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TT gekauft Heckspoiler defekt Händlerproble

Audi TT 8J
Themenstarteram 1. März 2013 um 1:59

Hallo leute!

Ich habe mir vor einer woche einen tt 3.2 gekauft vom händler mit intec garantie!

Als ich bei ihm losgefahren bin, meinte er dass der heckspoiler möglicherweise nicht ausfahren wird, da die sitze umgeklappt sind (winterreifen drin) ! Auf dem weg nach hause ging des öfteren die kontrollleuchte an.. Als ich zu hause war und die sitze aufgeklappt habe wollte ich halt wissen ob dies wieder der fall sein wird! Landstrasse ueber 120km/h- leuchte wieder an! Hab beim händler desöfteren angerufen und mit ihm vereinbart dass der spoiler hier beim aufi vertragshändler gemacht wird! Sollte geölt werden bzw die schaniere ausgetauscht werden -kosten ca 150€- die der händler übernehmen wollte! Heute bei dem freundlichen wurde versucht dies zu reparieren- erfolglos! Der motor tut sich schwer den spoiler auszufahren da die schaniere verrostet sein sollen! Schaniere austauschen kosten ( nur teile ) 470€, da es die schaniere nicht einzeln gibt sondern nur komplett mit motor und allem! Händler angerufen und mit dem gequatscht! Er meint er hat das recht für ausbesserung was ja der fall ist!also soll ich zu ihm fahren und er macht mir das heile! Hin und rückfahrt knapp 600km! Kann ich von ihm die fahrtkosten verlangen?!da er ja sozusagen wusste dass der spoiler defekt ist?! Wozu habe ich eine intec garantie abgeschlossen, die er mir beim kauf angedreht hat?! Ist es möglich den dadurch in anspruch zu nehmen?

Es geht mir nicht um die fahrtkosten oder sonst was! Der spoiler wird so oder so gemacht! Es ärgert mich einfach nur dass er davon wusste?!?!

Gibt es da vielleicht eine möglichkeit für mich?!

Falls falsches forum dann entschuldigt bitte!

Hoffe ihr könnt mir helfen!

Lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 1903carsi1903

Hallo leute!

Ich habe mir vor einer woche einen tt 3.2 gekauft vom händler mit intec garantie!

Als ich bei ihm losgefahren bin, meinte er dass der heckspoiler möglicherweise nicht ausfahren wird, da die sitze umgeklappt sind (winterreifen drin) !

Ich frage mich schon, wie man sich so einen Blödsinn erzählen lassen kann und das auch noch glaubt.

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Hallo,

bei einem Garantiefall ist es tatsächlich so, dass du dem Händler die Möglichkeit geben musst den Schaden bzw. die Schäden auszubessern. Kulanterweise könnte er sein OK geben, dass du den Reparaturvorgang bei deinem freundlichen Audi Zentrum um die Ecke durchführen lassen kannst.

Ich würde das Autohaus nochmals freundlich ansprechen und daraufhin weisen, dass es 600km für beide Strecken sind und du sonst Spritgeld und eine Abnutzungspauschale einforderst.

Sollte alles nichts helfen, würde ich an deiner Stelle mit deinem Rechtsanwalt sprechen, da laut deiner Aussage ein Schaden bekannt war und er dir das Fahzeug in keinem einwandfreien Zustand übergeben hat.

Nun interessiert mich, ob Ihr diesen Schaden im Kaufvertag vermerkt habt.

Themenstarteram 1. März 2013 um 2:22

Nein der schaden wurde nicht vermerkt, da der händler mir gesagt hat dass es wegen den winterreifen sei!

Zitat:

Original geschrieben von 1903carsi1903

Hallo leute!

Ich habe mir vor einer woche einen tt 3.2 gekauft vom händler mit intec garantie!

Als ich bei ihm losgefahren bin, meinte er dass der heckspoiler möglicherweise nicht ausfahren wird, da die sitze umgeklappt sind (winterreifen drin) !

Ich frage mich schon, wie man sich so einen Blödsinn erzählen lassen kann und das auch noch glaubt.

Themenstarteram 1. März 2013 um 7:47

Komm klar kollege! Ich bin vorher noch nie audi gefahren geschweige den einen elektrisch ausfahrbaren spoiler!komm mir blos nicht mit solchen kommentaren! Wenn du helfen möchtest dann tu dies ansonsten lass es!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von 1903carsi1903

Komm klar kollege! Ich bin vorher noch nie audi gefahren geschweige den einen elektrisch ausfahrbaren spoiler!komm mir blos nicht mit solchen kommentaren! Wenn du helfen möchtest dann tu dies ansonsten lass es!!!!!!

Mäßigt euren Ton Kollegen.

Sonst endet das wieder böse hier.;)

Zitat:

Original geschrieben von Acurus-Heiko

Zitat:

Original geschrieben von 1903carsi1903

Hallo leute!

Ich habe mir vor einer woche einen tt 3.2 gekauft vom händler mit intec garantie!

Als ich bei ihm losgefahren bin, meinte er dass der heckspoiler möglicherweise nicht ausfahren wird, da die sitze umgeklappt sind (winterreifen drin) !

Ich frage mich schon, wie man sich so einen Blödsinn erzählen lassen kann und das auch noch glaubt.

Aber Recht hat er schon :D

Ist so, als ob man sagen würde, die Zahnpasta kommt beim Drücken nicht aus

der Tube, weil das Wasser nicht aus dem Hahn kommt :)

Logisches Denken kann hier und da von Vorteil sein.

Ich würde da mal hinfahren und ihn mal nach dem Puls fragen.

Mit seiner Aussage hat er dich bewusst hinters Licht geführt, also ein Beil in

die Hand und hin ;)

Da kann dir niemand helfen. Fakt ist, der Händler hat dich zum Narren gehalten. Da du keine Beweise hast gibt es nur die bereits genannten Möglichkeiten. Und die Frage ist was solch ein Händler unter nachbessern versteht.

Kluge Ratschläge, dass man i.d.R. vor dem Kauf eine Probefahrt macht, helfen dir jetzt natürlich nicht weiter. Dennoch solltet du nicht so gereizt reagieren, sonst wird dir niemand mit Rat zur Seite stehen.

Falls du keine Lust auf Anwalt hast. Man kann sich auch einen gebrauchten aus der Bucht besorgen und selbst austauschen. Den eigentliche Spoiler lässt sich einfach tauschen, so dass die Lackfarbe keine Rolle spielt. Wenn du zwei linke Hände hast evtl. Bei einer freien WS fragen.

Zitat:

Original geschrieben von comsat

Zitat:

Original geschrieben von Acurus-Heiko

 

Ich frage mich schon, wie man sich so einen Blödsinn erzählen lassen kann und das auch noch glaubt.

Aber Recht hat er schon :D

Ist so, als ob man sagen würde, die Zahnpasta kommt beim Drücken nicht aus

der Tube, weil das Wasser nicht aus dem Hahn kommt :)

Logisches Denken kann hier und da von Vorteil sein.

Ich würde da mal hinfahren und ihn mal nach dem Puls fragen.

Mit seiner Aussage hat er dich bewusst hinters Licht geführt, also ein Beil in

die Hand und hin ;)

Na ja.

Das ist schon ne dumme Geschichte.

Wenn ich was gebrauchtes kaufe, was ich selten mache, dann wird es bis in die letzte Schraube durch gecheckt.

Nun ist es ihm aber einmal passiert.

Nochmal wahrscheinlich nicht. :D:D:D:D

am 1. März 2013 um 16:11

In meinen Augen handelt es sich in deinem Fall ganz klar um einen versteckten/verschwiegenen Mangel! Da anzunehmen ist, dass der Verkäufer sich mit den Auto's auskennt die er verkauft, muss er auch wissen wann und wie der Spoiler ausfährt. In den ersten sechs Monaten greift bei deinem Händler die sogenannte Sachmangelhaftung. Diese besagt, dass der Händler nachweisen muss, dass der von dir beschriebene Mangel bei Auslieferung/Abholung noch nicht vorhanden war. Das wird für den Verkäufer sicherlich ziemlich schwer! Du hast auf jedenfall das Recht auf deiner Seite!

Im Allgemeinen ist der Erfüllungsort der Garantieansprüche der Verkaufsort.

Sollte tatsächlich eine Täuschung des Kunden vorliegen, was zu beweisen wäre, wäre das natürlich eine ganz andere (juristische) Geschichte.

MfG Carsten

Wenn es ein seriöser Händler ist, lässt er den Kunden meiner Meinung nach nicht noch einmal 600 km fahren. Aber rein rechtlich hätte er ja Anspruch auf Nachbesserung in den eigenen Hallen.

Die blöde Bemerkung "funktioniert nicht wegen umgelegter Rückbank" lässt allerdings darauf schließen, dass er aus irgendwelchen Gründen den Defekt verschleiern wollte.

Ich würde allerdings mal selbst versuchen, die Mechanik gängig zu machen. Ist ja schon öfter zu lesen gewesen, dass ein paar Tropfen Öl und etwas Schmierfett Wunder wirkten. Bevor der E-Motor den Geist vor Überbeanspruchung den Geist aufgibt, wäre es zumindest einen Versuch wert, weiteren Ärger zu vermeiden.

am 1. März 2013 um 17:38

Also da meine Jura-Klausur in BGB erst 3 Tage her ist, und es hauptsächlich um das Thema Kaufvertrag geht, kann ich dir nur folgene Paragraphen als Tipp geben:

§437 Nr. 1 BGB

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein aderes bestimmt ist,

1. nach §439 BGB Nacherfüllung verlangen.

§§439 I, II BGB

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung [...] die Beseitigung des Mangels [...] verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Gruß

Steffen

stealer00, haste denn bestanden ?? :D:D

Zitat:

Original geschrieben von comsat

stealer00, haste denn bestanden ?? :D:D

Bin da guter Dinge.:D

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