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Tür Einstiegsleuchten hinten und Logo Licht in den Türen

Mercedes C-Klasse S205
Themenstarteram 12. September 2015 um 22:02

Hallo an alle,

ich habe meinen S205 erst seit 5 Tagen und lerne jeder Tag hinzu.

Allerdings konnte ich eine Sache bisher nicht herausfinden:

Beim Öffnen der vorderen Türen geht die kleine Türbeleuchtung unten am Rand der Tür an (nach unten weiß, nach innen rot leuchtend).

Beim Öffnen der hinteren Türen gehen dort die Türlampen aber nicht an.

Ein Defekt oder muss ich das im Menü einschalten?

Außerdem würde ich in die vorderen Türen gerne diese "Welcome Lichter" einbauen, die das MB Logo auf den Boden strahlen.

Gibt es die bereits für den S205/W205?

Vielen Dank an alle.

 

Beste Antwort im Thema

Hi,

Zitat:

@Der_Landgraf schrieb am 13. September 2015 um 15:15:13 Uhr:

Klar, das ist Deutschland 2015... als Verbraucher muss man sich um gar nichts kümmern, darf aber am Ende um 250 EURO vor Gericht prozessieren.

Was ist das für eine Einstellung?

Natürlich muss ich mich als Käufer auch informieren, die Sorgfaltspflicht gilt auch für den Käufer, wenn er zum Abschluss des Kaufvertrages bzw. der Bestätigung es durch leichte Information hätte besser wissen müssen bzw. können.

Noch leben wir nicht in einem Staat voller Dummer!

Die Preisliste für das neue Modelljahr führt diese Punkte doch genau auf... was wann wo enthalten ist.

Zum Glück sind die Preislisten, verglichen mit den häufigsten Marktbegleitern, auch noch recht übersichtlich gehalten bei Mercedes.

Aber es ging glaube ich mehr um die Möglichkeit dieses nun fehlende Feature nun nachrüsten zu können...

wenn ich im März 2015 ein Fahrzeug auf Basis der damals gültigen Preisliste bestelle, hat mich der Verkäufer bei evtl. Änderungen durch Modelljahreswechsel zu informieren! - Und nicht ich habe die Pflicht, regelmäßig neue Preislisten zu überprüfen, ob sich ggf. etwas geändert hat - zumal das im Detail bei einem 80-Seiten-PDF gar nicht so trivial ist (ohne entsprechende Software).

Nochmals: Wir reden hier um Änderungen, die nach Abschluss des Kaufvertrags durch Wechsel zum MJ 806 stattfanden. Zum Abschluss des Kaufvertrags gab es die neue Preisliste nicht und der Kunde kann mangels Glaskugel auch nicht wissen, dass sich was ändern wird.

Umgekehrt: Warum reduziert MB die Serienausstattung zum MJ-Wechsel und provoziert geradezu diese kundenunfreundliche Situation? - Da liegt doch der Hund begraben... Ursache und Wirkung sollte man hier nicht vertauschen...

 

Gruß

Fr@nk

 

21 weitere Antworten
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21 Antworten
am 13. September 2015 um 6:21

Seit dem Modelljahr code 806 sind die hinteren Türleuchten und die Fussraumbeleuchtung hinten entfallen und als Elemente in die Ambientebeleuchtung gewandert. Saublöd, ich hatte die auch im Lichtpaketbestellt, aber durch Car Policy keine Lines, daher auch keine Ambientebeleuchtung. Ich habe keine Ahnung, ob man das einfach nachrüsten kann.

Themenstarteram 13. September 2015 um 8:32

Hallo creiko,

wenn ich bei meiner Bestellung diese Beleuchtung noch im Umfang enthalten habe, muss Mercedes doch kostenlos nachbessern, oder?

Die können doch nicht einfach NACH erfolgter Bestellungen den Umfang ändern.

Wie siehst Du das?

Danke und Gruss.

Doch können sie ändern und machen sie auch, steht sogar im Kaufvertrag!!

@moondoggies

Wann hast du denn bestellt und hast du Automatik oder Schaltgetriebe. Wenn du vor dem 7.4. (Zeitpunkt der Modelljahrumstellung) bestellt hast und Automatik, dann war es eigentlich weit verbreitete Praxis bei MB, daß das

Ambientelicht gratis dazugegeben wurde, womit der auch der Entfall der Komponenten aus dem Lichtpaket kompensiert war.

Jetzt ist es zwar zu spät. Kannst dich aber bei deinem Händler erkundigen/beschweren. - Ich war so lange lästig und habe mich auch beim Internat. Kundenservice in Maastricht beschwert, bis ich zumindest die Zusage für das erste Service gratis bekommen habe.... besser als nichts.

Zitat:

@kievG schrieb am 13. September 2015 um 11:37:39 Uhr:

. . Wenn du vor dem 7.4. (Zeitpunkt der Modelljahrumstellung) bestellt hast und Automatik, dann war es eigentlich weit verbreitete Praxis bei MB, daß das Ambientelicht gratis dazugegeben wurde, womit der auch der Entfall der Komponenten aus dem Lichtpaket kompensiert war. . . .

Mercedes selbst macht wohl nichts. Es ist die Garage (dein Vertragspartner), die den Vertrag anpassen sollte. Sie bekommen wohl dann die Zusätze von Mercedes in Kulanz vergütet, weshalb eine Vertragsänderung für die Garagen leicht von der Hand geht.

Es gibt einige Besteller, die von MB dann das Ambientelichtpaket bekommen haben, allerdings eben nur, wenn eine Line bestelt ist, sonst hat man, wie ich, leider Pech gehabt. Grundsätzlich könntest du den Vertrag wandeln, wenn man es als schwerwiegenden Mangel ansieht. In meinem Fall ist es ein Firmenwagen, da erübrigt sich jede weitere Diskussion als

Fahrer.

Zitat:

@creiko schrieb am 13. September 2015 um 12:55:50 Uhr:

Grundsätzlich könntest du den Vertrag wandeln, wenn man es als schwerwiegenden Mangel ansieht.

Aus welchem Märchenbuch hast du denn diese Weisheit? Erstens ist es kein schwerwiegender Mangel, zweitens hat eine Wandlung einen genau abgesteckten Rahmen und drittens ist MB bzw. der Händler hier vertraglich sowas von auf der sicheren Seite...

Ich darf mich korrigieren: " wenn man es als schwerwiegenden Mangel ansehen könnte" - Ansonsten bin ich sehr wohl mit dir einer Meinung, bzw. der Einschätzung, das man damit aufgrund der vertraglichen Klauseln hier Probleme bekommen würde. Selbst die "zugesicherte Eigenschaft" des Vorhandenseins der Beleuchtungen dürfte schon schwer zu beweisen sein. Sorry - war etwas ungeschickt ausgedrückt

Nachrüstung der hinteren Ausstiegsleuchten:

2 x Beleuchtung benötigt

2 x Türsteuergerät benötigt (je nach SA u.U. auch schon passendes TSG vorhanden, dann umflashen und Lichter verkabeln).

Wird allerdings alles nicht offiziell von Mercedes unterstützt bzw. so freigegeben, muss man also selbst durchführen (Umbau, Verkabelung) und dann die Steuergeräte gegen gesonderten Auftrag flashen lassen.

Wir haben mittlerweile Mitte September und die Diskussion über die Änderungen zum neuen Modelljahr 2016 finden Anfang Mai an... ich finde, man darf (und muss) sich auch als Kunde in der heutigen Zeit etwas mehr informieren. Auch eine Basis C-Klasse ist von der Komplexität der einzelnen SA-Vercodungen nicht zu unterschätzen.

Sternengruß.

 

P.S.: rein rechtlich hat man hier keinerlei Handhabe gegenüber der Daimler AG, logisch, Änderungen etc. sind immer vorbehalten und falls überhaupt, so stellt es einen geringen Mangel bzw. geringe Abweichung der Sache an sich dar, nicht mehr und nicht weniger.

Hi,

Zitat:

@Der_Landgraf schrieb am 13. September 2015 um 14:48:58 Uhr:

Wir haben mittlerweile Mitte September und die Diskussion über die Änderungen zum neuen Modelljahr 2016 finden Anfang Mai an... ich finde, man darf (und muss) sich auch als Kunde in der heutigen Zeit etwas mehr informieren. Auch eine Basis C-Klasse ist von der Komplexität der einzelnen SA-Vercodungen nicht zu unterschätzen.

Sternengruß.

 

P.S.: rein rechtlich hat man hier keinerlei Handhabe gegenüber der Daimler AG, logisch, Änderungen etc. sind immer vorbehalten und falls überhaupt, so stellt es einen geringen Mangel bzw. geringe Abweichung der Sache an sich dar, nicht mehr und nicht weniger.

z.T. werden die März/Anfang April (also noch MJ 805) bestellten Fahrzeuge erst jetzt ausgeliefert, sodass die fehlende Ausstattung durch den Wechsel zu 806 eben auch erst jetzt auffällt. Die Diskussion um die Änderungen fanden in Forum wie z.B. hier statt. Es kann dem Kunden nicht zugemutet werden, sich über Foren über Modelljahresänderungen zu informieren. Mein Verkäufer wusste, z.B. Anfang April 2015 nicht, wann und in welcher Art sich Änderungen zum MJ 806 ergeben.

Hinsichtlich etwaiger Änderungen hat sich MB in den Kaufverträgen abgesichert, da das Fahrzeug im Detail nicht spezifiziert wird. Umgekehrt ist es offensichtlich, dass die Änderungen in der Beleuchtung zum MJ 806 eine Minderleistung darstellt bezogen auf frühere Preislisten. Der Wert der Minderleistung kann durch den Aufpreis zum Lichtpaket abgeschätzt werden. Zumindest diesen Betrag sollte man (vor Gericht) als Erstattungsbetrag zum Kaufpreis durchsetzen können. Ob man damit allerdings glücklich sein wird, wenn die erwartete Ausstattung fehlt, ist eine andere Frage...

Gruß

Fr@nk

Klar, das ist Deutschland 2015... als Verbraucher muss man sich um gar nichts kümmern, darf aber am Ende um 250 EURO vor Gericht prozessieren.

Was ist das für eine Einstellung?

Natürlich muss ich mich als Käufer auch informieren, die Sorgfaltspflicht gilt auch für den Käufer, wenn er zum Abschluss des Kaufvertrages bzw. der Bestätigung es durch leichte Information hätte besser wissen müssen bzw. können.

Noch leben wir nicht in einem Staat voller Dummer!

Die Preisliste für das neue Modelljahr führt diese Punkte doch genau auf... was wann wo enthalten ist.

Zum Glück sind die Preislisten, verglichen mit den häufigsten Marktbegleitern, auch noch recht übersichtlich gehalten bei Mercedes.

Aber es ging glaube ich mehr um die Möglichkeit dieses nun fehlende Feature nun nachrüsten zu können...

@Landgraf

Danke für das Aufzeigen der Möglichkeiten zur Nachrüstung. Das wird natürlich höchstens beim eigenen Wagen was, aber gut zu wissen. Vielleicht gibt es irgendwann mal die Wahl für Ambientelichtpaket auch ohne Lines, dann weiss ich ja, was zu bestellen ist .

Hi,

Zitat:

@Der_Landgraf schrieb am 13. September 2015 um 15:15:13 Uhr:

Klar, das ist Deutschland 2015... als Verbraucher muss man sich um gar nichts kümmern, darf aber am Ende um 250 EURO vor Gericht prozessieren.

Was ist das für eine Einstellung?

Natürlich muss ich mich als Käufer auch informieren, die Sorgfaltspflicht gilt auch für den Käufer, wenn er zum Abschluss des Kaufvertrages bzw. der Bestätigung es durch leichte Information hätte besser wissen müssen bzw. können.

Noch leben wir nicht in einem Staat voller Dummer!

Die Preisliste für das neue Modelljahr führt diese Punkte doch genau auf... was wann wo enthalten ist.

Zum Glück sind die Preislisten, verglichen mit den häufigsten Marktbegleitern, auch noch recht übersichtlich gehalten bei Mercedes.

Aber es ging glaube ich mehr um die Möglichkeit dieses nun fehlende Feature nun nachrüsten zu können...

wenn ich im März 2015 ein Fahrzeug auf Basis der damals gültigen Preisliste bestelle, hat mich der Verkäufer bei evtl. Änderungen durch Modelljahreswechsel zu informieren! - Und nicht ich habe die Pflicht, regelmäßig neue Preislisten zu überprüfen, ob sich ggf. etwas geändert hat - zumal das im Detail bei einem 80-Seiten-PDF gar nicht so trivial ist (ohne entsprechende Software).

Nochmals: Wir reden hier um Änderungen, die nach Abschluss des Kaufvertrags durch Wechsel zum MJ 806 stattfanden. Zum Abschluss des Kaufvertrags gab es die neue Preisliste nicht und der Kunde kann mangels Glaskugel auch nicht wissen, dass sich was ändern wird.

Umgekehrt: Warum reduziert MB die Serienausstattung zum MJ-Wechsel und provoziert geradezu diese kundenunfreundliche Situation? - Da liegt doch der Hund begraben... Ursache und Wirkung sollte man hier nicht vertauschen...

 

Gruß

Fr@nk

 

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