dass mein PKW kein Xenonlicht hat, obwohl es mir vom Verkäufer (Opelhändler) zugesagt wurde und auch im Vertrag so aufgeführt ist.

Habe den Händler damit konfrontiert und ihn gebeten, dass er das Fahrzeug nachrüstet.

Er sagte, dass er dann eher das Fahrzeug zurück nehmen würde, anstatt nachzurüsten, da ein nachrüsten zu teuer für ihn wäre. Weiterhin bot er mir an, dass ich die nächste Inspektion umsonst bekommen würde als Entschädigung.

Zurückgeben halte ich für Blödsinn, würde aber trotzdem gerne mein Recht irgendwie geltend machen. Was kann ich tun, welches Recht habe ich das einzufordern ?

Gruss,

Der Stormmaster

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17 Antworten

umrüsten is teuer .. da nicht nur einfach die scheinwerfer zu tauschen sind .. da muss die ganze schnautze runter und noch einiges an technik mit rein ins auto ....

da wirste um ""tauschen"" nicht drum rum kommen

Ein nachrüsten auf Xenon in originalzustand = ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Alternativ könnte Dir Dein Händler ein anderes, vergleichbares Fahrzeug anbieten.

Oder einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten...

MfG

W!ldsau

Zu Deiner Frage, welches Recht Du hast. Wenn es im Kaufvertrag steht ist dies eine zugesicherte Eigenschaft die vorhanden sein muß. Ist sie das nicht dürfte der gesamte Kaufvertrag ungültig sein.

Nachrüsten mit Originalteilen geht selbstverständlich, kostet aber, siehe oben, obwohl das bei dem Baujahr rentabel sein sollte. Zumal der Händler die Teile zu ganz anderen Konditionen einkauft und freie Arbeitsstunden eines Monteurs nutzen kann den er eh bezahlen muß.

Wenn er dir eine Rücknahme /Tausch abietet geht das Theater doch erst richtig los. Je nachdem wie lange Du das Fahrzeug bereits nutzst geht es mit Wertminderung gegenüber dem Kaufpreis los, und ein anderes identisches Fahrzeug zu finden dürfte bei einem einzigen Händler auch nicht gerade easy sein.

Sein Angebot einer kostenlosen Inspektion finde ich als Ersatz für den Ärger ganz in Ordnung aber es ist ein Scherz als Ausgleich für die fehlende Eigenschaft.

Ich würde versuchen den Wagen zurückzugeben und den kompletten Kaufpreis erstattet zu bekommen ohne jeglichen Abzug. Als kleinen Anreiz kann man ihm immer in Aussicht stellen, das er so eine aufwändige rechtliche Auseinandersetzung umgeht die ihn auch einiges kosten würde.

Blöde Situation für Dich, aber alle Rechte sind auf Deiner Seite.

casabinse

Lass dir doch einen neuen bestellen und so lange fährste den alten . War doch ein Neuwagen deiner ?

Re: Trotz entspr. Kaufvertrag kein Xenon mitgeliefert

 

Zitat:

Original geschrieben von Stormmaster

Weiterhin bot er mir an, dass ich die nächste Inspektion umsonst bekommen würde als Entschädigung.

Das währe für fehlende Xenons übrigens SEHR billigich würd auf Vertragserfüllung pochen ....

ähnliches hatten wir auch .. allerdings beim Gebrauchtwagen ... laut Ansage und Beschriftung mit Boardcomputer / Checkkontrol ... beim endgültigen abholen viel dann auf das ""nur"" Temperatur Radio und Klima angezeigt wurde mehr nich ... da nützte auch die Ausrede ""da hab ich mich verguckt .. hatte ich gesagt geschrieben weils grosse Display drin is"" auch nix ... hat der FOH dann zähneknirschend nachgerüstet ...

Verstehe ich irgendwie nicht das Ganze. Im Neuwagenvertrag steht Xenon drin. Also hast Du es doch auch mitbezahlt. Ist ja nicht ganz billig. Schon gar nicht die Bi-Xenon-Version mit AFL.

Also, Du könntest jetzt zwei Dinge tun:

1.) Auf Vertragserfüllung bestehen. D.h. der Händler muss Dir das Auto, zum dem Preis, der ausgehandelt wurde, liefern. Und zwar genaus so, wie im Kaufvertrag beschrieben. Wenn Du nicht willst, dass in den gelieferten Wagen nachträglich was reingemurkst wird, dann muss er eben einen neuen bestellen. Was er mit Deinem macht, ist dann sein Problem.

Da gibt es keine Debatten, von wegen der Wagen wurde schon genutzt. Viel kann es eh nicht sein, denn Du wirst ja wohl recht unmittelbar festgestellt haben, dass das Xenon fehlt.

2.) Du verzichtest auf das Xenon und lässt Dir die Preisdifferenz zur Ausstattung ohne Xenon erstatten. Obendrauf hättest Du dann gerne noch etwas "Schmerzensgeld", als Ausgleich für Deine Freundlichkeit auf das Xenon zu verzichten. Also z.B. eine kostenlose Inspektion. Das würde ich für fair halten.

Für beide oben genannten Verfahrensweisen bist Du 100% im Recht. Da kann der FOH gar nichts machen.

Aber auf gar keinen Fall solltest Du dich mit einer Inspektion abspeisen lassen als Ersatz. Die ist doch um einiges günstiger als das fehlende Xenon-Licht.

Gruß

Stuby

Gruß

Stuby

Leute schaut mal auf das Baujahr:

12.05

Das war kein Neuwagen sondern wohl ein Gebrauchter.

casabinse

Themenstarteram 10. Januar 2007 um 22:18

Ja genau, zur Info...

Es handelt sich um ein Gebrauchtleasing. Das KFZ ist ein Jahr alt.

Muss ich mir einen Rechtsanwalt nehmen oder wie sollten meine nächsten Schritte aussehen. Mir wäre es eigentlich am liebsten eine Vereinbarung zu finden mit der beide gut zurrecht kommen, da das Xenon nicht lebensnotwendig für mich ist.

Aber wenn er versucht mich mit einer Inspektion abzuspeisen, dann finde ich das schon ein bisschen komisch.

Gruss,

Der Stormmaster

am 10. Januar 2007 um 22:29

Hi,

vom Gefühl her würde ich sogar mal folgendes als Argumentation anführen - hat er dich mit der Beschreibung des Wagens nicht sogar beschissen, um einen höheren Wert heraus zu schinden? Als Händler muss er richtige Angaben machen, die er auch selber erkennen können muss!!! Er wird sich hier kaum auf einen Irrtum berufen können. Spiesser in Uniform, in Ämter und Behörden nennen sowas gemeinhin Betrug.

Da sollte mehr rausspringen... Ich denke Anwalt lohnt sich.

XXLBär

am 11. Januar 2007 um 6:15

Es handelt sich um ein gebrauchtes Fahrzeug, das die zugesicherten Eigenschaften (Xenon) nicht aufweist. Dies wird vom Verkäufer auch zugegeben und aus dem Grunde die Rücknahme des Fahrzeugs, bzw. eine Preisminderung (Inspektion) angeboten. Dadurch entsteht Dir kein Schaden. Mehr ist kaum durchsetzbar.

am 11. Januar 2007 um 6:31

Zitat:

Mehr ist kaum durchsetzbar

Das sehe ich ganz anders.

Fakt eins ist, dass du einen gültigen Kaufvertrag besitzt.

Fakt zwei: Die gelieferte Ware hat nicht die vertraglich vereinbarten Eigenschaften und zwar in wesentlichen Punkten. Nun hast du gem. neuer Gesetzgebung zwei Jahre zeit den die Eigenschaften einzufordern (hast du ja schon gemacht). Der Händler ist verpflichtet dir die Ware mit den zugesiicherten Eigenschaften zu liefern, da er ansonsten Vertragsbruch begeht. Hir könntest du sogar Schadensersatzansprüche geltend machen (sofern du einen Schaden hattest). Also nur zurücknehmen und die gefahrenen Kilometer auch noch zahlen würde ich nicht. Der Händler müsste mir ein Auto mit allen vertraglich zugesicherten Eigenschaften auf den Hof stellen.

Lass dich bloß nicht mit ner Inspektion abspeisen, du bist in einer derart guten Lage - mach was draus.

Und mir aknn keiner erzählen, dass ein ordentlicher Händler den Unterschied zwischen Xenon und Halogen nicht kenn ;). Auch in diese Richtung mal nen kleinen Wink abgeben. Wie sagte XXLBär:

Da sollte mehr rausspringen... Ich denke Anwalt lohnt sich.

gruß

Christoph

am 11. Januar 2007 um 7:17

Zitat:

Der Händler ist verpflichtet dir die Ware mit den zugesiicherten Eigenschaften zu liefern, da er ansonsten Vertragsbruch begeht.

Irrtum ausgeschlossen!

Zitat:

Original geschrieben von Stormmaster

...da das Xenon nicht lebensnotwendig für mich ist...

Servus!

Hat sich die Lichtausbeute der Halogen-Funzeln beim FL drastisch verbessert, oder sind die immer noch so schlecht wie beim VFL? Für mich wäre z.B. ein VFL-Vecci ohne Xenon (Muss nicht AFL sein) keine Alternative mehr! Aber das muss jeder für sich selbt entscheiden.

Wenn Dir die Xenons nicht so wichtig sind: Ich sehe auf Deinen Bildern dass Du noch 16"er drauf hast. Hier wäre doch als zusätzlicher Wertausgleich ein Satz neuer 17" Alu mit Sommerreifen gemeinsam mit der kostenlosen Inspektion sicherlich angemessener ;)

Grüsse Andy

"Preisunterschied beim Neuwagen zwischen Halogen und Xenon" - 25% = "ungefährer Streitwert"

dazu noch ne Gefälligkeit vom FOH, also ne kostenlose Inspektion oder nen Jahr zusätzliche Garantie oder so...denke damit solltest du leben können, der FOH ist da sicherlich nicht in der besseren Ausgangsposition

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