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TT Nachbau Felge Rotor titan - Händler in der Nachbesserungspflicht?

Audi TT 8J
Themenstarteram 11. Februar 2012 um 12:01

Hallo,

ich habe mir ja letztes Jahr im April meinen Traum vom TT erfüllt und mir einen gebrauchten Audi TT 8J 2.0 gekauft (EZ 01.2007).

Der Wagen hatte eine gute Ausstattung und auch die Audi Rotor 19" Felgen drauf.

Wie sich beim Reifenwechseln im Winter herausstellte, sind es keine orginal Audi-Felgen sondern ein Nachbau (Hersteller unbekannt). Der Vorbesitzer hat den Wagen vorher im Ausland gefahren, ich nehme mal an, dass der TÜV im Ausland da nicht drauf geachtet hat.

Ich war auch schon bei meinem TÜV vorstellig und habe ihn gefragt, ob der Wagen mit den Nachbau-Felgen TÜV bekommen würde.

Der TÜV meinte nein, da kein Gutachten und kein Hersteller der Felge vorliegen würde, auch ist die ET mit 45 (Orginal Audi hat ET52) abweichend wäre.

In der Anzeige des Händerls stand damals bei der Fahrzeugbeschreibung u.a: "Original Audi LM Felgen mit 255/35 ZR19 rundum".

Jetzt frage ich mich, ob ich vom Händler auch original Audi Rotor-Felgen (gerne auch gebrauchte) verlangen kann?

Ich habe ihn schon angerufen, und er meinte er wolle sich um ein Gutachten bemühen, aber er sieht das wohl ganz entspannt und meinte ich hätte den Wagen ja vorher gesehen und anschließend gekauft.

Trotzdem meine ich, dass ich Anspruch auf einen Austausch habe, oder?

Wie würdet Ihr vorgehen? Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Gruß

Michael

Beste Antwort im Thema

Anwalt.

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44 Antworten

Anwalt.

Themenstarteram 11. Februar 2012 um 12:22

Zitat:

Original geschrieben von comsat

Anwalt.

Hab' ich auch schon überlegt, bin aber nicht Rechtschutzversichert. Wie sind denn die Chancen das man da ohne Minus wieder rauskommt?!

Meine unverbindliche Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit:

Er hat Dir ein nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug verkauft.

Zudem handelt es sich um einen versteckten Sachmangel, den Du als Laie nicht erkennen konntest.

Er ist da als Händler ganz klar in der Gewährleistungspflicht.

War das ein Audi oder ein Fähnchenhändler ?

Hast Du noch einen Nachweis über die Ausstattung wo drinn steht "original Audi" ?

Zitat:

Original geschrieben von bohmermi

Hallo,

ich habe mir ja letztes Jahr im April meinen Traum vom TT erfüllt und mir einen gebrauchten Audi TT 8J 2.0 gekauft (EZ 01.2007).

Der Wagen hatte eine gute Ausstattung und auch die Audi Rotor 19" Felgen drauf.

Wie sich beim Reifenwechseln im Winter herausstellte, sind es keine orginal Audi-Felgen sondern ein Nachbau (Hersteller unbekannt). Der Vorbesitzer hat den Wagen vorher im Ausland gefahren, ich nehme mal an, dass der TÜV im Ausland da nicht drauf geachtet hat.

Ich war auch schon bei meinem TÜV vorstellig und habe ihn gefragt, ob der Wagen mit den Nachbau-Felgen TÜV bekommen würde.

Der TÜV meinte nein, da kein Gutachten und kein Hersteller der Felge vorliegen würde, auch ist die ET mit 45 (Orginal Audi hat ET52) abweichend wäre.

In der Anzeige des Händerls stand damals bei der Fahrzeugbeschreibung u.a: "Original Audi LM Felgen mit 255/35 ZR19 rundum".Jetzt frage ich mich, ob ich vom Händler auch original Audi Rotor-Felgen (gerne auch gebrauchte) verlangen kann?

Ich habe ihn schon angerufen, und er meinte er wolle sich um ein Gutachten bemühen, aber er sieht das wohl ganz entspannt und meinte ich hätte den Wagen ja vorher gesehen und anschließend gekauft.

Trotzdem meine ich, dass ich Anspruch auf einen Austausch habe, oder?

Wie würdet Ihr vorgehen? Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Gruß

Michael

Was in der Anzeige des Händlers steht, ist leider nicht bindend. Erheblich ist, was im Kaufvertrag steht. Wenn es dort vermerkt ist, liegt ein Sachmangel vor. Mögliche Rechtsfolgen wären dann u.a. Nacherfüllung oder Minderung des Kaufpreises...

Hallo,

 

es besteht natürlich die Möglichkeit, das der Händler einfach sagt, bei Übergabe waren originale Felgen angebaut.

Wenn er das Fahrzeug überhaupt mit der schriftlichen Zusicherung im KAUFVERTRAG komplett original bzw. mit originalen Felgen verkauft hat.

Auf legalen Felgen muss es aber schon stehen. Wahrscheinlich hat es der Händler selber auch nicht bemerkt.

 

Mit den Nachbaufelgen ohne Papiere kannst du nichts anfangen.

Ich sehe das mal als nicht unerheblichen Sachmangel an.

So kann dir keiner sagen, ob z.B. die Tragfähigkeit ausreichend ist bzw. die Felgen überhaupt mal einer Zulassung unterzogen wurden.

 

Vielleicht kann dir der Vorbesitzer sagen, was das für Felgen sind.

Ich vermute VIA. Guckst du hier.

 

Bevor du zum Anwalt gehst, würde ich ausloten, in wie weit der Händler auf dich zugeht oder nicht.

Streiten kannst du dich immer noch.

 

Grüße

 

Manfred

 

 

Ich denke Die Beweispflicht liegt halt bei Dir.

Du musst beweisen das es die Felgen sind die von Anfang an drauf waren.

Wenn es so ist wie Du schreibst fehlt eine zugesicherte Eigenschaft da die Räder nicht original sind.

Wenn der Händler nicht einlenkt dürfte es schwierig werden.

In der Felge steht doch 5x100. Mit dem Lochkreis passen die doch garnicht auf den 8J.

Upps gerade gesehen Doppellochkreis:):rolleyes:

Doppellochkreis

Und das würde mir beim Kauf schon zu denken geben :D

Wobei die dann ja auch mit speziellen Radbolzen mit loosem asymetrischem Kegelbund montiert gewesen sein müssen.

Und waren da Zentrierringe dabei oder haben die 57,1 als Mittenlochdurchmesser.

also wenn ich mir angucke wie die speichen auf dem letzten bild zusammenlaufen und wie die im original aussehen, hab ich den eindruck, dass die gefälschten viel runder sind und mit anderer krümmung zurücklaufen als die originalen:

http://data.motor-talk.de/.../dscf5786-4123989060505734088.JPG

einem händler, der sowas täglich vor augen hat sollte das eigentlich auffallen. und wenn ich einen wagen ankaufe für den es die felgen nicht ab werk gegeben hat lasse ich mir natürlich den kaufbeleg zeigen, der unterschied zwischen audi und chinaschrott sind locker 600,- pro felge.

dass ein händler sowas nicht macht oder merkt scheint mir unwahrscheinlich.

Themenstarteram 11. Februar 2012 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von Ravenous666

Meine unverbindliche Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit:

Er hat Dir ein nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug verkauft.

Zudem handelt es sich um einen versteckten Sachmangel, den Du als Laie nicht erkennen konntest.

Er ist da als Händler ganz klar in der Gewährleistungspflicht.

War das ein Audi oder ein Fähnchenhändler ?

Hast Du noch einen Nachweis über die Ausstattung wo drinn steht "original Audi" ?

War ein freier Händler (aber eigentlich sehr seriös, kein Hinterhofhändler).

Verkauft aber halt alle Marken. Hat auch vorher noch mit dem Wagen frisch TÜV gemacht (obwohl der noch knapp 9 Monate TÜV hatte), auch da waren die Felgen drauf, aber ich nehme mal an, dass der TÜV dass nicht überprüft hat bzw. auch dachte es seien Originale.

Hat auch die einjährige, gesetztlich Garantie durch folgende Gesellschaft abgeschlossen: http://ggg-garantie.de/

Der Nachweis über die Ausstattung ist halt die Anzeige (siehe Anhang).

Zitat:

Original geschrieben von robiiii

 

Was in der Anzeige des Händlers steht, ist leider nicht bindend. Erheblich ist, was im Kaufvertrag steht. Wenn es dort vermerkt ist, liegt ein Sachmangel vor. Mögliche Rechtsfolgen wären dann u.a. Nacherfüllung oder Minderung des Kaufpreises...

In der verbindlichen Bestellung steht unter Zubehör/Sonderausstattung: "gem. Beschreibung".

Zitat:

Original geschrieben von manni9999

Hallo,

es besteht natürlich die Möglichkeit, das der Händler einfach sagt, bei Übergabe waren originale Felgen angebaut.

Wenn er das Fahrzeug überhaupt mit der schriftlichen Zusicherung im KAUFVERTRAG komplett original bzw. mit originalen Felgen verkauft hat.

Auf legalen Felgen muss es aber schon stehen. Wahrscheinlich hat es der Händler selber auch nicht bemerkt.

Mit den Nachbaufelgen ohne Papiere kannst du nichts anfangen.

Ich sehe das mal als nicht unerheblichen Sachmangel an.

So kann dir keiner sagen, ob z.B. die Tragfähigkeit ausreichend ist bzw. die Felgen überhaupt mal einer Zulassung unterzogen wurden.

Vielleicht kann dir der Vorbesitzer sagen, was das für Felgen sind.

Ich vermute VIA. Guckst du hier.

Bevor du zum Anwalt gehst, würde ich ausloten, in wie weit der Händler auf dich zugeht oder nicht.

Streiten kannst du dich immer noch.

Grüße

Manfred

Zitat:

Original geschrieben von TT320

Ich denke Die Beweispflicht liegt halt bei Dir.

Du musst beweisen das es die Felgen sind die von Anfang an drauf waren.

Wenn es so ist wie Du schreibst fehlt eine zugesicherte Eigenschaft da die Räder nicht original sind.

Wenn der Händler nicht einlenkt dürfte es schwierig werden.

Ich denke auch, dass der Händler (war ja kein Audi-Händler) nicht wusste, dass es keine Orginalen waren.

Dass die Felgen bei Übergabe verbaut waren, könnte ich wohl beweisen, da ich von der Probefahrt Photos gemacht habe und die ein oder andere Felge halt auch schon Macken haben, diese sind auch auf den Bildern zu sehen.

Die Frage ist halt, ob ich auf einen Austausch gegen original Rotor-Felgen bestehen kann...

Zitat:

Original geschrieben von Ravenous666

Wobei die dann ja auch mit speziellen Radbolzen mit loosem asymetrischem Kegelbund montiert gewesen sein müssen.

Und waren da Zentrierringe dabei oder haben die 57,1 als Mittenlochdurchmesser.

Da waren Zentrierringe bei, ich habe beim Reifenwechseln im Winter auch erst festgestellt das es keine Original-Felgen sein könnne, da ich mir für die Winterreifen original Audi-Felgen für den TT geholt habe. Ich habe mich gewundert warum die plötzlich nicht passten, bis ich den Zerntrierring bemerkte, welche noch auf der Radaufhängung steckte.

Muss ich wegen den Radbolzen etwas beachten? Ich habe diese jetzt für meine Winterreifen wieder montiert?!

Zitat:

Ich habe diese jetzt für meine Winterreifen wieder montiert

Das sollte man nicht tun !!! ( hängt vom Schraubenkopf ab, Kugel ( Audi ) oder Kegelbund )

Man könnte auch sagen: das Eckige passt nicht ins Runde !

1008504
Rad-16759

Hallo,

ich würde mich auf keinen Fall vorschnell vom Händler abspeisen lassen. Und eine Internet-Anzeige hat u.U. sehr wohl eine rechtlich bindende Wirkung; und in deinem Fall kommt noch hinzu, dass sie mit der Formulierung im Kaufvertrag "gem. Beschreibung" offensichtlich sogar Bestandteil des Kaufvertrags geworden ist.

Angefügt auch interessante Links zum Thema:

Autokauf im Internet: Beschaffenheitsangaben müssen korrekt sein!

Pkw-Beschreibung im Internet ist einklagbar - Angaben im Internet als Beschaffenheitsvereinbarung

Viel Erfolg

roughneck

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