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Türe gegen mein Auto geschlagen

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 10:31

Hallo zusammen,

wie würdet Ihr hier vorgehen?

Vorgeschichte:

Bin vor kurzem auf einem Parkplatz in mein Auto gestiegen, als ich im Stand mein Telefon mit der Freisprechanlage verbinden wollte, stieg die Besitzerin des neben mir geparkten Autos in ihr Fahrzeug. Bzw. sie versuchte es.

Beim Öffnen ihrer Türe schlug sie diese (Türkante) gegen meine Beifahrertüre - nicht nur einmal, sondern mehrfach und drückte dann die Türe auch weiter fester gegen meine Türe.

Sie hat relativ nah an meinem Fahrzeug geparkt und konnte somit schlecht einsteigen, also wollte sie sich so anscheinend ein paar Zentimeter mehr Platz schaffen.

Sie merkte allerdings nicht, dass ich in meinem Auto saß und das mitbekam.

Aktion selbst:

Ich stieg aus und fragte sie, was das war.

Ihre Antwort war, dass sie die Türe nicht an mein Auto geschlagen hat - ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich im Auto saß und alles mitbekommen habe.

Sie meinte darauf, dass sie die Türe nur leicht gegen mein Auto gelehnt und nichts schlimmeres.

Habe die Stelle dann genauer angeschaut und konnte abgeplatzen Lack und eine leichte Beule entdecken - darauf habe ich sie nochmal zur Rede gestellt und ihr diesen Schaden gezeigt.

Sie meinte darauf, dass ich mich nicht anstellen soll, ein Auto sei nunmal ein Gebrauchsgegenstand und das muss man so hin nehmen.

Auf diese Antwort habe ich sie dann gebeten, dass wir die Personalien austauschen.

Die hat dies abgelehnt und mich unverschämt genannt.

Darauf hin habe ich sowohl sie (als Person), ihr Kennzeichen und ihr Auto fotografiert und bin zur Polizei gefahren.

Die Polizei selbst hat dann zu mir gesagt, dass dieser Schaden "zu klein ist", um ihn richtig aufzunehmen bzw. dem weiter nachzugehen.

Sie meinten allerdings, dass ich mich selbst an einen Gutachter wenden soll - falls dieser den Schaden so eindeutig nachweisen kann, dann habe ich Glück (dazu muss an ihrem Fahrzeug ein ähnlicher Schaden, passend zu meinem vorhanden sein).

Falls nicht, dann bleibe ich sowohl auf meinem Schaden, als auch auf den Kosten für den Gutachter usw. sitzen.

Wie würdet Ihr hier vorgehen?

Soll ichs wirklich so angehen oder ist das eher erfolglos?

Hat da jemand Erfahrungen?

Es handelt sich in der Tat "nur" um einen kleinen Schaden, mit einer kleinen Beule - wobei mich beides schon stört.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 18. Mai 2018 um 11:30:17 Uhr:

Von der Absicht her passt der Vergleich nicht, da haste recht. Aber in beiden Fällen bleibst du ziemlich sicher auf dem Schaden sitzen, und dies gehört in der Tat zum Lebensrisiko.

Nein, denn gezieltes Fehlverhalten und gezielte Missachtung der Werte anderer ist kein Lebensrisiko, sondern eine asoziale Verhaltensstörung.

Lebensrisiko ist bestenfalls, dass du es mit so einem Trottel zu tun bekommst.

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Den Schaden ihrer Versicherung melden und gucken was passiert.

am 15. Mai 2018 um 10:46

Rotz frech kommt heut leider sehr weit. Auch das die Polizei nix macht ist nicht in Ordnung. Ich wuerde die Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen und es versuchen ueber die Versicherung von der boesartigen Tante abzuwickeln.

Hast du dir die Stelle an der Tür der Verursacherin auch angeschaut? Falls nein, kann es natürlich schon sein, dass an ihrem Fahrzeug nichts zu sehen ist und du hast die A...karte.

Abgesehen davon finde ich es eine ganz schöne Sauerei, wenn sich jemand nach einer - wenn auch kleinen - mutwilligen Beschädigung so rotzfrech gibt.

Frechheit siegt. Eigentlich kaum zu glauben.

Traurig find ich die Äußerung der Cops, daß der Schaden "zu klein ist".

Es ist Sachbeschädigung....wenn nicht sogar Unfallflucht. Und da gehen die Cops nicht nach?

Für solche Fälle hat man schließlich eine Haftpflichtversicherung. Mir wärs scheiß peinlich, wenn ich Eigentum eines anderen (selbst wenns Versehen war) beschädige.

Was hätte die Dame wohl gesagt, wenn man ihr im Anschluß an ihre freche Bemerkung mit einer glühende Zigarette ein Loch in ihr Kleidchen gebrannt hätte?

Die soll sich gefälligst nicht so anstellen, ist ja ein Gebrauchsgegenstand.

Ich glaub echt es hakt.

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 10:55

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 15. Mai 2018 um 12:45:56 Uhr:

Den Schaden ihrer Versicherung melden und gucken was passiert.

Danke für die schnelle Antwort.

Das müsste dann wohl doch über die Polizei erfolgen, da sie sich weigerte Personalien auszutauschen?

 

In diesem Fall dann wohl einen Gutachter beauftragen und mit diesem erneut die Polizei

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 10:56

Zitat:

@mattalf schrieb am 15. Mai 2018 um 12:46:20 Uhr:

Rotz frech kommt heut leider sehr weit. Auch das die Polizei nix macht ist nicht in Ordnung. Ich wuerde die Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen und es versuchen ueber die Versicherung von der boesartigen Tante abzuwickeln.

Danke für Deine Antwort.

 

Das bedeutet auch hier mit dem Gutachten erneut die Polizei aufsuchen?

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 10:58

Zitat:

@debiler schrieb am 15. Mai 2018 um 12:47:35 Uhr:

Hast du dir die Stelle an der Tür der Verursacherin auch angeschaut? Falls nein, kann es natürlich schon sein, dass an ihrem Fahrzeug nichts zu sehen ist und du hast die A...karte.

Abgesehen davon finde ich es eine ganz schöne Sauerei, wenn sich jemand nach einer - wenn auch kleinen - mutwilligen Beschädigung so rotzfrech gibt.

Danke für die Antwort!

Muss gestehen, dass ich im Eifer des Gefechts nur meine Türe dokumentiert habe.

Bei ihr war es die Kante (halboffene Türe) und dann müsste die Beschädigung ihrer Zierleiste vermutlich passend zu meine Beule/Lackbeschädigung sein?

am 15. Mai 2018 um 11:00

Kommt da eventuell auch Unfallflucht in betracht, ist die Dame einfach so wieder los gefahren?

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 11:04

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 15. Mai 2018 um 12:48:57 Uhr:

Frechheit siegt. Eigentlich kaum zu glauben.

Traurig find ich die Äußerung der Cops, daß der Schaden "zu klein ist".

Es ist Sachbeschädigung....wenn nicht sogar Unfallflucht. Und da gehen die Cops nicht nach?

Für solche Fälle hat man schließlich eine Haftpflichtversicherung. Mir wärs scheiß peinlich, wenn ich Eigentum eines anderen (selbst wenns Versehen war) beschädige.

Was hätte die Dame wohl gesagt, wenn man ihr im Anschluß an ihre freche Bemerkung mit einer glühende Zigarette ein Loch in ihr Kleidchen gebrannt hätte?

Die soll sich gefälligst nicht so anstellen, ist ja ein Gebrauchsgegenstand.

Ich glaub echt es hakt.

In diesem Fall wird das nicht wirklich als „Schaden“ genannt. Die meinten, dass es ärgerlich für mich ist, aber es war kein „echter Verkehrsunfall“ und die Kosten für die Aufnahme, Gutachten usw. übersteigen bei weitem das Schadensbild.

 

Hätte die Dame sich „als Geständig“ erwiesen, wäre dies eine reine Versicherungssache.

Ein zusätzliches Polizeigutachten müsste dann explizit von mir - gegen Entgelt - angefordert werden.

Zahlt die Versicherung, wird das übernommen.

Ist es nicht 100% nachweisbar - wovon die ausgehen (kleines Schadensbild) - dann bleibe ich auf allem selbst sitzen.

 

Normal will ich wegen sowas auch keinen großen Wirbel machen, mit Rechtsanwalt und so weiter (dafür gibt es andere Verbrechen) - allerdings ärgert mich der Umstand ihrer Frechheit so sehr, dass ich nun am überlegen bin.

Aber habe hier keinerlei Erfahrung.

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 11:07

Zitat:

@ceinsler schrieb am 15. Mai 2018 um 13:00:13 Uhr:

Kommt da eventuell auch Unfallflucht in betracht, ist die Dame einfach so wieder los gefahren?

Jaein, nach diesem Dialog sind wir beide gleichzeitig abgefahren.

 

Habe zu ihr gesagt, wenn wir nicht die Versicherungsdaten austauschen können, dann sehe ich mich gezwungen dass ich zur Polizei fahre.

Sie meinte: „Machen Sie doch, ist mir egal!“

 

Dann sind wir beide abgefahren.

Weiss nicht ob das Unfallflucht ist?

 

War so perplex!

Wenn an Ihrer Tür nichts zu finden ist (und sie hat jetzt Zeit es richten zu lassen) wird es schwer, da etwas nachzuweisen.

Ich würde den Schaden einfach meiner Versicherung schildern und um Rat bitten. Außerdem gibt es meines Wissens nach die Möglichkeit, über das Kennzeichen den Schaden auch bei der gegnerischen Versicherung zu melden. Sie kann dann die Leistung aber natürlich ablehnen, wenn sich der Versicherungsnehmer quer stellt.

Ich wurde auch mal von meiner Versicherung angerufen, jemand hat behauptet ich hätte mit meinem Reifen einen Stein auf seinen Scheinwerfer geschleudert, der dann kaputt gegangen ist. Ich habe gesagt dass sie nicht leisten sollen, da ich von nichts weiß. Habe dann auch nie wieder etwas zu dem Fall gehört.

Aber ein Versuch schadet nicht.

am 15. Mai 2018 um 11:09

sachbeschädigung bleibt Sachbesch., ob klein oder groß. Da könnte ich an jedem Auto ein paar Kratzer hinterlassen und sagen, he war nur Spass.

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 11:10

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 15. Mai 2018 um 13:07:48 Uhr:

Wenn an Ihrer Tür nichts zu finden ist (und sie hat jetzt Zeit es richten zu lassen) wird es schwer, da etwas nachzuweisen.

Ich würde den Schaden einfach meiner Versicherung schildern und um Rat bitten. Außerdem gibt es meines Wissens nach die Möglichkeit, über das Kennzeichen den Schaden auch bei der gegnerischen Versicherung zu melden. Sie kann dann die Leistung aber natürlich ablehnen, wenn sich der Versicherungsnehmer quer stellt.

Ich wurde auch mal von meiner Versicherung angerufen, jemand hat behauptet ich hätte mit meinem Reifen einen Stein auf seinen Scheinwerfer geschleudert, der dann kaputt gegangen ist. Ich habe gesagt dass sie nicht leisten sollen, da ich von nichts weiß. Habe dann auch nie wieder etwas zu dem Fall gehört.

Aber ein Versuch schadet nicht.

Danke für Deinen Tipp!

 

Ich rufe dann heute Abend mal meine Versicherung an - mal schauen, was die dann sagen!

Zitat:

@ceinsler schrieb am 15. Mai 2018 um 13:09:30 Uhr:

sachbeschädigung bleibt Sachbesch., ob klein oder groß. Da könnte ich an jedem Auto ein paar Kratzer hinterlassen und sagen, he war nur Spass.

Bringt den TE in diesem Fall auch nicht weiter.

Die Frage ist, wie kann er zu seinem Recht kommen.

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